Landschaftsgärtnerische Pflegearbeiten in den Garten- und Außenanlagen einschließlich Wartung und Reparatur von Bewässerungsanlagen in diversen Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin-Mitte
Die Leistung umfasst die landschaftsgärtnerische Pflege der Garten- und Außenanlagen einschließlich Wartung und Reparatur. Die Gartenanlagen des Deutschen Bundestages bestehen zum Teil aus Gartenkunst. Dementsprechend hoch sind die Ansprüche hinsichtlich der Fachkunde und Leistungsfähigkeit für die Pflegemaßnahmen. Vor diesem Hintergrund sind die Pflegearbeiten nach Abstimmung mit dem Beauftragten der Auftraggeberin (AG) termingenau und mit der notwendigen gärtnerischen Sensibilität auszuführen. Die Mitarbeiter/-innen des Auftragnehmers (AN), die in den Garten- und Freianlagen des Deutschen Bundestages Pflegearbeiten ausführen, müssen über gute Kenntnisse der Gehölz- und Staudenkunde und einer ökologischen Gartenpflege verfügen. Die gärtnerischen Pflegearbeiten können nur von Fachkräften ausgeführt werden, die über eine dreijährige, abgeschlossene Berufsausbildung als Landschaftsgärtner/-in, Staudengärtner/-in oder Gärtner/-in verfügen. In dringenden Fällen (besondere Veranstaltungen etc.) ist eine Arbeitsausführung spätestens am Tag nach der Arbeitsanforderung (Datum des Auftrages bzw. Leistungsabrufes) des AG zu gewährleisten. Ansonsten gilt eine Frist von drei Tagen nach Aufforderung durch den schriftlichen Leistungsabruf (Datum des Auftrages), es sei denn, es werden andere Vereinbarungen getroffen, die für den jeweiligen Einzelfall schriftlich niedergelegt werden. Die Mitarbeiter/-innen des AN müssen im Gebrauch und in der Handhabung der PSA (Falldämpfer, Auffanggurt EN 361) und der PSA BV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen) geschult sein. Von dem Verantwortlichen des AN ist eine Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG und § 4 BGR 198 vor Arbeitsaufnahme durchzuführen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-12-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-11-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-11-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Grundstückspflege
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Grundstückspflege📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutscher Bundestag - Verwaltung -
Postanschrift: Platz der Republik 1
Postleitzahl: 11011
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://bundestag.de🌏
E-Mail: vergabereferat@bundestag.de📧
Telefon: +49 3022733234📞
Fax: +49 3022730374 📠
Die Beantwortung nicht rechtzeitig gestellter Bieterfragen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Leistung umfasst die landschaftsgärtnerische Pflege der Garten- und Außenanlagen einschließlich Wartung und Reparatur.
Die Gartenanlagen des Deutschen Bundestages bestehen zum Teil aus Gartenkunst.
Dementsprechend hoch sind die Ansprüche hinsichtlich der Fachkunde und Leistungsfähigkeit für die Pflegemaßnahmen. Vor diesem Hintergrund sind die Pflegearbeiten nach Abstimmung mit dem Beauftragten der Auftraggeberin (AG) termingenau und mit der notwendigen gärtnerischen Sensibilität auszuführen.
Dementsprechend hoch sind die Ansprüche hinsichtlich der Fachkunde und Leistungsfähigkeit für die Pflegemaßnahmen. Vor diesem Hintergrund sind die Pflegearbeiten nach Abstimmung mit dem Beauftragten der Auftraggeberin (AG) termingenau und mit der notwendigen gärtnerischen Sensibilität auszuführen.
Die Mitarbeiter/-innen des Auftragnehmers (AN), die in den Garten- und Freianlagen des Deutschen Bundestages Pflegearbeiten ausführen, müssen über gute Kenntnisse der Gehölz- und Staudenkunde und einer ökologischen Gartenpflege verfügen. Die gärtnerischen Pflegearbeiten können nur von Fachkräften ausgeführt werden, die über eine dreijährige, abgeschlossene Berufsausbildung als Landschaftsgärtner/-in, Staudengärtner/-in oder Gärtner/-in verfügen.
Die Mitarbeiter/-innen des Auftragnehmers (AN), die in den Garten- und Freianlagen des Deutschen Bundestages Pflegearbeiten ausführen, müssen über gute Kenntnisse der Gehölz- und Staudenkunde und einer ökologischen Gartenpflege verfügen. Die gärtnerischen Pflegearbeiten können nur von Fachkräften ausgeführt werden, die über eine dreijährige, abgeschlossene Berufsausbildung als Landschaftsgärtner/-in, Staudengärtner/-in oder Gärtner/-in verfügen.
In dringenden Fällen (besondere Veranstaltungen etc.) ist eine Arbeitsausführung spätestens am Tag nach der Arbeitsanforderung (Datum des Auftrages bzw. Leistungsabrufes) des AG zu gewährleisten. Ansonsten gilt eine Frist von drei Tagen nach Aufforderung durch den schriftlichen Leistungsabruf (Datum des Auftrages), es sei denn, es werden andere Vereinbarungen getroffen, die für den jeweiligen Einzelfall schriftlich niedergelegt werden.
