SGB-152656: Carl-Schurz-Schule, Bodenbelag, Epoxidharzbelag

Bundesstadt Bonn, Zentrales Vergabeamt

Bodenbelagsarbeiten, Epoxidbodenbelag, 2.Bauabschnitt, Carl-Schurz-Schule, Neubau Mensa.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-10-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-09-05.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-09-05 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2012-09-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Grundschulen
Menge oder Umfang: 109 qm Epoxidharzbelag R12V497 m Hohlkehle19 350,00
Gesamtwert des Auftrags: 19 350,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Grundschulen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesstadt Bonn, Zentrales Vergabeamt
Postanschrift: Berliner Platz 2
Postleitzahl: 53111
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.vmp-rheinland.de 🌏
E-Mail: zentralesvergabeamt@bonn.de 📧
Telefon: +49 228774343 📞
Fax: +49 228773602 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-09-05 📅
Einreichungsfrist: 2012-10-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-09-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 173-285854
ABl. S-Ausgabe: 173
Zusätzliche Informationen
Die Unterlagen stehen ausschließlich unter www.vmp-rheinland.de kostenlos zur Verfügung.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bodenbelagsarbeiten, Epoxidbodenbelag, 2.Bauabschnitt, Carl-Schurz-Schule, Neubau Mensa.
Menge oder Umfang:
109 qm Epoxidharzbelag R12V4
97 m Hohlkehle
Referenznummer: SGB-152656
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien (ILO-Kernarbeitsnormen) nach den Vorgaben des TVgG-NRW,
— Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung nach den Vorgaben des TVgG-NRW.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
— Gültiger Nachweis gem. § 7 TVgG-NRW, nicht älter als ein Jahr, zur vollständigen Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und (sofern zutreffend) der gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne des § 5 Nr. 3 des AEntG. Bei Auftragsausführung durch Nachunternehmer oder bei Beschäftigung von Leiharbeitnehmer hat der Bieter den Nachweis ebenfalls für den Nachunternehmer (ggf. für alle weiteren Nachunternehmer) und für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen,
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— Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (Handwerksrolle, IHK, oder vergleichbares Verzeichnis) seines Sitzes oder Wohnsitzes,
— Nachweis über den Abschluss einer ausreichende Haftpflichtversicherung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
— Angaben über den Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit der Umsatz Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
— Angaben über die ausgeführten Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (Referenzliste mit Ansprechpartnern),
— Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, ggf. gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal,
— die für die Ausführung der zu vergebenen Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung,
— Nachweis über EN ISO 9001:2000 Zertifizierung oder eine Erklärung, dass die im Zertifizierungsprozess angewendeten Anforderungen im Einzelnen erfüllt.
Werden.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Näheres enthalten die Vergabeunterlagen.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-11-12 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-10-18 📅
Öffnungsort: Submissionsraum des Stadthauses, Etage 5C, Berliner Platz 2, 53111 Bonn.
Ort des Eröffnungstermins: Submissionsraum des Stadthauses, Etage 5C, Berliner Platz 2, 53111 Bonn.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und ihre Bevollmächtigten sind zum Eröffnungstermin zugelassen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Demmer
Internetadresse: www.vmp-rheinland.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.bonn.de/ausschreibungen 🌏
Name: Städtisches Gebäudemanagement
Kontaktperson: SGB 85-32
Frau Dierkes
Telefon: +49 228774278 📞
E-Mail: inge.dierkes@bonn.de 📧
Fax: +49 228773371 📠
URL für weitere Informationen: www.bonn.de 🌏
Name: www.vmp-rheinland.de
URL der Dokumente: www.vmp-rheinland.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-11-13 📅
Datum des Endes: 2012-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: SGB-152656

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 2211473116 📞
Internetadresse: www.bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 107 lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, daß dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2012/S 173-285854 (2012-09-05)