Beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) in Köln wird auf Grundlage des Hilfetelefongesetzes ein Bundesweites Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ eingerichtet. Es ist täglich 24 Stunden kostenfrei erreichbar. Qualifizierte Beraterinnen beraten anonym, vertraulich, mehrsprachig und barrierefrei zu allen Formen von Gewalt. Es bietet Erstberatung, Information und Weitervermittlung an Unterstützungseinrichtungen und Anlaufstellen vor Ort an (Lotsenfunktion). Der Start des Hilfetelefons ist für Dezember 2012/Januar 2013 vorgesehen. Das BAFzA beabsichtigt umfassend über die Einrichtung und die Angebote des Hilfetelefons informieren. Zielgruppen des Hilfetelefons sind Frauen, die von Gewalt betroffen sind, Personen aus ihrem sozialen Umfeld und Personen, die bei ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit mit der Beratung und Unterstützung oder Intervention bei Gewalt gegen Frauen konfrontiert sind. Eine integrierte Informations- und Öffentlichkeitskampagne soll hierüber aufklären und den Nutzwert für die Zielgruppen darstellen. A) Eine Auftakt-Kampagne zur Freischaltung des Hilfetelefons, die innerhalb kurzer Zeit das Hilfetelefon bundesweit und medienübergreifend intensiv einprägend bekannt macht (eine Art Blockbuster) sowie B) ein integriertes, kostengünstiges Konzept für eine dauerhafte und nachhaltige Bewerbung des Hilfetelefons, in das zusätzlich gezielte ÖA-Kampagnen zu besonderen Anlässen (z.B. 25.11.) eingebunden werden können und einen Erinnerungseffekt an die Auftaktkampagne herstellen. Insgesamt sind die Mittel für die Maßnahmen begrenzt. Daher legt das BAFzA großen Wert auf Entwicklung eines Konzeptes zu Medienpartnerschaften und Sponsoring. Die Auftakt-Medienkampagne soll Dezember 2012 starten und bis Ende 2013 hineinwirken. Für die dauerhafte Bewerbung des Hilfetelefons soll vom Auftragnehmer ein Konzept entwickelt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-04-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-03-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-03-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Postanschrift: Sibille-Hartmann-Str. 2 - 8
Postleitzahl: 50969
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.bafza.de🌏
E-Mail: zentrale-beschaffung@bafza.bund.de📧
Telefon: +49 22136734267📞
Fax: +49 22136734664 📠
— Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich auf dem Post- bzw. Botenweg einzureichen,
— Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet,
— Der Teilnahmeantrag ist zu unterschreiben (keine digitale, gescannte oder gefaxte Unterschrift),
— Ergänzende Unterlagen können bei der genannten Kontaktstelle Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Monika Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln, DEUTSCHLAND schriftlich - auch per E-Mail oder Fax - angefordert werden,
— Senden Sie den Teilnahmeantrag zweifach (Original und eine Kopiervorlage) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Hilfetelefon" an die genannte Kontaktstelle: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Monika Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln, DEUTSCHLAND,
— Maßgeblich ist der Eingangsstempel der Poststelle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bzw. die Eingangsbestätigung bei persönlicher Übergabe oder Übergabe durch Boten. Der Bewerber hat sicherzustellen, dass über Zustell- oder Kurierdienste versendete Teilnahmeanträge innerhalb der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge bei der genannten Kontaktstelle eingehen. Ein Verschulden der Zustell- oder Kurierdienste wird dem Bewerber zugerechnet,
— Teilnahmeanträge, die per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden,
— Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber den Bestimmungen des § 22 EG VOL/A.
— Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich auf dem Post- bzw. Botenweg einzureichen,
— Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet,
— Der Teilnahmeantrag ist zu unterschreiben (keine digitale, gescannte oder gefaxte Unterschrift),
— Ergänzende Unterlagen können bei der genannten Kontaktstelle Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Monika Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln, DEUTSCHLAND schriftlich - auch per E-Mail oder Fax - angefordert werden,
— Senden Sie den Teilnahmeantrag zweifach (Original und eine Kopiervorlage) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Hilfetelefon" an die genannte Kontaktstelle: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Monika Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln, DEUTSCHLAND,
— Maßgeblich ist der Eingangsstempel der Poststelle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bzw. die Eingangsbestätigung bei persönlicher Übergabe oder Übergabe durch Boten. Der Bewerber hat sicherzustellen, dass über Zustell- oder Kurierdienste versendete Teilnahmeanträge innerhalb der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge bei der genannten Kontaktstelle eingehen. Ein Verschulden der Zustell- oder Kurierdienste wird dem Bewerber zugerechnet,
— Teilnahmeanträge, die per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden,
— Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber den Bestimmungen des § 22 EG VOL/A.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) in Köln wird auf Grundlage des Hilfetelefongesetzes ein Bundesweites Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ eingerichtet. Es ist täglich 24 Stunden kostenfrei erreichbar. Qualifizierte Beraterinnen beraten anonym, vertraulich, mehrsprachig und barrierefrei zu allen Formen von Gewalt. Es bietet Erstberatung, Information und Weitervermittlung an Unterstützungseinrichtungen und Anlaufstellen vor Ort an (Lotsenfunktion). Der Start des Hilfetelefons ist für Dezember 2012/Januar 2013 vorgesehen.
Beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) in Köln wird auf Grundlage des Hilfetelefongesetzes ein Bundesweites Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ eingerichtet. Es ist täglich 24 Stunden kostenfrei erreichbar. Qualifizierte Beraterinnen beraten anonym, vertraulich, mehrsprachig und barrierefrei zu allen Formen von Gewalt. Es bietet Erstberatung, Information und Weitervermittlung an Unterstützungseinrichtungen und Anlaufstellen vor Ort an (Lotsenfunktion). Der Start des Hilfetelefons ist für Dezember 2012/Januar 2013 vorgesehen.
Das BAFzA beabsichtigt umfassend über die Einrichtung und die Angebote des Hilfetelefons informieren. Zielgruppen des Hilfetelefons sind Frauen, die von Gewalt betroffen sind, Personen aus ihrem sozialen Umfeld und Personen, die bei ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit mit der Beratung und Unterstützung oder Intervention bei Gewalt gegen Frauen konfrontiert sind.
Das BAFzA beabsichtigt umfassend über die Einrichtung und die Angebote des Hilfetelefons informieren. Zielgruppen des Hilfetelefons sind Frauen, die von Gewalt betroffen sind, Personen aus ihrem sozialen Umfeld und Personen, die bei ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit mit der Beratung und Unterstützung oder Intervention bei Gewalt gegen Frauen konfrontiert sind.
Eine integrierte Informations- und Öffentlichkeitskampagne soll hierüber aufklären und den Nutzwert für die Zielgruppen darstellen.
A) Eine Auftakt-Kampagne zur Freischaltung des Hilfetelefons, die innerhalb kurzer Zeit das Hilfetelefon bundesweit und medienübergreifend intensiv einprägend bekannt macht (eine Art Blockbuster) sowie
B) ein integriertes, kostengünstiges Konzept für eine dauerhafte und nachhaltige Bewerbung des Hilfetelefons, in das zusätzlich gezielte ÖA-Kampagnen zu besonderen Anlässen (z.B. 25.11.) eingebunden werden können und einen Erinnerungseffekt an die Auftaktkampagne herstellen.
B) ein integriertes, kostengünstiges Konzept für eine dauerhafte und nachhaltige Bewerbung des Hilfetelefons, in das zusätzlich gezielte ÖA-Kampagnen zu besonderen Anlässen (z.B. 25.11.) eingebunden werden können und einen Erinnerungseffekt an die Auftaktkampagne herstellen.
Insgesamt sind die Mittel für die Maßnahmen begrenzt. Daher legt das BAFzA großen Wert auf Entwicklung eines Konzeptes zu Medienpartnerschaften und Sponsoring.
Die Auftakt-Medienkampagne soll Dezember 2012 starten und bis Ende 2013 hineinwirken.
Für die dauerhafte Bewerbung des Hilfetelefons soll vom Auftragnehmer ein Konzept entwickelt werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der/Die Bewerber/in hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein/e Bewerber/in zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmens beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Der/Die Bewerber/in hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein/e Bewerber/in zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmens beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Darstellung der Eigentümerstruktur (oder vergleichbare Angaben bzw. Unterlagen)
b) Darstellung der Personalstruktur (fest Angestellte, befristet Beschäftigte, freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter)
c) Nennung der für das Unternehmen/die Institution verantwortlichen Personen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der/Die Bewerber/in hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein/e Bewerber/in zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmens beruft, hat er/sie die unter Punkt a) –d) geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der/Die Bewerber/in hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein/e Bewerber/in zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmens beruft, hat er/sie die unter Punkt a) –d) geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Mitteilung des Gründungsjahrs und Darstellung der Geschäftsentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
b) Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, dass nicht über das Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, dass nicht über das Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde.
c) Eigenerklärung, dass ordnungsgemäße Zahlungen von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfolgt sind
d) Eigenerklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen.
e) Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der/Die Bewerber/in hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
a) Der/Die Bewerber/in hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will und diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen.
