Montage von Leuchten für die Öffentliche Beleuchtung

Stadtwerke Bochum Netz GmbH

Montage von Leuchten in der öffentlichen Beleuchtung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-06-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-05-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-05-09 Auftragsbekanntmachung
2012-09-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-05-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Straßenbeleuchtungsanlagen
Menge oder Umfang: 6.636 Leuchten montieren.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Straßenbeleuchtungsanlagen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke Bochum Netz GmbH
Postanschrift: Ostring 28
Postleitzahl: 44787
Postort: Bochum
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadtwerke-bochum-netz.de 🌏
E-Mail: info@stwbo-netz.de 📧
Telefon: +49 234960-0 📞
Fax: +49 234960-4000 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-05-09 📅
Einreichungsfrist: 2012-06-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-05-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 90-148935
ABl. S-Ausgabe: 90

Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 27
Kurze Beschreibung: Montage von Leuchten in der öffentlichen Beleuchtung.
Beschreibung der Optionen: Option zur zweimaligen Verlängerung des Rahmenvertrages um jeweils 12 Monate.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 24 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bochum.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Eigenerklärung gem. § 18 Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes NRW (TVgG-NRW) zur Berücksichtigung sozialer Kriterien;
2) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG - NRW).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Geschäftsbericht 2010;
2) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Zertifizierung nach EN ISO 9001 und EN ISO 14001;
2) Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen im Bereich Straßenbeleuchtung mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber incl. Ansprechpartner.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit gesamtschuldnerischer Haftung und Bezeichnung eines bevollmächtigten und vertretungsberechtigten Ansprechpartners.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.stadtwerke-bochum-netz.de 🌏
Name: Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH
Kontaktperson: Herrn Koch
Telefon: +49 234960-3107 📞
E-Mail: juergen.koch@ewmr.de 📧
Fax: +49 234960-3109 📠
URL für weitere Informationen: www.ewmr.de 🌏
URL der Dokumente: www.ewmr.de 🌏
URL der Teilnahme: www.ewmr.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Bezirksregierung Arnsberg
Postanschrift: Seibertzstr. 1
Postort: Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-arnsberg.de 📧
Telefon: +49 293182-2197 📞
Internetadresse: www.bezreg-arnsberg.nrw.de/vergabekammer 🌏
Fax: +49 293182-40067 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Vorgaben der §§ 107 ff. GWB wird explizit hingewiesen. Demnach ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB u.a. dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Vor der rechtswirksamen Zuschlagserteilung informiert der Auftraggeber die nicht berücksichtigten Bieter und Bewerber über seine Zuschlagsentscheidung (§ 101a Abs. 1 S. 1, 2 GWB). Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Informationen geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 S. 3 GWB). Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 101a Abs. 1 S. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2012/S 090-148935 (2012-05-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-09-27)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-09-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-10-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 189-310609
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 90-148935
ABl. S-Ausgabe: 189

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: vergabekammer@bezreg-arnsberg.nrw.de 📧
Quelle: OJS 2012/S 189-310609 (2012-09-27)