Zusätzliche Informationen
a) Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Aa) Bewerbergemeinschaften:
Die unter Ziffer III. 2.1 bis Ziffer III. 2.3 b) der vorliegenden Bekanntmachung geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen/ finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewer-bergemeinschaft vorzulegen; die unter Ziffer III.2.3 c) der vorliegenden Bekanntmachung geforderten Angaben sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bezogen auf dasjenige Gewerk, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen.
Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Ziffer III.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen.
Bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter:
Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter (auch verbundener Unternehmen) zu berufen, so muss er/es mit dem Teilnahmeantrag durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten nachweisen, dass die in Bezug genommenen Kapazitäten im Auftragsfall tatsächlich und rechtlich abgesichert zur Verfügung stehen. Sollen die in Bezug genommenen Kapazitäten durch Nachunternehmer (Subunternehmer) zur Verfügung gestellt werden, so sind die Nachunternehmer und deren Einsatzbereiche möglichst konkret zu bezeichnen und, soweit bereits feststehend, entsprechende Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer beizubringen.
Die unter Ziffer III.2.2 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4 im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1 eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb für Vergabeverfahren LV-Nr. H 2458 – Satellit –Retailfassaden (VE 44080) – Nicht öffnen“ zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig. Die vom Bewerber erstellten Bewerbungsunterlagen sind zusätzlich zur Papierform (Schriftform) in digitaler Form als pdf-File auf CD-ROM abzugeben. Für die Wertung der Bewerbungsunterlagen ist gleichwohl ausschließlich die schriftliche Bewerbung gültig und maßgeblich.
e) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs:
Teilnahmeanträge, die verspätet oder nicht formgerecht (nicht in verschlossenem Umschlag und/ oder nicht entsprechend der Vorgabe gekennzeichnet) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Bei ausreichender Anzahl geeigneter Bewerber werden mindestens drei, höchstens zehn Bewerber am Verhandlungsverfahren beteiligt. Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren:
Zunächst (1. Stufe) wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle vorstehend un-ter Ziff. III.2.1- 2.3 geforderten Angaben/ Unterlagen enthält (formale Eignungsprüfung). Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Angaben oder Unterlagen gem. § 19 Abs. 3 SektVO nachzufordern. Unvollständige Teilnahmeanträge bzw. Teilnahmeanträge, die auch bei Ablauf einer ggf. eingeräumten Nachfrist noch unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt.
Alsdann (2. Stufe) wird der Auftraggeber anhand des Teilnahmeantrages feststellen, ob der Bewerber für die auszuführende Leistung geeignet ist.
Bei einer größeren Anzahl geeigneter Bewerber wird der Auftraggeber den Kreis der zur Angebotsaufforderung einzuladenden Bewerber beschränken, und zwar auf höchstens 10 Bewerber (3. Stufe). Er wird dabei prüfen, welche der Bewerber die Anforderungen in III.2.2 und 2.3 am besten erfüllen. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1000 Punkten entfallen maximal 200 Punkte auf das Eignungskriterium III.2.2. 800 Punkte entfallen auf die Eignungskriterien nach Ziff. III.2.3, davon wiederum jeweils 150 Punkte auf die Kriterien III.2.3 a) und b), weitere 500 Punkte auf die Referenzangaben nach Ziff. III.2.3 c). Bewertet werden maximal fünf Referenznachweise gem. III.2.3 c). Kriterien der Bewertung sind die Vergleichbarkeit in Bezug auf.
