Mittagsverpflegung innerhalb von städtischen Einrichtungen
Stadt Mönchengladbach, Der Oberbürgermeister, Fachbereich Schule und Sport
Lieferung / Zubereitung von Warm- und Kaltverpflegung an städtischen Schulen und Kindertageseinrichtungen.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2012-12-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-10-25.
Wer? Wie?- • Verpflegungsdienste für sonstige Unternehmen oder andere Einrichtungen › Auslieferung von Schulmahlzeiten
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2012-10-25 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2012-10-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Auslieferung von Schulmahlzeiten
Menge oder Umfang:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Auslieferung von Schulmahlzeiten 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Mönchengladbach, Der Oberbürgermeister, Fachbereich Schule und Sport
Postanschrift: Voltastraße 2 (Verwaltungsgebäude 1)
Postleitzahl: 41061
Postort: Mönchengladbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.moenchengladbach.de 🌏
E-Mail: clemens.boden@moenchengladbach.de 📧
Telefon: +49 216125-3752/3731 📞
Fax: +49 216125-3739 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-10-25 📅
Einreichungsfrist: 2012-12-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-10-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 209-344103
ABl. S-Ausgabe: 209
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: Realschule Volksgarten
Kurze Beschreibung: Teil A (Warmverpflegung).
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Gemeinschaftshauptschule Dohr
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Gesamtschule Volksgarten
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Katholische Hauptschule Neuwerk
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Förderschule Hardt
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Gymnasium Am Geroweiher
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Katholische Hauptschule Stadtmitte
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Realschule Wickrath
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Warmverpflegung für sechs städtische Kindertageseinrichtungen
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Tiefkühl- und Frischkostlieferung sowie Zubereitung der Mittagsverpflegung durch Personal des Anbieters in 14 Kindertageseinrichtungen
Kurze Beschreibung: Teil B (Kaltverpflegung).
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Tiefkühl- und Frischkostlieferung sowie Zubereitung der Mittagsverpflegung durch Personal des Anbieters in 17 Kindertageseinrichtungen
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Menge oder Umfang:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: DEA15.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Sonstige besondere Bedingungen:
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-12-17 📅
Öffnungsort:
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (60)
2. Qualität (40)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Hrn. Boden, Hrn. Post
E-Mail: vergabekammer@brd-nrw.de 📧
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-08-01 📅
Datum des Endes: 2017-07-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 40.20 MV
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brd-nrw.de 📧
Telefon: +49 2114753131 📞
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Binnen 15 Tagen gem. § 107 GWB.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2012/S 209-344103 (2012-10-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Auslieferung von Schulmahlzeiten
Menge oder Umfang:
Teil A (Warmverpflegung): 1 088 000,- EUR (netto), Teil B (Kaltverpflegung): 2 208 000,- EUR (netto), Gesamtsumme: 3 296 000,- EUR (netto).3 296 000,00
Gesamtwert des Auftrags: 108 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Auslieferung von Schulmahlzeiten 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Mönchengladbach, Der Oberbürgermeister, Fachbereich Schule und Sport
Postanschrift: Voltastraße 2 (Verwaltungsgebäude 1)
Postleitzahl: 41061
Postort: Mönchengladbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.moenchengladbach.de 🌏
E-Mail: clemens.boden@moenchengladbach.de 📧
Telefon: +49 216125-3752/3731 📞
Fax: +49 216125-3739 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-10-25 📅
Einreichungsfrist: 2012-12-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-10-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 209-344103
ABl. S-Ausgabe: 209
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung / Zubereitung von Warm- und Kaltverpflegung an städtischen Schulen und Kindertageseinrichtungen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Realschule Volksgarten
Kurze Beschreibung: Teil A (Warmverpflegung).
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Gemeinschaftshauptschule Dohr
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Gesamtschule Volksgarten
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Katholische Hauptschule Neuwerk
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Förderschule Hardt
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Gymnasium Am Geroweiher
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Katholische Hauptschule Stadtmitte
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Realschule Wickrath
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Warmverpflegung für sechs städtische Kindertageseinrichtungen
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Tiefkühl- und Frischkostlieferung sowie Zubereitung der Mittagsverpflegung durch Personal des Anbieters in 14 Kindertageseinrichtungen
Kurze Beschreibung: Teil B (Kaltverpflegung).
