Fertigung und Verlegung von Seekabeln für den Anschluss von Offshore-Windparks sowie Herstellung und Lieferung von einer/mehreren Kompensationsspulen für den Anschluss von Offshore-Windparks
— Fertigung, Lieferung und Verlegung von AC-Seekabeln, inkl. Lichtwellenleiter, im Bereich des Clusters DolWin, ausgelegt für eine Übertragungsleistung von bis zu 400 MW je anzuschließendem Windpark und eine Spannungsebene von ca. 155 kV; Kabeleinzug auf der Plattform der/des Offshorewindparkbetreiber(s); Erstellung von Kreuzungsbauwerken, — Fertigung und Lieferung (an Werft) von ca. 1-4 seetauglichen Kompensationsspulen mit einer Blindleistung von bis zu 20 MVar; Verwendung auf der Plattform des/der Offshorewindparkbetreiber(s).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-05-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-04-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-04-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Tiefseekabel
Menge oder Umfang:
Fertigung und Verlegung von Seekabeln für den Anschluss von Offshore-Windparks sowie Herstellung und Lieferung von Kompensationsspulen für den Anschluss von Offshore-Windparks.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Tiefseekabel📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: TenneT Offshore GmbH
Postanschrift: Bernecker Straße 70
Postleitzahl: 95448
Postort: Bayreuth
Kontakt
Internetadresse: http://www.tennettso.de🌏
E-Mail: christian.schwarzmann@tennet.eu📧
Telefon: +49 921507404456📞
Fax: +49 921507404452 📠
Der Auftraggeber ist gem. § 30 SektVO berechtigt, das Vergabeverfahren jederzeit einzustellen. Auf die Frist des § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
— Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter aufzufordern, anzugeben, inwieweit sich der Preis bei Beauftragung beider Lose ermäßigt,
— Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, ausgeschriebene Teilleistungen lediglich als optionale Leistung zu beauftragen,
— Der Auftraggeber behält sich vor, von Bietern, die auf beide Lose anbieten, die Abgabe eines zusätzlichen Angebotes über die Kombination beider Leistungen zu verlangen,
— Der Auftraggeber behält sich vor, sofern Bieter auf beide Lose anbieten, mit diesen einen Projektvertrag zu verhandeln, der die Leistungen beider Lose umfasst,
— Die Vergabe des Auftrages steht unter dem Vorbehalt, dass eine Eigenkapital- und Fremdkapitalfinanzierung vorhanden ist. Für die Finanzierung des Auftrages behält sich der Auftraggeber verschiedene Möglichkeiten vor.
Dazu zählt insbesondere die Finanzierung dieses Auftrages am Kapitalmarkt oder gegebenenfalls durch Equity-Beteiligung Dritter an einer Projektgesellschaft,
— Die Vergabe des Auftrages steht unter dem Vorbehalt, dass die Anbindungskriterien der BNetzA durch die entsprechenden Offshore-Windparkbetreiber vorbehaltlos erfüllt werden,
— Die Vergabe des Auftrages steht unter dem Vorbehalt, dass die Bundesnetzagentur der Investition für die Netzanbindung durch den Auftraggeber zustimmt,
— Die Vergabe des Auftrages steht unter dem Vorbehalt, dass die erforderlichen Raumordnungsverfahren Genehmigungen und/oder Planfeststellungsbeschlüsse erfolgreich aus Sicht des AG realisierbar sind,
— Die Vergabe des Auftrages steht unter dem Vorbehalt, dass die Netzanbindung aus regulatorischer Sicht notwendig ist,
— Die Vergabe des Auftrages steht unter dem Vorbehalt, dass die Netzanbindung technisch notwendig ist, um die Leistung im Cluster abzuführen,
— Der Auftraggeber behält sich die nachträgliche Vergabe weiterer zusätzlicher und/oder gleichartiger Bauleistungen an den erfolgreichen Bieter in diesem Vergabeverfahren gem. § 6 Abs. 2 Ziff. 6 bzw. 7 SektVO ausdrücklich vor,
— Die Vergabe des Auftrages steht unter dem Vorbehalt der Änderung der rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen gemäß der Vorschläge der Arbgeitsgruppe Beschleunigung Offshore Netzanschlüsse im Auftrag des BMWi.,
— Die in dieser Ausschreibung genannten Termine unterliegen auch den Bestimmungen der oben genannten Vorbehalte und sind damit als unverbindlich zu betrachten und können sich verschieben.