b) Angabe bei Bietergemeinschaften, welcher Partner welche Aufgaben und Themenstellungen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson fungiert
c) Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen
d) Übersicht über die in den letzten 3 Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber
e) Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Falle eines Zuschlags für den Auftrag zuständig sein werden
f) Zusicherung, dass die Präsentation von den Personen durchgeführt wird, die im Falle eines Zuschlags zuständig sein werden
g) Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen
h) Bestätigung, dass zur Leistungserbringung vor Ort genügend Personal zur Verfügung gestellt wird, um für den Auftraggeber eine schnelle und direkte Kommunikation zu ermöglichen.
i) Nachweis von Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit obersten Bundesbehörden
j) Nachweis von Erfahrungen in der Entwicklung und Umsetzung von Informationskampagnen unter Angabe des Zeitraums der für die Entwicklung und Umsetzung zur Verfügung stand
k) Nachweis von Kompetenz in der Öffentlichkeitsarbeit insbesondere Erfahrungen mit bundesweiten Kampagnen, mit Entwicklung einer Corporate Identity, von Logos, Flyern, Broschüren
l) Nachweis von Erfahrungen im Handling von Mediabudgets für bundesweite Kampagnen
m) Nachweis über Kenntnisse des Styleguides der Bundesregierung sowie Kenntnisse hinsichtlich Barrierefreiheit (gemäß BITV)
n) Zusicherung bei der Erbringung der Leistung die Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Leitprinzip zu beachten (Gender Mainstreaming)
o) Beispiele/Proben von erfolgreichen Öffentlichkeitskampagnen im sozialen Bereich
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben in dem Antrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie einen bevollmächtigten Vertreter/eine bevollmächtigte Vertreterin zu benennen. Im Falle der Auftragsvergabe haften die Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch. Der Auftraggeber erwartet auch im Fall einer Bietergemeinschaft die geschlossene Erbringung der Leistung aus einer Hand. Die unter Punkt III.2.1 und III.2.2 geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften haben in dem Antrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie einen bevollmächtigten Vertreter/eine bevollmächtigte Vertreterin zu benennen. Im Falle der Auftragsvergabe haften die Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch. Der Auftraggeber erwartet auch im Fall einer Bietergemeinschaft die geschlossene Erbringung der Leistung aus einer Hand. Die unter Punkt III.2.1 und III.2.2 geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ
Frau Claßen-Sielaff
Internetadresse: www.bafza.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2012-11-01 📅
Datum des Endes: 2013-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
— Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich auf dem Post- bzw. Botenweg einzureichen,
— Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet,
— Der Teilnahmeantrag ist zu unterschreiben (keine digitale, gescannte oder gefaxte Unterschrift),
— Ergänzende Unterlagen können bei der genannten Kontaktstelle Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Monika Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln, DEUTSCHLAND schriftlich - auch per E-Mail oder Fax - angefordert werden,
— Ergänzende Unterlagen können bei der genannten Kontaktstelle Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Monika Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln, DEUTSCHLAND schriftlich - auch per E-Mail oder Fax - angefordert werden,
— Senden Sie den Teilnahmeantrag zweifach (Original und eine Kopiervorlage) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Hilfetelefon" an die genannte Kontaktstelle: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Monika Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln, DEUTSCHLAND,
— Senden Sie den Teilnahmeantrag zweifach (Original und eine Kopiervorlage) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Hilfetelefon" an die genannte Kontaktstelle: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Monika Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln, DEUTSCHLAND,
— Maßgeblich ist der Eingangsstempel der Poststelle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bzw. die Eingangsbestätigung bei persönlicher Übergabe oder Übergabe durch Boten. Der Bewerber hat sicherzustellen, dass über Zustell- oder Kurierdienste versendete Teilnahmeanträge innerhalb der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge bei der genannten Kontaktstelle eingehen. Ein Verschulden der Zustell- oder Kurierdienste wird dem Bewerber zugerechnet,
— Maßgeblich ist der Eingangsstempel der Poststelle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bzw. die Eingangsbestätigung bei persönlicher Übergabe oder Übergabe durch Boten. Der Bewerber hat sicherzustellen, dass über Zustell- oder Kurierdienste versendete Teilnahmeanträge innerhalb der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge bei der genannten Kontaktstelle eingehen. Ein Verschulden der Zustell- oder Kurierdienste wird dem Bewerber zugerechnet,
— Teilnahmeanträge, die per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden,
— Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber den Bestimmungen des § 22 EG VOL/A.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Absatz 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln, DEUTSCHLAND gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 107 Absatz 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln, DEUTSCHLAND gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Quelle: OJS 2012/S 046-075896 (2012-03-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-12-13) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge