Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages
Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG.
Die Stadt Münster macht bekannt, dass der Konzessionsvertrag mit der Stadtwerke Münster GmbH über den Betrieb des Stromverteilnetzes der allgemeinen Versorgung im Stadtgebiet zum 16.10.2014 endet. Die Stadt Münster strebt den Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages für das Stadtgebiet an. Energieversorgungsunternehmen, die an dem Neuabschluss des Stromkonzessionsvertrages für das Stadtgebiet Münster interessiert sind, werden aufgefordert, ihre schriftliche Interessenbekundung bis zum 15.1.2013 bei der Stadt Münster, Klemensstraße 10, 48143 Münster, Herrn Deppe, einzureichen. Verspätete Interessenbekundungen können nicht berücksichtigt werden.
Informationen zu den bei der Stadt Münster auf der Homepage der Stadt zur Verfügung gestellten Daten zu dem örtlichen Stromverteilnetz können bei der.
Stadt Münster.
Herrn Deppe.
Klemensstraße 10, 48143 Münster.
E-Mail:
deppe@stadt-muenster.de angefordert werden.
Stadt Münster.
Der Oberbürgermeister.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-01-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-10-11.
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2012-10-11
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Auftragsbekanntmachung
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