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Tiefkühl- und Frischkostlieferung sowie Zubereitung der Mittagsverpflegung durch Personal des Anbieters in 17 Kindertageseinrichtungen
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Menge oder Umfang:
Teil A (Warmverpflegung): 1 088 000,- EUR (netto), Teil B (Kaltverpflegung): 2 208 000,- EUR (netto), Gesamtsumme: 3 296 000,- EUR (netto).
Referenznummer: 40.20 MV
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: DEA15.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärungen zur/zum:
— Zahlung von Steuern sowie der Beiträge zur Sozialversicherung und zur Berufsgenossenschaft,
— Straf- oder Bußgeldverfahren in den letzten 2 Jahren nach dem Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder dem Arbeitnehmerentsendegesetz,
— Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen,
— Vorliegen gültiger Arbeitsgenehmigungen,
— ILO Kernarbeitsnormen,
— Frauenförderung und zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie,
— Tariftreue und Mindestentlohnung.
Nachweise zur Prüfung der Eignung und Leistungsfähigkeit:
— aktueller* Auszug aus dem Handelsregister,
— aktueller* Nachweis einer Haftpflichtversicherung,
— Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre,
— jahresdurchschnittlich beschäftigte Arbeitskräfte der letzten drei Geschäftsjahre,
— Nachvollziehbares Kalkulationsschema zur Auskömmlichkeit des Angebotes.
*als aktuell gelten Unterlagen, die nicht länger als drei Monate vor Submission ausgestellt worden sind.
Eigenerklärungen aus dem Leistungsverzeichnis zur/zum:
— Erfahrung des Unternehmens im Bereich der Verpflegung von Kindern und Jugend- lichen (belegt durch Referenzen),
— betrieblichen Qualitätssicherungs- und Hygienekonzept,
— HACCP-Zertifikat (Hazard Analysis Critical Control Point) oder gleichwertig,
— Eignung und Zulassung der Anlieferfahrzeug zum Transport von Speisen,
— Einsatz von geeignetem und eingewiesenem Personal,
— Einhaltung der Vorgaben der Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim.
Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln.
Sonstige besondere Bedingungen:
Besondere Vorbemerkungen.
a) allgemein – gilt für Teil A und B
Der Bieter hat seine Eignung in Form einer Eigenerklärung, mit Beschreibung des Betriebes, darzustellen. Hieraus muss mindestens Folgendes hervorgehen:
— Erfahrung des Unternehmens im Bereich der Verpflegung von Kindern und Jugendlichen, belegt durch Referenzen,
— Angaben zum betrieblichen Qualitätssicherungs- und Hygienekonzept,
— Angaben zum HACCP-Zertifikat (Hazard Analysis Critical Control Point) oder gleichwertig,
— Die Anlieferfahrzeuge müssen zum Transport von Speisen geeignet und zugelassen sein.
Hinweis:
In Mönchengladbach ist eine Umweltzone eingerichtet worden, in der nur Fahrzeuge, die mindestens der Euro-Norm 4 entsprechen, einfahren dürfen. Näheres kann im Internet unter www.brd.nrw.de/umweltschutz/umweltzone_luftreinhaltung/pdf/Luftreinhalteplan_M__nchengladbach.pdf eingesehen werden.
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— Für die Anlieferung ist geeignetes und eingewiesenes Personal einzusetzen,
— Die Einhaltung der Vorgaben der Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln ist darzustellen.
Die Vergabestelle behält sich eine Betriebsbesichtigung vor.
Die Schulen und Kindertageseinrichtungen sind im gesamten Stadtgebiet verteilt. Die Adressen der Einrichtungen sowie die durchschnittliche Anzahl der Essenseinheiten je Einrichtung sind den beigefügten Losen zu entnehmen. Außerdem werden Grundriss- und Lagepläne der einzelnen Einrichtungen zur Verfügung gestellt. Ansprechpersonen in den Schulen und Kindertageseinrichtungen werden nach Auftragsvergabe mitgeteilt.
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Ein Anspruch auf Lieferung der im Leistungsverzeichnis genannten Essenseinheiten seitens des Auftragnehmers besteht nicht. Insbesondere bei den Schulen (Teil A, Lose I - VIII) ist die Anzahl der Essenseinheiten vom täglichen Bestellverhalten der Schüler abhängig.
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Abgerechnet wird nach tatsächlich gelieferten Essenseinheiten mit dem Fachbereich Schule und Sport (Teil A, Lose I - VIII) und dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (Teil A, Los IX und Teil B, Lose X und XI).
Die genannte Zahl der Essenseinheiten stellt nur den Rahmen dar und basiert auf den bisherigen Erfahrungen.
Ausschließlicher Vertragspartner ist die Stadt Mönchengladbach und zwar für Teil A, Lose I - VIII (Schulen) der Fachbereich Schule und Sport und für Teil A, Los IX sowie Teil B, Lose X und XI (Kindertageseinrichtungen) der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie. Jegliche Änderung des Vertrages bedarf gem. ZVL (Zusätzliche Vertragsbedingungen der Stadt Mönchengladbach für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen) der Schriftform. Absprachen mit den Schulen und den Kindertageseinrichtungen binden die Stadt daher nicht. Die Schulen und Kindertageseinrichtungen sind auch nicht zu Weisungen berechtigt.
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Der konkrete Ausgabezeitraum des täglichen Mittagessens sind in den einzelnen Schulen und Kindertageseinrichtungen unterschiedlich (siehe Lose). Die in den einzelnen Losen genannten Liefertermine können sich einrichtungsbedingt innerhalb der geplanten Vertragslaufzeit verändern. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Mitteilung der Schule/ Kindertageseinrichtung innerhalb einer Frist von 2 Wochen den geänderten Liefertermin einzuhalten, soweit dies zumutbar ist.
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Rechtzeitige und regelmäßige Einbindung der Schule/ Kindertageseinrichtung bei der Planung des Speiseangebots durch den Auftragnehmer, damit eine möglichst hohe Akzeptanz bei den Kindern/ Jugendlichen erreicht wird sowie hohe Flexibilität und Bereitschaft, zeitnah auf Wünsche und Bedürfnisse der Schulen/ Kindertageseinrichtungen zu reagieren. Diese Festlegungen werden grundsätzlich mit der Schule/ Kindertageseinrichtung schriftlich getroffen (die genauen Ansprechpartner in den Einrichtungen werden nach Auftragserteilung benannt).
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Hinsichtlich der Abrechnung erfolgt eine Zahlung je gelieferter Menüeinheit. Zu diesem Zweck sind arbeitstäglich Leistungsnachweise über die gelieferte Anzahl der Speisen von dem vom Auftraggeber benannten Mitarbeiter der Schule/ Kindertageseinrichtung zu unterzeichnen (z.B. gemäß Muster des Auftraggebers).
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Diese Nachweise sind einmal monatlich beim Auftraggeber mit einer prüffähigen Rechnung mit Durchschrift einzureichen. Es erfolgt nach Einreichung dieser prüffähigen Unterlagen zeitnah die Anweisung der geschuldeten Geldsumme.
Die Auftragsvergabe umfasst den Zeitraum 1.8.2013 bis 31.7.2017. Das erste Jahr ist ein Probejahr, das von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende mittels eingeschriebenen Briefes gekündigt werden kann. Danach setzt sich das Vertragsverhältnis jeweils um ein Jahr fort, es sei denn, es wird mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende mittels eingeschriebenen Briefes gekündigt.
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Der Auftraggeber kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen, wenn schwerwiegende Verstöße gegen den Vertrag bzw. Schlechtleistungen vorliegen, bei denen es dem Auftraggeber nicht zuzumuten ist, das Vertragsverhältnis fortzusetzen, insbesondere wenn Verstöße/ Schlechtleistungen trotz Mahnung und Fristsetzung mit Kündigungsandrohung nicht abgestellt werden.
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Als schwerwiegender Verstoß wird auch die Nichteinhaltung der Vorgaben/ Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. gewertet.
Für zur Verfügung gestellte Elektrogeräte sind die geltenden TÜV-, GUS-, GS- und DIN-(EN) Vorschriften verpflichtend. Die notwendigen Überprüfungen der elektrischen Anlagen/ Betriebsmittel gemäß Unfallverhütungsvorschriften sind vom Auftragnehmer auf seine Kosten durchzuführen und zu dokumentieren.
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Die ordnungsgemäße Entsorgung der Speisenüberschüsse und Speisenreste erfolgt jeweils zeitnah durch den Auftragnehmer unter Beachtung und Einhaltung der aktuellen Rechtsvorschriften. Die Kosten hierfür trägt der Auftragnehmer.
Umweltschonende Verpackungen/ ökologische Systeme sind zu verwenden. Mehrwegverpackungen sowie wieder verwertbare Verpackungsmaterialen sind zu bevorzugen. Auf Kleinstgebinde ist zu verzichten.
Produkte, die synthetische Farb- und Konservierungsstoffe, künstliche Aromen oder Geschmacksverstärker enthalten, sind grundsätzlich zu vermeiden. Sollten sie dennoch ausnahmsweise im Einzelfall zum Einsatz kommen müssen, sind die Zusatzstoffe entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auf dem Speiseplan zu deklarieren.
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Das komplette Speisenangebot muss den Vorgaben/ Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. -oder gleichwertig- entsprechen (!) und ist somit als Mindeststandard anzusehen.
Die Qualitätsstandards können eingesehen werden unter: www.dge-medienservice.de/gemeinschaftsverpflegung.html
Der Menüzyklus beträgt mindestens 6 Wochen.
Genveränderte, -manipulierte, -behandelte usw. Lebensmittel jeglicher Art sind nicht zulässig.
Die Möglichkeit der Erfüllung der genannten Voraussetzungen im gesamten Leistungsver-zeichnis hat der Bieter mit seinem Angebotsschreiben nachzuweisen. Die Vergabestelle behält sich vor, dieses aufzuklären/ nachzufordern. Dies gilt nicht für Angaben zum Preis.
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Wertungskriterien für alle Lose sind:
— Preis 60 %,
— Qualität 40 % (gleichwertig nach den Gesichtspunkten Geschmack, Geruch, Aussehen und Konsistenz).
Es wird in Absprache mit den Bietern -getrennt nach Teil A und B- ein Termin für eine Auswahl an Probeessen in einer Schule und/ oder in einer Kindertageseinrichtung vereinbart.
Bei diesem Termin wird eine Essensprobe verköstigt. Dabei bzw. danach findet eine Bewertung des Probeessens anhand eines Bewertungsschemas statt.
Nach derzeitigem Stand sollen an dem Probeessen neben Mitarbeitern der Fachbereiche Schule und Sport sowie Kinder, Jugend und Familie, Leitungen der jeweiligen Schulen bzw. Kindertageseinrichtungen, Vertreter des Jugendamtselternbeirates und Kinder/Jugendliche verschiedener Altersgruppen teilnehmen.
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Wertungsschema.
Es können insgesamt maximal 1000 Punkte vergeben werden. Hierauf entfallen 600 Punkte gemäß den Wertungskriterien auf den Preis und 400 Punkte auf die Qualität.
Die volle Punktzahl für den Preis erhält der Bieter mit dem niedrigsten Angebotspreis. Null Punkte erhält ein Angebot mit dem doppelten oder einem höheren Angebotspreis als der günstigste Bieter. Dazwischen erfolgt eine lineare Verteilung der Punkte.
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400 Punkte (je 100 pro Kriterium) werden für die Qualität vergeben. Die Bewertung erfolgt nach der Beurteilung des Probeessens mit folgenden Wertungsstufen:
100 Punkte Sehr gut
80 Punkte Gut
60 Punkte Befriedigend
40 Punkte Ausreichend
20 Punkte Mangelhaft
0 Punkte Ungenügend
Grundlage für die Auftragserteilung ist das Leistungsverzeichnis.
b) Teil A
Warmverpflegung.
(Los I bis VIII = Schulen;
Los IX = Kindertageseinrichtungen).
Spezielle Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis „Warmverpflegung“, Teil A:
Ab dem 1.8.2013 wird die Lieferung der Mittagsverpflegung als Warmverpflegungssystem für 8 Schulen und 6 Kindertageseinrichtungen ausgeschrieben.
Es erfolgt eine losweise Vergabe.
Leistungsbeschreibung:
1. Lieferung der Mittagsverpflegung
— Die Anlieferung der Speisen hat in zugelassenen, hochwertigen Speisetransportbehältern für die Anlieferung von Warmverpflegung zu erfolgen. Die Speisen dürfen zwischen Fertigstellung und Anlieferung eine Verzehrtemperatur von 65o C nicht unterschreiten; bei Kaltspeisen und Salaten dürfen 7 o C nicht überschritten werden,
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— Zur Vermeidung ernährungs-physiologischer und sensorischer Einbußen möglichst kurzer Transportweg, d.h. maximal 1 Stunde zwischen Fertigstellung und Anlieferung in den Schulen bzw. Kindertageseinrichtungen,
— Nachlieferung bei nicht ausreichend angelieferten Portionen innerhalb von 20 Minuten; gerechnet ab Anforderung durch die Schule/ Kindertageseinrichtung bis zur Lieferung in der jeweiligen Ausgabeküche,
— Pünktliche Anlieferung der Speisen, da im täglichen Ablauf in den Schulen/ Kindertageseinrichtungen feste Pausenzeiten existieren.
Nachlieferungen müssen in den Pausenzeiten (s.o.) sichergestellt sein.
2. Eigenschaften der täglichen Mahlzeiten:*)
— Kind- und jugendgerecht (Alter siehe Lose) und ernährungsphysiologisch ausgewogen,
— Beim Fleisch bzw. Fleischprodukten sowie Fisch und Fischprodukten muss es sich um qualitativ hochwertige Ware handeln,
— Bei Obst und Gemüse wird vorzugsweise frische Ware aus saisonalem Angebot zur Verfügung gestellt. Dabei sind regionale Lebensmittel vorzuziehen,
— Überwiegend sind ökologisch angebaute/ erzeugte Lebensmittel einzusetzen.
*) Die entsprechenden Definitionen ergeben sich aus den von der DGE festgelegten/ empfohlenen Qualitätsstandards für die Schulverpflegung bzw. für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder. Diese Unterlagen können eingesehen werden unter: www.dge-medienservice.de/gemeinschaftsverpflegung.html.
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3. Vorgaben:
— Bereitstellung der Speisen erfolgt im Warmverpflegungssystem (keine Anlieferung von tiefgefrorenen oder gekühlten Speisen, die regeneriert werden müssen),
— Bei den Losen I - VIII täglich ein Menü schweinefleischfrei.
Los V und IX darf keine Schweinefleischbestandteile haben.
— An mind. 3 Tagen in der Woche (Woche = eine volle Schulwoche ohne Feiertage o.ä.) muss das Hauptgericht eine Biokomponente aufweisen. Für die Biodeklaration ist der Nachweis einer anerkannten Öko-Kontrollstelle vorzulegen,
— Warme und gekühlte Speisen sind durch frische Salate bzw. Rohkost und Obst zu ergänzen,
— Flexibilität bei Wechsel der Speisenfolge,
— Nennung von festen Ansprechpartnern beim Auftragnehmer, die bei Problemen zeitnah erreichbar sind (z.B. wenn kurzfristig Nachbestellungen erforderlich sind).
Ein Subunternehmereinsatz ist bei der „Warmverpflegung“ nicht zulässig.
Sollten für die Menüerstellung u.a. in den Einrichtungen Geräte (z.B. Konvektomat usw.) erforderlich sein, so hat der Auftragnehmer energiesparende Geräte auf eigene Kosten zu stellen und zu unterhalten.
c) Teil B
Tiefkühl- und Frischkostlieferung sowie Zubereitung der Mittagsverpflegung durch Personal des Anbieters in Kindertageseinrichtungen ((„Kaltverpflegung“).
Los X bis Los XI).
Spezielle Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis „Kaltverpflegung“ Teil B:
Ab dem 1.8.2013 wird die Lieferung und Aus-gabe der Mittagsverpflegung als Tiefkühl- und Frischkostlieferungssystem incl. Zubereitung durch Personal des Anbieters für 31 Kindertagesein-richtungen ausgeschrieben.
Die Vergabe erfolgt in 2 Losen zu je ca. 550 Essenseinheiten. Die Vergabestelle behält sich vor beide Lose an einen Bieter zu vergeben.
Bewirtschaftungsmodell:
Die Kindertageseinrichtungen verfügen über eine eingerichtete Küche mit E-Herd, einer kleinen Mikrowelle, Kochutensilien, Geschirr, Besteck und einer Geschirrspülmaschine. Ferner ist ein Kühlschrank vorhanden.
Das Bewirtschaftungsmodell beinhaltet die rechtzeitige Lieferung der Lebensmittel für die Zubereitung der Mittagsverpflegung. Hierbei ist die Tiefkühlkost in vom Bieter zu stellenden geeigneten Vorratsgeräten für Lagertechnik in der Kindertageseinrichtung vorzuhalten. Bestandteile der Mittagsverpflegung, die nicht als Tiefkühlware vorrätig zu halten sind, wie z.B. Salate, Beilagen wie Nudeln, etc. sind frisch zuzubereiten. Die Zubereitung der gesamten Mittagsverpflegung erfolgt durch das vom Bieter zu stellende Personal, weitestgehend zeitgleich innerhalb der Küchen der 32 Kindertageseinrichtungen. Die Lieferung, der Anschluss und die Sicherstellung der Betriebsbe-reitschaft der Geräte für Lager- und Aufbereitungstechnik obliegen dem Bieter. Das vom Bieter zu stellende Personal übernimmt die Portionierung der Mittagsverpflegung in Schüsseln und die Bereitstellung des benötigten Geschirrs und Bestecks entsprechend der Gruppenstärken der jeweiligen Kindertageseinrichtungen zur Abholung durch das Kindergartenpersonal. Das vom Bieter zu stellende Personal hat im Anschluss an die Mittagsverpflegung die Reinigung des gesamten benutzten Geschirrs, Bestecks und der Zubereitungsutensilien vorzunehmen. Zusätzlich ist die Reinigung bzw. Desinfektion der Küchengeräte, Küchenarbeitsflächen und Küchenschränke sowie die Entsorgung der Speisereste und Abfälle in den jeweiligen Sammelbehältern durch das vom Bieter zu stellende Personal durchzuführen.
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Der Bieter hat in Absprache mit dem vom Auftraggeber benannten Personal einen Menüplan zu erstellen, in dem sich keine Mittagsverpflegung in ihrem Hauptbestandteil innerhalb eines Zeitraumes von 6 Wochen wiederholt. An jedem Ausgabetag einer Mittagsverpflegung wird innerhalb der Kindertageseinrichtung ein einheitliches Mittagessen angeboten.
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1. Lieferung und Lagerung der Tiefkühlware zur Herstellung der Mittagsverpflegung
— Die Lieferung und Lagerung der Tiefkühlware hat in geeigneten Speisetransportfahrzeugen bzw. Speisetransportbehältnissen zu erfolgen. Geeignet ist ein Fahrzeug bzw. ein Behältnis dann, wenn gewährleistet ist, dass die Tiefkühlkette mit minus 15 Grad beim Transport und minus 18 Grad bei der Lagerhaltung nicht unterbrochen wird,
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— Der Bieter hat sicherzustellen, dass die maximale Ausgabenmenge an Mittagsverpflegung je Kindertageseinrichtung am Ausgabetag zur Verfügung steht,
— Gestellung, Anschluss und Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Geräte für Lager- und Aufbereitungstechnik in den Kindertageseinrichtungen durch den Auftragnehmer.
