Herstellung der IHK-Zeitschrift "Offenbacher Wirtschaft"
Verleger für die Offenbacher Wirtschaft.
Eckdaten der Anforderungen und Aufgaben:
Die IHK Offenbach am Main überträgt dem Verleger die satztechnische und verlegerische Betreuung, die Herstellung, die Anzeigenverwaltung und -beschaffung ihrer Zeitschrift „Offenbacher Wirtschaft".
Eigentümer und Herausgeber der Zeitschrift bleibt die IHK Offenbach am Main; sie zeichnet für den redaktionellen Inhalt verantwortlich. Der Verleger sorgt für eine zeitgemäße und professionelle Gestaltung nach IHK-Styleguide in Abstimmung mit der IHK Offenbach am Main.
Der Verleger übernimmt sämtliche Herstellungs- und Vertriebskosten sowie die Kosten der Anzeigenverwaltung und -beschaffung. Er ist insbesondere verpflichtet, die IHK-Zeitschrift für den von der IHK Offenbach am Main festzusetzenden Bezieherkreis herzustellen. Die Adressen der Empfänger stellt die IHK Offenbach zur Verfügung. Sie übernimmt auch die Pflege dieses Adressenbestandes. Im Gegenzug erhält die Anzeigenverwaltung die gesamten Einnahmen aus dem Anzeigen- und Beilagengeschäft der IHK-Zeitschrift.
Der Verlag hat das Recht Beilagen, Beihefter, Beikleber und Ähnliches zu vertreiben. Der Verlag verpflichtet sich, sämtliche Kosten, die dadurch zusätzlich entstehen, zu übernehmen. Umschlagschürzen sind maximal viermal jährlich möglich. Die Adressaufkleber werden auf der 4. Umschlagseite platziert. Beihefter sind mit der IHK Offenbach am Main abzusprechen. Beihefter werden als „Anzeige“ gewertet.
Die „Offenbacher Wirtschaft“ erscheint zehnmal im Jahr mit 2 Doppelausgaben (Dezember/Januar und Juli/August) in einer Auflage von voraussichtlich 23 000 Exemplaren. Die IHK Offenbach am Main hat darüber hinaus Anspruch auf 500 Freiexemplare. Der Verleger verpflichtet sich, die von der IHK Offenbach am Main gesetzten Auslieferungstermine unbedingt einzuhalten.
Die Zeitschrift wird komplett in 4c gedruckt. Die IHK Offenbach am Main liefert die Texte und Fotos sowie einzelne gestaltete Seiten, darunter die Titelseite. Nach Prüfung des Umbruchs erteilt die IHK Offenbach am Main die Druckfreigabe. Satztechnische Einzelheiten, Redaktionsschluss- und Erscheinungstermine werden zwischen den Vertragspartnern im Rahmen einer positiven Kooperation einvernehmlich geregelt.
Der Umfang der Zeitschrift wird wie folgt festgelegt:
Format: DIN A 4 hoch (oder „Spiegel"-Format).
Papier: Umschlag: 170 g/m2 Optigloss.
Innenseiten: 80 g/m2 Opakosatin.
Grundumfang: 48 Seiten plus 4 Umschlagseiten.
Aufteilung: 32 Seiten redaktioneller Teil, 16 Seiten Anzeigen;
hinzu kommen 3 Anzeigen-Umschlagseiten.
Geht das Anzeigenaufkommen mit Zustimmung der IHK Offenbach über 16 Seiten hinaus, so ist die IHK Offenbach berechtigt, ohne Mehrkosten zusätzlich im Verhältnis 1 : 1,5 (Anzeigenseiten zu redaktionellen Seiten) redaktionelle Beiträge zu liefern. Die IHK Offenbach am Main erhält darüber hinaus das Recht, zweimal jährlich den Umfang der „Offenbacher Wirtschaft“ auf 56 Seiten plus 4 Seiten Umschlag zu erhöhen (unabhängig vom Anzeigenaufkommen).
Bei sogenannten Beiheftern, die fertig angeliefert werden, ist die IHK Offenbach darüber hinaus berechtigt, ohne Mehrkosten zusätzlich im Verhältnis 1 : 1 redaktionelle Beiträge zu liefern. Je Ausgabe darf ohne Zustimmung der IHK Offenbach nicht mehr als ein Beihefter aufgenommen werden.
Bei Ausgaben, die weniger als 16 Anzeigenseiten enthalten, kann der Umfang der Zeitung auf 44 Seiten gesenkt werden. Die IHK Offenbach kann jedoch weiterhin ohne Mehrkosten 32 Seiten Inhalt für sich beanspruchen.
Der Verlag ist verpflichtet, die endgültige Druckversion der Offenbacher Wirtschaft als PDF-Datei für den Internetauftritt der IHK Offenbach am Main digital bereitzustellen. Die Zulieferung dieser Daten erfolgt bis spätestens zum 1. des Erscheinungsmonats.
Dem Verlag steht es frei, die Anzeigenpreise nach eigenem Ermessen festzusetzen. Die IHK Offenbach am Main hat einen Anspruch, über vorgesehene Anzeigenpreisveränderungen rechtzeitig unterrichtet zu werden.
Die Anzeigenverwaltung darf nur Anzeigen annehmen, die in Inhalt und Form dem Ansehen und der Stellung der IHK Offenbach am Main entsprechen. Im Zweifel ist die Auffassung der IHK Offenbach am Main rechtzeitig festzustellen. Die IHK Offenbach am Main kann im Einzelfall Anzeigen ablehnen.
Eigenanzeigen der IHK Offenbach am Main werden als redaktionelle Beiträge gewertet. Ausgenommen sind hiervon Anzeigen des Verlegers selbst, die auf die Kammerzeitschrift als Werbemedium aufmerksam machen.
Der Verlag ist verpflichtet - trotz des regionalen Schwerpunktes des Anzeigengeschäfts - der IHK-Zeitschriften eG, Wiesbaden, beizutreten. Die Genossenschaft akquiriert überregionale Anzeigen für die IHK-Zeitschriften. Die daraus entstehenden Kosten trägt der Verlag.
Der Verlag bedarf der Zustimmung der Herausgeberin, soweit er beabsichtigt, Subunternehmer für die Erstellung der Druckvorstufe, des Drucks oder für die Anzeigenverwaltung in die nach den Bestimmungen dieses Vertrages geschuldeten Leistungen einzubeziehen. Dies geschieht in Abstimmung mit der Herausgeberin. Die Leistungsfähigkeit und Qualifikation der Subunternehmer ist nachzuweisen.
Der Verlagsvertrag ist auf ein Jahr befristet. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht eine der Vertragsparteien mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende kündigt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-07-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-06-01.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2012-06-01
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Auftragsbekanntmachung
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