Flächendeckende Breitbandversorgung der in dem Zweckverband "Breitbandversorgung Steinburg" zusammengeschlossenen Gemeinden

Zweckverband "Breitbandversorgung Steinburg"

Der Zweckverband „Breitbandversorgung Steinburg“ beabsichtigt, ein zukunftsweisendes Breitbandnetz (Next-Generation-Access-Netz; NGA-Netz) realisieren zu lassen. Grundlage hierfür ist die Rahmenregelung der Bundesregierung zur Bereitstellung von Leerrohren (Kabelschutzrohren) durch die öffentliche Hand zur Herstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung („Bundesrahmenregelung Leerrohre“) in der von der Kommission am 8. Juni 2011 genehmigten und ergänzten Fassung der ursprünglich am 12.7.2010 genehmigten Regelung. Das Umsetzungsmodell sieht im Kern vor, dass ein Bieter die Leistungen für Planung, Bau, Betrieb und Dienste für das Ausschreibungsgebiet übernimmt. Der Bieter übernimmt auch die Planung und den Bau der passiven Infrastruktur (Leerrohre, Glasfaser), jedoch im Auftrag und auf Rechnung des Zweckverbandes. Das passive Netz wird an den Bieter verpachtet. Die Erwartung des Zweckverbandes ist es, ein attraktives Angebot an Endkundenprodukten zu bekommen. Es sollen Mehrfachnutzungen wie Telefon, Internet und TV angeboten werden.Die finanziellen Mittel für den passiven Ausbau (betriebsfertige passive Infrastruktur) werden von dem Zweckverband bereitgestellt. Das passive Netz soll im Eigentum des Zweckverbandes verbleiben und an den Bieter verpachtet werden. Es wird eine Mindestversorgung mit 25 Mbit/s angestrebt, es obliegt dem Netzbetreiber auch größere Bandbreiten anzubieten bzw. zu realisieren. Das Ziel ist auch in einem Phasenmodell vorstellbar, das mehrere Ausbaustufen und Schritte – evtl. mit alternativer Technik – beinhaltet. Weiter wird angestrebt, möglichst viele Haushalte und Gewerbebetriebe zu erreichen. Die passive und aktive Infrastruktur soll so ausgelegt werden, dass auch größere Bandbreiten möglich sind, der Netzbetreiber soll hierzu in seinem Angebot die Upgrade-Fähigkeit des Netzes angeben. Es ist eine Teilung des Projektes in 7 Lose vorgesehen, die Lose entsprechen den jeweiligen Amtsbereichen im Kreis Steinburg.In dem Zweckverband "Breitbandversorgung Steinburg" sind 102 Gemeinden organisiert. Für die ca. 80.402 Einwohner (ca. 37.310 Haushalte) stellt sich die Versorgungssituation mit Breitband sehr unterschiedlich dar.Durch den geringen DSL- Ausbau im Kreis Steinburg ergibt sich für 72 Mitgliedsgemeinden eine Unterversorgung im Breitbandausbau von < 2 Mbit/s, in weiteren 13 Gemeinden sind Ortsteile unterversorgt. Die Breitbandversorgung soll für 97 der Mitgliedsgemeinden (ca. 35.251 Haushalte) des Zweckverbandes erfolgen. Eine Befragung der Haushalte hat gem. einer Studie einen durchschnittlichen Mindestbedarf von 6 Mbit/s für Privathaushalte und 25 Mbit/s für Gewerbetreibende, Freiberufler und landwirtschaftliche Betriebe ergeben.Die Untersuchung der Versorgungssituation mit 6 Mbit/s ergab, dass im Gebiet der Zweckverbandsmitglieder 23.800 Haushalte mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen unterversorgt sind. Das entspricht in etwa 64 % aller Haushalte. Laut einschlägigen Studien ist davon auszugehen, dass der Bedarf an Bandbreiten weiter steigen wird.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-06-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-04-26.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-04-26 Auftragsbekanntmachung
2012-05-04 Ergänzende Angaben
2012-05-11 Ergänzende Angaben
2012-06-20 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2012-04-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsnetz
Menge oder Umfang:
Bereitstellung flächendeckender Breitbandversorgung in den Kommunen des Kreises Steinburg.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsnetz 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband "Breitbandversorgung Steinburg"
Postanschrift: Viktoriastraße 16-18
Postleitzahl: 25524
Postort: Itzehoe
Kontakt
Internetadresse: http://www.steinburg.de 🌏
E-Mail: naumann@steinburg.de 📧
