Lieferung eines Zwei-Wege-Gleisreinigungsfahrzeuges, max. 20 t Gesamtgewicht, mit Spezialaufbau für Oberflächen,- Gleisbett und Rillenreinigung mit Schienenfahreinrichtung, Eigenantrieb hydrostatisch für Spurweite 1 435 mm, Radstand ca. 4 500 mm, Motor ab ca. 230 KW, Schadstoffarmer EEV-Motor (ohne Additiv-Zusatz), Max. Breite 2 300 mm über Reifen der Hinterachse. Die nach dem jeweiligen Stand der Technik und der Gesetzgebung günstigsten Abgasemissionswerte im Rahmen der EG- Richtlinien sind einzuhalten. Zusätzlich kann das Fahrzeug mit einem Dieselpartikelfilter auszurüsten werden. Das Fahrzeug muss bei Auslieferung den jeweiligen Vorschriften der EG/ECE, der StVZO, der BOKraft, der BOStrab und den Unfallverhütungsvorschriften VBG (UVV) der Berufsgenossenschaften entsprechen. Es muss ein ausreichender Korrosionsschutz vorhanden sein, der mindestens für 10 Jahre und. Ohne Nachbehandlung Korrosionsschäden, die zu Reparaturen führen, zuverlässig verhindern. Die Informationen sind nicht abschließend und sollen den Teilnehmern an diesem Verhandlungsverfahren lediglich als Orientierung bei der Entscheidung zur Teilnahme dienen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-11-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-11-12.
Auftragsbekanntmachung (2012-11-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rostocker Straßenbahn AG
Postanschrift: Hamburger Straße 115
Postleitzahl: 18069
Postort: Rostock
Kontakt
Internetadresse: http://www.rsag-online.de🌏
E-Mail: einkauf@rsag-online.de📧
Telefon: +49 3818021297📞
Fax: +49 3818022261 📠
1.) Die RSAG beabsichtigt, voraussichtlich nur drei Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern (voraussichtlich 17.12.2012). Aufgefordert werden nach den vergaberechtlichen Anforderungen nur fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen. Die Auswahl zwischen den fachkundigen, leistungsfähigen und zuverlässigen Unternehmen erfolgt nach der Aussagekraft und Qualität der vorgelegten Referenzen, wobei insbesondere ihre Vergleichbarkeit mit den ausgeschriebenen Leistungen und– wenn und soweit bekannt – mögliche Erfahrungen anderer Auftraggeber mit dem Bewerber qualitativ anhand der eingereichten Unterlagen berücksichtigt werden.
2.) Wenn und soweit sich ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft auf die Leistungen von Nachunternehmern berufen möchte, ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen, nach der der benannte Nachunternehmer sich grundsätzlich zur Erbringung der Leistungen bereit erklärt.
1.) Die RSAG beabsichtigt, voraussichtlich nur drei Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern (voraussichtlich 17.12.2012). Aufgefordert werden nach den vergaberechtlichen Anforderungen nur fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen. Die Auswahl zwischen den fachkundigen, leistungsfähigen und zuverlässigen Unternehmen erfolgt nach der Aussagekraft und Qualität der vorgelegten Referenzen, wobei insbesondere ihre Vergleichbarkeit mit den ausgeschriebenen Leistungen und– wenn und soweit bekannt – mögliche Erfahrungen anderer Auftraggeber mit dem Bewerber qualitativ anhand der eingereichten Unterlagen berücksichtigt werden.
2.) Wenn und soweit sich ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft auf die Leistungen von Nachunternehmern berufen möchte, ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen, nach der der benannte Nachunternehmer sich grundsätzlich zur Erbringung der Leistungen bereit erklärt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung eines Zwei-Wege-Gleisreinigungsfahrzeuges, max. 20 t Gesamtgewicht, mit Spezialaufbau für Oberflächen,- Gleisbett und Rillenreinigung mit Schienenfahreinrichtung,
Eigenantrieb hydrostatisch für Spurweite 1 435 mm,
Radstand ca. 4 500 mm,
Motor ab ca. 230 KW, Schadstoffarmer EEV-Motor (ohne Additiv-Zusatz),
Max. Breite 2 300 mm über Reifen der Hinterachse.
Die nach dem jeweiligen Stand der Technik und der Gesetzgebung günstigsten Abgasemissionswerte im Rahmen der EG- Richtlinien sind einzuhalten. Zusätzlich kann das Fahrzeug mit einem Dieselpartikelfilter auszurüsten werden.
Das Fahrzeug muss bei Auslieferung den jeweiligen Vorschriften der EG/ECE, der StVZO, der BOKraft, der BOStrab und den Unfallverhütungsvorschriften VBG (UVV) der Berufsgenossenschaften entsprechen.
