Lieferung, Errichtung und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge

Stadt Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Das Land Berlin möchte öffentlich zugängliche Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge errichten und betreiben lassen. Unter Ladeeinrichtungen sind neben Ladesäulen auch Lademöglichkeiten an Beleuchtungsanlagen oder Wall-Boxes zu verstehen. Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Bis zum Ende des Jahres 2013 sollen ca. 300 Ladeeinrichtungen und bis zum Ende des Jahres 2015 insgesamt ca. 800 Ladeeinrichtungen öffentlich zugänglich sein. Diese Ladeeinrichtungen können im öffentlichen und halb-öffentlichen Raum errichtet werden. Unter halb-öffentlichem Raum ist ein privates Grundstück zu verstehen, das allgemein zugänglich ist.
Die Verteilung der Ladeeinrichtungen wird im Rahmen des wettbewerblichen Dialogs bestimmt. Dies gilt insbesondere für das Verhältnis der Anzahl von Ladeeinrichtungen im öffentlichen und im halb-öffentlichen Raum. Zur örtlichen Verteilung der Ladeeinrichtungen im Stadtgebiet liegen zudem Vorarbeiten des DLR-Institut für Verkehrsforschung sowie der VMZ Berlin Betreibergesellschaft vor, welche das Land jedem Verfahrensteilnehmer zugänglich machen wird. Eine Präsentation zum aktuellen Stand kann bereits im Teilnahmewettbewerb angefordert werden. Diese Vorarbeiten sind im Sinne einer Gesprächsgrundlage für den wettbewerblichen Dialog zu verstehen. Sie können im Rahmen der Dialogphasen verändert werden. Das Land Berlin ist für Vorschläge der Bieter offen.
Das Leistungsspektrum des Auftragnehmers umfasst die Lieferung, die Errichtung und den Betrieb der Ladeeinrichtungen. Zum Betrieb der Ladeeinrichtungen gehört auch die IT-Anbindung (Back-End). Im Rahmen des wettbewerblichen Dialogs werden nähere Vorgaben zum technischen Standard der Ladeeinrichtungen sowie der IT-Anbindung definiert. Dabei sollen die Vor- und Nachteile von Ladeeinrichtungen mit AC-einphasigem-, AC-dreiphasigem- und DC-Laden erörtert werden.
Es ist beabsichtigt, dass der Bieter Konzepte vorlegt, wie eine möglichst weitgehende Auslastung der Ladeeinrichtungen erreicht werden kann.
Es ist möglich, das Leistungsspektrum des Auftragnehmers zu erweitern, wenn sich dies im Rahmen des wettbewerblichen Dialogs als sinnvoll erweist. Maßgeblich hierfür wird insbesondere sein, ob die Erweiterung zu insgesamt verringerten Kosten führt oder dadurch besonders innovative Ideen im Geschäftsfeld der Elektromobilität ermöglicht werden.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-11-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-10-23.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-10-23 Auftragsbekanntmachung
2012-11-02 Ergänzende Angaben