Rahmenvertrag zur Schärfung der Marke AWM - Interner Marken-Rollout

Landeshauptstadt München, Direktorium-HA II/Vergabestelle 1, Abt. 2

Der Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) ist der kommunale Abfallentsorger der Landeshauptstadt München mit insgesamt 1 380 Beschäftigten. Die Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes führt zu einer Neuregelung der Aufgabenteilung zwischen Kommunen und Privatwirtschaft. Aus diesem Grunde benötigt der AWM eine bessere strategische Marktpositionierung - und damit eine relevante Alleinstellung und Orientierung für neue und bestehende Kunden.
Markenwerte, Markenkern und Claim wurden bereits Ende 2010/Anfang 2011 erarbeitet.
Bevor der AWM mit diesen Markeneigenschaften in der Außendarstellung werben kann (Markenkampagne), bedarf es vorher eines Internen Marken-Rollouts. Alle 1 380 Beschäftigten sind auf die Markenwerte „einzuschwören“, damit jeder weiß, was sie für sein tägliches Tun bedeuten und sie nach außen leben kann.
Die Struktur der AWM-Belegschaft ist sehr heterogen (fremdsprachliche Mülllader, Verwaltungsangestellte, Strategen und Werkleitung), allesamt kamen bisher mit dem Thema „Markenbildung“ nur wenig in Berührung. Um alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf ihre individuelle Art und Weise zu erreichen und für die Marke zu begeistern, sucht der Abfallwirtschaftsbetrieb kompetente, fachliche Unterstützung.
Ziel ist es, dass ein Drittel aller MitarbeiterInnen durch entsprechende (interne) Kommunikationsmaßnahmen nach etwa 5 Monaten den Claim und die Markenwerte kennt und weiß, was sie für sein tägliches Tun bedeuten. Zudem sind Maßnahmen zu installieren, die dafür sorgen, dass sich dieser „Reifegrad“ in 1-2 Jahren auf 80 % der MitarbeiterInnen ausdehnt und diese Werte gehalten werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-03-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-02-10.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-02-10 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2012-02-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Marketing
Menge oder Umfang:
Sowohl Konzeption und Organisation als auch Umsetzung verschiedener Kommunikationsmaßnahmen zur internen Verbreitung des Marken-Rollouts. Es wird mit einer Dauer bis mindestens Mitte Juni 2013 gerechnet, um den Reifegrad der Maßnahmen zu erzielen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Marketing 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt München, Direktorium-HA II/Vergabestelle 1, Abt. 2
Postanschrift: Birkerstr. 18
Postleitzahl: 80636
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.muenchen.de 🌏
E-Mail: abteilung2.vergabestelle1@muenchen.de 📧
Telefon: +49 8923330442 📞
Fax: +49 8923330409 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-02-10 📅
Einreichungsfrist: 2012-03-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-02-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 30-048645
ABl. S-Ausgabe: 30
Zusätzliche Informationen
Die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise behält sich die Landeshaupstadt München gem. § 19 EG Abs. 2 VOL/A vor. Nach gesonderter Aufforderung sind in den Eigenerklärungen genannte Angaben nachzuweisen. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind schriftlich, per E-Mail oder per Fax an die Vergabestelle 1 bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu richten. Verbindliche Antworten werden als Konkretisierungen zur Leistungsbeschreibung bis 6 Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist vorgenommen. Diese wird Teil der Vergabeunterlagen und ist diesen zwingend beizulegen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) ist der kommunale Abfallentsorger der Landeshauptstadt München mit insgesamt 1 380 Beschäftigten. Die Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes führt zu einer Neuregelung der Aufgabenteilung zwischen Kommunen und Privatwirtschaft. Aus diesem Grunde benötigt der AWM eine bessere strategische Marktpositionierung - und damit eine relevante Alleinstellung und Orientierung für neue und bestehende Kunden.
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Markenwerte, Markenkern und Claim wurden bereits Ende 2010/Anfang 2011 erarbeitet.
Bevor der AWM mit diesen Markeneigenschaften in der Außendarstellung werben kann (Markenkampagne), bedarf es vorher eines Internen Marken-Rollouts. Alle 1 380 Beschäftigten sind auf die Markenwerte „einzuschwören“, damit jeder weiß, was sie für sein tägliches Tun bedeuten und sie nach außen leben kann.
