Strom-Konzessionsvertrag
Bekanntmachung der Stadt Solingen über das Auslaufen des Strom-Konzessionsvertrages für das Versorgungsgebiet Solingen-Burg/Höhrath gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG
Die Stadt Solingen macht gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der Wegenutzungsvertrag für das Stromverteilernetz der allgemeinen Versorgung im Versorgungsgebiet Solingen-Burg/Höhrath (Strom-Konzessionsvertrag) zwischen der Stadt Solingen und der RWE Deutschland AG, Westliches Rheinland, Neuss, zum 30.11.2014 ausläuft.
Die Stadt Solingen beabsichtigt, einen neuen Wegenutzungsvertrag mit einer 20-jährigen Laufzeit abzuschließen.
Interessenten hinsichtlich des Neuabschlusses des Wegenutzungsvertrags werden gebeten, ihre schriftliche Interessenbekundung innerhalb von drei Monaten ab Bekanntmachung unter folgender Anschrift einzureichen:
Stadt Solingen
Beteiligungsgesellschaft Stadt Solingen mbH
Rathausplatz 1
42651 Solingen.
Die Netzinformationen gem. § 46 Abs. 2 Satz 4 EnWG sind auf der Homepage der Stadt Solingen unter
www.solingen.de veröffentlicht.
Die Stadt behält sich vor, auch solche Interessenbekundungen zu berücksichtigen, die nach Ablauf der vorgenannten Fristen eingehen. Ein Anspruch auf Berücksichtigung wird hierdurch jedoch nicht begründet.
Solingen, 20.12.2012
Norbert Feith
Oberbürgermeister
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-03-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-12-21.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2012-12-21
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Auftragsbekanntmachung
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