Es muss ein ausreichender Korrosionsschutz vorhanden sein, der mindestens für 10 Jahre und.
Ohne Nachbehandlung Korrosionsschäden, die zu Reparaturen führen, zuverlässig verhindern.
Die Informationen sind nicht abschließend und sollen den Teilnehmern an diesem Verhandlungsverfahren lediglich als Orientierung bei der Entscheidung zur Teilnahme dienen.
Referenznummer: 12-11-02 TG
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hansestadt Rostock.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Der Bewerber/die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben genaue Angaben über die Rechtsform und den Sitz ihres Unternehmens/ihrer Unternehmen zu machen.
2) Wenn und soweit Bewerber oder Bewerbergemeinschaften sich auf die Qualifikationen von Nachunternehmern berufen möchte, sind diese als Nachunternehmer zu benennen. Nachunternehmer haben eine Verpflichtungserklärung beizufügen, nach der sie zur Erbringung der Leistungen im Auftragsfall bereit sind.
2) Wenn und soweit Bewerber oder Bewerbergemeinschaften sich auf die Qualifikationen von Nachunternehmern berufen möchte, sind diese als Nachunternehmer zu benennen. Nachunternehmer haben eine Verpflichtungserklärung beizufügen, nach der sie zur Erbringung der Leistungen im Auftragsfall bereit sind.
3) Bewerbergemeinschaften haben darauf hinzuweisen, dass sie als Bewerbergemeinschaft auftreten und sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind zu benennen.
4) Der Bewerber/die Mitglieder haben folgende Nachweise zu erbringen:
— Vollständige Angaben über Inhaber und Gesellschafter sowie verbundene Unternehmen und Beteiligungsgesellschaften (Eigenerklärung ausreichend),
— Bilanzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre oder Eigenerklärungen zum Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Mitarbeiterzahl der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eigenerklärungen ausreichend),
— Angaben zur Serviceniederlassung.
5) Zum Nachweis ihrer fachlichen Eignung müssen die Bewerber/Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft/Nachunternehmer Referenzen über vergleichbare Leistungen in den vergangenen Jahren mit Nennung des Auftraggebers mit Adresse, Telefonnummer und Ansprechpartner und unter Angabe des Auftragswertes sowie des Auftragszeitraums angeben.
5) Zum Nachweis ihrer fachlichen Eignung müssen die Bewerber/Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft/Nachunternehmer Referenzen über vergleichbare Leistungen in den vergangenen Jahren mit Nennung des Auftraggebers mit Adresse, Telefonnummer und Ansprechpartner und unter Angabe des Auftragswertes sowie des Auftragszeitraums angeben.
6) von den Bewerbern, den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft und/oder den Nachunternehmern sind folgende Nachweise beizufügen:
— Nachweis, dass das Unternehmen seinen steuerlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt,
— Nachweis über Sach- und Vermögensschaden-Versicherung mit Angaben zur Deckungssumme,
— Nachweis über Berufshaftpflicht- und Umwelthaftpflichtversicherung mit Angaben zur Deckungssumme,
— Nachweis des Bieters, dass er sich nicht in einem Insolvenzverfahren befindet und die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht beantragt worden ist,
— Nachweis der Krankenkasse, dass die Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß abgeführt wurden,
— Vorlage einer Creditreform-Auskunft oder einer vergleichbaren Auskunftei,
— Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 21 SektVO.
Die RSAG behält sich vor, das Verfahren aufzuheben, insbesondere wenn.
— die beantragten Fördermittel nicht bereitgestellt werden können,
— der wirtschaftliche Betrieb oder eine wirtschaftliche Finanzierung nicht sichergestellt werden können oder,
— der Aufsichtsrat der Beschaffung nicht zustimmen sollte.
Schadensersatzansprüche der Bieter sind in diesen Fällen – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Verweis III. 2.1.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Verweis III. 2.1.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Verdingungsunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Verdingungsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerrisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Michael Neuwardt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern bei dem Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 385588-5814📞
Fax: +49 385588-5847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, bei der unter Ziffer VI.4.1) bezeichneten Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren gemäß den §§ 107 f. GWB einzuleiten.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn erkannte oder erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht binnen 14 Kalendertagen, gegenüber der RSAG gerügt werden. Ohne Rüge kann ein Bieter oder Bewerber sich auf diesen Verstoß nicht mehr berufen. Ebenfalls ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der RSAG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn erkannte oder erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht binnen 14 Kalendertagen, gegenüber der RSAG gerügt werden. Ohne Rüge kann ein Bieter oder Bewerber sich auf diesen Verstoß nicht mehr berufen. Ebenfalls ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der RSAG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2012/S 220-362844 (2012-11-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-06-26) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge