Grünflächenreinigung 2013

Vergabe- und Beschaffungszentrum der Stadt Dortmund

Grünflächenreinigung 2013.
Gegenstand des nicht offenen Verfahrens ist die Vergabe des Auftrages an eine anerkannte Wertstätte für behinderte Menschen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-09-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-08-10.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-08-10 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2012-08-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Pflege von Parkanlagen
Menge oder Umfang: 12 StadtbezirkeDiverse Parkanlagen inkl. der Papierkörbe.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Pflege von Parkanlagen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Vergabe- und Beschaffungszentrum der Stadt Dortmund
Postanschrift: Königswall 14
Postleitzahl: 44137
Postort: Dortmund
Kontakt
Internetadresse: http://www.dortmund.de 🌏
E-Mail: mbartz@stadtdo.de 📧
Telefon: +49 2315024633 📞
Fax: +49 2315022166 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-08-10 📅
Einreichungsfrist: 2012-09-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-08-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 156-261016
ABl. S-Ausgabe: 156
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen. "Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung" vom 26.4.2005 -IR 12.02.2006- Nr. 3.1 und 3.3 gebunden. Mit Angebotsabgabe sind die nach § 4 und § 18 TVgG NRW erforderlichen Verpflichtungserklärungen vom Bieter und den bereits bekannten Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften abzugeben. Gemäß § 4 Abs 6 TVgG NRW entfällt die Zahlung von Mindestlöhnen für bevorzugte Bieter.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Grünflächenreinigung 2013.
Gegenstand des nicht offenen Verfahrens ist die Vergabe des Auftrages an eine anerkannte Wertstätte für behinderte Menschen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Grünflächenreinigung Stadt Dortmund -Nord-
Kurze Beschreibung:
Scharnhorst.Anlagen ca. 38 Stück.Reinigungsfläche ca. 392 000 qm.Papierkörbe ca. 125 Stück.Eving.Anlagen ca. 16 Stück.Reinigungsfläche ca. 130 000 qm.Papierkörbe ca. 80 Stück.Innenstadt-Nord u. Fredenbaum.Anlagen ca. 32 Stück.Reinigungsfläche ca. 326 000 qm.Papierkörbe ca. 232 Stück.Mengede.Anlagen ca. 20 Stück.Reinigungsfläche ca. 95 000 qm.Papierkörbe ca. 60 Stück.Lütgendortmund.Anlagen ca. 25 Stück.Reinigungsfläche ca. 300 000 qm.Papierkörbe ca. 120 Stück.Huckarde.Anlagen ca. 18 Stück.Reinigungsfläche ca. 195 000 qm.Papierkörbe ca. 65 Stück.
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Scharnhorst.
Anlagen ca. 38 Stück.
Reinigungsfläche ca. 392 000 qm.
Papierkörbe ca. 125 Stück.
Eving.
Anlagen ca. 16 Stück.
Reinigungsfläche ca. 130 000 qm.
Papierkörbe ca. 80 Stück.
Innenstadt-Nord u. Fredenbaum.
Anlagen ca. 32 Stück.
Reinigungsfläche ca. 326 000 qm.
Papierkörbe ca. 232 Stück.
Mengede.
Anlagen ca. 20 Stück.
Reinigungsfläche ca. 95 000 qm.
Papierkörbe ca. 60 Stück.
Lütgendortmund.
Anlagen ca. 25 Stück.
Reinigungsfläche ca. 300 000 qm.
Papierkörbe ca. 120 Stück.
Huckarde.
Anlagen ca. 18 Stück.
Reinigungsfläche ca. 195 000 qm.
Papierkörbe ca. 65 Stück.
Menge oder Umfang: Siehe Kurze Beschreibung.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Grünflächenreinigung Stadt Dortmund -Süd-
Kurze Beschreibung:
Aplerbeck.Anlagen ca. 32 Stück.Reinigungsfläche ca. 109 000 qm.Papierkörbe ca. 70 Stück.Innenstadt-West.Anlagen ca. 33 Stück.Reinigungsfläche ca. 250 000 qm.Papierkörbe ca. 170 Stück.Hörde.Anlagen ca. 24 Stück.Reinigungsfläche ca. 118 000 qm.Papierkörbe ca. 100 Stück.Hombruch.Anlagen ca. 26 Stück.Reinigungsfläche ca. 189 000 qm.Papierkörbe ca. 52 Stück.Brackel.Anlagen ca. 30 Stück.Reinigungsfläche ca. 113 000 qm.Papierkörbe ca. 100 Stück.Innenstadt-Ost.Anlagen ca. 35 Stück.Reinigungsfläche ca. 299 000 qm.Papierkörbe ca. 118 Stück.
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Aplerbeck.
Reinigungsfläche ca. 109 000 qm.
Papierkörbe ca. 70 Stück.
Innenstadt-West.
Anlagen ca. 33 Stück.
Reinigungsfläche ca. 250 000 qm.
Papierkörbe ca. 170 Stück.
Hörde.
Anlagen ca. 24 Stück.
Reinigungsfläche ca. 118 000 qm.
Papierkörbe ca. 100 Stück.
Hombruch.
Anlagen ca. 26 Stück.
Reinigungsfläche ca. 189 000 qm.
Papierkörbe ca. 52 Stück.
Brackel.
Anlagen ca. 30 Stück.
Reinigungsfläche ca. 113 000 qm.
Innenstadt-Ost.
Anlagen ca. 35 Stück.
Reinigungsfläche ca. 299 000 qm.
Papierkörbe ca. 118 Stück.
Menge oder Umfang:
12 Stadtbezirke
Diverse Parkanlagen inkl. der Papierkörbe.
Dauer: 12 Monate
Referenznummer: 179-2012
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dortmund.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag hat der Bewerber den Nachweis der Anerkennung als bevorzugter Bieter zu erbringen. Dies kann wie folgt belegt werden:
— Vorlage der von der Bundesagentur für Arbeit ausgesprochenen Anerkennung als Werkstätte für behinderte Menschen gemäß § 142 SGB IX,
— bei ausländischen Bietern Vorlage einer Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes der Einrichtung, aus der die Anerkennung als Werkstatt für behinderte Menschen oder Blindenwerkstatt hervorgeht. Sofern eine solche Bescheinigung im betreffenden Land nicht ausgestellt wird, kann der Nachweis durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die eine vertretungsberechtigte Person der betreffenden Einrichtung vor einer befugten Behörde des betreffenden Staates abgibt. In den Staaten, in denen es eine derartige eidesstattliche Erklärung nicht gibt, kann diese durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar stellen eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder feierlichen Erklärung aus.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz mit vergleichbaren Dienstleistungen jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre
b) Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Referenz/-en)
c) Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter/- innen
d) Mitgliederverzeichnis der Bietergemeinschaft
Bei Bietergemeinschaften.
e) von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung, dass der/die bevollmächtigte/n Vertreter/-innen die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin verbindlich vertritt und alle Mitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften und die einschlägig gemachten Angebotsabgaben erfüllen und akzeptieren.
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Bei Subunternehmen.
f) Verpflichtungserklärung über das Bereitstellen entsprechender Mittel zur Auftragserfüllung.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Entsprechend VOL/B.
Allgemeine Vertragsbedingungen der Stadt Dortmund.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2012-09-27 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Matthias Bartz
Internetadresse: www.dortmund.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 179-2012
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen.
"Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung" vom 26.4.2005 -IR 12.02.2006- Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Mit Angebotsabgabe sind die nach § 4 und § 18 TVgG NRW erforderlichen Verpflichtungserklärungen vom Bieter und den bereits bekannten Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften abzugeben. Gemäß § 4 Abs 6 TVgG NRW entfällt die Zahlung von Mindestlöhnen für bevorzugte Bieter.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bezirksregierung Arnsberg
Postanschrift: Seibertzstraße 1
Postort: Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-arnsberg.de 📧
Telefon: +49 2931822197 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-arnsberg.de 🌏
Fax: +49 29318240067 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
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Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Vergabeverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1
Quelle: OJS 2012/S 156-261016 (2012-08-10)