2. Lieferung der restlichen Bestandteile der Mittagsverpflegung
— Sofern Bestandteile der Mittagsverpflegung nicht als Tiefkühlware angeliefert werden, sind diese durch den Bieter als Frischware bereit zu stellen. Hierzu gehören insbesondere Beilagen wie z.B. Kartoffeln, Nudeln, Salate, Desserts oder Obst.
3. Eigenschaften der täglichen Mahlzeiten:*)
— Kindgerecht und ernährungsphysiologisch ausgewogen,
— Überwiegend sind ökologisch angebaute/ erzeugte Lebensmittel einzusetzen,
— Zielgruppengerecht für Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren,
— Bei der Planung der Mittagsverpflegung sind vegetarische Essenseinheiten mit einzubeziehen.
*) Die entsprechenden Definitionen ergeben sich aus den von der DGE festgelegten/ empfohlenen Qualitätsstandards für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder. Diese Unterlagen können eingesehen werden unter: www.dge-medienservice.de/gemeinschaftsverpflegung.html
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4. Vorgaben:
— Leichte Portionierbarkeit,
— Die Mittagsverpflegung darf keine Schweinefleischbestandteile beinhalten,
— Einmal pro Woche muss eine Hauptkomponente ein Fischgericht sein,
— Frische und abwechslungsreiche Salate und Desserts,
— Jährliche Ernährungsberatung vor Ort für die Leitungen der Einrichtungen mit dem Inhalt der ernährungsphysiologischen Erklärung der Speiseinhalte und bei Bedarf Aufklärungsgespräche, z.B. bei Lebensmittelskandalen.
5. Aufgaben des vom Bieter eingesetzten Personals:
— Disposition, Einkauf und Lagerhaltung aller Lebensmittel,
— Aufbereitung der Tiefkühlkost und Zubereitung der Frischkost bzw. Beilagen,
— Zubereitung von Salaten, Obst und Desserts,
— Portionierung für die einzelnen Kindergarten-gruppen in Schüsseln zur Abholung durch das Kindergartenpersonal,
— Bereitstellung des benötigten Geschirrs und Bestecks entsprechend der Gruppenstärke der jeweiligen Kindertageseinrichtungen,
— Spülen des gesamten benutzten Geschirrs, Bestecks und Zubereitungsutensilien,
— Reinigung und Desinfektion der Küchengeräte, Küchenarbeitsflächen und Küchenschränke,
— Einhaltung der HACCP-Vorschriften (z.B. Einhaltung der Tiefkühlkette usw.).
6. Anforderungen an das vom Bieter eingesetzte Personal:
— Schulungen nach der europäischen Richtlinie über Lebensmittelhygiene (HACCP),
— Ausschließlich Einsatz von geschultem Personal,
— Der Einsatz des Personals des Bieters hat nach einem Plan mit Vertretungsregelung zu erfolgen,
— Es sind feste Ansprechpartner und Telefonnummern für Notfälle zu benennen, die bei Problemen zeitnah erreichbar sind (z.B. defekte Kühl- und Aufbereitungsgeräte).
Ein Subunternehmereinsatz ist bei der „Kaltverpflegung“ zulässig.
Wird ein Subunternehmereinsatz beabsichtigt, sollen die für den Bieter betreffenden Eignungs-nachweise auch für diesen Subunternehmer beigefügt werden.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-12-17 📅
Öffnungsort:
FB Verwaltungswicklung und -service, Weiherstraße 21, Zimmer 10, 41061 Mönchengladbach.
Ort des Eröffnungstermins: FB Verwaltungswicklung und -service, Weiherstraße 21, Zimmer 10, 41061 Mönchengladbach.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (60)
2. Qualität (40)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Hrn. Boden, Hrn. Post
E-Mail: vergabekammer@brd-nrw.de 📧
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-08-01 📅
Datum des Endes: 2017-07-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 40.20 MV
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brd-nrw.de 📧
Telefon: +49 2114753131 📞
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Binnen 15 Tagen gem. § 107 GWB.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2012/S 209-344103 (2012-10-25)
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