Beschafft werden soll eine Software-Lösung zur Risikoklassifizierung von Adressausfallrisiken gemäß MaRisk für das Segment Banken. Die Lösung soll auf einem Server beim Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden. Die Eingabe der Daten erfolgt durch den Auftraggeber. Die Software soll eine Anbindung zur Datenbank BANKSCOPE (Bureau van DijK) und eine aufsichtsrechtliche Zulassung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht aufweisen (IRBA-Zertifizierung). Hierbei sind auch die folgenden Leistungen zu erbringen: — Schulung und fachlicher Support in deutscher Sprache, — Ständige Aktualisierungen sowie Anpassungen an einschlägige aufsichtsrechtliche Regularien (z.B. MaRisk).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-10-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-08-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-08-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bereitstellung von Software
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bereitstellung von Software📦
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: LfA Förderbank Bayern
Postanschrift: Königinstr. 17
Postleitzahl: 80539
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.lfa.de🌏
E-Mail: ausschreibung-dv@lfa.de📧
Telefon: +49 8921242386📞
Fax: +49 8921242002 📠
Beschafft werden soll eine Software-Lösung zur Risikoklassifizierung von Adressausfallrisiken gemäß MaRisk für das Segment Banken. Die Lösung soll auf einem Server beim Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden. Die Eingabe der Daten erfolgt durch den Auftraggeber. Die Software soll eine Anbindung zur Datenbank BANKSCOPE (Bureau van DijK) und eine aufsichtsrechtliche Zulassung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht aufweisen (IRBA-Zertifizierung).
Beschafft werden soll eine Software-Lösung zur Risikoklassifizierung von Adressausfallrisiken gemäß MaRisk für das Segment Banken. Die Lösung soll auf einem Server beim Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden. Die Eingabe der Daten erfolgt durch den Auftraggeber. Die Software soll eine Anbindung zur Datenbank BANKSCOPE (Bureau van DijK) und eine aufsichtsrechtliche Zulassung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht aufweisen (IRBA-Zertifizierung).
Hierbei sind auch die folgenden Leistungen zu erbringen:
— Schulung und fachlicher Support in deutscher Sprache,
— Ständige Aktualisierungen sowie Anpassungen an einschlägige aufsichtsrechtliche Regularien (z.B. MaRisk).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nähere Einzelheiten zu den Anforderungen und Formalitäten, die erforderlich sind, finden Sie in den Teilnahmeunterlagen. Diese stehen zum Download (Homepage der LfA) unter folgender Adresse zur Verfügung: https://experten.lfa.de/ausschreibungen/aktuell/rating/index.jsp.
Nähere Einzelheiten zu den Anforderungen und Formalitäten, die erforderlich sind, finden Sie in den Teilnahmeunterlagen. Diese stehen zum Download (Homepage der LfA) unter folgender Adresse zur Verfügung: https://experten.lfa.de/ausschreibungen/aktuell/rating/index.jsp.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von einem Einzelbewerber bzw. von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
1. Eigenerklärung gemäß § 6 Abs. 6 EG VOL/A:
Der Teilnehmer muss erklären, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, er sich nicht in der Liquidation befindet, er keine schwere Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, er den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist, er in einem Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat.
Der Teilnehmer muss erklären, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, er sich nicht in der Liquidation befindet, er keine schwere Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, er den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist, er in einem Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat.
2. Eigenerklärung zur Verhütung von Manipulationen im Verdingungswesen bei Liefer- und Dienstleistungen:
Der Teilnehmer muss erklären, dass er keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), u. a. Beteiligung an Absprachen über Preise oder Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, Beteiligung an Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, begangen hat. Handlungen des Bewerbers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind.
Der Teilnehmer muss erklären, dass er keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), u. a. Beteiligung an Absprachen über Preise oder Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, Beteiligung an Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, begangen hat. Handlungen des Bewerbers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind.
3. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Straftaten gemäß § 6 Abs. 4 EG VOL/A:
Der Teilnehmer muss erklären, dass keiner seiner verantwortlich Handelnden im Rahmen der wirtschaftlichen Betätigung in den letzten fünf Jahren wegen einer der im nachfolgenden aufgeführten Straftaten rechtskräftig verurteilt worden ist:
Bildung krimineller bzw. terroristischer Vereinigungen (§ 129 ff. StGB), Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), soweit er sich gegen den Haushalt der EG oder von der EG verwalteten Haushalte richtet, Subventionsbetrug (§ 264 StGB), soweit er sich gegen den Haushalt der EG oder von der EG verwalteten Haushalte richtet, Bestechung (§ 334 StGB), Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit dem internationalen Geschäftsverkehr (Art. 2 § 2 IntBestG), Steuerhinterziehung (§ 370 AO), soweit sie sich gegen den Haushalt der EG oder von der EG verwalteten Haushalte richtet. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
Bildung krimineller bzw. terroristischer Vereinigungen (§ 129 ff. StGB), Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), soweit er sich gegen den Haushalt der EG oder von der EG verwalteten Haushalte richtet, Subventionsbetrug (§ 264 StGB), soweit er sich gegen den Haushalt der EG oder von der EG verwalteten Haushalte richtet, Bestechung (§ 334 StGB), Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit dem internationalen Geschäftsverkehr (Art. 2 § 2 IntBestG), Steuerhinterziehung (§ 370 AO), soweit sie sich gegen den Haushalt der EG oder von der EG verwalteten Haushalte richtet. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
4. Eigenerklärung über den Einsatz von Nachunternehmern:
Dem Teilnahmeantrag sind verbindliche Erklärungen beizufügen, dass der Bewerber im späteren Auftragsfall auf die Ressourcen von Nachunternehmen zur Erfüllung der Leistungen zurückgreifen kann. Der Nachunternehmer muss seine Verfügbarkeit im Auftragsfall bestätigen. Jeder Nachunternehmer muss zusätzlich alle geforderten Nachweisen, Angaben und Erklärungen ausfüllen und einreichen.
Dem Teilnahmeantrag sind verbindliche Erklärungen beizufügen, dass der Bewerber im späteren Auftragsfall auf die Ressourcen von Nachunternehmen zur Erfüllung der Leistungen zurückgreifen kann. Der Nachunternehmer muss seine Verfügbarkeit im Auftragsfall bestätigen. Jeder Nachunternehmer muss zusätzlich alle geforderten Nachweisen, Angaben und Erklärungen ausfüllen und einreichen.
5. Erklärung der Bewerbergemeinschaft:
Jede Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine „Erklärung der Bewerbergemeinschaft“ mit folgenden Inhalten einzureichen:
Name der Bewerbergemeinschaft; Vollständige Aufstellung über die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft; Bevollmächtigung eines Vertreters, der die Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich im Namen aller Mitglieder im Ausschreibungsverfahren bei der Abgabe des Angebots, bei der Abgabe und Entgegennahmen von Erklärungen sowie beim Abschluss des Vertrags vertritt; Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder; Unzulässigkeit der Änderung der Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft nach Abgabe eines Angebots. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft muss alle geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen ausfüllen und einreichen.
Name der Bewerbergemeinschaft; Vollständige Aufstellung über die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft; Bevollmächtigung eines Vertreters, der die Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich im Namen aller Mitglieder im Ausschreibungsverfahren bei der Abgabe des Angebots, bei der Abgabe und Entgegennahmen von Erklärungen sowie beim Abschluss des Vertrags vertritt; Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder; Unzulässigkeit der Änderung der Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft nach Abgabe eines Angebots. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft muss alle geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen ausfüllen und einreichen.
Falls sich die Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft bis zum Ablauf der Angebotsfrist ändert, so muss die Eignung der Bewerbergemeinschaft erneut nachgewiesen werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nähere Einzelheiten zu den Anforderungen und Formalitäten, die erforderlich sind, finden Sie in den Teilnahmeunterlagen.