In dringenden Fällen (besondere Veranstaltungen etc.) ist eine Arbeitsausführung spätestens am Tag nach der Arbeitsanforderung (Datum des Auftrages bzw. Leistungsabrufes) des AG zu gewährleisten. Ansonsten gilt eine Frist von drei Tagen nach Aufforderung durch den schriftlichen Leistungsabruf (Datum des Auftrages), es sei denn, es werden andere Vereinbarungen getroffen, die für den jeweiligen Einzelfall schriftlich niedergelegt werden.
Die Mitarbeiter/-innen des AN müssen im Gebrauch und in der Handhabung der PSA (Falldämpfer, Auffanggurt EN 361) und der PSA BV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen) geschult sein. Von dem Verantwortlichen des AN ist eine Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG und § 4 BGR 198 vor Arbeitsaufnahme durchzuführen.
Die Mitarbeiter/-innen des AN müssen im Gebrauch und in der Handhabung der PSA (Falldämpfer, Auffanggurt EN 361) und der PSA BV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen) geschult sein. Von dem Verantwortlichen des AN ist eine Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG und § 4 BGR 198 vor Arbeitsaufnahme durchzuführen.
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert sich zweimal um ein weiteres Jahr, längstens bis zum 31.3.2017, wenn die Vertragsverlängerung seitens des AG bis zum 31.8.2014 beziehungsweise 31.8.2015 jeweils um ein weiteres Jahr schriftlich bestätigt wird.
Referenznummer: ZT6-1133-2012-258-12-ZT230
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin-Mitte.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht (mit dem Angebot vorzulegen).
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss die Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht, von jedem Mitglied eingereicht werden.
Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss die Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht, von jedem Mitglied eingereicht werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweise, die mit dem Angebot vorzulegen sind.
— Bei Insolvenz einen von allen Gläubigern angenommenen Insolvenzplan und die gerichtliche Bestätigung des Insolvenzplanes als eigene Anlage mit der Bezeichnung „INS“,
— Die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird durch Unterschrift des Angebots mit abgegeben,
— Sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, wird die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch die Angebotsabgabe auch für den Unterauftragnehmer abgegeben,
— Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, sind die geforderten Angaben und Formalitäten von jedem Mitglied zu erbringen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
Nachweis, der auf Verlangen der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorzulegen ist Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 2 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden; Laufzeit mindestens entsprechend des Vertragszeitraums).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis, der auf Verlangen der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorzulegen ist Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 2 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden; Laufzeit mindestens entsprechend des Vertragszeitraums).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweise die mit dem Angebot vorzulegen sind.
— Mindestens drei aussagekräftige Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Referenzen von mit dem Bieter verbundenen Unternehmen werden nicht akzeptiert,
— Den Referenzen sind jeweils mindestens fünf Farbfotos in Papierform oder als Datei zur Vergleichbarkeit der Leistungserbringung beizufügen,
— Sofern der Einsatz eines Unterauftragnehmers beabsichtigt ist, sind Art und Umfang der durch den Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen anzugeben und die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Ferner ist eine Erklärung des vorgesehenen Unterauftragnehmers beizufügen, in welcher er angibt, im Falle des Zuschlags auf Ihr Angebot, Teilleistungen im Rahmen dieser Vertragsabwicklung zu erbringen. Im Falle eines Unterauftragnehmer-Einsatzes sind die Nachweise für den Teilbereich der Leistung, für den dieser benannt wurde, vom Unterauftragnehmer vorzulegen, sofern dies zum Nachweis der Eignung notwendig ist,
— Sofern der Einsatz eines Unterauftragnehmers beabsichtigt ist, sind Art und Umfang der durch den Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen anzugeben und die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Ferner ist eine Erklärung des vorgesehenen Unterauftragnehmers beizufügen, in welcher er angibt, im Falle des Zuschlags auf Ihr Angebot, Teilleistungen im Rahmen dieser Vertragsabwicklung zu erbringen. Im Falle eines Unterauftragnehmer-Einsatzes sind die Nachweise für den Teilbereich der Leistung, für den dieser benannt wurde, vom Unterauftragnehmer vorzulegen, sofern dies zum Nachweis der Eignung notwendig ist,
— Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, sind die oben aufgeführten Angaben und Formalitäten von jedem Mitglied zu erbringen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zusätzliche Vertragsbedingungen der Verwaltung des Deutschen Bundestages, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Angebotsabgabe gültigen Fassung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung entgegenzunehmen und,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-03-15 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Referat ZT 6 - Vergaben
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-04-01 📅
Datum des Endes: 2015-03-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ZT6-1133-2012-258-12-ZT230
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2012/S 217-358033 (2012-11-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-04-11) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Unbestimmt
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: ZT6-1133-2012-258-12-ZT220
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-03-04 📅
Name: Hartmann Ingenieure GmbH
Postanschrift: Alter Bernauer Heerweg 44
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13469
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Absatz 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 107 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 107 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
DE Standardformular 03 - Bekanntmachung vergebener Aufträge 8 / 14
§ 107 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 101 a Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.