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Die Struktur der AWM-Belegschaft ist sehr heterogen (fremdsprachliche Mülllader, Verwaltungsangestellte, Strategen und Werkleitung), allesamt kamen bisher mit dem Thema „Markenbildung“ nur wenig in Berührung. Um alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf ihre individuelle Art und Weise zu erreichen und für die Marke zu begeistern, sucht der Abfallwirtschaftsbetrieb kompetente, fachliche Unterstützung.
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Ziel ist es, dass ein Drittel aller MitarbeiterInnen durch entsprechende (interne) Kommunikationsmaßnahmen nach etwa 5 Monaten den Claim und die Markenwerte kennt und weiß, was sie für sein tägliches Tun bedeuten. Zudem sind Maßnahmen zu installieren, die dafür sorgen, dass sich dieser „Reifegrad“ in 1-2 Jahren auf 80 % der MitarbeiterInnen ausdehnt und diese Werte gehalten werden.
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Es werden Varianten akzeptiert
Referenznummer: VGST1-2/SD/349/11
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Georg-Brauchle-Ring 29.
80992 München.
DEUTSCHLAND.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen abzugeben:
Eigenerklärung zur Eignung Teil A.
(siehe Anlage zu den Vergabeunterlagen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen abzugeben:
— Eigenerklärung Umsatz- und Personalzahlen Teil B,
— Eigenerklärung Referenzen Teil C: Eine Liste mit mindestens 3 und max. 5 in Art und Umfang zuverlässig erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Auftragswertes, des Auftragzeitraumes sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer. Die Landeshauptstadt München kann eigene Erfahrungen heranziehen. Referenzen älter als 3 Jahre werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
— Darstellung, wie sich Bewerber Kenntnis über den Betrieb (Betriebsklima, Kultur, Strategie, andere AWM-Projekte) und bisher erarbeitete Ergebnisse des Markenführungsprozesses aneignet und Akzeptanz für sich und das Projekt im Unternehmen schafft. Dabei ist auch der monetäre sowie zeitliche Aufwand zu benennen, sowohl für den Bewerber als auch für die Projektleitung und sonstige Miterarbeiter/innen im AWM.
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Gegebenenfalls auch:
— Verzeichnis Unternehmerleistungen (Unt/VOL-EG),
— Verpflichtungserklärung(en) der Leistungen anderer Unternehmer (V/VOL-EG),
— Erklärung Bietergemeinschaft (vgl. Bewerbungsbedingungen Nr. 6).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben im Angebot jeweils die Mitglieder zu benennen, sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Mit dem Angebot ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften. Das Angebot und die Erklärung sind von allen Mitgliedern der Gemeinschaft rechtsverbindlich zu unterschreiben. Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bewerber ein Angebot abzugeben.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
(entfällt, wenn diese Unterlagen selbst von der Internetseite www.muenchen.de/vgst1 geladen werden).
Zahlungsbedingungen und -weise:
Erstattung: nein.
Zahlungsart: Verrechnungsscheck oder Banküberweisung (Überweisungsbeleg erforderlich).
Empfänger: Stadtkasse München.
Kontoführendes Institut: Stadtsparkasse BLZ: 701 500 00.
Kontonummer: 203 000.
Überweisungsangabe: Kz910043010200 22.
Az: VGST1-2/SD/349/11.
Für Zahlungen aus dem Ausland:
IBAN-Nr.: DE 8670150000000020300.
BIC: SSKMDEMM.
Bitte beachten:
Die Vergabeunterlagen sind schriftlich bei der unter Ziffer I.1) genannten Stelle mit Beilegung einesVerrechnungsschecks oder Überweisungsbelegs anzufordern.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-06-26 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Fr. Fuchs
Adresse des Käuferprofils: http://www.muenchen.de/vgst1 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VGST1-2/SD/349/11
Zusätzliche Informationen
Die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise behält sich die Landeshaupstadt München gem. § 19 EG Abs. 2 VOL/A vor.
Nach gesonderter Aufforderung sind in den Eigenerklärungen genannte Angaben nachzuweisen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind schriftlich, per E-Mail oder per Fax an die Vergabestelle 1 bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu richten. Verbindliche Antworten werden als Konkretisierungen zur Leistungsbeschreibung bis 6 Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist vorgenommen. Diese wird Teil der Vergabeunterlagen und ist diesen zwingend beizulegen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80537
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411 📞
Fax: +49 892176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Frist des § 107 Abs. 3 Satz 1Nr. 4 GWB wird hingewiesen.
Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilungdes Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2012/S 030-048645 (2012-02-10)