1. Unternehmensdarstellung mit folgenden Inhalten:
Unternehmensname, Adresse, Ansprechpartner, Rechtsform, Hauptsitz, Gründungsdatum und -ort, Standorte in Deutschland, Jahr der Niederlassung in Deutschland, Wirtschaftliche und rechtliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen, Art der Verknüpfung und Name der verknüpften Unternehmen, Standorte der Software-Entwicklung,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Unternehmensname, Adresse, Ansprechpartner, Rechtsform, Hauptsitz, Gründungsdatum und -ort, Standorte in Deutschland, Jahr der Niederlassung in Deutschland, Wirtschaftliche und rechtliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen, Art der Verknüpfung und Name der verknüpften Unternehmen, Standorte der Software-Entwicklung,
Unternehmensstruktur, Wirtschaftliche Daten der letzen 3 Geschäftsjahre (Umsatz, Anzahl Mitarbeiter).
2. Haftpflichtversicherung:
Nachweis einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung in Form einer aktuellen Bestätigung bzw. einer verbindlichen schriftlichen Zusage einer Versicherung mit Angabe der Deckungssummen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nähere Einzelheiten zu den Anforderungen und Formalitäten, die erforderlich sind, finden Sie in den Teilnahmeunterlagen. Diese stehen zum Download (Homepage der LfA) unter folgender Adresse zur Verfügung: https://experten.lfa.de/ausschreibungen/aktuell/rating/index.jsp.
Nähere Einzelheiten zu den Anforderungen und Formalitäten, die erforderlich sind, finden Sie in den Teilnahmeunterlagen. Diese stehen zum Download (Homepage der LfA) unter folgender Adresse zur Verfügung: https://experten.lfa.de/ausschreibungen/aktuell/rating/index.jsp.
1. Unternehmensdarstellung mit folgenden Inhalten:
Kernkompetenzen / Leistungsfähigkeit, Leistungsportfolio, Branchenfokus, Qualitätsmanagement-System (mit Beschreibung), Zertifizierungen, Vertragspartnerschaft mit Fa. Bureau van Dijk (Produkt: BANKSCOPE), Partnerschaften, Anzahl Kunden der Rating-Software, Aufsichtsrechtliche Zulassung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (IRBA-Zertifizierung).
Kernkompetenzen / Leistungsfähigkeit, Leistungsportfolio, Branchenfokus, Qualitätsmanagement-System (mit Beschreibung), Zertifizierungen, Vertragspartnerschaft mit Fa. Bureau van Dijk (Produkt: BANKSCOPE), Partnerschaften, Anzahl Kunden der Rating-Software, Aufsichtsrechtliche Zulassung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (IRBA-Zertifizierung).
2. Darstellung von drei Referenzen bei denen in Art und Umfang vergleichbare Leistungen in den letzten drei Jahren seit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgreich realisiert und in Produktionsbetrieb genommen wurden. Folgende Angaben sind erforderlich: Bezeichnung Referenz, Referenzgeber, Branche, Inhalte, Technisches/methodisches Umfeld, Ansprechpartner und Kontaktdaten des Kunden.
2. Darstellung von drei Referenzen bei denen in Art und Umfang vergleichbare Leistungen in den letzten drei Jahren seit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgreich realisiert und in Produktionsbetrieb genommen wurden. Folgende Angaben sind erforderlich: Bezeichnung Referenz, Referenzgeber, Branche, Inhalte, Technisches/methodisches Umfeld, Ansprechpartner und Kontaktdaten des Kunden.
3. Darstellung der technisch-organisatorischen Maßnahmen nach § 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Mindeststandards:
1. Die Software muss eine aufsichtsrechtliche Zulassung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (IRBA-Zertifizierung) haben.
2. Alle Anforderungen nach § 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) müssen im Unternehmen umgesetzt sein.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerische Haftung der an einer Bietergemeinschaft Beteiligten. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft ist als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Auftrags zu benennen.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Dv-s
Michael Führer
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. DerAuftraggeber weist weiter darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag auch dann unzulässig ist, soweit der Bieter den Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntnis, gerügt hat.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. DerAuftraggeber weist weiter darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag auch dann unzulässig ist, soweit der Bieter den Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntnis, gerügt hat.
Quelle: OJS 2012/S 170-281274 (2012-08-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-01-03) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge