Rahmenvertrag zur Lieferung von Röstkaffee

Verpflegungsamt der Bundeswehr

Rahmenvertrag zur Lieferung von Röstkaffee an vier Lagerorte in der Bundesrepublik Deutschland.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-03-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-01-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-01-09 Auftragsbekanntmachung
2012-04-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-01-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gerösteter Kaffee
Menge oder Umfang:
Die genauen Mengen sind den detaillierten Verdingungsunterlagen zu entnehmen.308 000,00
Gesamtwert des Auftrags: 308 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gerösteter Kaffee 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verpflegungsamt der Bundeswehr
Postanschrift: Gasweg 1
Postleitzahl: 26135
Postort: Oldenburg
Kontakt
E-Mail: vpflabwsgbq@bundeswehr.org 📧
Telefon: +49 4419293210 📞
Fax: +49 4419293202 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-01-09 📅
Einreichungsfrist: 2012-03-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-01-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 7-010687
ABl. S-Ausgabe: 7

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag zur Lieferung von Röstkaffee an vier Lagerorte in der Bundesrepublik Deutschland.
Menge oder Umfang: Die genauen Mengen sind den detaillierten Verdingungsunterlagen zu entnehmen.
Referenznummer: BQ 12 12 RV/M 002
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Oldenburg, Berlin, Gillenfeld und Kempten.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Ziffer III.2.2).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Neben einer Erklärung betreffend "Illegaler Beschäftigung" ist eine Erklärung des Bieters als Eignungsnachweis mit dem Angebot einzureichen. Die Erklärung ist Bestandteil der Verdingungsunterlagen.
Der Bieter erklärt u.a. dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, er sich nicht in Liquidation befindet und er keine nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt. Sollte diese Erklärung bzw. andere Nachweise als auch ggf. vorzulegende Angebotsmuster nicht mit dem Angebot vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle vor, diese innerhalb einer Frist von 10 Tagen nachzufordern. Sollten diese Erklärungen bis zu dieser Frist nicht vorgelegt werden, wird das Angebot ausgeschlossen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe Ziffer III.2.2).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen - Teil B (VOL/B).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Beteiligung von Bietergemeinschaften - also Zusammenschlüsse mehrerer Unternehmen - ist zulässig.
Die Bietergemeinschaft handelt grundsätzlich als Gemeinschaft Bürgerlichen Rechts.
Sonstige besondere Bedingungen:
Es gelten die Rechtsvorschriften der EU und der BRD. Es sind Produktspezifikationen inklusive Nährwertangaben zu den angebotenen Produkten zu übersenden. Der Vertrag wird nur geschlossen vergeben. Es erfolgt keine positionsweise Vergabe. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Vertragsschluss eine Abnahme/Überprüfung (Audit) des Vertragspartners bzw. seiner Hersteller- und Zulieferbetriebe durch bundeswehreigene Sachverständige vorzunehmen. Ein Kontrakt kommt in diesem Fall nur zustande, wenn der Betrieb für die Belieferung der Bundeswehr als "geeignet" eingestuft wird. Weitere Mindestanforderungen bzw. Bedingungen sind in den Verdingungsunterlagen abschließend dargestellt.
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 1
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Bankverbindung: zu zahlen an: Bundeskasse Halle.
Konto-Nr.: 860 010 40 BLZ:860 000 00.
Bank: Deutsche Bundesbank Filiale Leipzig IBAN: DE 38 8600 0000 0086 0010 40.
BIC: MARKDEF 1860.
Anzugebender Verwendungszweck: VpflA Bw, Ausschr.-Nr. BQ 12 12 RVM 002, BwNr 03145282.
Der Zahlungsbeleg ist dem Anforderungsschreiben beizufügen. Geleistete Zahlungen werden nicht erstattet.
Angebote ohne diese Zahlung können nicht berücksichtigt werden.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-06-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Verpflegungsamt der Bundeswehr
Herr Bruhns

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-06-01 📅
Datum des Endes: 2013-05-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: BQ 12 12 RV/M 002

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes-
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es besteht die Möglichkeit, einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer zu stellen, solange ein wirksamer Zuschlag durch den Auftraggeber noch nicht erteilt ist. Dieser kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die nicht berücksichtigten Bieter über den beabsichtigten Zuschlag bzw. eine Nichtberücksichtigung der Angebote informiert hat. Er sendet diese Information in Textform (i.d.R. Telefax) spätestens 10 Kalendertage vor Vertragsabschluss an die Bieter ab. Vor der Antragstellung muss der Bieter in aller Regel den Vergabeverstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber gerügt haben.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2012/S 007-010687 (2012-01-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-04-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 282 516,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-04-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-04-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 76-124412
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 7-010687
ABl. S-Ausgabe: 76

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: BQ 12 12 RVM 002

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (70)
2. Qualität (30)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-04-04 📅
Name: Melitta System Service GmbH & Co. KG
Postanschrift: Zechenstraße 60
Postort: Minden
Postleitzahl: 32429
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Bruhns
Land: Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es besteht die Möglichkeit, einenNachprüfungsantrag bei der Vergabekammer zu stellen, solange ein wirksamer Zuschlag durch den Auftraggeber noch nicht erteilt ist. Dieser kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die nichtberücksichtigten Bieter über den beabsichtigten Zuschlag bzw. eine Nichtberücksichtigung der Angeboteinformiert hat. Er sendet diese Information in Textform (i.d.R. Telefax) spätestens 10 Kalendertage vor Vertragsabschluss an die Bieter ab. Vor der Antragstellung muss der Bieter in aller Regel den Vergabeverstoßunverzüglich gegenüber dem Auftraggeber gerügt haben.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.3.1)
Quelle: OJS 2012/S 076-124412 (2012-04-17)