Telefon: +49 4821 / 69-371 📞
Fax: +49 482169476 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-04-26 📅
Einreichungsfrist: 2012-06-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-05-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 84-138445
ABl. S-Ausgabe: 84
Zusätzliche Informationen
Die Teilnahmeanträge der Bewerber sind in einem fest verschlossenem Umschlag und deutlich gekennzeichnet mit der Aufschrift „Teilnahmeantrag Breitbandversorgung Kreis Steinburg“ beim Kreis Steinburg, Der Landrat, Viktoriastraße 16-18, 25524 Itzehoe, Deutschland einzureichen. Der Zweckverband behält sich vor, bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen zum Teilnahmeverfahren entsprechende Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Zweckverband „Breitbandversorgung Steinburg“ beabsichtigt, ein zukunftsweisendes Breitbandnetz (Next-Generation-Access-Netz; NGA-Netz) realisieren zu lassen. Grundlage hierfür ist die Rahmenregelung der Bundesregierung zur Bereitstellung von Leerrohren (Kabelschutzrohren) durch die öffentliche Hand zur Herstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung („Bundesrahmenregelung Leerrohre“) in der von der Kommission am 8. Juni 2011 genehmigten und ergänzten Fassung der ursprünglich am 12.7.2010 genehmigten Regelung. Das Umsetzungsmodell sieht im Kern vor, dass ein Bieter die Leistungen für Planung, Bau, Betrieb und Dienste für das Ausschreibungsgebiet übernimmt. Der Bieter übernimmt auch die Planung und den Bau der passiven Infrastruktur (Leerrohre, Glasfaser), jedoch im Auftrag und auf Rechnung des Zweckverbandes. Das passive Netz wird an den Bieter verpachtet. Die Erwartung des Zweckverbandes ist es, ein attraktives Angebot an Endkundenprodukten zu bekommen. Es sollen Mehrfachnutzungen wie Telefon, Internet und TV angeboten werden.Die finanziellen Mittel für den passiven Ausbau (betriebsfertige passive Infrastruktur) werden von dem Zweckverband bereitgestellt. Das passive Netz soll im Eigentum des Zweckverbandes verbleiben und an den Bieter verpachtet werden. Es wird eine Mindestversorgung mit 25 Mbit/s angestrebt, es obliegt dem Netzbetreiber auch größere Bandbreiten anzubieten bzw. zu realisieren. Das Ziel ist auch in einem Phasenmodell vorstellbar, das mehrere Ausbaustufen und Schritte – evtl. mit alternativer Technik – beinhaltet. Weiter wird angestrebt, möglichst viele Haushalte und Gewerbebetriebe zu erreichen. Die passive und aktive Infrastruktur soll so ausgelegt werden, dass auch größere Bandbreiten möglich sind, der Netzbetreiber soll hierzu in seinem Angebot die Upgrade-Fähigkeit des Netzes angeben. Es ist eine Teilung des Projektes in 7 Lose vorgesehen, die Lose entsprechen den jeweiligen Amtsbereichen im Kreis Steinburg.In dem Zweckverband "Breitbandversorgung Steinburg" sind 102 Gemeinden organisiert. Für die ca. 80.402 Einwohner (ca. 37.310 Haushalte) stellt sich die Versorgungssituation mit Breitband sehr unterschiedlich dar.Durch den geringen DSL- Ausbau im Kreis Steinburg ergibt sich für 72 Mitgliedsgemeinden eine Unterversorgung im Breitbandausbau von < 2 Mbit/s, in weiteren 13 Gemeinden sind Ortsteile unterversorgt. Die Breitbandversorgung soll für 97 der Mitgliedsgemeinden (ca. 35.251 Haushalte) des Zweckverbandes erfolgen. Eine Befragung der Haushalte hat gem. einer Studie einen durchschnittlichen Mindestbedarf von 6 Mbit/s für Privathaushalte und 25 Mbit/s für Gewerbetreibende, Freiberufler und landwirtschaftliche Betriebe ergeben.Die Untersuchung der Versorgungssituation mit 6 Mbit/s ergab, dass im Gebiet der Zweckverbandsmitglieder 23.800 Haushalte mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen unterversorgt sind. Das entspricht in etwa 64 % aller Haushalte. Laut einschlägigen Studien ist davon auszugehen, dass der Bedarf an Bandbreiten weiter steigen wird.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Zweckverband "Breitbandversorgung Steinburg"
Kurze Beschreibung:
Bereitstellung von flächendeckender Breitbandversorgung in den Kommunen des Kreises Steinburg.
Menge oder Umfang: LOS 1 Amt Schenefeld: ca. 5.105 HaushalteBestehend aus den GemeindenGemeinde Einwohner Haushalte Aasbüttel 109 79.Agethorst 207 122.Besdorf 248 142.Bokelrehm 144 84.Bokhorst 136 94.Christinenthal 46 31.Gribbohm 462 272.Hadenfeld 120 90.Holstenniendorf 423 254.Kaisborstel 77 46.Looft 376 222.Nienbüttel 145 84.Nutteln 281 156.Oldenborstel 120 70.Pöschendorf 262 129.Puls 610 326.Reher 761 449.Schenefeld 2.399 1.433.Siezbüttel 60 38.Vaale 1.243 720.Vaalermoor 139 89.Warringholz 294 175.Anmerkung: Bei sämtlichen Angaben handelt es sich um ca. Angaben gem. Aktenlage zum Zeitpunkt der Erstellung.
LOS 1 Amt Schenefeld: ca. 5.105 HaushalteBestehend aus den GemeindenGemeinde Einwohner Haushalte Aasbüttel 109 79.
Agethorst 207 122.
Besdorf 248 142.
Bokelrehm 144 84.
Bokhorst 136 94.
Christinenthal 46 31.
Gribbohm 462 272.
Hadenfeld 120 90.
Holstenniendorf 423 254.
Kaisborstel 77 46.
Looft 376 222.
Nienbüttel 145 84.
Nutteln 281 156.
Oldenborstel 120 70.
Pöschendorf 262 129.
Puls 610 326.
Reher 761 449.
Schenefeld 2.399 1.433.
Siezbüttel 60 38.
Vaale 1.243 720.
Vaalermoor 139 89.
Warringholz 294 175.
Anmerkung: Bei sämtlichen Angaben handelt es sich um ca. Angaben gem. Aktenlage zum Zeitpunkt der Erstellung.
Losnummer: 2
Menge oder Umfang: Amt Itzehoe-Land: ca. 2.375 HaushalteBestehend aus den GemeindenGemeinde Einwohner Haushalte Bekdorf 100 40.Drage 252 80.Hodorf 213 90.Hohenaspe 2.051 750.Kaaks 409 180.Krummendiek 75 30.Lohbarbek 728 300.Mehlbek 458 150.Moorhusen 83 35.Ottenbüttel 747 300.Peissen 294 120.Schlotfeld 228 90.Silzen 172 60.Winseldorf 307 150.Anmerkung: Bei sämtlichen Angaben handelt es sich um ca. Angaben gem. Aktenlage zum Zeitpunkt der Erstellung.
Amt Itzehoe-Land: ca. 2.375 HaushalteBestehend aus den GemeindenGemeinde Einwohner Haushalte Bekdorf 100 40.
Drage 252 80.
Hodorf 213 90.
Hohenaspe 2.051 750.
Kaaks 409 180.
Krummendiek 75 30.
Lohbarbek 728 300.
Mehlbek 458 150.
Moorhusen 83 35.
Ottenbüttel 747 300.
Peissen 294 120.
Schlotfeld 228 90.
Silzen 172 60.
Winseldorf 307 150.
Losnummer: 3
Menge oder Umfang: Amt Kellinghusen: ca. 9.719 HaushalteBestehend aus den GemeindenGemeinde Einwohner Haushalte Brokstedt 2.099 933.Fitzbek 373 166.Hennstedt 605 269.Hingstheide 75 33.Hohenlockstedt 6.114 2.717.Kellinghusen 7.860 3.493.Lockstedt 167 74.Oeschebüttel 174 77.Poyenberg 425 189.Quarnstedt 419 186.Rade 96 43.Rosdorf 376 167.Störkathen 101 45.Wiedenborstel 12 5.Willenscharen 170 76.Wrist 2.413 1.072.Wulfsmoor 389 173.Anmerkung: Bei sämtlichen Angaben handelt es sich um ca. Angaben gem. Aktenlage zum Zeitpunkt der Erstellung.
Amt Kellinghusen: ca. 9.719 HaushalteBestehend aus den GemeindenGemeinde Einwohner Haushalte Brokstedt 2.099 933.
Fitzbek 373 166.
Hennstedt 605 269.
Hingstheide 75 33.
Hohenlockstedt 6.114 2.717.
Kellinghusen 7.860 3.493.
Lockstedt 167 74.
Oeschebüttel 174 77.
Poyenberg 425 189.
Quarnstedt 419 186.
Rade 96 43.
Rosdorf 376 167.
Störkathen 101 45.
Wiedenborstel 12 5.
Willenscharen 170 76.
Wrist 2.413 1.072.
Wulfsmoor 389 173.
Losnummer: 4
Menge oder Umfang: Amt Wilstermarsch: ca. 5.240 HaushalteBestehend aus den Gemeinden Gemeinde Einwohner Haushalte.Aebtissinwisch 64 29.Beidenfleth 884 402.Brokdorf 1.005 504.Büttel 42 31.Dammfleth 298 133.Ecklak 308 154.Kudensee 143 73.Landrecht 135 61.Landscheide 229 118.Neuendorf-Sachsenbande 476 200.Nortorf 841 339.Sankt-Margarethen 931 433.Stördorf 121 52.Wewelsfleth 1.511 696.Wilster 4.453 2.015.Anmerkung: Bei sämtlichen Angaben handelt es sich um ca. Angaben gem. Aktenlage zum Zeitpunkt der Erstellung.
Amt Wilstermarsch: ca. 5.240 HaushalteBestehend aus den Gemeinden Gemeinde Einwohner Haushalte.
Aebtissinwisch 64 29.
Beidenfleth 884 402.
Brokdorf 1.005 504.
Büttel 42 31.
Dammfleth 298 133.
Ecklak 308 154.
Kudensee 143 73.
Landrecht 135 61.
Landscheide 229 118.
Neuendorf-Sachsenbande 476 200.
Nortorf 841 339.
Sankt-Margarethen 931 433.
Stördorf 121 52.
Wewelsfleth 1.511 696.
Wilster 4.453 2.015.
Losnummer: 5
Menge oder Umfang: Amt Breitenburg: ca. 4.023 Haushalte Bestehend aus den GemeindenGemeinde Einwohner Haushalte Auufer 145 75.Breitenberg 372 187.Kollmoor 34 19.Kronsmoor 183 87.Lägerdorf 2.537 1.484.Moordiek 111 57.Münsterdorf 1.965 975.Oelixdorf 1.661 827.Westermoor 396 212.Wittenbergen 182 100.Anmerkung: Bei sämtlichen Angaben handelt es sich um ca. Angaben gem. Aktenlage zum Zeitpunkt der Erstellung.
Amt Breitenburg: ca. 4.023 Haushalte Bestehend aus den GemeindenGemeinde Einwohner Haushalte Auufer 145 75.
Breitenberg 372 187.
Kollmoor 34 19.
Kronsmoor 183 87.
Lägerdorf 2.537 1.484.
Moordiek 111 57.
Münsterdorf 1.965 975.
Oelixdorf 1.661 827.
Westermoor 396 212.
Wittenbergen 182 100.
Losnummer: 6
Menge oder Umfang: Amt Krempermarsch: ca. 2.920 HaushalteBestehend aus den GemeindenGemeinde Einwohner Haushalte Bahrenfleth 615 273.Dägeling 1.052 468.Elskop 170 76.Grevenkop 350 156.Krempe 2.355 1.047.Neuenbrook 665 296.Rethwisch 608 270.Süderau 752 334.Anmerkung: Bei sämtlichen Angaben handelt es sich um ca. Angaben gem. Aktenlage zum Zeitpunkt der Erstellung.
Amt Krempermarsch: ca. 2.920 HaushalteBestehend aus den GemeindenGemeinde Einwohner Haushalte Bahrenfleth 615 273.
Dägeling 1.052 468.
Elskop 170 76.
Grevenkop 350 156.
Krempe 2.355 1.047.
Neuenbrook 665 296.
Rethwisch 608 270.
Süderau 752 334.
