Referat Feuerwehr und Katastrophenschutz Erwerb eines Hilfelöschfahrzeuges HLF 10/10 als Neufahrzeug mit Fahrgestell, Aufbau und Beladung. Als Nebenangebot kann auch ein Vorführfahrzeug angeboten werden

Stadtverwaltung Kaiserslautern

Referat Feuerwehr und Katastrophenschutz.
Erwerbe eines Hilfelöschfahrzeuges HLF 10/10 als Neufahrzeug mit Fahrgestell, Aufbau und Beladung.
Als Nebenangebot kann auch eine Vorführfahrzeug angeboten werden.
Los 1 - Fahrgestell mit Allrad.
Los 2 - Aufbau.
Los 3 - Standardbeladung nach DIN 14530 Teil 5.
Los 4 - Zusatzbeladung.
Los 5 - Rettungssatz.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-01-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-11-08.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-11-08 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2012-11-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerlöschfahrzeuge
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Feuerlöschfahrzeuge 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot ausschließlich für ein Los
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtverwaltung Kaiserslautern
Postanschrift: Stabstelle IV.1 - Vergabestelle Bau, Willy-Brandt-Platz 1
Postleitzahl: 67657
Postort: Kaiserslautern
Kontakt
Internetadresse: http://www.Kaiserslautern.de 🌏
E-Mail: verg-bau@kaiserslautern.de 📧
Telefon: +49 6313654432 / 6313652432 📞
Fax: +49 6313651628 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-11-08 📅
Einreichungsfrist: 2013-01-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-11-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 223-367513
ABl. S-Ausgabe: 223
Zusätzliche Informationen

“II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Referat Feuerwehr und Katastrophenschutz”
Quelle: OJS 2012/S 223-367513 (2012-11-08)