Vorlage von Nachweisen, Angaben und Unterlagen: - Nachweise, Angaben und Unterlagen, die mit dem Angebot vorzulegen sind: Nachweis der Erfüllung der Anforderungen des Einsatzfreigabeverfahrens für Fahrzeugrückhaltesysteme durch: - Nennung der Modulbezeichnung in der BASt-Einsatzfreigabeliste oder - Einzelnachweis der Erfüllung aller Grundvoraussetzungen des Einsatzfreigabeverfahrens sowie der Anforderungen des Einsatzfreigabeverfahrens bezüglich des Einsatzortes - Nachweise, Angaben und Unterlagen, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind: - Angaben und Nachweise nach § 6 EG Abs. 3 Nr. 2 VOB/A für Bieter und andere Unternehmer, - Ergänzung des Verzeichnisses der Leistungen anderer Unternehmer um die Namen der anderen Unternehmer, - Verpflichtungserklärung für Leistungen anderer Unternehmer, - Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)“, - Besondere Erklärung des Bieters, - Die Bieter haben die Qualifikation des ausführenden Personals - bei inländischen Bietern durch eine Bescheinigung des Ausbildungsbeirats „Verarbeiten von Kunststoffen im Betonbau „ beim Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein E.V. (SIVV-Schein - Schützen, Instandsetzen, Verbinden und Verstärken) - bei ausländischen Bietern durch einen gleichwertigen Qualifikationsnachweis gemäß den „Zusätzlichen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) Ausgabe April 2010“ nachzuweisen, - Die Bieter haben die Qualifikation des Kolonnenführes gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien Ingenieurbauten, Teil 4 Stahlbau, Stahlverbundbau, Abschnitt 3 Korrosionsschutz von Stahlbauten“ (ZTV-ING, Ausgabe April 2010) nachzuweisen. Dieser Nachweis darf nicht älter als 3 Jahre sein. Dazu ist: - bei inländischen Bietern eine Bescheinigung des Ausbildungsbeirates des Bundesverbandes Korrosionsschutz e.V. (KOR-Schein), - bei ausländischen Bietern ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis vorzulegen.