Losnummer: 7
Menge oder Umfang: Amt Horst-Herzhorn: ca. 5.869 HaushalteBestehend aus den GemeindenGemeinde Einwohner Haushalte Altenmoor 273 95.Blomsche Wildnis 698 287.Borsfleth 812 367.Engelbrechtsche Wildnis 921 298.Herzhorn 1.051 491.Hohenfelde 910 423.Horst 5.204 2.235.Kollmar 1.721 827.Krempdorf 257 104.Neuendorf b. Elms. 906 382.Sommerland 820 360.Anmerkung: Bei sämtlichen Angaben handelt es sich um ca. Angaben gem. Aktenlage zum Zeitpunkt der Erstellung.
Amt Horst-Herzhorn: ca. 5.869 HaushalteBestehend aus den GemeindenGemeinde Einwohner Haushalte Altenmoor 273 95.
Blomsche Wildnis 698 287.
Borsfleth 812 367.
Engelbrechtsche Wildnis 921 298.
Herzhorn 1.051 491.
Hohenfelde 910 423.
Horst 5.204 2.235.
Kollmar 1.721 827.
Krempdorf 257 104.
Neuendorf b. Elms. 906 382.
Sommerland 820 360.
Es werden Varianten akzeptiert
Referenznummer: ZVBS/6144
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gebiet der in dem Zweckverband "Breitbandversorgung Steinburg" zusammengeschlossenen Gemeinden.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister- Angaben, ob und in welcher Art sie wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind- Zulassung gem. §6 TKG- Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gemäß § 6 EG Abs. 4 und Abs. 6 VOL nicht vorliegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis zur Leistungsfähigkeit in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht gemäß§ 7 EG Absatz 2 VOL / A- Vorlage entsprechender Bankauskünfte / Bankerklärungen sowie Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung,- Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen des Unternehmens, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist,- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen bei Referenzprojekten von bereits durchgeführten NGA – Netzausbauprojekten sowohl für den passiven Netzausbau (Leerrohr + Glasfaser) und /oder für den aktiven Netzbetrieb und dem Diensteangebot.- Vorlage der Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttoherstellungskosten (Baukosten) für beide Netzwerkbereiche zusammen (Leerrohr und Glasfaser).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Pachtvertrag für das passive Breitbandnetz (Leerrohr und Glasfaser).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bei Bietergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter, federführender Vertreter benannt werden.
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Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Ausbaukosten für die betriebsfertige passive Infrastruktur (90)
2. Erschließungsgrad der Gemeinden/Städte (50)
3. Leistungsmerkmale der Erdanschlüsse, z.B. effektive Datenraten (35)
4. Zukunftsfähigkeit und Nachhaltigkeit des angebotenen Netzes (35)
5. Technisches Konzept Plausibilität, Herangehensweise der Bieter (25)
6. Organisation des Kundenservice (25)
7. Monatliche Preise der Breitbandanschlüsse sowie Bereitstellungsgebühren (25)
8. Qualität, Ausarbeitung und Präsentation des Angebots (15)
9. Rahmenbedingungen und Höhe der für das passive Netz zu zahlenden Pacht (50)
10. Anzahl der angebotenen Lose (50)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Kreisbauamt des Kreises Steinburg
Herrn Naumann
Adresse des Käuferprofils: http://www.steinburg.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-03-30 📅
Datum des Endes: 2021-03-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ZVBS/6144

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Wirtschaftsministerium
Postanschrift: Düsternbrokker Weg 92
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Telefon: +49 4319884640 📞
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 107 GWB(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Zweckverband "Breitbandversorgung Steinburg"
Postanschrift: Kreis Steinburg Viktoriastr. 16-18
Postort: Itzehoe
Postleitzahl: 25524
Telefon: +49 4821 / 69-371 📞
Internetadresse: http://www.steinburg.de 🌏
Fax: +49 4821 / 69-476 📠
Quelle: OJS 2012/S 084-138445 (2012-04-26)
Ergänzende Angaben (2012-05-04)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-05-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-05-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 89-145311
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 84-138445
ABl. S-Ausgabe: 89
Quelle: OJS 2012/S 089-145311 (2012-05-04)
Ergänzende Angaben (2012-05-11)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-05-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-05-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 93-152936
ABl. S-Ausgabe: 93
Quelle: OJS 2012/S 093-152936 (2012-05-11)
Ergänzende Angaben (2012-06-20)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-06-20 📅
Einreichungsfrist: 2012-06-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-06-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 118-194420
ABl. S-Ausgabe: 118
Quelle: OJS 2012/S 118-194420 (2012-06-20)
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