— den Umfang der vom Bewerber erbrachten eigenen Leistungen,
— das Maß der Vergleichbarkeit des Leistungsgegenstandes (nach der Art der erbrachten Leistung),
— die Vergleichbarkeit hinsichtlich der termin- und baulogistischen Anforderungen,
— Leistungen für Flughäfen bzw. insbesondere bei laufendem Flughafenbetrieb,
— die Aktualität der vorgelegten Referenzen (innerhalb des vorgegebenen Referenzzeitraums).
f) Die in Ziffer II.3 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
g) Die auf der Grundlage der Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten zeit- und inhaltsgleich die Vergabeunterlagen für die Angebotsbearbeitung.
h) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben zu Dokumentationszwecken im Besitz des Auftraggebers.
i) Teilnahmeinteressenten werden gebeten, Ihr Teilnahmeinteresse unverzüglich bei der unter Anhang A genannten Kontaktstelle (Flughafen München Baugesellschaft mbH (Team 5 – Einkauf) per E-Mail (
vergabe-satellit@fmbau.de, Betreff: Vergabeverfahren LV-Nr. H2458 – Satellit – Retailfassaden (VE 44080) bekannt zu geben und einen Ansprechpartner mit Mailadresse anzugeben, so dass Fragen zum Vergabeverfahren gegenüber allen potentiellen Bewerbern beantwortet werden können. Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 27.7.2012 in Textform (per Fax oder E-Mail) bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer 1.1 vorliegen.
j) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
k) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren einzustellen, wenn das Projekt „Satellit“ eingestellt wird.
l) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines verbindlichen Angebots auffordern.
Der Auftraggeber wird die Angebote in formeller Hinsicht prüfen, insbesondere auch, ob gestellte Mindestbedingungen erfüllt werden. In Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht oder nicht ordnungsgemäß beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben.
Der Auftraggeber wird entweder mit allen Bietern oder mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend sämtliche Bieter, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch zu Verhandlungen eingeladen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf der Grundlage der vorab benannten Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern.
Nach Durchführung der Verhandlungen wird die Vergabestelle die Bieter auffordern, ein letztes Angebot abzugeben. Dabei wird die Vergabestelle ggf. zusätzliche Erkenntnisse aus den Verhandlungsgesprächen verwerten und alle Bieter in gleicher Weise zur Abgabe eines letzten Angebotes auffordern. Nach Eingang der letzten Angebote wird die Vergabestelle die eingegangenen Angebote nach Maßgabe der Zuschlagskriterien bewerten. Es ist nur bei Vorliegen besonderer Gründe beabsichtigt, hiernach weitere Verhandlungsrunden durchzuführen. Die Bieter müssen daher damit rechnen, dass keinerlei Möglichkeit mehr besteht, erneut, etwa zu kommerziellen Rahmenbedingungen, zu verhandeln.
Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass angesichts der Terminan-forderungen der Projektrealisierung ergänzende Planungsunterlagen bzw. ein Ergänzungs-Leistungsverzeichnis bis zum Verhandlungstermin oder im Zusammenhang mit der Abforderung des letzten Angebotes nachgereicht werden können. Der jeweilige Bieter wird daher auf Anforderung sein letztes Angebot auf der Grundlage der ergänzend überreichten Unterlagen erarbeiten. Der Auftraggeber behält sich vor, den Verfahrensablauf bei Vorliegen wichtiger Gründe anzupassen und die Bieter hierüber zeitgleich zu informieren.
Es ist zu beachten, dass die Abwicklung der Baumaßnahme besondere logistische Anforderungen stellt. Die Abwicklung der Bauarbeiten findet während des laufenden Betriebes des Flughafens statt. Es sind besondere Zugangs- und Kontrollstellen zu benutzen. Die Baustelle ist grundsätzlich nur während bestimmter Regelöffnungszeiten zugänglich. Die Baustelle kann nur mit Fahrzeugen und Mitarbeitern erreicht werden, die einer vollständigen Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die für die Flughafensicherheit zuständige Behörde unterzogen wurden. Fußläufig kann die Baustelle nicht erreicht werden. Fahrzeuge bedürfen einer Einfahrtsgenehmigung. Zuverlässigkeitsüberprüfungen für alle auf der Baustelle tätigen Mitarbeiter sind erforderlich. Einschränkungen für die Logistik müssen bei Abgabe des Angebotes einkalkuliert werden.