Nähere Informationen zu der Gewichtung der unter Ziffer IV.2.1 genannten Kriterien:
1. Termine/Lieferzeit/Inbetriebsetzung 30 % - 40 %;
2. Bewerteter Preis (Investitions-, Verlust- und Betriebskosten) 30 % - 40 %;
3. Projektvertrag 30 %.
Der Auftraggeber ist gem. § 30 SektVO berechtigt, das Vergabeverfahren jederzeit einzustellen. Auf die Frist des § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
— Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter aufzufordern, anzugeben, inwieweit sich der Preis bei Beauftragung beider Lose ermäßigt,
— Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, ausgeschriebene Teilleistungen lediglich als optionale Leistung zu beauftragen,
— Der Auftraggeber behält sich vor, von Bietern, die auf beide Lose anbieten, die Abgabe eines zusätzlichen Angebotes über die Kombination beider Leistungen zu verlangen,
— Der Auftraggeber behält sich vor, sofern Bieter auf beide Lose anbieten, mit diesen einen Projektvertrag zu verhandeln, der die Leistungen beider Lose umfasst,
— Die Vergabe des Auftrages steht unter dem Vorbehalt, dass eine Eigenkapital- und Fremdkapitalfinanzierung vorhanden ist. Für die Finanzierung des Auftrages behält sich der Auftraggeber verschiedene Möglichkeiten vor.
Dazu zählt insbesondere die Finanzierung dieses Auftrages am Kapitalmarkt oder gegebenenfalls durch Equity-Beteiligung Dritter an einer Projektgesellschaft,
— Die Vergabe des Auftrages steht unter dem Vorbehalt, dass die Anbindungskriterien der BNetzA durch die entsprechenden Offshore-Windparkbetreiber vorbehaltlos erfüllt werden,
— Die Vergabe des Auftrages steht unter dem Vorbehalt, dass die Bundesnetzagentur der Investition für die Netzanbindung durch den Auftraggeber zustimmt,
— Die Vergabe des Auftrages steht unter dem Vorbehalt, dass die erforderlichen Raumordnungsverfahren Genehmigungen und/oder Planfeststellungsbeschlüsse erfolgreich aus Sicht des AG realisierbar sind,
— Die Vergabe des Auftrages steht unter dem Vorbehalt, dass die Netzanbindung aus regulatorischer Sicht notwendig ist,
— Die Vergabe des Auftrages steht unter dem Vorbehalt, dass die Netzanbindung technisch notwendig ist, um die Leistung im Cluster abzuführen,
— Der Auftraggeber behält sich die nachträgliche Vergabe weiterer zusätzlicher und/oder gleichartiger Bauleistungen an den erfolgreichen Bieter in diesem Vergabeverfahren gem. § 6 Abs. 2 Ziff. 6 bzw. 7 SektVO ausdrücklich vor,
— Die Vergabe des Auftrages steht unter dem Vorbehalt der Änderung der rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen gemäß der Vorschläge der Arbgeitsgruppe Beschleunigung Offshore Netzanschlüsse im Auftrag des BMWi.,
— Die in dieser Ausschreibung genannten Termine unterliegen auch den Bestimmungen der oben genannten Vorbehalte und sind damit als unverbindlich zu betrachten und können sich verschieben.
Nähere Informationen zu der Gewichtung der unter Ziffer IV.2.1 genannten Kriterien:
— Fertigung, Lieferung und Verlegung von AC-Seekabeln, inkl. Lichtwellenleiter, im Bereich des Clusters DolWin, ausgelegt für eine Übertragungsleistung von bis zu 400 MW je anzuschließendem Windpark und eine Spannungsebene von ca. 155 kV; Kabeleinzug auf der Plattform der/des Offshorewindparkbetreiber(s); Erstellung von Kreuzungsbauwerken,
— Fertigung, Lieferung und Verlegung von AC-Seekabeln, inkl. Lichtwellenleiter, im Bereich des Clusters DolWin, ausgelegt für eine Übertragungsleistung von bis zu 400 MW je anzuschließendem Windpark und eine Spannungsebene von ca. 155 kV; Kabeleinzug auf der Plattform der/des Offshorewindparkbetreiber(s); Erstellung von Kreuzungsbauwerken,
— Fertigung und Lieferung (an Werft) von ca. 1-4 seetauglichen Kompensationsspulen mit einer Blindleistung von bis zu 20 MVar; Verwendung auf der Plattform des/der Offshorewindparkbetreiber(s).
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Fertigung und Verlegung von Seekabeln für den Anschluss eines Offshore-Windparks sowie Herstellung und Lieferung von Kompensationsspulen für den Anschluss eines Offshore-Windparks.
Kurze Beschreibung:
Fertigung, Lieferung und Verlegung von AC-Seekabeln inkl. Lichtwellenleiter, im Bereich des Clusters DolWin, ausgelegt für eine Übertragungsleistung von bis zu 400 MW und eine Spannungsebene von ca. 155 kV; Kabeleinzug auf der Plattform des Offshorewindparkbetreibers; Erstellung von Kreuzungsbauwerken.
Fertigung, Lieferung und Verlegung von AC-Seekabeln inkl. Lichtwellenleiter, im Bereich des Clusters DolWin, ausgelegt für eine Übertragungsleistung von bis zu 400 MW und eine Spannungsebene von ca. 155 kV; Kabeleinzug auf der Plattform des Offshorewindparkbetreibers; Erstellung von Kreuzungsbauwerken.
Fertigung und Lieferung (an Werft) von 1-2 seetauglicher Kompensationsspulen mit einer Blindleistung von biszu 10 MVar; Verwendung auf der Plattform des Offshorewindpark-Betreibers.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Fertigung und Verlegung von Seekabeln für den Anschluss eines weiteren Offshore-Windparks sowie Herstellung und Lieferung von Kompensationsspulen für den Anschluss eines weiteren Offshore-Windparks.
Beschreibung der Optionen:
Die TenneT TSO GmbH behält sich vor die Fertigung und Lieferung seetauglichen Kompensationsspulen lediglich als optionale Leistung zu beauftragen.
Die genaue Bekanntgabe der Optionen erfolgt mit Übersendung der Ausschreibungsunterlagen.
Referenznummer: KMD-Sw/DolWin AC-Kabel/Spulen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Norddeutschland, Nordsee.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Nachweis ist durch die Vorlage folgender Dokumente zu erbringen:
— Aktueller Auszug aus dem Handelsregister,
— Unternehmensorganisation (insbesondere Standorte, Produktionsstätten bzgl. der wesentlichen Komponenten der angefragten Leistung) und,
— eine der Größe des Projektes angemessene Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung/Bescheinigung der Versicherung,
— Erklärung des Bieters über eine beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen (Sub-) Unternehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Der Nachweis über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch die Vorlage von Geschäftsberichten der letzten 3 Jahre zu erbringen (Jahresumsatz 50 000 000 pro Jahr über die letzten 3 Jahre). Die Angabe des Umsatzes sollte bezüglich solcher Leistungen erfolgen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Der Nachweis über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch die Vorlage von Geschäftsberichten der letzten 3 Jahre zu erbringen (Jahresumsatz 50 000 000 pro Jahr über die letzten 3 Jahre). Die Angabe des Umsatzes sollte bezüglich solcher Leistungen erfolgen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist bzw. eine Bestätigung des Insolvenzverwalters über die rechtskräftige Bestätigung eines Insolvenzplans (§ 258 InsO),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist bzw. eine Bestätigung des Insolvenzverwalters über die rechtskräftige Bestätigung eines Insolvenzplans (§ 258 InsO),
— Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
. Bzgl. Fertigung und Verlegung von Seekabeln:
Zugelassen sind ausschließlich Unternehmen, die Referenzen über vergleichbare Netzanbindungen oder ähnliche Projekte zur Energieübertragung in den letzten 10 Jahren nachweisen können. Der Nachweis ist zuerbringen durch die Vorlage von Referenzlisten. Diese Listen dienen dem Nachweis ausreichender Erfahrung in der erfolgreichen Projektabwicklung von Großprojekten mit einem Projektvolumen von > 20 000 000 EUR und müssen Referenzen im Bereich Kabel (>= 100 kV; Übertragungslänge >= 10 km) und Seekabelverlegungaufweisen. Hierfür sollen die jeweiligen Projekte kurz beschrieben werden, insbesondere mit folgendenAngaben:
Zugelassen sind ausschließlich Unternehmen, die Referenzen über vergleichbare Netzanbindungen oder ähnliche Projekte zur Energieübertragung in den letzten 10 Jahren nachweisen können. Der Nachweis ist zuerbringen durch die Vorlage von Referenzlisten. Diese Listen dienen dem Nachweis ausreichender Erfahrung in der erfolgreichen Projektabwicklung von Großprojekten mit einem Projektvolumen von > 20 000 000 EUR und müssen Referenzen im Bereich Kabel (>= 100 kV; Übertragungslänge >= 10 km) und Seekabelverlegungaufweisen. Hierfür sollen die jeweiligen Projekte kurz beschrieben werden, insbesondere mit folgendenAngaben:
— Name des Auftraggebers (inkl. eines Ansprechpartners für eventuelle Rückfragen),
— Ort,
— Technische Rahmenparameter (wie z.B. Übertragungsleistung bzw. -länge),
— Zeitdauer des Vertragsverhältnisses,
— Jahr der Fertigstellung,
— Projektvolumen in Mio. EUR.
Des Weiteren ist der Nachweis eines vorhandenen Qualitätssicherungssystemes durch die Vorlage von Zertifikaten nach ISO 9001 und 14001 (oder vergleichbar) zu erbringen.
Bzgl. Herstellung und Lieferung von Kompensationsspulen:
Zugelassen sind ausschließlich Unternehmen bzw. Subunternehmer des Unternehmens, die Referenzen über vergleichbare Projekte in den letzten 10 Jahren nachweisen können. Der Nachweis ist zu erbringen durch die Vorlage von Referenzlisten. Diese Listen dienen dem Nachweis ausreichender Erfahrung in der erfolgreichen Projektabwicklung von Großprojekten und müssen Referenzen im Bereich von Kompensationsspulen (7,5 bis 20 MVar bei 155 kV) aufweisen. Hierfür sollen die jeweiligen Projekte kurz beschrieben werden, insbesondere mit folgenden Angaben:
Zugelassen sind ausschließlich Unternehmen bzw. Subunternehmer des Unternehmens, die Referenzen über vergleichbare Projekte in den letzten 10 Jahren nachweisen können. Der Nachweis ist zu erbringen durch die Vorlage von Referenzlisten. Diese Listen dienen dem Nachweis ausreichender Erfahrung in der erfolgreichen Projektabwicklung von Großprojekten und müssen Referenzen im Bereich von Kompensationsspulen (7,5 bis 20 MVar bei 155 kV) aufweisen. Hierfür sollen die jeweiligen Projekte kurz beschrieben werden, insbesondere mit folgenden Angaben: