Die KfW-Bankengruppe am Standort Frankfurt beabsichtigt, für ihre Liegenschaften externe Dienstleister mit Instandhaltungsleistungen an der technischen Gebäudeausrüstung zu beauftragen. Die Leistungen werden in mehrere Lose unterteilt. — Los 1: Prüfungen ZÜS, — Los 2: Türen, Fenster und Tore, — Los 3: Elektrotechnik, — Los 4: Befahranlagen, — Los 5: Sicherheitsüberwachungsanlagen, — Los 6: Küchentechnik, — Los 7: Personen- und Güterbeförderungsanlagen, — Los 8: HLSK, — Los 9: Gebäudeautomation, — Los 10: Sicherheitsleitsystem und Zutrittskontrollanlagen. Hierfür sollen die methodisch-konzeptionellen Ansätze genauso wie die praktischen Anwendungs-felder des Facility-Managements umgesetzt werden. Globale Ziele dieses Vergabevorhabens und künftigen Bewirtschaftungsbetriebes sind: — die Verpflichtung zum effizienten Umgang mit Ressourcen, — die Werterhaltung des Objektes, — die Betriebssicherheit der Anlagen, — die Sicherung eines wirtschaftlichen Gebäudebetriebs.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-05-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-04-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-04-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: KfW
Postanschrift: Palmengartenstr. 5-9
Postleitzahl: 60325
Postort: Frankfurt
Kontakt
Internetadresse: http://www.kfw.de🌏
1. Interessenten müssen in ihrem Schreiben zur Abforderung der Vergabeunterlagen genau benennen, für welche(s) Los(e) sie die Unterlagen abfordern,
2. Die KfW behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bietern/den Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bieter/die Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch die KfW nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bieter/die Bietergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen,
3. Die Angebotsunterlagen nebst den zugehörigen Anlagen können ausschließlich bei HFK Rechtsanwälte LLP, Rechtsanwalt Christoph Kaiser, Kettenhofweg 126, 60325 Frankfurt am Main, DEUTSCHLAND, unter folgender E-Mail-Adresse angefordert werden: tgm-frankfurt@hfk.de,
4. Das Angebot soll in dreifacher Ausfertigung schriftlich eingereicht werden (ein Original (zwingend) und 2 Kopien). Das Original ist in gebundener Form (einheitliches Dokument, dessen einzelne Bestandteile fest miteinander verbunden sind, z.B. geheftet, leimgebunden) einzureichen und als solches zu kennzeichnen. 2 Exemplare sind als Kopie zu kennzeichnen,
5. Zur Erstellung des Angebots sind die von HFK Rechtsanwälte LLP im Auftrag der KfW übersandten Dokumente bzw. die übersandte .83-Datei zu verwenden. Die entsprechenden Teile der Vergabeunterlagen sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen sowie entsprechend zu unterzeichnen. Für Einzelheiten zur Angebotsabgabe vergl. Teil A der Vergabeunterlagen. Das Angebot muss in einem verschlossenen Umschlag bis spätestens zum 29.5.2012, 10:00 Uhr der KfW Vergabestelle, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main, DEUTSCHLAND, zugegangen sein.
Bei einer direkten Abgabe des Angebots (persönlich, per Kurier, o.ä.) nutzen Sie bitte montags bis freitags in der Zeit von 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr die Warenannahme der KfW im 1. UG, Wirtschaftseinfahrt Nordarkade, über die Zufahrt Bockenheimer Landstraße 124/Zeppelinallee. In der Zeit von 17:00 Uhr bis 6:00 Uhr sowie samstags und an Sonn- und Feiertagen steht Ihnen unser Sicherheitsdienst an der genannten Zufahrt zur Abgabe Ihres Angebots zur Verfügung,
6. Der Bieter hat den Umschlag mit dem beigefügten Kennzettel (Anlage 4 zum Formblatt "Bietererklärung") zu versehen. Eine Übermittlung des Angebots per E-Mail oder Telefax ist nicht zulässig. Eine Erstattung der Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots findet nicht statt.
7. Die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter die Bietererklärung als abgegeben. Die KfW bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit diese nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert werden,
8. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) an den in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Ansprechpartner für weitere Auskünfte, E-Mail-Adresse: tgm-frankfurt@hfk.de zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 18.5.2012, 12:00 Uhr eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
1. Interessenten müssen in ihrem Schreiben zur Abforderung der Vergabeunterlagen genau benennen, für welche(s) Los(e) sie die Unterlagen abfordern,
2. Die KfW behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bietern/den Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bieter/die Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch die KfW nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bieter/die Bietergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen,
3. Die Angebotsunterlagen nebst den zugehörigen Anlagen können ausschließlich bei HFK Rechtsanwälte LLP, Rechtsanwalt Christoph Kaiser, Kettenhofweg 126, 60325 Frankfurt am Main, DEUTSCHLAND, unter folgender E-Mail-Adresse angefordert werden: tgm-frankfurt@hfk.de,
4. Das Angebot soll in dreifacher Ausfertigung schriftlich eingereicht werden (ein Original (zwingend) und 2 Kopien). Das Original ist in gebundener Form (einheitliches Dokument, dessen einzelne Bestandteile fest miteinander verbunden sind, z.B. geheftet, leimgebunden) einzureichen und als solches zu kennzeichnen. 2 Exemplare sind als Kopie zu kennzeichnen,
5. Zur Erstellung des Angebots sind die von HFK Rechtsanwälte LLP im Auftrag der KfW übersandten Dokumente bzw. die übersandte .83-Datei zu verwenden. Die entsprechenden Teile der Vergabeunterlagen sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen sowie entsprechend zu unterzeichnen. Für Einzelheiten zur Angebotsabgabe vergl. Teil A der Vergabeunterlagen. Das Angebot muss in einem verschlossenen Umschlag bis spätestens zum 29.5.2012, 10:00 Uhr der KfW Vergabestelle, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main, DEUTSCHLAND, zugegangen sein.
Bei einer direkten Abgabe des Angebots (persönlich, per Kurier, o.ä.) nutzen Sie bitte montags bis freitags in der Zeit von 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr die Warenannahme der KfW im 1. UG, Wirtschaftseinfahrt Nordarkade, über die Zufahrt Bockenheimer Landstraße 124/Zeppelinallee. In der Zeit von 17:00 Uhr bis 6:00 Uhr sowie samstags und an Sonn- und Feiertagen steht Ihnen unser Sicherheitsdienst an der genannten Zufahrt zur Abgabe Ihres Angebots zur Verfügung,
6. Der Bieter hat den Umschlag mit dem beigefügten Kennzettel (Anlage 4 zum Formblatt "Bietererklärung") zu versehen. Eine Übermittlung des Angebots per E-Mail oder Telefax ist nicht zulässig. Eine Erstattung der Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots findet nicht statt.
7. Die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter die Bietererklärung als abgegeben. Die KfW bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit diese nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert werden,
8. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) an den in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Ansprechpartner für weitere Auskünfte, E-Mail-Adresse: tgm-frankfurt@hfk.de zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 18.5.2012, 12:00 Uhr eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die KfW-Bankengruppe am Standort Frankfurt beabsichtigt, für ihre Liegenschaften externe Dienstleister mit Instandhaltungsleistungen an der technischen Gebäudeausrüstung zu beauftragen.
Die Leistungen werden in mehrere Lose unterteilt.
— Los 1: Prüfungen ZÜS,
— Los 2: Türen, Fenster und Tore,
— Los 3: Elektrotechnik,
— Los 4: Befahranlagen,
— Los 5: Sicherheitsüberwachungsanlagen,
— Los 6: Küchentechnik,
— Los 7: Personen- und Güterbeförderungsanlagen,
— Los 8: HLSK,
— Los 9: Gebäudeautomation,
— Los 10: Sicherheitsleitsystem und Zutrittskontrollanlagen.
Hierfür sollen die methodisch-konzeptionellen Ansätze genauso wie die praktischen Anwendungs-felder des Facility-Managements umgesetzt werden. Globale Ziele dieses Vergabevorhabens und künftigen Bewirtschaftungsbetriebes sind:
— die Verpflichtung zum effizienten Umgang mit Ressourcen,
— die Werterhaltung des Objektes,
— die Betriebssicherheit der Anlagen,
— die Sicherung eines wirtschaftlichen Gebäudebetriebs.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Prüfungen ZÜS
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Leistungspaketes ist die Durchführung aller wiederkehrenden Prüfungen von Arbeitsmitteln, überwachungsbedürftigen Anlagen und Bauteilen, die sich u. a. aus BetrSichV, TPrüfVO, VStättV, Hochh-RL, GaVO des Landes Hessen sowie aus sonstigen gesetzlichen Vorschriften, geltenden Normen, Richtlinien, Sicherheitsvorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik (diese Aufstellung hat keinen begrenzenden Charakter) nach dem jeweils aktuellen Stand ergeben. Ziel der vertragsgegenständlichen Prüfungsleistung ist es, die Wirksamkeit, die Betriebssicherheit und die Ordnungsmäßigkeit des Zustandes der Anlagen festzustellen, Mängel zu erfassen, zu bewerten und eine geeignete Dokumentation zu…
… erstellen.Die Prüfungen dürfen nur durch nach § 37 Abs. 5 Satz 1 ProdSG bzw. die nach der sonstigen einschlägigen gesetzlichen Vorschrift (TPrüfVO etc.) oder die nach den einschlägigen allgemein anerkannten Regeln der Technik zugelassene Überwachungsstelle durchgeführt werden und richten sich nach den Anforderungen des ProdSG und der BetrSichV bzw. nach der sonstigen einschlägigen gesetzlichen Vorschrift oder den einschlägigen allgemein anerkannten Regeln der Technik. Der AN hat die entsprechenden Nachweise in Bezug auf die Zulassung der Überwachungsstelle nach den vorstehend genannten Kriterien dem AG mindestens einmal jährlich unaufgefordert in schriftlicher und prüffähiger Form vorzulegen.Zu den Bauteilen zählen insbesondere:— Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen,— Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen,— Armaturen, Geräte, Rohrnetze,— Druckluftanlagen,— Wärmeversorgungsanlagen,— Blockheizkraftwerke,— Wärmeverteilnetze,— Lufttechnische Anlagen (Außenluftdurchlässe, Kammerzentralen/Geräte, Luftbefeuchter, Luftfilter, Luftkanalnetz, Luftfördereinrichtungen, Wärmeübertrager Jalousieklappen),— Kälteverteilnetze Wasser,— Starkstromanlagen,— Netzersatzanlagen,— Zentralbatterieanlagen,— Niederspannungsschaltanlagen,— Energieverteilungen SV,— Beleuchtungsanlagen,— Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, wie Lautsprecheranlagen Brandmeldeanlagen (BMA) und weitere Warnanlagen,— Förderanlagen (Aufzugsanlagen und Befahranlagen),— Nutzungsspezifische Anlagen, wie Sprinkleranlagen, Gaslöschanlagen, Küchen-Fettbrand-Löschanlagen, Hydrantenanlagen,— Gebäudeautomation, wie Steuerungen von Entrauchungsanlagen.
… erstellen.
Die Prüfungen dürfen nur durch nach § 37 Abs. 5 Satz 1 ProdSG bzw. die nach der sonstigen einschlägigen gesetzlichen Vorschrift (TPrüfVO etc.) oder die nach den einschlägigen allgemein anerkannten Regeln der Technik zugelassene Überwachungsstelle durchgeführt werden und richten sich nach den Anforderungen des ProdSG und der BetrSichV bzw. nach der sonstigen einschlägigen gesetzlichen Vorschrift oder den einschlägigen allgemein anerkannten Regeln der Technik. Der AN hat die entsprechenden Nachweise in Bezug auf die Zulassung der Überwachungsstelle nach den vorstehend genannten Kriterien dem AG mindestens einmal jährlich unaufgefordert in schriftlicher und prüffähiger Form vorzulegen.
Die Prüfungen dürfen nur durch nach § 37 Abs. 5 Satz 1 ProdSG bzw. die nach der sonstigen einschlägigen gesetzlichen Vorschrift (TPrüfVO etc.) oder die nach den einschlägigen allgemein anerkannten Regeln der Technik zugelassene Überwachungsstelle durchgeführt werden und richten sich nach den Anforderungen des ProdSG und der BetrSichV bzw. nach der sonstigen einschlägigen gesetzlichen Vorschrift oder den einschlägigen allgemein anerkannten Regeln der Technik. Der AN hat die entsprechenden Nachweise in Bezug auf die Zulassung der Überwachungsstelle nach den vorstehend genannten Kriterien dem AG mindestens einmal jährlich unaufgefordert in schriftlicher und prüffähiger Form vorzulegen.
— Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, wie Lautsprecheranlagen Brandmeldeanlagen (BMA) und weitere Warnanlagen,
— Förderanlagen (Aufzugsanlagen und Befahranlagen),
— Nutzungsspezifische Anlagen, wie Sprinkleranlagen, Gaslöschanlagen, Küchen-Fettbrand-Löschanlagen, Hydrantenanlagen,
— Gebäudeautomation, wie Steuerungen von Entrauchungsanlagen.
Dauer: 36 Monate
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Zu Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung:Im Rahmen der Eignungsprüfung sind insg. 100 Punkte erreichbar. Als geeignet gilt ein Bieter nur dann, wenn er mindestens 51 Punkte erreicht.Bei der technischen Leistungsfähigkeit sind insg. 100 Punkte erreichbar. Davon können:— 20 Punkte bei dem Kriterium „Mitarbeiterzahlen“,— 40 Punkte bei dem Kriterium „Konzept zur Aktualisierung von Vorschriften und Normen“,— 20 Punkte bei dem Kriterium „Qualitätsmanagementsystem“ und,— 20 Punkte bei dem Kriterium „Mitarbeiterqualifikation und Schulung“ erreicht werden.Zum Kriterium „Mitarbeiterzahlen“:Bei den Angaben der Bieter zur Anzahl der in den Jahren 2009 bis 2011 jahresdurchschnittlich bei ihnen beschäftigten und für die bei diesem Los zu erbringenden vergleichbaren Leistungen eingesetzten qualifizierten Mitarbeitern können max. 20 Punkte erreicht werden.Die Angaben der Bieter werden innerhalb der im Folgenden festgelegten Grenzwerte bewertet:< 10 Mitarbeiter = 0 Punkte.10 Mitarbeiter = 5 Punkte≥ 50 Mitarbeiter = 20 Punkte.Die Bewertungen für die zwischen den vorgenannten Werten liegenden Angaben werden jeweils interpoliert.Zum Kriterium „Konzept zur Aktualisierung von Vorschriften und Normen“:Die KfW erwartet hier Angaben dazu, wie der Bieter die Aktualisierung von Vorschriften und Normen organisiert und wie deren lückenlose Einhaltung sichergestellt wird.Vom Bieter werden Angaben in Form eines Textes und/oder eines Ablaufplans erwartet.Zum Kriterium „Qualitätsmanagementsystem“:Die KfW erwartet hier Ausführungen zu den bestehenden, innerbetrieblichen Abläufen (übergeordnetes Betriebskonzept) des Bieters. Für die KfW von besonderem Interesse sind neben der Grundstruktur der regelmäßigen internen Abläufe bei der Durchführung vergleichbarer Leistungen gem. Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung, insb. die Beschreibung beim Bieter bereits etablierter Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Leistungen (Zertifizierungen etc.).Zum Kriterium „Mitarbeiterqualifikation und Schulung“:Die KfW erwartet hier Angaben der Bieter, wie viele ihrer Mitarbeiter im Bereich der Instandhaltung jeweils pro Jahr in den Referenzjahren 2009, 2010 und 2011 anlagenspezifisch geschult sowie fort- und weitergebildet wurden und wie viele Mitarbeiter jeweils pro Jahr (als Durchschnittswert) fest angestellt waren (Leiharbeiter und Minijobber sind ausgenommen).Der Bewerber erhält die volle Punktzahl bei einem Schulungsquotienten von 3 (d. h. Anzahl der geschulten Mitarbeiter/Jahr dividiert durch die durchschnittliche Gesamtmitarbeiterzahl im betreffenden Jahr, aufaddiert für die Jahre 2009, 2011 und 2012).Null Punkte werden vergeben, wenn der Schulungsquotient kleiner als 1,5 ist.Werte zwischen 1,5 und 3 werden im Wege der Interpolation bewertet.Zusätzlich hat der Bieter mit Angebotsabgabe zu erklären, dass er berechtigt ist, als zugelassene Überwachungsstelle alle in den Vergabeunterlagen geforderten Prüfungen durchzuführen.Mindestanforderungen:Als geeignet gilt ein Bieter nur dann, wenn er mindestens 51 Punkte erreicht.Der Bieter hat mit Angebotsabgabe zu erklären, dass er berechtigt ist, als zugelassene Überwachungsstelle alle in den Vergabeunterlagen geforderten Prüfungen durchzuführen.
Zu Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung:Im Rahmen der Eignungsprüfung sind insg. 100 Punkte erreichbar. Als geeignet gilt ein Bieter nur dann, wenn er mindestens 51 Punkte erreicht.Bei der technischen Leistungsfähigkeit sind insg. 100 Punkte erreichbar. Davon können:— 20 Punkte bei dem Kriterium „Mitarbeiterzahlen“,— 40 Punkte bei dem Kriterium „Konzept zur Aktualisierung von Vorschriften und Normen“,— 20 Punkte bei dem Kriterium „Qualitätsmanagementsystem“ und,— 20 Punkte bei dem Kriterium „Mitarbeiterqualifikation und Schulung“ erreicht werden.Zum Kriterium „Mitarbeiterzahlen“:Bei den Angaben der Bieter zur Anzahl der in den Jahren 2009 bis 2011 jahresdurchschnittlich bei ihnen beschäftigten und für die bei diesem Los zu erbringenden vergleichbaren Leistungen eingesetzten qualifizierten Mitarbeitern können max. 20 Punkte erreicht werden.Die Angaben der Bieter werden innerhalb der im Folgenden festgelegten Grenzwerte bewertet:< 10 Mitarbeiter = 0 Punkte.10 Mitarbeiter = 5 Punkte≥ 50 Mitarbeiter = 20 Punkte.Die Bewertungen für die zwischen den vorgenannten Werten liegenden Angaben werden jeweils interpoliert.Zum Kriterium „Konzept zur Aktualisierung von Vorschriften und Normen“:Die KfW erwartet hier Angaben dazu, wie der Bieter die Aktualisierung von Vorschriften und Normen organisiert und wie deren lückenlose Einhaltung sichergestellt wird.Vom Bieter werden Angaben in Form eines Textes und/oder eines Ablaufplans erwartet.Zum Kriterium „Qualitätsmanagementsystem“:Die KfW erwartet hier Ausführungen zu den bestehenden, innerbetrieblichen Abläufen (übergeordnetes Betriebskonzept) des Bieters. Für die KfW von besonderem Interesse sind neben der Grundstruktur der regelmäßigen internen Abläufe bei der Durchführung vergleichbarer Leistungen gem. Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung, insb. die Beschreibung beim Bieter bereits etablierter Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Leistungen (Zertifizierungen etc.).Zum Kriterium „Mitarbeiterqualifikation und Schulung“:Die KfW erwartet hier Angaben der Bieter, wie viele ihrer Mitarbeiter im Bereich der Instandhaltung jeweils pro Jahr in den Referenzjahren 2009, 2010 und 2011 anlagenspezifisch geschult sowie fort- und weitergebildet wurden und wie viele Mitarbeiter jeweils pro Jahr (als Durchschnittswert) fest angestellt waren (Leiharbeiter und Minijobber sind ausgenommen).Der Bewerber erhält die volle Punktzahl bei einem Schulungsquotienten von 3 (d. h. Anzahl der geschulten Mitarbeiter/Jahr dividiert durch die durchschnittliche Gesamtmitarbeiterzahl im betreffenden Jahr, aufaddiert für die Jahre 2009, 2011 und 2012).Null Punkte werden vergeben, wenn der Schulungsquotient kleiner als 1,5 ist.Werte zwischen 1,5 und 3 werden im Wege der Interpolation bewertet.Zusätzlich hat der Bieter mit Angebotsabgabe zu erklären, dass er berechtigt ist, als zugelassene Überwachungsstelle alle in den Vergabeunterlagen geforderten Prüfungen durchzuführen.Mindestanforderungen:Als geeignet gilt ein Bieter nur dann, wenn er mindestens 51 Punkte erreicht.Der Bieter hat mit Angebotsabgabe zu erklären, dass er berechtigt ist, als zugelassene Überwachungsstelle alle in den Vergabeunterlagen geforderten Prüfungen durchzuführen.
Zu Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung:
Im Rahmen der Eignungsprüfung sind insg. 100 Punkte erreichbar. Als geeignet gilt ein Bieter nur dann, wenn er mindestens 51 Punkte erreicht.
Bei der technischen Leistungsfähigkeit sind insg. 100 Punkte erreichbar. Davon können:
— 20 Punkte bei dem Kriterium „Mitarbeiterzahlen“,
— 40 Punkte bei dem Kriterium „Konzept zur Aktualisierung von Vorschriften und Normen“,
— 20 Punkte bei dem Kriterium „Qualitätsmanagementsystem“ und,
— 20 Punkte bei dem Kriterium „Mitarbeiterqualifikation und Schulung“ erreicht werden.
Zum Kriterium „Mitarbeiterzahlen“:
Bei den Angaben der Bieter zur Anzahl der in den Jahren 2009 bis 2011 jahresdurchschnittlich bei ihnen beschäftigten und für die bei diesem Los zu erbringenden vergleichbaren Leistungen eingesetzten qualifizierten Mitarbeitern können max. 20 Punkte erreicht werden.
Bei den Angaben der Bieter zur Anzahl der in den Jahren 2009 bis 2011 jahresdurchschnittlich bei ihnen beschäftigten und für die bei diesem Los zu erbringenden vergleichbaren Leistungen eingesetzten qualifizierten Mitarbeitern können max. 20 Punkte erreicht werden.
Die Angaben der Bieter werden innerhalb der im Folgenden festgelegten Grenzwerte bewertet:
< 10 Mitarbeiter = 0 Punkte.
10 Mitarbeiter = 5 Punkte
≥ 50 Mitarbeiter = 20 Punkte.
Die Bewertungen für die zwischen den vorgenannten Werten liegenden Angaben werden jeweils interpoliert.
Zum Kriterium „Konzept zur Aktualisierung von Vorschriften und Normen“:
Die KfW erwartet hier Angaben dazu, wie der Bieter die Aktualisierung von Vorschriften und Normen organisiert und wie deren lückenlose Einhaltung sichergestellt wird.
Vom Bieter werden Angaben in Form eines Textes und/oder eines Ablaufplans erwartet.
Zum Kriterium „Qualitätsmanagementsystem“:
Die KfW erwartet hier Ausführungen zu den bestehenden, innerbetrieblichen Abläufen (übergeordnetes Betriebskonzept) des Bieters. Für die KfW von besonderem Interesse sind neben der Grundstruktur der regelmäßigen internen Abläufe bei der Durchführung vergleichbarer Leistungen gem. Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung, insb. die Beschreibung beim Bieter bereits etablierter Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Leistungen (Zertifizierungen etc.).
Die KfW erwartet hier Ausführungen zu den bestehenden, innerbetrieblichen Abläufen (übergeordnetes Betriebskonzept) des Bieters. Für die KfW von besonderem Interesse sind neben der Grundstruktur der regelmäßigen internen Abläufe bei der Durchführung vergleichbarer Leistungen gem. Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung, insb. die Beschreibung beim Bieter bereits etablierter Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Leistungen (Zertifizierungen etc.).
Zum Kriterium „Mitarbeiterqualifikation und Schulung“:
Die KfW erwartet hier Angaben der Bieter, wie viele ihrer Mitarbeiter im Bereich der Instandhaltung jeweils pro Jahr in den Referenzjahren 2009, 2010 und 2011 anlagenspezifisch geschult sowie fort- und weitergebildet wurden und wie viele Mitarbeiter jeweils pro Jahr (als Durchschnittswert) fest angestellt waren (Leiharbeiter und Minijobber sind ausgenommen).
Die KfW erwartet hier Angaben der Bieter, wie viele ihrer Mitarbeiter im Bereich der Instandhaltung jeweils pro Jahr in den Referenzjahren 2009, 2010 und 2011 anlagenspezifisch geschult sowie fort- und weitergebildet wurden und wie viele Mitarbeiter jeweils pro Jahr (als Durchschnittswert) fest angestellt waren (Leiharbeiter und Minijobber sind ausgenommen).
Der Bewerber erhält die volle Punktzahl bei einem Schulungsquotienten von 3 (d. h. Anzahl der geschulten Mitarbeiter/Jahr dividiert durch die durchschnittliche Gesamtmitarbeiterzahl im betreffenden Jahr, aufaddiert für die Jahre 2009, 2011 und 2012).
Der Bewerber erhält die volle Punktzahl bei einem Schulungsquotienten von 3 (d. h. Anzahl der geschulten Mitarbeiter/Jahr dividiert durch die durchschnittliche Gesamtmitarbeiterzahl im betreffenden Jahr, aufaddiert für die Jahre 2009, 2011 und 2012).
Null Punkte werden vergeben, wenn der Schulungsquotient kleiner als 1,5 ist.
Werte zwischen 1,5 und 3 werden im Wege der Interpolation bewertet.
Zusätzlich hat der Bieter mit Angebotsabgabe zu erklären, dass er berechtigt ist, als zugelassene Überwachungsstelle alle in den Vergabeunterlagen geforderten Prüfungen durchzuführen.
Mindestanforderungen:
Als geeignet gilt ein Bieter nur dann, wenn er mindestens 51 Punkte erreicht.
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe zu erklären, dass er berechtigt ist, als zugelassene Überwachungsstelle alle in den Vergabeunterlagen geforderten Prüfungen durchzuführen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Türen, Fenster und Tore
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Leistungspaketes ist insbesondere die Instandhaltung (Wartung, Inspektion, wiederkehrende Prüfungen, Instandsetzungen), Tätigkeiten, Außer- und Wiederinbetriebnahme, Stilllegung, Störungsmanagement, Zusatzleistungen und Sonderleistungen an den zu betreuenden Anlagen und Bauteilen in der Form, dass jederzeit die Betriebssicherheit, die Wirtschaftlichkeit und der Werterhalt gewährleistet…
… sind.Zu den Bauteilen zählen insbesondere:— kraftbetätigte und nicht kraftbetätigte Türen, Fenster und Tore, in Innen-, Außenwänden und Dächern,— innen- und außenliegende Sonnen- und Sichtschutzsysteme,— Sonderanlagen, wie außenliegende kraftbetätigte Glasschildfassadenelemente,— natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen,— Rauchschutzvorhänge und andere Türen und Tore zur Verhinderung der Übertragung von Feuer und/oder Rauch,— Sonderanlagen, wie elektrische und mechanische Rollregalanlagen, Transportwagen, elektrisch höhenverstellbare Schreibtische sowie,— alle zu den vor genannten Bauteilen zugehörigen Antriebe, Steuer-, Regelgeräte und Schaltanlagen.
… sind.
— kraftbetätigte und nicht kraftbetätigte Türen, Fenster und Tore, in Innen-, Außenwänden und Dächern,
— innen- und außenliegende Sonnen- und Sichtschutzsysteme,
— Sonderanlagen, wie außenliegende kraftbetätigte Glasschildfassadenelemente,
— natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen,
— Rauchschutzvorhänge und andere Türen und Tore zur Verhinderung der Übertragung von Feuer und/oder Rauch,
— Sonderanlagen, wie elektrische und mechanische Rollregalanlagen, Transportwagen, elektrisch höhenverstellbare Schreibtische sowie,
— alle zu den vor genannten Bauteilen zugehörigen Antriebe, Steuer-, Regelgeräte und Schaltanlagen.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Zu Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung:Im Rahmen der Eignungsprüfung sind insg. 100 Punkte erreichbar. Als geeignet gilt ein Bieter nur dann, wenn er mindestens 51 Punkte erreicht.Bei der technischen Leistungsfähigkeit sind insg. 100 Punkte erreichbar. Davon können:— 25 Punkte bei dem Kriterium „Vergleichbare Leistungen“,— 25 Punkte bei dem Kriterium „Mitarbeiterzahlen“,— 15 Punkte bei dem Kriterium „Konzept zur Aktualisierung von Vorschriften und Normen“,— 10 Punkte bei dem Kriterium „Qualitätsmanagementsystem“,— 15 Punkte bei dem Kriterium „Mitarbeiterqualifikation und Schulung“ und— 10 Punkte bei dem Kriterium „Konzept zur Sicherstellung von Vertretungsregelungen“ erreicht werden.Zum Kriterium „Vergleichbare Leistungen“:Es ist mindestens eine, maximal sind fünf mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung). Werden mehr als fünf vergleichbare Leistungen angegeben, gehen die 5 in die Tabellen im Formblatt „Bietererklärung“ eingetragenen vergleichbaren Leistungen in die Wertung ein. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufügen. Für jede in den Tabellen im Formblatt „Bietererklärung“ angegebene vergleichbare Leistung wird die KfW 5 Punkte vergeben.Die angegebenen vergleichbaren Leistungen müssen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:— Branchenumfeld Bank-, Verwaltungs- und Bürogebäude,— Aktualität/Vertragsende nicht vor 2009,— Größe (Nettogeschoßfläche über 13 000 qm).Hierzu sind in den jeweiligen Tabellen folgende Angaben zu machen:— Objektbezeichnung,— Branchenumfeld,— Ort des Objektes,— Objektgröße (Nettogeschoßfläche über 13 000 qm),— Vertragsende,— Beschreibung der Leistung nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad.Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn deren Mitglieder insgesamt eine vergleichbare Leistung angeben.Sofern die vorgegebenen Felder für die Eintragungen nicht ausreichend sind, können die Angaben auf gesonderten Anlagen mit Verweis auf die entsprechenden Felder beigefügt werden.Der Bieter erklärt sich mit Nennung der vergleichbaren Leistungen damit einverstanden, dass der Auftraggeber Erkundigungen bei dem Referenzgeber einholt.Zum Kriterium „Mitarbeiterzahlen“:Bei den Angaben der Bieter zur Anzahl der in den Jahren 2009 bis 2011 jahresdurchschnittlich bei ihnen beschäftigten und für die bei diesem Los zu erbringenden vergleichbaren Leistungen eingesetzten qualifizierten Mitarbeitern können max. 25 Punkte erreicht werden.Die Angaben der Bieter werden innerhalb der im Folgenden festgelegten Grenzwerte bewertet.< 10 Mitarbeiter = 0 Punkte.10 Mitarbeiter = 5 Punkte≥ 50 Mitarbeiter = 25 Punkte.Die Bewertungen für die zwischen den vorgenannten Werten liegenden Angaben werden jeweils interpoliert.Zum Kriterium „Konzept zur Aktualisierung von Vorschriften und Normen“:Die KfW erwartet hier Angaben dazu, wie der Bieter die Aktualisierung von Vorschriften und Normen organisiert und wie deren lückenlose Einhaltung sichergestellt wird.Vom Bieter werden Angaben in Form eines Textes und/oder eines Ablaufplans erwartet.Zum Kriterium „Qualitätsmanagementsystem“:Die KfW erwartet hier Ausführungen zu den bestehenden, innerbetrieblichen Abläufen (übergeordnetes Betriebskonzept) des Bieters. Für die KfW von besonderem Interesse sind neben der Grundstruktur der regelmäßigen internen Abläufe bei der Durchführung vergleichbarer Leistungen gem. Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung, insb. die Beschreibung beim Bieter bereits etablierter Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Leistungen (Zertifizierungen etc.).Zum Kriterium „Mitarbeiterqualifikation und Schulung“:Die KfW erwartet hier Angaben der Bieter, wie viele ihrer Mitarbeiter im Bereich der Instandhaltung jeweils pro Jahr in den Referenzjahren 2009, 2010 und 2011 anlagenspezifisch geschult sowie fort- und weitergebildet wurden und wie viele Mitarbeiter jeweils pro Jahr (als Durchschnittswert) fest angestellt waren (Leiharbeiter und Minijobber sind ausgenommen).Der Bewerber erhält die volle Punktzahl bei einem Schulungsquotienten von 3 (d. h. Anzahl der geschulten Mitarbeiter/Jahr dividiert durch die durchschnittliche Gesamtmitarbeiterzahl im betreffenden Jahr, aufaddiert für die Jahre 2009, 2011 und 2012).Null Punkte werden vergeben, wenn der Schulungsquotient kleiner als 1,5 ist.Werte zwischen 1,5 und 3 werden im Wege der Interpolation bewertet.Zum Kriterium „Konzept zur Sicherstellung von Vertretungsregelungen“:Die KfW erwartet hier Ausführungen zu dem Konzept für den Einsatz von Mitarbeitern bei Projekten, die mit dem der KfW vergleichbar sind (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung). Für die KfW von besonderem Interesse sind Darstellungen von Maßnahmen zur Sicherstellung von Vertretungsregelungen im Urlaubs-, Krankheits- und Schulungsfall oder bei Personalausfall durch Kündigung.Zusätzlich hat der Bieter mit Angebotsabgabe zu erklären, dass:— er bei sich befähigte Personen zur Durchführung aller in den Vergabeunterlagen geforderten Prüfungen durch Sachkundige bzw. befähigte Personen beschäftigt,— er bei sich eine befähigte Person, die über ein gültiges Zertifikat oder einen sonstigen gültigen Qualifikationsnachweis verfügt, das/der sie als "Beauftragte Person Gefahrstoff" ausweist, beschäftigt.Mindestanforderungen:Als geeignet gilt ein Bieter nur dann, wenn er mindestens 51 Punkte erreicht.Zum Kriterium „Vergleichbare Leistungen“:Es ist mindestens eine, maximal sind fünf mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung). Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufügen.Die angegebenen vergleichbaren Leistungen müssen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:— Branchenumfeld Bank-, Verwaltungs- und Bürogebäude,— Aktualität/Vertragsende nicht vor 2009,— Größe (Nettogeschoßfläche über 13 000 qm).Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn deren Mitglieder insgesamt eine vergleichbare Leistung angeben.Der Bieter hat mit Angebotsabgabe zu erklären, dass.— er bei sich befähigte Personen zur Durchführung aller in den Vergabeunterlagen geforderten Prüfungen durch Sachkundige bzw. befähigte Personen beschäftigt,— er bei sich eine befähigte Person, die über ein gültiges Zertifikat oder einen sonstigen gültigen Qualifikationsnachweis verfügt, das/der sie als."Beauftragte Person Gefahrstoff" ausweist, beschäftigt.
Zu Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung:Im Rahmen der Eignungsprüfung sind insg. 100 Punkte erreichbar. Als geeignet gilt ein Bieter nur dann, wenn er mindestens 51 Punkte erreicht.Bei der technischen Leistungsfähigkeit sind insg. 100 Punkte erreichbar. Davon können:— 25 Punkte bei dem Kriterium „Vergleichbare Leistungen“,— 25 Punkte bei dem Kriterium „Mitarbeiterzahlen“,— 15 Punkte bei dem Kriterium „Konzept zur Aktualisierung von Vorschriften und Normen“,— 10 Punkte bei dem Kriterium „Qualitätsmanagementsystem“,— 15 Punkte bei dem Kriterium „Mitarbeiterqualifikation und Schulung“ und— 10 Punkte bei dem Kriterium „Konzept zur Sicherstellung von Vertretungsregelungen“ erreicht werden.Zum Kriterium „Vergleichbare Leistungen“:Es ist mindestens eine, maximal sind fünf mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung). Werden mehr als fünf vergleichbare Leistungen angegeben, gehen die 5 in die Tabellen im Formblatt „Bietererklärung“ eingetragenen vergleichbaren Leistungen in die Wertung ein. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufügen. Für jede in den Tabellen im Formblatt „Bietererklärung“ angegebene vergleichbare Leistung wird die KfW 5 Punkte vergeben.Die angegebenen vergleichbaren Leistungen müssen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:— Branchenumfeld Bank-, Verwaltungs- und Bürogebäude,— Aktualität/Vertragsende nicht vor 2009,— Größe (Nettogeschoßfläche über 13 000 qm).Hierzu sind in den jeweiligen Tabellen folgende Angaben zu machen:— Objektbezeichnung,— Branchenumfeld,— Ort des Objektes,— Objektgröße (Nettogeschoßfläche über 13 000 qm),— Vertragsende,— Beschreibung der Leistung nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad.Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn deren Mitglieder insgesamt eine vergleichbare Leistung angeben.Sofern die vorgegebenen Felder für die Eintragungen nicht ausreichend sind, können die Angaben auf gesonderten Anlagen mit Verweis auf die entsprechenden Felder beigefügt werden.Der Bieter erklärt sich mit Nennung der vergleichbaren Leistungen damit einverstanden, dass der Auftraggeber Erkundigungen bei dem Referenzgeber einholt.Zum Kriterium „Mitarbeiterzahlen“:Bei den Angaben der Bieter zur Anzahl der in den Jahren 2009 bis 2011 jahresdurchschnittlich bei ihnen beschäftigten und für die bei diesem Los zu erbringenden vergleichbaren Leistungen eingesetzten qualifizierten Mitarbeitern können max. 25 Punkte erreicht werden.Die Angaben der Bieter werden innerhalb der im Folgenden festgelegten Grenzwerte bewertet.< 10 Mitarbeiter = 0 Punkte.10 Mitarbeiter = 5 Punkte≥ 50 Mitarbeiter = 25 Punkte.Die Bewertungen für die zwischen den vorgenannten Werten liegenden Angaben werden jeweils interpoliert.Zum Kriterium „Konzept zur Aktualisierung von Vorschriften und Normen“:Die KfW erwartet hier Angaben dazu, wie der Bieter die Aktualisierung von Vorschriften und Normen organisiert und wie deren lückenlose Einhaltung sichergestellt wird.Vom Bieter werden Angaben in Form eines Textes und/oder eines Ablaufplans erwartet.Zum Kriterium „Qualitätsmanagementsystem“:Die KfW erwartet hier Ausführungen zu den bestehenden, innerbetrieblichen Abläufen (übergeordnetes Betriebskonzept) des Bieters. Für die KfW von besonderem Interesse sind neben der Grundstruktur der regelmäßigen internen Abläufe bei der Durchführung vergleichbarer Leistungen gem. Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung, insb. die Beschreibung beim Bieter bereits etablierter Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Leistungen (Zertifizierungen etc.).Zum Kriterium „Mitarbeiterqualifikation und Schulung“:Die KfW erwartet hier Angaben der Bieter, wie viele ihrer Mitarbeiter im Bereich der Instandhaltung jeweils pro Jahr in den Referenzjahren 2009, 2010 und 2011 anlagenspezifisch geschult sowie fort- und weitergebildet wurden und wie viele Mitarbeiter jeweils pro Jahr (als Durchschnittswert) fest angestellt waren (Leiharbeiter und Minijobber sind ausgenommen).Der Bewerber erhält die volle Punktzahl bei einem Schulungsquotienten von 3 (d. h. Anzahl der geschulten Mitarbeiter/Jahr dividiert durch die durchschnittliche Gesamtmitarbeiterzahl im betreffenden Jahr, aufaddiert für die Jahre 2009, 2011 und 2012).Null Punkte werden vergeben, wenn der Schulungsquotient kleiner als 1,5 ist.Werte zwischen 1,5 und 3 werden im Wege der Interpolation bewertet.Zum Kriterium „Konzept zur Sicherstellung von Vertretungsregelungen“:Die KfW erwartet hier Ausführungen zu dem Konzept für den Einsatz von Mitarbeitern bei Projekten, die mit dem der KfW vergleichbar sind (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung). Für die KfW von besonderem Interesse sind Darstellungen von Maßnahmen zur Sicherstellung von Vertretungsregelungen im Urlaubs-, Krankheits- und Schulungsfall oder bei Personalausfall durch Kündigung.Zusätzlich hat der Bieter mit Angebotsabgabe zu erklären, dass:— er bei sich befähigte Personen zur Durchführung aller in den Vergabeunterlagen geforderten Prüfungen durch Sachkundige bzw. befähigte Personen beschäftigt,— er bei sich eine befähigte Person, die über ein gültiges Zertifikat oder einen sonstigen gültigen Qualifikationsnachweis verfügt, das/der sie als "Beauftragte Person Gefahrstoff" ausweist, beschäftigt.Mindestanforderungen:Als geeignet gilt ein Bieter nur dann, wenn er mindestens 51 Punkte erreicht.Zum Kriterium „Vergleichbare Leistungen“:Es ist mindestens eine, maximal sind fünf mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung). Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufügen.Die angegebenen vergleichbaren Leistungen müssen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:— Branchenumfeld Bank-, Verwaltungs- und Bürogebäude,— Aktualität/Vertragsende nicht vor 2009,— Größe (Nettogeschoßfläche über 13 000 qm).Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn deren Mitglieder insgesamt eine vergleichbare Leistung angeben.Der Bieter hat mit Angebotsabgabe zu erklären, dass.— er bei sich befähigte Personen zur Durchführung aller in den Vergabeunterlagen geforderten Prüfungen durch Sachkundige bzw. befähigte Personen beschäftigt,— er bei sich eine befähigte Person, die über ein gültiges Zertifikat oder einen sonstigen gültigen Qualifikationsnachweis verfügt, das/der sie als."Beauftragte Person Gefahrstoff" ausweist, beschäftigt.
— 25 Punkte bei dem Kriterium „Vergleichbare Leistungen“,
— 25 Punkte bei dem Kriterium „Mitarbeiterzahlen“,
— 15 Punkte bei dem Kriterium „Konzept zur Aktualisierung von Vorschriften und Normen“,
— 10 Punkte bei dem Kriterium „Qualitätsmanagementsystem“,
— 15 Punkte bei dem Kriterium „Mitarbeiterqualifikation und Schulung“ und
— 10 Punkte bei dem Kriterium „Konzept zur Sicherstellung von Vertretungsregelungen“ erreicht werden.
Zum Kriterium „Vergleichbare Leistungen“:
Es ist mindestens eine, maximal sind fünf mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung). Werden mehr als fünf vergleichbare Leistungen angegeben, gehen die 5 in die Tabellen im Formblatt „Bietererklärung“ eingetragenen vergleichbaren Leistungen in die Wertung ein. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufügen. Für jede in den Tabellen im Formblatt „Bietererklärung“ angegebene vergleichbare Leistung wird die KfW 5 Punkte vergeben.
Es ist mindestens eine, maximal sind fünf mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung). Werden mehr als fünf vergleichbare Leistungen angegeben, gehen die 5 in die Tabellen im Formblatt „Bietererklärung“ eingetragenen vergleichbaren Leistungen in die Wertung ein. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufügen. Für jede in den Tabellen im Formblatt „Bietererklärung“ angegebene vergleichbare Leistung wird die KfW 5 Punkte vergeben.
Die angegebenen vergleichbaren Leistungen müssen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:
— Branchenumfeld Bank-, Verwaltungs- und Bürogebäude,
— Aktualität/Vertragsende nicht vor 2009,
— Größe (Nettogeschoßfläche über 13 000 qm).
Hierzu sind in den jeweiligen Tabellen folgende Angaben zu machen:
— Objektbezeichnung,
— Branchenumfeld,
— Ort des Objektes,
— Objektgröße (Nettogeschoßfläche über 13 000 qm),
— Vertragsende,
— Beschreibung der Leistung nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad.
Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn deren Mitglieder insgesamt eine vergleichbare Leistung angeben.
Sofern die vorgegebenen Felder für die Eintragungen nicht ausreichend sind, können die Angaben auf gesonderten Anlagen mit Verweis auf die entsprechenden Felder beigefügt werden.
Der Bieter erklärt sich mit Nennung der vergleichbaren Leistungen damit einverstanden, dass der Auftraggeber Erkundigungen bei dem Referenzgeber einholt.
Bei den Angaben der Bieter zur Anzahl der in den Jahren 2009 bis 2011 jahresdurchschnittlich bei ihnen beschäftigten und für die bei diesem Los zu erbringenden vergleichbaren Leistungen eingesetzten qualifizierten Mitarbeitern können max. 25 Punkte erreicht werden.
Bei den Angaben der Bieter zur Anzahl der in den Jahren 2009 bis 2011 jahresdurchschnittlich bei ihnen beschäftigten und für die bei diesem Los zu erbringenden vergleichbaren Leistungen eingesetzten qualifizierten Mitarbeitern können max. 25 Punkte erreicht werden.
Die Angaben der Bieter werden innerhalb der im Folgenden festgelegten Grenzwerte bewertet.
≥ 50 Mitarbeiter = 25 Punkte.
Zum Kriterium „Konzept zur Sicherstellung von Vertretungsregelungen“:
Die KfW erwartet hier Ausführungen zu dem Konzept für den Einsatz von Mitarbeitern bei Projekten, die mit dem der KfW vergleichbar sind (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung). Für die KfW von besonderem Interesse sind Darstellungen von Maßnahmen zur Sicherstellung von Vertretungsregelungen im Urlaubs-, Krankheits- und Schulungsfall oder bei Personalausfall durch Kündigung.
Die KfW erwartet hier Ausführungen zu dem Konzept für den Einsatz von Mitarbeitern bei Projekten, die mit dem der KfW vergleichbar sind (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung). Für die KfW von besonderem Interesse sind Darstellungen von Maßnahmen zur Sicherstellung von Vertretungsregelungen im Urlaubs-, Krankheits- und Schulungsfall oder bei Personalausfall durch Kündigung.
Zusätzlich hat der Bieter mit Angebotsabgabe zu erklären, dass:
— er bei sich befähigte Personen zur Durchführung aller in den Vergabeunterlagen geforderten Prüfungen durch Sachkundige bzw. befähigte Personen beschäftigt,
— er bei sich eine befähigte Person, die über ein gültiges Zertifikat oder einen sonstigen gültigen Qualifikationsnachweis verfügt, das/der sie als "Beauftragte Person Gefahrstoff" ausweist, beschäftigt.
Es ist mindestens eine, maximal sind fünf mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung). Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufügen.
Es ist mindestens eine, maximal sind fünf mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung). Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufügen.
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe zu erklären, dass.
— er bei sich eine befähigte Person, die über ein gültiges Zertifikat oder einen sonstigen gültigen Qualifikationsnachweis verfügt, das/der sie als.
"Beauftragte Person Gefahrstoff" ausweist, beschäftigt.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Elektrotechnik
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Leistungspaketes ist insbesondere die Instandhaltung (Wartung, Inspektion, wiederkehrende Prüfungen, Instandsetzungen), Tätigkeiten, Außer- und Wiederinbetriebnahme, Stilllegung, Störungsmanagement, Zusatzleistungen und Sonderleistungen an den zu betreuenden Anlagen und Bauteilen in der Form, dass jederzeit die Betriebssicherheit, die Wirtschaftlichkeit und der Werterhalt gewährleistet sind.Zu den Bauteilen und Leistungen zählen insbesondere:— Starkstromanlagen,— Mittelspannungsschaltanlagen,— Trafos,— Netzersatzanlagen,— Unterbrechungsfreie Stromversorgung,— Zentralbatterieanlagen,— Photovoltaikanlagen,— Niederspannungsschaltanlagen,— Energieverbrauchszähler,— Energieverteilungen AV,— Energieverteilungen SV,— Energieverteilungen,— Elektrotechnische Bauelemente,— Beleuchtungsanlagen,— Blitzschutz- und Erdungsanlagen,— Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,— BK-Anlagen,— BOS-Anlagen,— Lichtrufanlagen,— Personenrufanlagen,— Aufzugsnotrufanlagen,— Uhrenanlagen,— Lautsprecheranlagen,— Türsprechanlagen dezentral,— Sprechanlagen zentral,— Schaltanlagen für Sprinkleranlagen,— Papiermüllpressen,— Zentrale Saugventilatoren,— Schredderanlagen,— Schachtventilanlagen,— Abwurfschachtanlagen,— Restmüllentsorgungsanlagen,— Ampelanlagen,— Parksysteme,— Arbeitsschutzausrüstungen,— Ausstattung von elektrischen Betriebsräume,— Gestellung von Personal für Leuchtmittelwechsel,— Durchführung von Betriebsrundgängen.
Gegenstand dieses Leistungspaketes ist insbesondere die Instandhaltung (Wartung, Inspektion, wiederkehrende Prüfungen, Instandsetzungen), Tätigkeiten, Außer- und Wiederinbetriebnahme, Stilllegung, Störungsmanagement, Zusatzleistungen und Sonderleistungen an den zu betreuenden Anlagen und Bauteilen in der Form, dass jederzeit die Betriebssicherheit, die Wirtschaftlichkeit und der Werterhalt gewährleistet sind.Zu den Bauteilen und Leistungen zählen insbesondere:— Starkstromanlagen,— Mittelspannungsschaltanlagen,— Trafos,— Netzersatzanlagen,— Unterbrechungsfreie Stromversorgung,— Zentralbatterieanlagen,— Photovoltaikanlagen,— Niederspannungsschaltanlagen,— Energieverbrauchszähler,— Energieverteilungen AV,— Energieverteilungen SV,— Energieverteilungen,— Elektrotechnische Bauelemente,— Beleuchtungsanlagen,— Blitzschutz- und Erdungsanlagen,— Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,— BK-Anlagen,— BOS-Anlagen,— Lichtrufanlagen,— Personenrufanlagen,— Aufzugsnotrufanlagen,— Uhrenanlagen,— Lautsprecheranlagen,— Türsprechanlagen dezentral,— Sprechanlagen zentral,— Schaltanlagen für Sprinkleranlagen,— Papiermüllpressen,— Zentrale Saugventilatoren,— Schredderanlagen,— Schachtventilanlagen,— Abwurfschachtanlagen,— Restmüllentsorgungsanlagen,— Ampelanlagen,— Parksysteme,— Arbeitsschutzausrüstungen,— Ausstattung von elektrischen Betriebsräume,— Gestellung von Personal für Leuchtmittelwechsel,— Durchführung von Betriebsrundgängen.
Zu den Bauteilen und Leistungen zählen insbesondere:
— Mittelspannungsschaltanlagen,
— Trafos,
— Unterbrechungsfreie Stromversorgung,
— Photovoltaikanlagen,
— Energieverbrauchszähler,
— Energieverteilungen AV,
— Energieverteilungen,
— Elektrotechnische Bauelemente,
— Blitzschutz- und Erdungsanlagen,
— Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
— BK-Anlagen,
— BOS-Anlagen,
— Lichtrufanlagen,
— Personenrufanlagen,
— Aufzugsnotrufanlagen,
— Uhrenanlagen,
— Lautsprecheranlagen,
— Türsprechanlagen dezentral,
— Sprechanlagen zentral,
— Schaltanlagen für Sprinkleranlagen,
— Papiermüllpressen,
— Zentrale Saugventilatoren,
— Schredderanlagen,
— Schachtventilanlagen,
— Abwurfschachtanlagen,
— Restmüllentsorgungsanlagen,
— Ampelanlagen,
— Parksysteme,
— Arbeitsschutzausrüstungen,
— Ausstattung von elektrischen Betriebsräume,
— Gestellung von Personal für Leuchtmittelwechsel,
— Durchführung von Betriebsrundgängen.
Dauer: 48 Monate
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Zu Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung:Im Rahmen der Eignungsprüfung sind insg. 100 Punkte erreichbar. Als geeignet gilt ein Bieter nur dann, wenn er mindestens 51 Punkte erreicht.Bei der technischen Leistungsfähigkeit sind insg. 100 Punkte erreichbar. Davon können:— 25 Punkte bei dem Kriterium „Vergleichbare Leistungen“,— 25 Punkte bei dem Kriterium „Mitarbeiterzahlen“,— 15 Punkte bei dem Kriterium „Konzept zur Aktualisierung von Vorschriften und Normen“,— 10 Punkte bei dem Kriterium „Qualitätsmanagementsystem“,— 15 Punkte bei dem Kriterium „Mitarbeiterqualifikation und Schulung“ und,— 10 Punkte bei dem Kriterium „Konzept zur Sicherstellung von Vertretungsregelungen“ erreicht werden.Zum Kriterium „Vergleichbare Leistungen“:Es ist mindestens eine, maximal sind 5 mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung). Werden mehr als fünf vergleichbare Leistungen angegeben, gehen die 5 in die Tabellen im Formblatt „Bietererklärung“ eingetragenen vergleichbaren Leistungen in die Wertung ein. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufügen. Für jede in den Tabellen im Formblatt „Bietererklärung“ angegebene vergleichbare Leistung wird die KfW 5 Punkte vergeben.Die angegebenen vergleichbaren Leistungen müssen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:— Branchenumfeld Bank-, Verwaltungs- und Bürogebäude,— Aktualität/Vertragsende nicht vor 2009,— Größe (Nettogeschoßfläche über 13 000 qm).Hierzu sind in den jeweiligen Tabellen folgende Angaben zu machen:— Objektbezeichnung,— Branchenumfeld,— Ort des Objektes,— Objektgröße (Nettogeschoßfläche über 13 000 qm),— Vertragsende,— Beschreibung der Leistung nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad.Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn deren Mitglieder insgesamt eine vergleichbare Leistung angeben.Sofern die vorgegebenen Felder für die Eintragungen nicht ausreichend sind, können die Angaben auf gesonderten Anlagen mit Verweis auf die entsprechenden Felder beigefügt werden.Der Bieter erklärt sich mit Nennung der vergleichbaren Leistungen damit einverstanden, dass der Auftraggeber Erkundigungen bei dem Referenzgeber einholt.Zum Kriterium „Mitarbeiterzahlen“:Bei den Angaben der Bieter zur Anzahl der in den Jahren 2009 bis 2011 jahresdurchschnittlich bei ihnen beschäftigten und für die bei diesem Los zu erbringenden vergleichbaren Leistungen eingesetzten qualifizierten Mitarbeitern können max. 25 Punkte erreicht werden.Die Angaben der Bieter werden innerhalb der im Folgenden festgelegten Grenzwerte bewertet.< 20 Mitarbeiter = 0 Punkte.20 Mitarbeiter = 5 Punkte≥ 75 Mitarbeiter = 25 Punkte.Die Bewertungen für die zwischen den vorgenannten Werten liegenden Angaben werden jeweils interpoliert.Zum Kriterium „Konzept zur Aktualisierung von Vorschriften und Normen“:Die KfW erwartet hier Angaben dazu, wie der Bieter die Aktualisierung von Vorschriften und Normen organisiert und wie deren lückenlose Einhaltung sichergestellt wird.Vom Bieter werden Angaben in Form eines Textes und/oder eines Ablaufplans erwartet.Zum Kriterium „Qualitätsmanagementsystem“:Die KfW erwartet hier Ausführungen zu den bestehenden, innerbetrieblichen Abläufen (übergeordnetes Betriebskonzept) des Bieters. Für die KfW von besonderem Interesse sind neben der Grundstruktur der regelmäßigen internen Abläufe bei der Durchführung vergleichbarer Leistungen gem. Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung, insb. die Beschreibung beim Bieter bereits etablierter Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Leistungen (Zertifizierungen etc.).Zum Kriterium „Mitarbeiterqualifikation und Schulung“:Die KfW erwartet hier Angaben der Bieter, wie viele ihrer Mitarbeiter im Bereich der Instandhaltung jeweils pro Jahr in den Referenzjahren 2009, 2010 und 2011 anlagenspezifisch geschult sowie fort- und weitergebildet wurden und wie viele Mitarbeiter jeweils pro Jahr (als Durchschnittswert) fest angestellt waren (Leiharbeiter und Minijobber sind ausgenommen).Der Bewerber erhält die volle Punktzahl bei einem Schulungsquotienten von 3 (d. h. Anzahl der geschulten Mitarbeiter/Jahr dividiert durch die durchschnittliche Gesamtmitarbeiterzahl im betreffenden Jahr, aufaddiert für die Jahre 2009, 2011 und 2012).Null Punkte werden vergeben, wenn der Schulungsquotient kleiner als 1,5 ist.Werte zwischen 1,5 und 3 werden im Wege der Interpolation bewertet.Zum Kriterium „Konzept zur Sicherstellung von Vertretungsregelungen“:Die KfW erwartet hier Ausführungen zu dem Konzept für den Einsatz von Mitarbeitern bei Projekten, die mit dem der KfW vergleichbar sind (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung). Für die KfW von besonderem Interesse sind Darstellungen von Maßnahmen zur Sicherstellung von Vertretungsregelungen im Urlaubs-, Krankheits- und Schulungsfall oder bei Personalausfall durch Kündigung.Zusätzlich hat der Bieter mit Angebotsabgabe zu erklären, dass:— er bei sich einen Mitarbeiter der im Auftragsfalle eingesetzt wird, der im Besitz der erforderlichen gültigen Schaltberechtigung im Bereich "Elektrotechnik" für Mittelspannungsanlagen ist, beschäftigt,— er bei sich befähigte Personen zur Durchführung aller in den Vergabeunterlagen geforderten Prüfungen durch Sachkundige bzw. befähigte Personen beschäftigt,— er bei sich eine befähigte Person beschäftigt, die über ein gültiges Zertifikat oder einen sonstigen gültigen Qualifikationsnachweis verfügt, das/der sie als "Beauftragte Person Gefahrstoff" ausweist.Mindestanforderungen:Als geeignet gilt ein Bieter nur dann, wenn er mindestens 51 Punkte erreicht.Zum Kriterium „Vergleichbare Leistungen“:Es ist mindestens eine, maximal sind 5 mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieder Bekanntmachung). Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufügen.Die angegebenen vergleichbaren Leistungen müssen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:— Branchenumfeld Bank-, Verwaltungs- und Bürogebäude,— Aktualität/Vertragsende nicht vor 2009,— Größe (Nettogeschoßfläche über 13 000 qm).Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn deren Mitglieder insgesamt eine vergleichbare Leistung angeben.Der Bieter hat mit Angebotsabgabe zu erklären, dass.— er bei sich einen Mitarbeiter der im Auftragsfalle eingesetzt wird, der im Besitz der erforderlichen gültigen Schaltberechtigung im Bereich "Elektrotechnik" für Mittelspannungsanlagen ist, beschäftigt,— er bei sich befähigte Personen zur Durchführung aller in den Vergabeunterlagen geforderten Prüfungen durch Sachkundige bzw. befähigte Personen beschäftigt,— er bei sich eine befähigte Person beschäftigt, die über ein gültiges Zertifikat oder einen sonstigen gültigen Qualifikationsnachweis verfügt, das/der sie als "Beauftragte Person Gefahrstoff" ausweist.
Zu Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung:Im Rahmen der Eignungsprüfung sind insg. 100 Punkte erreichbar. Als geeignet gilt ein Bieter nur dann, wenn er mindestens 51 Punkte erreicht.Bei der technischen Leistungsfähigkeit sind insg. 100 Punkte erreichbar. Davon können:— 25 Punkte bei dem Kriterium „Vergleichbare Leistungen“,— 25 Punkte bei dem Kriterium „Mitarbeiterzahlen“,— 15 Punkte bei dem Kriterium „Konzept zur Aktualisierung von Vorschriften und Normen“,— 10 Punkte bei dem Kriterium „Qualitätsmanagementsystem“,— 15 Punkte bei dem Kriterium „Mitarbeiterqualifikation und Schulung“ und,— 10 Punkte bei dem Kriterium „Konzept zur Sicherstellung von Vertretungsregelungen“ erreicht werden.Zum Kriterium „Vergleichbare Leistungen“:Es ist mindestens eine, maximal sind 5 mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung). Werden mehr als fünf vergleichbare Leistungen angegeben, gehen die 5 in die Tabellen im Formblatt „Bietererklärung“ eingetragenen vergleichbaren Leistungen in die Wertung ein. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufügen. Für jede in den Tabellen im Formblatt „Bietererklärung“ angegebene vergleichbare Leistung wird die KfW 5 Punkte vergeben.Die angegebenen vergleichbaren Leistungen müssen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:— Branchenumfeld Bank-, Verwaltungs- und Bürogebäude,— Aktualität/Vertragsende nicht vor 2009,— Größe (Nettogeschoßfläche über 13 000 qm).Hierzu sind in den jeweiligen Tabellen folgende Angaben zu machen:— Objektbezeichnung,— Branchenumfeld,— Ort des Objektes,— Objektgröße (Nettogeschoßfläche über 13 000 qm),— Vertragsende,— Beschreibung der Leistung nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad.Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn deren Mitglieder insgesamt eine vergleichbare Leistung angeben.Sofern die vorgegebenen Felder für die Eintragungen nicht ausreichend sind, können die Angaben auf gesonderten Anlagen mit Verweis auf die entsprechenden Felder beigefügt werden.Der Bieter erklärt sich mit Nennung der vergleichbaren Leistungen damit einverstanden, dass der Auftraggeber Erkundigungen bei dem Referenzgeber einholt.Zum Kriterium „Mitarbeiterzahlen“:Bei den Angaben der Bieter zur Anzahl der in den Jahren 2009 bis 2011 jahresdurchschnittlich bei ihnen beschäftigten und für die bei diesem Los zu erbringenden vergleichbaren Leistungen eingesetzten qualifizierten Mitarbeitern können max. 25 Punkte erreicht werden.Die Angaben der Bieter werden innerhalb der im Folgenden festgelegten Grenzwerte bewertet.< 20 Mitarbeiter = 0 Punkte.20 Mitarbeiter = 5 Punkte≥ 75 Mitarbeiter = 25 Punkte.Die Bewertungen für die zwischen den vorgenannten Werten liegenden Angaben werden jeweils interpoliert.Zum Kriterium „Konzept zur Aktualisierung von Vorschriften und Normen“:Die KfW erwartet hier Angaben dazu, wie der Bieter die Aktualisierung von Vorschriften und Normen organisiert und wie deren lückenlose Einhaltung sichergestellt wird.Vom Bieter werden Angaben in Form eines Textes und/oder eines Ablaufplans erwartet.Zum Kriterium „Qualitätsmanagementsystem“:Die KfW erwartet hier Ausführungen zu den bestehenden, innerbetrieblichen Abläufen (übergeordnetes Betriebskonzept) des Bieters. Für die KfW von besonderem Interesse sind neben der Grundstruktur der regelmäßigen internen Abläufe bei der Durchführung vergleichbarer Leistungen gem. Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung, insb. die Beschreibung beim Bieter bereits etablierter Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Leistungen (Zertifizierungen etc.).Zum Kriterium „Mitarbeiterqualifikation und Schulung“:Die KfW erwartet hier Angaben der Bieter, wie viele ihrer Mitarbeiter im Bereich der Instandhaltung jeweils pro Jahr in den Referenzjahren 2009, 2010 und 2011 anlagenspezifisch geschult sowie fort- und weitergebildet wurden und wie viele Mitarbeiter jeweils pro Jahr (als Durchschnittswert) fest angestellt waren (Leiharbeiter und Minijobber sind ausgenommen).Der Bewerber erhält die volle Punktzahl bei einem Schulungsquotienten von 3 (d. h. Anzahl der geschulten Mitarbeiter/Jahr dividiert durch die durchschnittliche Gesamtmitarbeiterzahl im betreffenden Jahr, aufaddiert für die Jahre 2009, 2011 und 2012).Null Punkte werden vergeben, wenn der Schulungsquotient kleiner als 1,5 ist.Werte zwischen 1,5 und 3 werden im Wege der Interpolation bewertet.Zum Kriterium „Konzept zur Sicherstellung von Vertretungsregelungen“:Die KfW erwartet hier Ausführungen zu dem Konzept für den Einsatz von Mitarbeitern bei Projekten, die mit dem der KfW vergleichbar sind (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung). Für die KfW von besonderem Interesse sind Darstellungen von Maßnahmen zur Sicherstellung von Vertretungsregelungen im Urlaubs-, Krankheits- und Schulungsfall oder bei Personalausfall durch Kündigung.Zusätzlich hat der Bieter mit Angebotsabgabe zu erklären, dass:— er bei sich einen Mitarbeiter der im Auftragsfalle eingesetzt wird, der im Besitz der erforderlichen gültigen Schaltberechtigung im Bereich "Elektrotechnik" für Mittelspannungsanlagen ist, beschäftigt,— er bei sich befähigte Personen zur Durchführung aller in den Vergabeunterlagen geforderten Prüfungen durch Sachkundige bzw. befähigte Personen beschäftigt,— er bei sich eine befähigte Person beschäftigt, die über ein gültiges Zertifikat oder einen sonstigen gültigen Qualifikationsnachweis verfügt, das/der sie als "Beauftragte Person Gefahrstoff" ausweist.Mindestanforderungen:Als geeignet gilt ein Bieter nur dann, wenn er mindestens 51 Punkte erreicht.Zum Kriterium „Vergleichbare Leistungen“:Es ist mindestens eine, maximal sind 5 mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieder Bekanntmachung). Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufügen.Die angegebenen vergleichbaren Leistungen müssen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:— Branchenumfeld Bank-, Verwaltungs- und Bürogebäude,— Aktualität/Vertragsende nicht vor 2009,— Größe (Nettogeschoßfläche über 13 000 qm).Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn deren Mitglieder insgesamt eine vergleichbare Leistung angeben.Der Bieter hat mit Angebotsabgabe zu erklären, dass.— er bei sich einen Mitarbeiter der im Auftragsfalle eingesetzt wird, der im Besitz der erforderlichen gültigen Schaltberechtigung im Bereich "Elektrotechnik" für Mittelspannungsanlagen ist, beschäftigt,— er bei sich befähigte Personen zur Durchführung aller in den Vergabeunterlagen geforderten Prüfungen durch Sachkundige bzw. befähigte Personen beschäftigt,— er bei sich eine befähigte Person beschäftigt, die über ein gültiges Zertifikat oder einen sonstigen gültigen Qualifikationsnachweis verfügt, das/der sie als "Beauftragte Person Gefahrstoff" ausweist.
— 15 Punkte bei dem Kriterium „Mitarbeiterqualifikation und Schulung“ und,
Es ist mindestens eine, maximal sind 5 mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung). Werden mehr als fünf vergleichbare Leistungen angegeben, gehen die 5 in die Tabellen im Formblatt „Bietererklärung“ eingetragenen vergleichbaren Leistungen in die Wertung ein. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufügen. Für jede in den Tabellen im Formblatt „Bietererklärung“ angegebene vergleichbare Leistung wird die KfW 5 Punkte vergeben.
Es ist mindestens eine, maximal sind 5 mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung). Werden mehr als fünf vergleichbare Leistungen angegeben, gehen die 5 in die Tabellen im Formblatt „Bietererklärung“ eingetragenen vergleichbaren Leistungen in die Wertung ein. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufügen. Für jede in den Tabellen im Formblatt „Bietererklärung“ angegebene vergleichbare Leistung wird die KfW 5 Punkte vergeben.
< 20 Mitarbeiter = 0 Punkte.
20 Mitarbeiter = 5 Punkte
≥ 75 Mitarbeiter = 25 Punkte.
— er bei sich einen Mitarbeiter der im Auftragsfalle eingesetzt wird, der im Besitz der erforderlichen gültigen Schaltberechtigung im Bereich "Elektrotechnik" für Mittelspannungsanlagen ist, beschäftigt,
— er bei sich eine befähigte Person beschäftigt, die über ein gültiges Zertifikat oder einen sonstigen gültigen Qualifikationsnachweis verfügt, das/der sie als "Beauftragte Person Gefahrstoff" ausweist.
Es ist mindestens eine, maximal sind 5 mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieder Bekanntmachung). Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufügen.
Es ist mindestens eine, maximal sind 5 mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieder Bekanntmachung). Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufügen.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Befahranlagen
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Leistungspaketes ist insbesondere die Instandhaltung (Wartung, Inspektion, wiederkehrende Prüfungen, Instandsetzungen), Tätigkeiten, Außer- und Wiederinbetriebnahme, Stilllegung, Störungsmanagement, Zusatzleistungen und Sonderleistungen an den zu betreuenden Anlagen und Bauteilen in der Form, dass jederzeit die Betriebssicherheit, die Wirtschaftlichkeit und der Werterhalt gewährleistet sind.Zu den Bauteilen des Gewerkes zählen insbesondere:— Förderanlagen,— Befahranlagen.
Gegenstand dieses Leistungspaketes ist insbesondere die Instandhaltung (Wartung, Inspektion, wiederkehrende Prüfungen, Instandsetzungen), Tätigkeiten, Außer- und Wiederinbetriebnahme, Stilllegung, Störungsmanagement, Zusatzleistungen und Sonderleistungen an den zu betreuenden Anlagen und Bauteilen in der Form, dass jederzeit die Betriebssicherheit, die Wirtschaftlichkeit und der Werterhalt gewährleistet sind.Zu den Bauteilen des Gewerkes zählen insbesondere:— Förderanlagen,— Befahranlagen.
Zu den Bauteilen des Gewerkes zählen insbesondere:
— Förderanlagen,
— Befahranlagen.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Zu Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung:Im Rahmen der Eignungsprüfung sind insg. 100 Punkte erreichbar. Als geeignet gilt ein Bieter nur dann, wenn er mindestens 51 Punkte erreicht.Bei der technischen Leistungsfähigkeit sind insg. 100 Punkte erreichbar. Davon können:— 40 Punkte bei dem Kriterium „Mitarbeiterzahlen“,— 20 Punkte bei dem Kriterium „Konzept zur Aktualisierung von Vorschriften und Normen“,— 15 Punkte bei dem Kriterium „Qualitätsmanagementsystem“ und,— 25 Punkte bei dem Kriterium „Mitarbeiterqualifikation und Schulung“ erreicht werden.Zum Kriterium „Mitarbeiterzahlen“:Bei den Angaben der Bieter zur Anzahl der in den Jahren 2009 bis 2011 jahresdurchschnittlich bei ihnen beschäftigten und für die bei diesem Los zu erbringenden vergleichbaren Leistungen eingesetzten qualifizierten Mitarbeitern können max. 40 Punkte erreicht werden.Die Angaben der Bieter werden innerhalb der im Folgenden festgelegten Grenzwerte bewertet:< 10 Mitarbeiter = 0 Punkte.10 Mitarbeiter = 5 Punkte≥ 50 Mitarbeiter = 40 Punkte.Die Bewertungen für die zwischen den vorgenannten Werten liegenden Angaben werden jeweils interpoliert.Zum Kriterium „Konzept zur Aktualisierung von Vorschriften und Normen“:Die KfW erwartet hier Angaben dazu, wie der Bieter die Aktualisierung von Vorschriften und Normen organisiert und wie deren lückenlose Einhaltung sichergestellt wird.Vom Bieter werden Angaben in Form eines Textes und/oder eines Ablaufplans erwartet.Zum Kriterium „Qualitätsmanagementsystem“:Die KfW erwartet hier Ausführungen zu den bestehenden, innerbetrieblichen Abläufen (übergeordnetes Betriebskonzept) des Bieters. Für die KfW von besonderem Interesse sind neben der Grundstruktur der regelmäßigen internen Abläufe bei der Durchführung vergleichbarer Leistungen gem. Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung, insb. die Beschreibung beim Bieter bereits etablierter Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Leistungen (Zertifizierungen etc.).Zum Kriterium „Mitarbeiterqualifikation und Schulung“:Die KfW erwartet hier Angaben der Bieter, wie viele ihrer Mitarbeiter im Bereich der Instandhaltung jeweils pro Jahr in den Referenzjahren 2009, 2010 und 2011 anlagenspezifisch geschult sowie fort- und weitergebildet wurden und wie viele Mitarbeiter jeweils pro Jahr (als Durchschnittswert) fest angestellt waren (Leiharbeiter und Minijobber sind ausgenommen).Der Bewerber erhält die volle Punktzahl bei einem Schulungsquotienten von 3 (d. h. Anzahl der geschulten Mitarbeiter/Jahr dividiert durch die durchschnittliche Gesamtmitarbeiterzahl im betreffenden Jahr, aufaddiert für die Jahre 2009, 2011 und 2012).Null Punkte werden vergeben, wenn der Schulungsquotient kleiner als 1,5 ist.Werte zwischen 1,5 und 3 werden im Wege der Interpolation bewertet.Zusätzlich hat der Bieter mit Angebotsabgabe zu erklären, dass:— er bei sich befähigte Personen zur Durchführung aller in den Vergabeunterlagen geforderten Prüfungen durch Sachkundige bzw. befähigte Personen beschäftigt,— er bei sich eine befähigte Person, die über ein gültiges Zertifikat oder einen sonstigen gültigen Qualifikationsnachweis verfügt, das/der sie als "Beauftragte Person Gefahrstoff" ausweist, beschäftigt.Mindestanforderungen:Als geeignet gilt ein Bieter nur dann, wenn er mindestens 51 Punkte erreicht.Der Bieter hat mit Angebotsabgabe zu erklären, dass:— er bei sich befähigte Personen zur Durchführung aller in den Vergabeunterlagen geforderten Prüfungen durch Sachkundige bzw. befähigte Personen beschäftigt,— er bei sich eine befähigte Person, die über ein gültiges Zertifikat oder einen sonstigen gültigen Qualifikationsnachweis verfügt, das/der sie als "Beauftragte Person Gefahrstoff" ausweist, beschäftigt.
Zu Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung:Im Rahmen der Eignungsprüfung sind insg. 100 Punkte erreichbar. Als geeignet gilt ein Bieter nur dann, wenn er mindestens 51 Punkte erreicht.Bei der technischen Leistungsfähigkeit sind insg. 100 Punkte erreichbar. Davon können:— 40 Punkte bei dem Kriterium „Mitarbeiterzahlen“,— 20 Punkte bei dem Kriterium „Konzept zur Aktualisierung von Vorschriften und Normen“,— 15 Punkte bei dem Kriterium „Qualitätsmanagementsystem“ und,— 25 Punkte bei dem Kriterium „Mitarbeiterqualifikation und Schulung“ erreicht werden.Zum Kriterium „Mitarbeiterzahlen“:Bei den Angaben der Bieter zur Anzahl der in den Jahren 2009 bis 2011 jahresdurchschnittlich bei ihnen beschäftigten und für die bei diesem Los zu erbringenden vergleichbaren Leistungen eingesetzten qualifizierten Mitarbeitern können max. 40 Punkte erreicht werden.Die Angaben der Bieter werden innerhalb der im Folgenden festgelegten Grenzwerte bewertet:< 10 Mitarbeiter = 0 Punkte.10 Mitarbeiter = 5 Punkte≥ 50 Mitarbeiter = 40 Punkte.Die Bewertungen für die zwischen den vorgenannten Werten liegenden Angaben werden jeweils interpoliert.Zum Kriterium „Konzept zur Aktualisierung von Vorschriften und Normen“:Die KfW erwartet hier Angaben dazu, wie der Bieter die Aktualisierung von Vorschriften und Normen organisiert und wie deren lückenlose Einhaltung sichergestellt wird.Vom Bieter werden Angaben in Form eines Textes und/oder eines Ablaufplans erwartet.Zum Kriterium „Qualitätsmanagementsystem“:Die KfW erwartet hier Ausführungen zu den bestehenden, innerbetrieblichen Abläufen (übergeordnetes Betriebskonzept) des Bieters. Für die KfW von besonderem Interesse sind neben der Grundstruktur der regelmäßigen internen Abläufe bei der Durchführung vergleichbarer Leistungen gem. Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung, insb. die Beschreibung beim Bieter bereits etablierter Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Leistungen (Zertifizierungen etc.).Zum Kriterium „Mitarbeiterqualifikation und Schulung“:Die KfW erwartet hier Angaben der Bieter, wie viele ihrer Mitarbeiter im Bereich der Instandhaltung jeweils pro Jahr in den Referenzjahren 2009, 2010 und 2011 anlagenspezifisch geschult sowie fort- und weitergebildet wurden und wie viele Mitarbeiter jeweils pro Jahr (als Durchschnittswert) fest angestellt waren (Leiharbeiter und Minijobber sind ausgenommen).Der Bewerber erhält die volle Punktzahl bei einem Schulungsquotienten von 3 (d. h. Anzahl der geschulten Mitarbeiter/Jahr dividiert durch die durchschnittliche Gesamtmitarbeiterzahl im betreffenden Jahr, aufaddiert für die Jahre 2009, 2011 und 2012).Null Punkte werden vergeben, wenn der Schulungsquotient kleiner als 1,5 ist.Werte zwischen 1,5 und 3 werden im Wege der Interpolation bewertet.Zusätzlich hat der Bieter mit Angebotsabgabe zu erklären, dass:— er bei sich befähigte Personen zur Durchführung aller in den Vergabeunterlagen geforderten Prüfungen durch Sachkundige bzw. befähigte Personen beschäftigt,— er bei sich eine befähigte Person, die über ein gültiges Zertifikat oder einen sonstigen gültigen Qualifikationsnachweis verfügt, das/der sie als "Beauftragte Person Gefahrstoff" ausweist, beschäftigt.Mindestanforderungen:Als geeignet gilt ein Bieter nur dann, wenn er mindestens 51 Punkte erreicht.Der Bieter hat mit Angebotsabgabe zu erklären, dass:— er bei sich befähigte Personen zur Durchführung aller in den Vergabeunterlagen geforderten Prüfungen durch Sachkundige bzw. befähigte Personen beschäftigt,— er bei sich eine befähigte Person, die über ein gültiges Zertifikat oder einen sonstigen gültigen Qualifikationsnachweis verfügt, das/der sie als "Beauftragte Person Gefahrstoff" ausweist, beschäftigt.
— 40 Punkte bei dem Kriterium „Mitarbeiterzahlen“,
— 20 Punkte bei dem Kriterium „Konzept zur Aktualisierung von Vorschriften und Normen“,
— 15 Punkte bei dem Kriterium „Qualitätsmanagementsystem“ und,
— 25 Punkte bei dem Kriterium „Mitarbeiterqualifikation und Schulung“ erreicht werden.
Bei den Angaben der Bieter zur Anzahl der in den Jahren 2009 bis 2011 jahresdurchschnittlich bei ihnen beschäftigten und für die bei diesem Los zu erbringenden vergleichbaren Leistungen eingesetzten qualifizierten Mitarbeitern können max. 40 Punkte erreicht werden.
Bei den Angaben der Bieter zur Anzahl der in den Jahren 2009 bis 2011 jahresdurchschnittlich bei ihnen beschäftigten und für die bei diesem Los zu erbringenden vergleichbaren Leistungen eingesetzten qualifizierten Mitarbeitern können max. 40 Punkte erreicht werden.
≥ 50 Mitarbeiter = 40 Punkte.
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe zu erklären, dass:
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Sicherheitsüberwachungsanlagen
Kurze Beschreibung:
Gegestand dieses Leistungspaketes ist insbesondere die Instandhaltung (Wartung, Inspektion, wiederkehrende Prüfungen, Instandsetzungen), Tätigkeiten, Außer- und Wiederinbetriebnahme, Stilllegung, Störungsmanagement, Zusatzleistungen und Sonderleistungen an den zu betreuenden Anlagen und Bauteilen in der Form, dass jederzeit die Betriebssicherheit, die Wirtschaftlichkeit und der Werterhalt gewährleistet…
… sind.Zu den Bauteilen des Gewerkes zählen insbesondere:— Brandmeldeanlagen (BMA),— Einbruchmeldeanlagen (EMA).
… sind.
— Brandmeldeanlagen (BMA),
— Einbruchmeldeanlagen (EMA).
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Zu Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung:Im Rahmen der Eignungsprüfung sind insg. 100 Punkte erreichbar. Als geeignet gilt ein Bieter nur dann, wenn er mindestens 51 Punkte erreicht.Bei der technischen Leistungsfähigkeit sind insg. 100 Punkte erreichbar. Davon können:— 25 Punkte bei dem Kriterium „Vergleichbare Leistungen“,— 25 Punkte bei dem Kriterium „Mitarbeiterzahlen“,— 15 Punkte bei dem Kriterium „Konzept zur Aktualisierung von Vorschriften und Normen“,— 10 Punkte bei dem Kriterium „Qualitätsmanagementsystem“,— 15 Punkte bei dem Kriterium „Mitarbeiterqualifikation und Schulung“ und,— 10 Punkte bei dem Kriterium „Konzept zur Sicherstellung von Vertretungsregelungen“ erreicht werden.Zum Kriterium „Vergleichbare Leistungen“:Es ist mindestens eine, maximal sind 5 mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung). Werden mehr als fünf vergleichbare Leistungen angegeben, gehen die 5 in die Tabellen im Formblatt „Bietererklärung“ eingetragenen vergleichbaren Leistungen in die Wertung ein. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufügen. Für jede in den Tabellen im Formblatt „Bietererklärung“ angegebene vergleichbare Leistung wird die KfW 5 Punkte vergeben.Die angegebenen vergleichbaren Leistungen müssen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:— Branchenumfeld Bank-, Verwaltungs- und Bürogebäude,— Aktualität/Vertragsende nicht vor 2009,— Größe (Nettogeschoßfläche über 13 000 qm).Hierzu sind in den jeweiligen Tabellen folgende Angaben zu machen:— Objektbezeichnung,— Branchenumfeld,— Ort des Objektes,— Objektgröße (Nettogeschoßfläche über 13 000 qm),— Vertragsende,— Beschreibung der Leistung nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad.Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn deren Mitglieder insgesamt eine vergleichbare Leistung angeben.Sofern die vorgegebenen Felder für die Eintragungen nicht ausreichend sind, können die Angaben auf gesonderten Anlagen mit Verweis auf die entsprechenden Felder beigefügt werden.Der Bieter erklärt sich mit Nennung der vergleichbaren Leistungen damit einverstanden, dass der Auftraggeber Erkundigungen bei dem Referenzgeber einholt.Zum Kriterium „Mitarbeiterzahlen“:Bei den Angaben der Bieter zur Anzahl der in den Jahren 2009 bis 2011 jahresdurchschnittlich bei ihnen beschäftigten und für die bei diesem Los zu erbringenden vergleichbaren Leistungen eingesetzten qualifizierten Mitarbeitern können max. 25 Punkte erreicht werden.Die Angaben der Bieter werden innerhalb der im Folgenden festgelegten Grenzwerte bewertet.< 10 Mitarbeiter = 0 Punkte.10 Mitarbeiter = 5 Punkte≥ 50 Mitarbeiter = 25 Punkte.Die Bewertungen für die zwischen den vorgenannten Werten liegenden Angaben werden jeweils interpoliert.Zum Kriterium „Konzept zur Aktualisierung von Vorschriften und Normen“:Die KfW erwartet hier Angaben dazu, wie der Bieter die Aktualisierung von Vorschriften und Normen organisiert und wie deren lückenlose Einhaltung sichergestellt wird.Vom Bieter werden Angaben in Form eines Textes und/oder eines Ablaufplans erwartet.Zum Kriterium „Qualitätsmanagementsystem“:Die KfW erwartet hier Ausführungen zu den bestehenden, innerbetrieblichen Abläufen (übergeordnetes Betriebskonzept) des Bieters. Für die KfW von besonderem Interesse sind neben der Grundstruktur der regelmäßigen internen Abläufe bei der Durchführung vergleichbarer Leistungen gem. Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung, insb. die Beschreibung beim Bieter bereits etablierter Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Leistungen (Zertifizierungen etc.).Zum Kriterium „Mitarbeiterqualifikation und Schulung“:Die KfW erwartet hier Angaben der Bieter, wie viele ihrer Mitarbeiter im Bereich der Instandhaltung jeweils pro Jahr in den Referenzjahren 2009, 2010 und 2011 anlagenspezifisch geschult sowie fort- und weitergebildet wurden und wie viele Mitarbeiter jeweils pro Jahr (als Durchschnittswert) fest angestellt waren (Leiharbeiter und Minijobber sind ausgenommen).Der Bewerber erhält die volle Punktzahl bei einem Schulungsquotienten von 3 (d. h. Anzahl der geschulten Mitarbeiter/Jahr dividiert durch die durchschnittliche Gesamtmitarbeiterzahl im betreffenden Jahr, aufaddiert für die Jahre 2009, 2011 und 2012).Null Punkte werden vergeben, wenn der Schulungsquotient kleiner als 1,5 ist.Werte zwischen 1,5 und 3 werden im Wege der Interpolation bewertet.Zum Kriterium „Konzept zur Sicherstellung von Vertretungsregelungen“:Die KfW erwartet hier Ausführungen zu dem Konzept für den Einsatz von Mitarbeitern bei Projekten, die mit dem der KfW vergleichbar sind (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung). Für die KfW von besonderem Interesse sind Darstellungen von Maßnahmen zur Sicherstellung von Vertretungsregelungen im Urlaubs-, Krankheits- und Schulungsfall oder bei Personalausfall durch Kündigung.Zusätzlich hat der Bieter mit Angebotsabgabe zu erklären, dass:— er bei sich befähigte Personen zur Durchführung aller in den Vergabeunterlagen geforderten Prüfungen durch Sachkundige bzw. befähigte Personen beschäftigt,— er bei sich eine befähigte Person, die über ein gültiges Zertifikat oder einen sonstigen gültigen Qualifikationsnachweis verfügt, das/der sie als "Beauftragte Person Gefahrstoff" ausweist, beschäftigt,— er bestätigt, dass er berechtigt und befugt ist, an den vertraglich genannten Brandmeldeanlagen Instandhaltungsleistungen (Begriff nach DIN 31051) durchzuführen.Mindestanforderungen:Als geeignet gilt ein Bieter nur dann, wenn er mindestens 51 Punkte erreicht.Zum Kriterium „Vergleichbare Leistungen“:Es ist mindestens eine, maximal sind 5 mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung). Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufügen.Die angegebenen vergleichbaren Leistungen müssen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:— Branchenumfeld Bank-, Verwaltungs- und Bürogebäude,— Aktualität/Vertragsende nicht vor 2009,— Größe (Nettogeschoßfläche über 13 000 qm).Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn deren Mitglieder insgesamt eine vergleichbare Leistung angeben.Der Bieter hat mit Angebotsabgabe zu erklären, dass:— er bei sich befähigte Personen zur Durchführung aller in den Vergabeunterlagen geforderten Prüfungen durch Sachkundige bzw. befähigte Personen beschäftigt,— er bei sich eine befähigte Person, die über ein gültiges Zertifikat oder einen sonstigen gültigen Qualifikationsnachweis verfügt, das/der sie als."Beauftragte Person Gefahrstoff" ausweist, beschäftigt.— er bestätigt, dass er berechtigt und befugt ist, an den vertraglich genannten Brandmeldeanlagen Instandhaltungsleistungen (Begriff nach DIN 31051) durchzuführen.
Zu Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung:Im Rahmen der Eignungsprüfung sind insg. 100 Punkte erreichbar. Als geeignet gilt ein Bieter nur dann, wenn er mindestens 51 Punkte erreicht.Bei der technischen Leistungsfähigkeit sind insg. 100 Punkte erreichbar. Davon können:— 25 Punkte bei dem Kriterium „Vergleichbare Leistungen“,— 25 Punkte bei dem Kriterium „Mitarbeiterzahlen“,— 15 Punkte bei dem Kriterium „Konzept zur Aktualisierung von Vorschriften und Normen“,— 10 Punkte bei dem Kriterium „Qualitätsmanagementsystem“,— 15 Punkte bei dem Kriterium „Mitarbeiterqualifikation und Schulung“ und,— 10 Punkte bei dem Kriterium „Konzept zur Sicherstellung von Vertretungsregelungen“ erreicht werden.Zum Kriterium „Vergleichbare Leistungen“:Es ist mindestens eine, maximal sind 5 mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung). Werden mehr als fünf vergleichbare Leistungen angegeben, gehen die 5 in die Tabellen im Formblatt „Bietererklärung“ eingetragenen vergleichbaren Leistungen in die Wertung ein. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufügen. Für jede in den Tabellen im Formblatt „Bietererklärung“ angegebene vergleichbare Leistung wird die KfW 5 Punkte vergeben.Die angegebenen vergleichbaren Leistungen müssen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:— Branchenumfeld Bank-, Verwaltungs- und Bürogebäude,— Aktualität/Vertragsende nicht vor 2009,— Größe (Nettogeschoßfläche über 13 000 qm).Hierzu sind in den jeweiligen Tabellen folgende Angaben zu machen:— Objektbezeichnung,— Branchenumfeld,— Ort des Objektes,— Objektgröße (Nettogeschoßfläche über 13 000 qm),— Vertragsende,— Beschreibung der Leistung nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad.Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn deren Mitglieder insgesamt eine vergleichbare Leistung angeben.Sofern die vorgegebenen Felder für die Eintragungen nicht ausreichend sind, können die Angaben auf gesonderten Anlagen mit Verweis auf die entsprechenden Felder beigefügt werden.Der Bieter erklärt sich mit Nennung der vergleichbaren Leistungen damit einverstanden, dass der Auftraggeber Erkundigungen bei dem Referenzgeber einholt.Zum Kriterium „Mitarbeiterzahlen“:Bei den Angaben der Bieter zur Anzahl der in den Jahren 2009 bis 2011 jahresdurchschnittlich bei ihnen beschäftigten und für die bei diesem Los zu erbringenden vergleichbaren Leistungen eingesetzten qualifizierten Mitarbeitern können max. 25 Punkte erreicht werden.Die Angaben der Bieter werden innerhalb der im Folgenden festgelegten Grenzwerte bewertet.< 10 Mitarbeiter = 0 Punkte.10 Mitarbeiter = 5 Punkte≥ 50 Mitarbeiter = 25 Punkte.Die Bewertungen für die zwischen den vorgenannten Werten liegenden Angaben werden jeweils interpoliert.Zum Kriterium „Konzept zur Aktualisierung von Vorschriften und Normen“:Die KfW erwartet hier Angaben dazu, wie der Bieter die Aktualisierung von Vorschriften und Normen organisiert und wie deren lückenlose Einhaltung sichergestellt wird.Vom Bieter werden Angaben in Form eines Textes und/oder eines Ablaufplans erwartet.Zum Kriterium „Qualitätsmanagementsystem“:Die KfW erwartet hier Ausführungen zu den bestehenden, innerbetrieblichen Abläufen (übergeordnetes Betriebskonzept) des Bieters. Für die KfW von besonderem Interesse sind neben der Grundstruktur der regelmäßigen internen Abläufe bei der Durchführung vergleichbarer Leistungen gem. Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung, insb. die Beschreibung beim Bieter bereits etablierter Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Leistungen (Zertifizierungen etc.).Zum Kriterium „Mitarbeiterqualifikation und Schulung“:Die KfW erwartet hier Angaben der Bieter, wie viele ihrer Mitarbeiter im Bereich der Instandhaltung jeweils pro Jahr in den Referenzjahren 2009, 2010 und 2011 anlagenspezifisch geschult sowie fort- und weitergebildet wurden und wie viele Mitarbeiter jeweils pro Jahr (als Durchschnittswert) fest angestellt waren (Leiharbeiter und Minijobber sind ausgenommen).Der Bewerber erhält die volle Punktzahl bei einem Schulungsquotienten von 3 (d. h. Anzahl der geschulten Mitarbeiter/Jahr dividiert durch die durchschnittliche Gesamtmitarbeiterzahl im betreffenden Jahr, aufaddiert für die Jahre 2009, 2011 und 2012).Null Punkte werden vergeben, wenn der Schulungsquotient kleiner als 1,5 ist.Werte zwischen 1,5 und 3 werden im Wege der Interpolation bewertet.Zum Kriterium „Konzept zur Sicherstellung von Vertretungsregelungen“:Die KfW erwartet hier Ausführungen zu dem Konzept für den Einsatz von Mitarbeitern bei Projekten, die mit dem der KfW vergleichbar sind (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung). Für die KfW von besonderem Interesse sind Darstellungen von Maßnahmen zur Sicherstellung von Vertretungsregelungen im Urlaubs-, Krankheits- und Schulungsfall oder bei Personalausfall durch Kündigung.Zusätzlich hat der Bieter mit Angebotsabgabe zu erklären, dass:— er bei sich befähigte Personen zur Durchführung aller in den Vergabeunterlagen geforderten Prüfungen durch Sachkundige bzw. befähigte Personen beschäftigt,— er bei sich eine befähigte Person, die über ein gültiges Zertifikat oder einen sonstigen gültigen Qualifikationsnachweis verfügt, das/der sie als "Beauftragte Person Gefahrstoff" ausweist, beschäftigt,— er bestätigt, dass er berechtigt und befugt ist, an den vertraglich genannten Brandmeldeanlagen Instandhaltungsleistungen (Begriff nach DIN 31051) durchzuführen.Mindestanforderungen:Als geeignet gilt ein Bieter nur dann, wenn er mindestens 51 Punkte erreicht.Zum Kriterium „Vergleichbare Leistungen“:Es ist mindestens eine, maximal sind 5 mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung). Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufügen.Die angegebenen vergleichbaren Leistungen müssen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:— Branchenumfeld Bank-, Verwaltungs- und Bürogebäude,— Aktualität/Vertragsende nicht vor 2009,— Größe (Nettogeschoßfläche über 13 000 qm).Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn deren Mitglieder insgesamt eine vergleichbare Leistung angeben.Der Bieter hat mit Angebotsabgabe zu erklären, dass:— er bei sich befähigte Personen zur Durchführung aller in den Vergabeunterlagen geforderten Prüfungen durch Sachkundige bzw. befähigte Personen beschäftigt,— er bei sich eine befähigte Person, die über ein gültiges Zertifikat oder einen sonstigen gültigen Qualifikationsnachweis verfügt, das/der sie als."Beauftragte Person Gefahrstoff" ausweist, beschäftigt.— er bestätigt, dass er berechtigt und befugt ist, an den vertraglich genannten Brandmeldeanlagen Instandhaltungsleistungen (Begriff nach DIN 31051) durchzuführen.
— er bei sich eine befähigte Person, die über ein gültiges Zertifikat oder einen sonstigen gültigen Qualifikationsnachweis verfügt, das/der sie als "Beauftragte Person Gefahrstoff" ausweist, beschäftigt,
— er bestätigt, dass er berechtigt und befugt ist, an den vertraglich genannten Brandmeldeanlagen Instandhaltungsleistungen (Begriff nach DIN 31051) durchzuführen.
Es ist mindestens eine, maximal sind 5 mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung). Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufügen.
Es ist mindestens eine, maximal sind 5 mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung). Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufügen.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Küchentechnik
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Leistungspaketes ist insbesondere die Instandhaltung (Wartung, Inspektion, wiederkehrende Prüfungen, Instandsetzungen), Tätigkeiten, Außer- und Wiederinbetriebnahme, Stilllegung, Störungsmanagement, Zusatzleistungen und Sonderleistungen an den zu betreuenden Anlagen und Bauteilen in der Form, dass jederzeit die Betriebssicherheit, die Wirtschaftlichkeit und der Werterhalt gewährleistet sind.Zu den Bauteilen des Gewerkes zählen insbesondere:— Tablett- und Behälterförderanlagen,— Kücheneinbauten,— Auslauf-, Mischarmaturen,— Koch- und Bratgeräte,— Küchengeräte,— Serviergeräte und Wagen,— Kühlanlagen mit und ohne zentrale Gruppenkühlung,— Küchenabluftsysteme,— Spülsysteme,— Nassmüllanlagen,— Küchen-Fettbrand-Löschanlagen,— Kälteerzeugungs- und Verteilanlagen.
Gegenstand dieses Leistungspaketes ist insbesondere die Instandhaltung (Wartung, Inspektion, wiederkehrende Prüfungen, Instandsetzungen), Tätigkeiten, Außer- und Wiederinbetriebnahme, Stilllegung, Störungsmanagement, Zusatzleistungen und Sonderleistungen an den zu betreuenden Anlagen und Bauteilen in der Form, dass jederzeit die Betriebssicherheit, die Wirtschaftlichkeit und der Werterhalt gewährleistet sind.Zu den Bauteilen des Gewerkes zählen insbesondere:— Tablett- und Behälterförderanlagen,— Kücheneinbauten,— Auslauf-, Mischarmaturen,— Koch- und Bratgeräte,— Küchengeräte,— Serviergeräte und Wagen,— Kühlanlagen mit und ohne zentrale Gruppenkühlung,— Küchenabluftsysteme,— Spülsysteme,— Nassmüllanlagen,— Küchen-Fettbrand-Löschanlagen,— Kälteerzeugungs- und Verteilanlagen.
— Tablett- und Behälterförderanlagen,
— Kücheneinbauten,
— Auslauf-, Mischarmaturen,
— Koch- und Bratgeräte,
— Küchengeräte,
— Serviergeräte und Wagen,
— Kühlanlagen mit und ohne zentrale Gruppenkühlung,
— Küchenabluftsysteme,
— Spülsysteme,
— Nassmüllanlagen,
— Küchen-Fettbrand-Löschanlagen,
— Kälteerzeugungs- und Verteilanlagen.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Zu Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung:Im Rahmen der Eignungsprüfung sind insg. 100 Punkte erreichbar. Als geeignet gilt ein Bieter nur dann, wenn er mindestens 51 Punkte erreicht.Bei der technischen Leistungsfähigkeit sind insg. 100 Punkte erreichbar. Davon können:— 25 Punkte bei dem Kriterium „Vergleichbare Leistungen“,— 25 Punkte bei dem Kriterium „Mitarbeiterzahlen“,— 15 Punkte bei dem Kriterium „Konzept zur Aktualisierung von Vorschriften und Normen“,— 10 Punkte bei dem Kriterium „Qualitätsmanagementsystem“,— 15 Punkte bei dem Kriterium „Mitarbeiterqualifikation und Schulung“ und,— 10 Punkte bei dem Kriterium „Konzept zur Sicherstellung von Vertretungsregelungen“ erreicht werden.Zum Kriterium „Vergleichbare Leistungen“:Es ist mindestens eine, maximal sind fünf mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung). Werden mehr als fünf vergleichbare Leistungen angegeben, gehen die fünf in die Tabellen im Formblatt „Bietererklärung“ eingetragenen vergleichbaren Leistungen in die Wertung ein. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufügen. Für jede in den Tabellen im Formblatt „Bietererklärung“ angegebene vergleichbare Leistung wird die KfW 5 Punkte vergeben.Die angegebenen vergleichbaren Leistungen müssen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:— Branchenumfeld Bank-, Verwaltungs- und Bürogebäude,— Aktualität/Vertragsende nicht vor 2009,— Größe (Nettogeschoßfläche über 13 000 qm).Hierzu sind in den jeweiligen Tabellen folgende Angaben zu machen:— Objektbezeichnung,— Branchenumfeld,— Ort des Objektes,— Objektgröße (Nettogeschoßfläche über 13 000 qm),— Vertragsende,— Beschreibung der Leistung nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad.Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn deren Mitglieder insgesamt eine vergleichbare Leistung angeben.Sofern die vorgegebenen Felder für die Eintragungen nicht ausreichend sind, können die Angaben auf gesonderten Anlagen mit Verweis auf die entsprechenden Felder beigefügt werden.Der Bieter erklärt sich mit Nennung der vergleichbaren Leistungen damit einverstanden, dass der Auftraggeber Erkundigungen bei dem Referenzgeber einholt.Zum Kriterium „Mitarbeiterzahlen“:Bei den Angaben der Bieter zur Anzahl der in den Jahren 2009 bis 2011 jahresdurchschnittlich bei ihnen beschäftigten und für die bei diesem Los zu erbringenden vergleichbaren Leistungen eingesetzten qualifizierten Mitarbeitern können max. 25 Punkte erreicht werden.Die Angaben der Bieter werden innerhalb der im Folgenden festgelegten Grenzwerte bewertet.< 10 Mitarbeiter = 0 Punkte.10 Mitarbeiter = 5 Punkte≥ 50 Mitarbeiter = 25 Punkte.Die Bewertungen für die zwischen den vorgenannten Werten liegenden Angaben werden jeweils interpoliert.Zum Kriterium „Konzept zur Aktualisierung von Vorschriften und Normen“:Die KfW erwartet hier Angaben dazu, wie der Bieter die Aktualisierung von Vorschriften und Normen organisiert und wie deren lückenlose Einhaltung sichergestellt wird.Vom Bieter werden Angaben in Form eines Textes und/oder eines Ablaufplans erwartet.Zum Kriterium „Qualitätsmanagementsystem“:Die KfW erwartet hier Ausführungen zu den bestehenden, innerbetrieblichen Abläufen (übergeordnetes Betriebskonzept) des Bieters. Für die KfW von besonderem Interesse sind neben der Grundstruktur der regelmäßigen internen Abläufe bei der Durchführung vergleichbarer Leistungen gem. Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung, insb. die Beschreibung beim Bieter bereits etablierter Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Leistungen (Zertifizierungen etc.).Zum Kriterium „Mitarbeiterqualifikation und Schulung“:Die KfW erwartet hier Angaben der Bieter, wie viele ihrer Mitarbeiter im Bereich der Instandhaltung jeweils pro Jahr in den Referenzjahren 2009, 2010 und 2011 anlagenspezifisch geschult sowie fort- und weitergebildet wurden und wie viele Mitarbeiter jeweils pro Jahr (als Durchschnittswert) fest angestellt waren (Leiharbeiter und Minijobber sind ausgenommen).Der Bewerber erhält die volle Punktzahl bei einem Schulungsquotienten von 3 (d. h. Anzahl der geschulten Mitarbeiter/Jahr dividiert durch die durchschnittliche Gesamtmitarbeiterzahl im betreffenden Jahr, aufaddiert für die Jahre 2009, 2011 und 2012).Null Punkte werden vergeben, wenn der Schulungsquotient kleiner als 1,5 ist.Werte zwischen 1,5 und 3 werden im Wege der Interpolation bewertet.Zum Kriterium „Konzept zur Sicherstellung von Vertretungsregelungen“:Die KfW erwartet hier Ausführungen zu dem Konzept für den Einsatz von Mitarbeitern bei Projekten, die mit dem der KfW vergleichbar sind (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung). Für die KfW von besonderem Interesse sind Darstellungen von Maßnahmen zur Sicherstellung von Vertretungsregelungen im Urlaubs-, Krankheits- und Schulungsfall oder bei Personalausfall durch Kündigung.Zusätzlich hat der Bieter mit Angebotsabgabe zu erklären, dass:— er bei sich befähigte Personen zur Durchführung aller in den Vergabeunterlagen geforderten Prüfungen durch Sachkundige bzw. befähigte Personen beschäftigt,— er bei sich eine befähigte Person, die über ein gültiges Zertifikat oder einen sonstigen gültigen Qualifikationsnachweis verfügt, das/der sie als "Beauftragte Person Gefahrstoff" ausweist, beschäftigt,— er über eine Berechtigung gem. § 3 - Verordnung über Anlagen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (WasgefStAnlV) verfügt.Mindestanforderungen:Als geeignet gilt ein Bieter nur dann, wenn er mindestens 51 Punkte erreicht.Zum Kriterium „Vergleichbare Leistungen“:Es ist mindestens eine, maximal sind 5 mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung). Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufügen.Die angegebenen vergleichbaren Leistungen müssen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:— Branchenumfeld Bank-, Verwaltungs- und Bürogebäude,— Aktualität/Vertragsende nicht vor 2009,— Größe (Nettogeschoßfläche über 13 000 qm).Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn deren Mitglieder insgesamt eine vergleichbare Leistung angeben.Der Bieter hat mit Angebotsabgabe zu erklären, dass:— er bei sich befähigte Personen zur Durchführung aller in den Vergabeunterlagen geforderten Prüfungen durch Sachkundige bzw. befähigte Personen beschäftigt,— er bei sich eine befähigte Person, die über ein gültiges Zertifikat oder einen sonstigen gültigen Qualifikationsnachweis verfügt, das/der sie als "Beauftragte Person Gefahrstoff" ausweist, beschäftigt,— er über eine Berechtigung gem. § 3 - Verordnung über Anlagen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (WasgefStAnlV) verfügt.
Zu Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung:Im Rahmen der Eignungsprüfung sind insg. 100 Punkte erreichbar. Als geeignet gilt ein Bieter nur dann, wenn er mindestens 51 Punkte erreicht.Bei der technischen Leistungsfähigkeit sind insg. 100 Punkte erreichbar. Davon können:— 25 Punkte bei dem Kriterium „Vergleichbare Leistungen“,— 25 Punkte bei dem Kriterium „Mitarbeiterzahlen“,— 15 Punkte bei dem Kriterium „Konzept zur Aktualisierung von Vorschriften und Normen“,— 10 Punkte bei dem Kriterium „Qualitätsmanagementsystem“,— 15 Punkte bei dem Kriterium „Mitarbeiterqualifikation und Schulung“ und,— 10 Punkte bei dem Kriterium „Konzept zur Sicherstellung von Vertretungsregelungen“ erreicht werden.Zum Kriterium „Vergleichbare Leistungen“:Es ist mindestens eine, maximal sind fünf mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung). Werden mehr als fünf vergleichbare Leistungen angegeben, gehen die fünf in die Tabellen im Formblatt „Bietererklärung“ eingetragenen vergleichbaren Leistungen in die Wertung ein. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufügen. Für jede in den Tabellen im Formblatt „Bietererklärung“ angegebene vergleichbare Leistung wird die KfW 5 Punkte vergeben.Die angegebenen vergleichbaren Leistungen müssen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:— Branchenumfeld Bank-, Verwaltungs- und Bürogebäude,— Aktualität/Vertragsende nicht vor 2009,— Größe (Nettogeschoßfläche über 13 000 qm).Hierzu sind in den jeweiligen Tabellen folgende Angaben zu machen:— Objektbezeichnung,— Branchenumfeld,— Ort des Objektes,— Objektgröße (Nettogeschoßfläche über 13 000 qm),— Vertragsende,— Beschreibung der Leistung nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad.Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn deren Mitglieder insgesamt eine vergleichbare Leistung angeben.Sofern die vorgegebenen Felder für die Eintragungen nicht ausreichend sind, können die Angaben auf gesonderten Anlagen mit Verweis auf die entsprechenden Felder beigefügt werden.Der Bieter erklärt sich mit Nennung der vergleichbaren Leistungen damit einverstanden, dass der Auftraggeber Erkundigungen bei dem Referenzgeber einholt.Zum Kriterium „Mitarbeiterzahlen“:Bei den Angaben der Bieter zur Anzahl der in den Jahren 2009 bis 2011 jahresdurchschnittlich bei ihnen beschäftigten und für die bei diesem Los zu erbringenden vergleichbaren Leistungen eingesetzten qualifizierten Mitarbeitern können max. 25 Punkte erreicht werden.Die Angaben der Bieter werden innerhalb der im Folgenden festgelegten Grenzwerte bewertet.< 10 Mitarbeiter = 0 Punkte.10 Mitarbeiter = 5 Punkte≥ 50 Mitarbeiter = 25 Punkte.Die Bewertungen für die zwischen den vorgenannten Werten liegenden Angaben werden jeweils interpoliert.Zum Kriterium „Konzept zur Aktualisierung von Vorschriften und Normen“:Die KfW erwartet hier Angaben dazu, wie der Bieter die Aktualisierung von Vorschriften und Normen organisiert und wie deren lückenlose Einhaltung sichergestellt wird.Vom Bieter werden Angaben in Form eines Textes und/oder eines Ablaufplans erwartet.Zum Kriterium „Qualitätsmanagementsystem“:Die KfW erwartet hier Ausführungen zu den bestehenden, innerbetrieblichen Abläufen (übergeordnetes Betriebskonzept) des Bieters. Für die KfW von besonderem Interesse sind neben der Grundstruktur der regelmäßigen internen Abläufe bei der Durchführung vergleichbarer Leistungen gem. Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung, insb. die Beschreibung beim Bieter bereits etablierter Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Leistungen (Zertifizierungen etc.).Zum Kriterium „Mitarbeiterqualifikation und Schulung“:Die KfW erwartet hier Angaben der Bieter, wie viele ihrer Mitarbeiter im Bereich der Instandhaltung jeweils pro Jahr in den Referenzjahren 2009, 2010 und 2011 anlagenspezifisch geschult sowie fort- und weitergebildet wurden und wie viele Mitarbeiter jeweils pro Jahr (als Durchschnittswert) fest angestellt waren (Leiharbeiter und Minijobber sind ausgenommen).Der Bewerber erhält die volle Punktzahl bei einem Schulungsquotienten von 3 (d. h. Anzahl der geschulten Mitarbeiter/Jahr dividiert durch die durchschnittliche Gesamtmitarbeiterzahl im betreffenden Jahr, aufaddiert für die Jahre 2009, 2011 und 2012).Null Punkte werden vergeben, wenn der Schulungsquotient kleiner als 1,5 ist.Werte zwischen 1,5 und 3 werden im Wege der Interpolation bewertet.Zum Kriterium „Konzept zur Sicherstellung von Vertretungsregelungen“:Die KfW erwartet hier Ausführungen zu dem Konzept für den Einsatz von Mitarbeitern bei Projekten, die mit dem der KfW vergleichbar sind (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung). Für die KfW von besonderem Interesse sind Darstellungen von Maßnahmen zur Sicherstellung von Vertretungsregelungen im Urlaubs-, Krankheits- und Schulungsfall oder bei Personalausfall durch Kündigung.Zusätzlich hat der Bieter mit Angebotsabgabe zu erklären, dass:— er bei sich befähigte Personen zur Durchführung aller in den Vergabeunterlagen geforderten Prüfungen durch Sachkundige bzw. befähigte Personen beschäftigt,— er bei sich eine befähigte Person, die über ein gültiges Zertifikat oder einen sonstigen gültigen Qualifikationsnachweis verfügt, das/der sie als "Beauftragte Person Gefahrstoff" ausweist, beschäftigt,— er über eine Berechtigung gem. § 3 - Verordnung über Anlagen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (WasgefStAnlV) verfügt.Mindestanforderungen:Als geeignet gilt ein Bieter nur dann, wenn er mindestens 51 Punkte erreicht.Zum Kriterium „Vergleichbare Leistungen“:Es ist mindestens eine, maximal sind 5 mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung). Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufügen.Die angegebenen vergleichbaren Leistungen müssen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:— Branchenumfeld Bank-, Verwaltungs- und Bürogebäude,— Aktualität/Vertragsende nicht vor 2009,— Größe (Nettogeschoßfläche über 13 000 qm).Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn deren Mitglieder insgesamt eine vergleichbare Leistung angeben.Der Bieter hat mit Angebotsabgabe zu erklären, dass:— er bei sich befähigte Personen zur Durchführung aller in den Vergabeunterlagen geforderten Prüfungen durch Sachkundige bzw. befähigte Personen beschäftigt,— er bei sich eine befähigte Person, die über ein gültiges Zertifikat oder einen sonstigen gültigen Qualifikationsnachweis verfügt, das/der sie als "Beauftragte Person Gefahrstoff" ausweist, beschäftigt,— er über eine Berechtigung gem. § 3 - Verordnung über Anlagen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (WasgefStAnlV) verfügt.
Es ist mindestens eine, maximal sind fünf mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung). Werden mehr als fünf vergleichbare Leistungen angegeben, gehen die fünf in die Tabellen im Formblatt „Bietererklärung“ eingetragenen vergleichbaren Leistungen in die Wertung ein. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufügen. Für jede in den Tabellen im Formblatt „Bietererklärung“ angegebene vergleichbare Leistung wird die KfW 5 Punkte vergeben.
Es ist mindestens eine, maximal sind fünf mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung). Werden mehr als fünf vergleichbare Leistungen angegeben, gehen die fünf in die Tabellen im Formblatt „Bietererklärung“ eingetragenen vergleichbaren Leistungen in die Wertung ein. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufügen. Für jede in den Tabellen im Formblatt „Bietererklärung“ angegebene vergleichbare Leistung wird die KfW 5 Punkte vergeben.
— er über eine Berechtigung gem. § 3 - Verordnung über Anlagen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (WasgefStAnlV) verfügt.
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Personen- und Güterbeförderungsanlagen
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Leistungspaketes ist insbesondere die Instandhaltung (Wartung, Inspektion, wiederkehrende Prüfungen, Instandsetzungen), Tätigkeiten, Außer- und Wiederinbetriebnahme, Stilllegung, Störungsmanagement, Zusatzleistungen und Sonderleistungen an den zu betreuenden Anlagen und Bauteilen in der Form, dass jederzeit die Betriebssicherheit, die Wirtschaftlichkeit und der Werterhalt gewährleistet sind.Zu den Bauteilen des Gewerkes zählen insbesondere:— Lastenaufzüge,— Personenaufzüge,— Glas-Personenaufzüge,— Güteraufzug (Müllaufzug),— Feuerwehraufzug,— Behinderten-, Lasten- und -PKW-Hebebühnen.
Gegenstand dieses Leistungspaketes ist insbesondere die Instandhaltung (Wartung, Inspektion, wiederkehrende Prüfungen, Instandsetzungen), Tätigkeiten, Außer- und Wiederinbetriebnahme, Stilllegung, Störungsmanagement, Zusatzleistungen und Sonderleistungen an den zu betreuenden Anlagen und Bauteilen in der Form, dass jederzeit die Betriebssicherheit, die Wirtschaftlichkeit und der Werterhalt gewährleistet sind.Zu den Bauteilen des Gewerkes zählen insbesondere:— Lastenaufzüge,— Personenaufzüge,— Glas-Personenaufzüge,— Güteraufzug (Müllaufzug),— Feuerwehraufzug,— Behinderten-, Lasten- und -PKW-Hebebühnen.
— Lastenaufzüge,
— Personenaufzüge,
— Glas-Personenaufzüge,
— Güteraufzug (Müllaufzug),
— Feuerwehraufzug,
— Behinderten-, Lasten- und -PKW-Hebebühnen.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Zu Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung:Im Rahmen der Eignungsprüfung sind insg. 100 Punkte erreichbar. Als geeignet gilt ein Bieter nur dann, wenn er mindestens 51 Punkte erreicht.Bei der technischen Leistungsfähigkeit sind insg. 100 Punkte erreichbar. Davon können:— 25 Punkte bei dem Kriterium „Vergleichbare Leistungen“,— 25 Punkte bei dem Kriterium „Mitarbeiterzahlen“,— 15 Punkte bei dem Kriterium „Konzept zur Aktualisierung von Vorschriften und Normen“,— 10 Punkte bei dem Kriterium „Qualitätsmanagementsystem“,— 15 Punkte bei dem Kriterium „Mitarbeiterqualifikation und Schulung“ und.— 10 Punkte bei dem Kriterium „Konzept zur Sicherstellung von Vertretungsregelungen“ erreicht werden.Zum Kriterium „Vergleichbare Leistungen“:Es ist mindestens eine, maximal sind 5 mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung). Werden mehr als fünf vergleichbare Leistungen angegeben, gehen die 5 in die Tabellen im Formblatt „Bietererklärung“ eingetragenen vergleichbaren Leistungen in die Wertung ein. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufügen. Für jede in den Tabellen im Formblatt „Bietererklärung“ angegebene vergleichbare Leistung wird die KfW 5 Punkte vergeben.Die angegebenen vergleichbaren Leistungen müssen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:— Branchenumfeld Bank-, Verwaltungs- und Bürogebäude,— Aktualität/Vertragsende nicht vor 2009,— Größe (Nettogeschoßfläche über 13 000 qm).Hierzu sind in den jeweiligen Tabellen folgende Angaben zu machen:— Objektbezeichnung,— Branchenumfeld,— Ort des Objektes,— Objektgröße (Nettogeschoßfläche über 13 000 qm),— Vertragsende,— Beschreibung der Leistung nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad.Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn deren Mitglieder insgesamt eine vergleichbare Leistung angeben.Sofern die vorgegebenen Felder für die Eintragungen nicht ausreichend sind, können die Angaben auf gesonderten Anlagen mit Verweis auf die entsprechenden Felder beigefügt werden.Der Bieter erklärt sich mit Nennung der vergleichbaren Leistungen damit einverstanden, dass der Auftraggeber Erkundigungen bei dem Referenzgeber einholt.Zum Kriterium „Mitarbeiterzahlen“:Bei den Angaben der Bieter zur Anzahl der in den Jahren 2009 bis 2011 jahresdurchschnittlich bei ihnen beschäftigten und für die bei diesem Los zu erbringenden vergleichbaren Leistungen eingesetzten qualifizierten Mitarbeitern können max. 25 Punkte erreicht werden.Die Angaben der Bieter werden innerhalb der im Folgenden festgelegten Grenzwerte bewertet.< 20 Mitarbeiter = 0 Punkte.20 Mitarbeiter = 5 Punkte≥ 75 Mitarbeiter = 25 Punkte.Die Bewertungen für die zwischen den vorgenannten Werten liegenden Angaben werden jeweils interpoliert.Zum Kriterium „Konzept zur Aktualisierung von Vorschriften und Normen“:Die KfW erwartet hier Angaben dazu, wie der Bieter die Aktualisierung von Vorschriften und Normen organisiert und wie deren lückenlose Einhaltung sichergestellt wird.Vom Bieter werden Angaben in Form eines Textes und/oder eines Ablaufplans erwartet.Zum Kriterium „Qualitätsmanagementsystem“:Die KfW erwartet hier Ausführungen zu den bestehenden, innerbetrieblichen Abläufen (übergeordnetes Betriebskonzept) des Bieters. Für die KfW von besonderem Interesse sind neben der Grundstruktur der regelmäßigen internen Abläufe bei der Durchführung vergleichbarer Leistungen gem. Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung, insb. die Beschreibung beim Bieter bereits etablierter Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Leistungen (Zertifizierungen etc.).Zum Kriterium „Mitarbeiterqualifikation und Schulung“:Die KfW erwartet hier Angaben der Bieter, wie viele ihrer Mitarbeiter im Bereich der Instandhaltung jeweils pro Jahr in den Referenzjahren 2009, 2010 und 2011 anlagenspezifisch geschult sowie fort- und weitergebildet wurden und wie viele Mitarbeiter jeweils pro Jahr (als Durchschnittswert) fest angestellt waren (Leiharbeiter und Minijobber sind ausgenommen).Der Bewerber erhält die volle Punktzahl bei einem Schulungsquotienten von 3 (d. h. Anzahl der geschulten Mitarbeiter/Jahr dividiert durch die durchschnittliche Gesamtmitarbeiterzahl im betreffenden Jahr, aufaddiert für die Jahre 2009, 2011 und 2012).Null Punkte werden vergeben, wenn der Schulungsquotient kleiner als 1,5 ist.Werte zwischen 1,5 und 3 werden im Wege der Interpolation bewertet.Zum Kriterium „Konzept zur Sicherstellung von Vertretungsregelungen“:Die KfW erwartet hier Ausführungen zu dem Konzept für den Einsatz von Mitarbeitern bei Projekten, die mit dem der KfW vergleichbar sind (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung). Für die KfW von besonderem Interesse sind Darstellungen von Maßnahmen zur Sicherstellung von Vertretungsregelungen im Urlaubs-, Krankheits- und Schulungsfall oder bei Personalausfall durch Kündigung.Zusätzlich hat der Bieter mit Angebotsabgabe zu erklären, dass:— er bei sich befähigte Personen zur Durchführung aller in den Vergabeunterlagen geforderten Prüfungen durch Sachkundige bzw. befähigte Personen beschäftigt,— er bei sich eine befähigte Person, die über ein gültiges Zertifikat oder einen sonstigen gültigen Qualifikationsnachweis verfügt, das/der sie als "Beauftragte Person Gefahrstoff" ausweist, beschäftigt,— er über eine Berechtigung gem. § 3 - Verordnung über Anlagen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (WasgefStAnlV) verfügt.Mindestanforderungen:Als geeignet gilt ein Bieter nur dann, wenn er mindestens 51 Punkte erreicht.Zum Kriterium „Vergleichbare Leistungen“:Es ist mindestens eine, maximal sind 5 mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung). Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufügen.Die angegebenen vergleichbaren Leistungen müssen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:— Branchenumfeld Bank-, Verwaltungs- und Bürogebäude,— Aktualität/Vertragsende nicht vor 2009,— Größe (Nettogeschoßfläche über 13 000 qm).Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn deren Mitglieder insgesamt eine vergleichbare Leistung angeben.Der Bieter hat mit Angebotsabgabe zu erklären, dass:— er bei sich befähigte Personen zur Durchführung aller in den Vergabeunterlagen geforderten Prüfungen durch Sachkundige bzw. befähigte Personen beschäftigt,— er bei sich eine befähigte Person, die über ein gültiges Zertifikat oder einen sonstigen gültigen Qualifikationsnachweis verfügt, das/der sie als "Beauftragte Person Gefahrstoff" ausweist, beschäftigt,— er über eine Berechtigung gem. § 3 - Verordnung über Anlagen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (WasgefStAnlV) verfügt.
Zu Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung:Im Rahmen der Eignungsprüfung sind insg. 100 Punkte erreichbar. Als geeignet gilt ein Bieter nur dann, wenn er mindestens 51 Punkte erreicht.Bei der technischen Leistungsfähigkeit sind insg. 100 Punkte erreichbar. Davon können:— 25 Punkte bei dem Kriterium „Vergleichbare Leistungen“,— 25 Punkte bei dem Kriterium „Mitarbeiterzahlen“,— 15 Punkte bei dem Kriterium „Konzept zur Aktualisierung von Vorschriften und Normen“,— 10 Punkte bei dem Kriterium „Qualitätsmanagementsystem“,— 15 Punkte bei dem Kriterium „Mitarbeiterqualifikation und Schulung“ und.— 10 Punkte bei dem Kriterium „Konzept zur Sicherstellung von Vertretungsregelungen“ erreicht werden.Zum Kriterium „Vergleichbare Leistungen“:Es ist mindestens eine, maximal sind 5 mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung). Werden mehr als fünf vergleichbare Leistungen angegeben, gehen die 5 in die Tabellen im Formblatt „Bietererklärung“ eingetragenen vergleichbaren Leistungen in die Wertung ein. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufügen. Für jede in den Tabellen im Formblatt „Bietererklärung“ angegebene vergleichbare Leistung wird die KfW 5 Punkte vergeben.Die angegebenen vergleichbaren Leistungen müssen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:— Branchenumfeld Bank-, Verwaltungs- und Bürogebäude,— Aktualität/Vertragsende nicht vor 2009,— Größe (Nettogeschoßfläche über 13 000 qm).Hierzu sind in den jeweiligen Tabellen folgende Angaben zu machen:— Objektbezeichnung,— Branchenumfeld,— Ort des Objektes,— Objektgröße (Nettogeschoßfläche über 13 000 qm),— Vertragsende,— Beschreibung der Leistung nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad.Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn deren Mitglieder insgesamt eine vergleichbare Leistung angeben.Sofern die vorgegebenen Felder für die Eintragungen nicht ausreichend sind, können die Angaben auf gesonderten Anlagen mit Verweis auf die entsprechenden Felder beigefügt werden.Der Bieter erklärt sich mit Nennung der vergleichbaren Leistungen damit einverstanden, dass der Auftraggeber Erkundigungen bei dem Referenzgeber einholt.Zum Kriterium „Mitarbeiterzahlen“:Bei den Angaben der Bieter zur Anzahl der in den Jahren 2009 bis 2011 jahresdurchschnittlich bei ihnen beschäftigten und für die bei diesem Los zu erbringenden vergleichbaren Leistungen eingesetzten qualifizierten Mitarbeitern können max. 25 Punkte erreicht werden.Die Angaben der Bieter werden innerhalb der im Folgenden festgelegten Grenzwerte bewertet.< 20 Mitarbeiter = 0 Punkte.20 Mitarbeiter = 5 Punkte≥ 75 Mitarbeiter = 25 Punkte.Die Bewertungen für die zwischen den vorgenannten Werten liegenden Angaben werden jeweils interpoliert.Zum Kriterium „Konzept zur Aktualisierung von Vorschriften und Normen“:Die KfW erwartet hier Angaben dazu, wie der Bieter die Aktualisierung von Vorschriften und Normen organisiert und wie deren lückenlose Einhaltung sichergestellt wird.Vom Bieter werden Angaben in Form eines Textes und/oder eines Ablaufplans erwartet.Zum Kriterium „Qualitätsmanagementsystem“:Die KfW erwartet hier Ausführungen zu den bestehenden, innerbetrieblichen Abläufen (übergeordnetes Betriebskonzept) des Bieters. Für die KfW von besonderem Interesse sind neben der Grundstruktur der regelmäßigen internen Abläufe bei der Durchführung vergleichbarer Leistungen gem. Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung, insb. die Beschreibung beim Bieter bereits etablierter Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Leistungen (Zertifizierungen etc.).Zum Kriterium „Mitarbeiterqualifikation und Schulung“:Die KfW erwartet hier Angaben der Bieter, wie viele ihrer Mitarbeiter im Bereich der Instandhaltung jeweils pro Jahr in den Referenzjahren 2009, 2010 und 2011 anlagenspezifisch geschult sowie fort- und weitergebildet wurden und wie viele Mitarbeiter jeweils pro Jahr (als Durchschnittswert) fest angestellt waren (Leiharbeiter und Minijobber sind ausgenommen).Der Bewerber erhält die volle Punktzahl bei einem Schulungsquotienten von 3 (d. h. Anzahl der geschulten Mitarbeiter/Jahr dividiert durch die durchschnittliche Gesamtmitarbeiterzahl im betreffenden Jahr, aufaddiert für die Jahre 2009, 2011 und 2012).Null Punkte werden vergeben, wenn der Schulungsquotient kleiner als 1,5 ist.Werte zwischen 1,5 und 3 werden im Wege der Interpolation bewertet.Zum Kriterium „Konzept zur Sicherstellung von Vertretungsregelungen“:Die KfW erwartet hier Ausführungen zu dem Konzept für den Einsatz von Mitarbeitern bei Projekten, die mit dem der KfW vergleichbar sind (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung). Für die KfW von besonderem Interesse sind Darstellungen von Maßnahmen zur Sicherstellung von Vertretungsregelungen im Urlaubs-, Krankheits- und Schulungsfall oder bei Personalausfall durch Kündigung.Zusätzlich hat der Bieter mit Angebotsabgabe zu erklären, dass:— er bei sich befähigte Personen zur Durchführung aller in den Vergabeunterlagen geforderten Prüfungen durch Sachkundige bzw. befähigte Personen beschäftigt,— er bei sich eine befähigte Person, die über ein gültiges Zertifikat oder einen sonstigen gültigen Qualifikationsnachweis verfügt, das/der sie als "Beauftragte Person Gefahrstoff" ausweist, beschäftigt,— er über eine Berechtigung gem. § 3 - Verordnung über Anlagen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (WasgefStAnlV) verfügt.Mindestanforderungen:Als geeignet gilt ein Bieter nur dann, wenn er mindestens 51 Punkte erreicht.Zum Kriterium „Vergleichbare Leistungen“:Es ist mindestens eine, maximal sind 5 mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung). Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufügen.Die angegebenen vergleichbaren Leistungen müssen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:— Branchenumfeld Bank-, Verwaltungs- und Bürogebäude,— Aktualität/Vertragsende nicht vor 2009,— Größe (Nettogeschoßfläche über 13 000 qm).Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn deren Mitglieder insgesamt eine vergleichbare Leistung angeben.Der Bieter hat mit Angebotsabgabe zu erklären, dass:— er bei sich befähigte Personen zur Durchführung aller in den Vergabeunterlagen geforderten Prüfungen durch Sachkundige bzw. befähigte Personen beschäftigt,— er bei sich eine befähigte Person, die über ein gültiges Zertifikat oder einen sonstigen gültigen Qualifikationsnachweis verfügt, das/der sie als "Beauftragte Person Gefahrstoff" ausweist, beschäftigt,— er über eine Berechtigung gem. § 3 - Verordnung über Anlagen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (WasgefStAnlV) verfügt.
— 15 Punkte bei dem Kriterium „Mitarbeiterqualifikation und Schulung“ und.
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär- und Kältetechnik (HLSK)
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Leistungspaketes ist insbesondere die Instandhaltung (Wartung, Inspektion, wiederkehrende Prüfungen, Instandsetzungen), Tätigkeiten, Außer- und Wiederinbetriebnahme, Stilllegung, Störungsmanagement, Zusatzleistungen und Sonderleistungen an den zu betreuenden Anlagen und Bauteilen in der Form, dass jederzeit die Betriebssicherheit, die Wirtschaftlichkeit und der Werterhalt gewährleistet sind.Zu den Bauteilen des Gewerkes zählen insbesondere:— Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen, wie,—— Abläufe,—— Sanitärobjekte und Hygienegeräte,—— Abscheideanlagen,—— Abwasserbehandlungsan-lagen,—— Druckentwässerungsanlagen,—— Rohrnetz Abwasser mit Einbauten,—— Vakuumtoiletten-anlagen,—— Neutralisationsanlagen,—— drucklose oberirdische Behälter und unterirdische Behälter,—— Mess- und Zähleinrichtungen,—— Druckerhöhungsanlagen,—— Wasserbehandlungsanlagen,—— Wassererwärmungsanlagen,—— Armaturen,—— Geräte,—— Rohrnetze,—— Auslauf- und Mischarmaturen,—— Behälter,—— Brenngasversorgungsanlagen,—— Druckluftanlagen,—— Heißwasser-Hochdruckreiniger,— Wärmeversorgungsanlagen, wie,—— Wärmeversorgungsanlagen,—— Heizkesselanlagen,—— PWW,—— Blockheizkraftwerke,—— Abgasanlagen,—— Wärmeverteilnetze,—— Wärmedämmung,—— Absperrarmaturen ohne Antrieb,—— Absperrarmaturen mit Antrieb,—— Abgleicharmaturen,—— Regelarmaturen,—— Pumpen Ausdehnungsgefäße,—— Thermometer,—— Manometer,—— Raumheizflächen,—— Heizkörperventile mit Antrieb,— Lufttechnische Anlagen, wie.Außenluftdurchlässe,—— Umluftkühlgeräte,—— Kammerzentralen/Geräte,—— Luftbefeuchter,—— Luftfilter,—— Luftkanalnetz,—— Schalldämpfer,—— Luftfördereinrichtungen,—— Wärmeübertrager,—— Jalousieklappen,—— Absorbtionskältemaschinen,—— Splitklimageräte,—— Kaltwassersätze Verbundkälteanlagen,—— Rückkühlanlagen,—— Kälteverteilnetze Wasser,—— Isolierung Luftleitungsisolierung,—— Brandschutz-klappen,—— Schalldämpfer,— Nutzungsspezifische Anlagen, wie:——Sprinkleranlagen,—— Gaslöschanlagen,—— Hydrantenanlagen,—— Handfeuerlöscher,—— Papiermüllpressen,—— zentrale Saugventilatoren,—— Schredderanlagen,—— Schachtventilanlagen,—— Abwurfschachtanlagen,—— Restmüllentsorgungsanlagen,—— technische Arbeitsschutzausrüstungen,—— Elektrische Betriebsräume,—— Technische Anlagen in Außenanlagen,—— Abwasseranlagen,—— Außenbewässerungsanlagen,—— Zierbrunnenanlagen,—— Händlertische,— Durchführung von Betriebsrundgängen.
Gegenstand dieses Leistungspaketes ist insbesondere die Instandhaltung (Wartung, Inspektion, wiederkehrende Prüfungen, Instandsetzungen), Tätigkeiten, Außer- und Wiederinbetriebnahme, Stilllegung, Störungsmanagement, Zusatzleistungen und Sonderleistungen an den zu betreuenden Anlagen und Bauteilen in der Form, dass jederzeit die Betriebssicherheit, die Wirtschaftlichkeit und der Werterhalt gewährleistet sind.Zu den Bauteilen des Gewerkes zählen insbesondere:— Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen, wie,—— Abläufe,—— Sanitärobjekte und Hygienegeräte,—— Abscheideanlagen,—— Abwasserbehandlungsan-lagen,—— Druckentwässerungsanlagen,—— Rohrnetz Abwasser mit Einbauten,—— Vakuumtoiletten-anlagen,—— Neutralisationsanlagen,—— drucklose oberirdische Behälter und unterirdische Behälter,—— Mess- und Zähleinrichtungen,—— Druckerhöhungsanlagen,—— Wasserbehandlungsanlagen,—— Wassererwärmungsanlagen,—— Armaturen,—— Geräte,—— Rohrnetze,—— Auslauf- und Mischarmaturen,—— Behälter,—— Brenngasversorgungsanlagen,—— Druckluftanlagen,—— Heißwasser-Hochdruckreiniger,— Wärmeversorgungsanlagen, wie,—— Wärmeversorgungsanlagen,—— Heizkesselanlagen,—— PWW,—— Blockheizkraftwerke,—— Abgasanlagen,—— Wärmeverteilnetze,—— Wärmedämmung,—— Absperrarmaturen ohne Antrieb,—— Absperrarmaturen mit Antrieb,—— Abgleicharmaturen,—— Regelarmaturen,—— Pumpen Ausdehnungsgefäße,—— Thermometer,—— Manometer,—— Raumheizflächen,—— Heizkörperventile mit Antrieb,— Lufttechnische Anlagen, wie.Außenluftdurchlässe,—— Umluftkühlgeräte,—— Kammerzentralen/Geräte,—— Luftbefeuchter,—— Luftfilter,—— Luftkanalnetz,—— Schalldämpfer,—— Luftfördereinrichtungen,—— Wärmeübertrager,—— Jalousieklappen,—— Absorbtionskältemaschinen,—— Splitklimageräte,—— Kaltwassersätze Verbundkälteanlagen,—— Rückkühlanlagen,—— Kälteverteilnetze Wasser,—— Isolierung Luftleitungsisolierung,—— Brandschutz-klappen,—— Schalldämpfer,— Nutzungsspezifische Anlagen, wie:——Sprinkleranlagen,—— Gaslöschanlagen,—— Hydrantenanlagen,—— Handfeuerlöscher,—— Papiermüllpressen,—— zentrale Saugventilatoren,—— Schredderanlagen,—— Schachtventilanlagen,—— Abwurfschachtanlagen,—— Restmüllentsorgungsanlagen,—— technische Arbeitsschutzausrüstungen,—— Elektrische Betriebsräume,—— Technische Anlagen in Außenanlagen,—— Abwasseranlagen,—— Außenbewässerungsanlagen,—— Zierbrunnenanlagen,—— Händlertische,— Durchführung von Betriebsrundgängen.
— Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen, wie,
—— Abläufe,
—— Sanitärobjekte und Hygienegeräte,
—— Abscheideanlagen,
—— Abwasserbehandlungsan-lagen,
—— Druckentwässerungsanlagen,
—— Rohrnetz Abwasser mit Einbauten,
—— Vakuumtoiletten-anlagen,
—— Neutralisationsanlagen,
—— drucklose oberirdische Behälter und unterirdische Behälter,
—— Mess- und Zähleinrichtungen,
—— Druckerhöhungsanlagen,
—— Wasserbehandlungsanlagen,
—— Wassererwärmungsanlagen,
—— Armaturen,
—— Geräte,
—— Rohrnetze,
—— Auslauf- und Mischarmaturen,
—— Behälter,
—— Brenngasversorgungsanlagen,
—— Druckluftanlagen,
—— Heißwasser-Hochdruckreiniger,
— Wärmeversorgungsanlagen, wie,
—— Wärmeversorgungsanlagen,
—— Heizkesselanlagen,
—— PWW,
—— Blockheizkraftwerke,
—— Abgasanlagen,
—— Wärmeverteilnetze,
—— Wärmedämmung,
—— Absperrarmaturen ohne Antrieb,
—— Absperrarmaturen mit Antrieb,
—— Abgleicharmaturen,
—— Regelarmaturen,
—— Pumpen Ausdehnungsgefäße,
—— Thermometer,
—— Manometer,
—— Raumheizflächen,
—— Heizkörperventile mit Antrieb,
— Lufttechnische Anlagen, wie.
Außenluftdurchlässe,
—— Umluftkühlgeräte,
—— Kammerzentralen/Geräte,
—— Luftbefeuchter,
—— Luftfilter,
—— Luftkanalnetz,
—— Schalldämpfer,
—— Luftfördereinrichtungen,
—— Wärmeübertrager,
—— Jalousieklappen,
—— Absorbtionskältemaschinen,
—— Splitklimageräte,
—— Kaltwassersätze Verbundkälteanlagen,
—— Rückkühlanlagen,
—— Kälteverteilnetze Wasser,
—— Isolierung Luftleitungsisolierung,
—— Brandschutz-klappen,
— Nutzungsspezifische Anlagen, wie:
——Sprinkleranlagen,
—— Gaslöschanlagen,
—— Hydrantenanlagen,
—— Handfeuerlöscher,
—— Papiermüllpressen,
—— zentrale Saugventilatoren,
—— Schredderanlagen,
—— Schachtventilanlagen,
—— Abwurfschachtanlagen,
—— Restmüllentsorgungsanlagen,
—— technische Arbeitsschutzausrüstungen,
—— Elektrische Betriebsräume,
—— Technische Anlagen in Außenanlagen,
—— Abwasseranlagen,
—— Außenbewässerungsanlagen,
—— Zierbrunnenanlagen,
—— Händlertische,
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Zu Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung:Im Rahmen der Eignungsprüfung sind insg. 100 Punkte erreichbar. Als geeignet gilt ein Bieter nur dann, wenn er mindestens 51 Punkte erreicht.Bei der technischen Leistungsfähigkeit sind insg. 100 Punkte erreichbar. Davon können:— 25 Punkte bei dem Kriterium „Vergleichbare Leistungen“,— 25 Punkte bei dem Kriterium „Mitarbeiterzahlen“,— 15 Punkte bei dem Kriterium „Konzept zur Aktualisierung von Vorschriften und Normen“,— 10 Punkte bei dem Kriterium „Qualitätsmanagementsystem“,— 15 Punkte bei dem Kriterium „Mitarbeiterqualifikation und Schulung“ und,— 10 Punkte bei dem Kriterium „Konzept zur Sicherstellung von Vertretungsregelungen“ erreicht werden.Zum Kriterium „Vergleichbare Leistungen“:Es ist mindestens eine, maximal sind 5 mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung). Werden mehr als 5 vergleichbare Leistungen angegeben, gehen die 5 in die Tabellen im Formblatt „Bietererklärung“ eingetragenen vergleichbaren Leistungen in die Wertung ein. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufügen. Für jede in den Tabellen im Formblatt „Bietererklärung“ angegebene vergleichbare Leistung wird die KfW 5 Punkte vergeben.Die angegebenen vergleichbaren Leistungen müssen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:— Branchenumfeld Bank-, Verwaltungs- und Bürogebäude,— Aktualität/Vertragsende nicht vor 2009,— Größe (Nettogeschoßfläche über 13 000 qm).Hierzu sind in den jeweiligen Tabellen folgende Angaben zu machen:— Objektbezeichnung,— Branchenumfeld,— Ort des Objektes,— Objektgröße (Nettogeschoßfläche über 13 000 qm),— Vertragsende,— Beschreibung der Leistung nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad.Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn deren Mitglieder insgesamt eine vergleichbare Leistung angeben.Sofern die vorgegebenen Felder für die Eintragungen nicht ausreichend sind, können die Angaben auf gesonderten Anlagen mit Verweis auf die entsprechenden Felder beigefügt werden.Der Bieter erklärt sich mit Nennung der vergleichbaren Leistungen damit einverstanden, dass der Auftraggeber Erkundigungen bei dem Referenzgeber einholt.Zum Kriterium „Mitarbeiterzahlen“:Bei den Angaben der Bieter zur Anzahl der in den Jahren 2009 bis 2011 jahresdurchschnittlich bei ihnen beschäftigten und für die bei diesem Los zu erbringenden vergleichbaren Leistungen eingesetzten qualifizierten Mitarbeitern können max. 25 Punkte erreicht werden.Die Angaben der Bieter werden innerhalb der im Folgenden festgelegten Grenzwerte bewertet.< 20 Mitarbeiter = 0 Punkte.20 Mitarbeiter = 5 Punkte≥ 75 Mitarbeiter = 25 Punkte.Die Bewertungen für die zwischen den vorgenannten Werten liegenden Angaben werden jeweils interpoliert.Zum Kriterium „Konzept zur Aktualisierung von Vorschriften und Normen“:Die KfW erwartet hier Angaben dazu, wie der Bieter die Aktualisierung von Vorschriften und Normen organisiert und wie deren lückenlose Einhaltung sichergestellt wird.Vom Bieter werden Angaben in Form eines Textes und/oder eines Ablaufplans erwartet.Zum Kriterium „Qualitätsmanagementsystem“:Die KfW erwartet hier Ausführungen zu den bestehenden, innerbetrieblichen Abläufen (übergeordnetes Betriebskonzept) des Bieters. Für die KfW von besonderem Interesse sind neben der Grundstruktur der regelmäßigen internen Abläufe bei der Durchführung vergleichbarer Leistungen gem. Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung, insb. die Beschreibung beim Bieter bereits etablierter Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Leistungen (Zertifizierungen etc.).Zum Kriterium „Mitarbeiterqualifikation und Schulung“:Die KfW erwartet hier Angaben der Bieter, wie viele ihrer Mitarbeiter im Bereich der Instandhaltung jeweils pro Jahr in den Referenzjahren 2009, 2010 und 2011 anlagenspezifisch geschult sowie fort- und weitergebildet wurden und wie viele Mitarbeiter jeweils pro Jahr (als Durchschnittswert) fest angestellt waren (Leiharbeiter und Minijobber sind ausgenommen).Der Bewerber erhält die volle Punktzahl bei einem Schulungsquotienten von 3 (d. h. Anzahl der geschulten Mitarbeiter/Jahr dividiert durch die durchschnittliche Gesamtmitarbeiterzahl im betreffenden Jahr, aufaddiert für die Jahre 2009, 2011 und 2012).Null Punkte werden vergeben, wenn der Schulungsquotient kleiner als 1,5 ist.Werte zwischen 1,5 und 3 werden im Wege der Interpolation bewertet.Zum Kriterium „Konzept zur Sicherstellung von Vertretungsregelungen“:Die KfW erwartet hier Ausführungen zu dem Konzept für den Einsatz von Mitarbeitern bei Projekten, die mit dem der KfW vergleichbar sind (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung). Für die KfW von besonderem Interesse sind Darstellungen von Maßnahmen zur Sicherstellung von Vertretungsregelungen im Urlaubs-, Krankheits- und Schulungsfall oder bei Personalausfall durch Kündigung.Zusätzlich hat der Bieter mit Angebotsabgabe zu erklären, dass:— er bei sich befähigte Personen zur Durchführung aller in den Vergabeunterlagen geforderten Prüfungen durch Sachkundige bzw. befähigte Personen beschäftigt,— er bei sich eine befähigte Person, die über ein gültiges Zertifikat oder einen sonstigen gültigen Qualifikationsnachweis verfügt, das/der sie als "Beauftragte Person Gefahrstoff" ausweist, beschäftigt,— er über eine Berechtigung gem. §3 - Verordnung über Anlagen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (WasgefStAnlV) verfügt.Mindestanforderungen:Als geeignet gilt ein Bieter nur dann, wenn er mindestens 51 Punkte erreicht.Zum Kriterium „Vergleichbare Leistungen“:Es ist mindestens eine, maximal sind 5 mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung). Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufügen.Die angegebenen vergleichbaren Leistungen müssen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:— Branchenumfeld Bank-, Verwaltungs- und Bürogebäude,— Aktualität/Vertragsende nicht vor 2009,— Größe (Nettogeschoßfläche über 13 000 qm).Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn deren Mitglieder insgesamt eine vergleichbare Leistung angeben.Der Bieter hat mit Angebotsabgabe zu erklären, dass:— er bei sich befähigte Personen zur Durchführung aller in den Vergabeunterlagen geforderten Prüfungen durch Sachkundige bzw. befähigte Personen beschäftigt,— er bei sich eine befähigte Person, die über ein gültiges Zertifikat oder einen sonstigen gültigen Qualifikationsnachweis verfügt, das/der sie als "Beauftragte Person Gefahrstoff" ausweist, beschäftigt,— er über eine Berechtigung gem. § 3 - Verordnung über Anlagen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (WasgefStAnlV) verfügt.
Zu Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung:Im Rahmen der Eignungsprüfung sind insg. 100 Punkte erreichbar. Als geeignet gilt ein Bieter nur dann, wenn er mindestens 51 Punkte erreicht.Bei der technischen Leistungsfähigkeit sind insg. 100 Punkte erreichbar. Davon können:— 25 Punkte bei dem Kriterium „Vergleichbare Leistungen“,— 25 Punkte bei dem Kriterium „Mitarbeiterzahlen“,— 15 Punkte bei dem Kriterium „Konzept zur Aktualisierung von Vorschriften und Normen“,— 10 Punkte bei dem Kriterium „Qualitätsmanagementsystem“,— 15 Punkte bei dem Kriterium „Mitarbeiterqualifikation und Schulung“ und,— 10 Punkte bei dem Kriterium „Konzept zur Sicherstellung von Vertretungsregelungen“ erreicht werden.Zum Kriterium „Vergleichbare Leistungen“:Es ist mindestens eine, maximal sind 5 mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung). Werden mehr als 5 vergleichbare Leistungen angegeben, gehen die 5 in die Tabellen im Formblatt „Bietererklärung“ eingetragenen vergleichbaren Leistungen in die Wertung ein. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufügen. Für jede in den Tabellen im Formblatt „Bietererklärung“ angegebene vergleichbare Leistung wird die KfW 5 Punkte vergeben.Die angegebenen vergleichbaren Leistungen müssen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:— Branchenumfeld Bank-, Verwaltungs- und Bürogebäude,— Aktualität/Vertragsende nicht vor 2009,— Größe (Nettogeschoßfläche über 13 000 qm).Hierzu sind in den jeweiligen Tabellen folgende Angaben zu machen:— Objektbezeichnung,— Branchenumfeld,— Ort des Objektes,— Objektgröße (Nettogeschoßfläche über 13 000 qm),— Vertragsende,— Beschreibung der Leistung nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad.Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn deren Mitglieder insgesamt eine vergleichbare Leistung angeben.Sofern die vorgegebenen Felder für die Eintragungen nicht ausreichend sind, können die Angaben auf gesonderten Anlagen mit Verweis auf die entsprechenden Felder beigefügt werden.Der Bieter erklärt sich mit Nennung der vergleichbaren Leistungen damit einverstanden, dass der Auftraggeber Erkundigungen bei dem Referenzgeber einholt.Zum Kriterium „Mitarbeiterzahlen“:Bei den Angaben der Bieter zur Anzahl der in den Jahren 2009 bis 2011 jahresdurchschnittlich bei ihnen beschäftigten und für die bei diesem Los zu erbringenden vergleichbaren Leistungen eingesetzten qualifizierten Mitarbeitern können max. 25 Punkte erreicht werden.Die Angaben der Bieter werden innerhalb der im Folgenden festgelegten Grenzwerte bewertet.< 20 Mitarbeiter = 0 Punkte.20 Mitarbeiter = 5 Punkte≥ 75 Mitarbeiter = 25 Punkte.Die Bewertungen für die zwischen den vorgenannten Werten liegenden Angaben werden jeweils interpoliert.Zum Kriterium „Konzept zur Aktualisierung von Vorschriften und Normen“:Die KfW erwartet hier Angaben dazu, wie der Bieter die Aktualisierung von Vorschriften und Normen organisiert und wie deren lückenlose Einhaltung sichergestellt wird.Vom Bieter werden Angaben in Form eines Textes und/oder eines Ablaufplans erwartet.Zum Kriterium „Qualitätsmanagementsystem“:Die KfW erwartet hier Ausführungen zu den bestehenden, innerbetrieblichen Abläufen (übergeordnetes Betriebskonzept) des Bieters. Für die KfW von besonderem Interesse sind neben der Grundstruktur der regelmäßigen internen Abläufe bei der Durchführung vergleichbarer Leistungen gem. Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung, insb. die Beschreibung beim Bieter bereits etablierter Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Leistungen (Zertifizierungen etc.).Zum Kriterium „Mitarbeiterqualifikation und Schulung“:Die KfW erwartet hier Angaben der Bieter, wie viele ihrer Mitarbeiter im Bereich der Instandhaltung jeweils pro Jahr in den Referenzjahren 2009, 2010 und 2011 anlagenspezifisch geschult sowie fort- und weitergebildet wurden und wie viele Mitarbeiter jeweils pro Jahr (als Durchschnittswert) fest angestellt waren (Leiharbeiter und Minijobber sind ausgenommen).Der Bewerber erhält die volle Punktzahl bei einem Schulungsquotienten von 3 (d. h. Anzahl der geschulten Mitarbeiter/Jahr dividiert durch die durchschnittliche Gesamtmitarbeiterzahl im betreffenden Jahr, aufaddiert für die Jahre 2009, 2011 und 2012).Null Punkte werden vergeben, wenn der Schulungsquotient kleiner als 1,5 ist.Werte zwischen 1,5 und 3 werden im Wege der Interpolation bewertet.Zum Kriterium „Konzept zur Sicherstellung von Vertretungsregelungen“:Die KfW erwartet hier Ausführungen zu dem Konzept für den Einsatz von Mitarbeitern bei Projekten, die mit dem der KfW vergleichbar sind (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung). Für die KfW von besonderem Interesse sind Darstellungen von Maßnahmen zur Sicherstellung von Vertretungsregelungen im Urlaubs-, Krankheits- und Schulungsfall oder bei Personalausfall durch Kündigung.Zusätzlich hat der Bieter mit Angebotsabgabe zu erklären, dass:— er bei sich befähigte Personen zur Durchführung aller in den Vergabeunterlagen geforderten Prüfungen durch Sachkundige bzw. befähigte Personen beschäftigt,— er bei sich eine befähigte Person, die über ein gültiges Zertifikat oder einen sonstigen gültigen Qualifikationsnachweis verfügt, das/der sie als "Beauftragte Person Gefahrstoff" ausweist, beschäftigt,— er über eine Berechtigung gem. §3 - Verordnung über Anlagen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (WasgefStAnlV) verfügt.Mindestanforderungen:Als geeignet gilt ein Bieter nur dann, wenn er mindestens 51 Punkte erreicht.Zum Kriterium „Vergleichbare Leistungen“:Es ist mindestens eine, maximal sind 5 mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung). Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufügen.Die angegebenen vergleichbaren Leistungen müssen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:— Branchenumfeld Bank-, Verwaltungs- und Bürogebäude,— Aktualität/Vertragsende nicht vor 2009,— Größe (Nettogeschoßfläche über 13 000 qm).Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn deren Mitglieder insgesamt eine vergleichbare Leistung angeben.Der Bieter hat mit Angebotsabgabe zu erklären, dass:— er bei sich befähigte Personen zur Durchführung aller in den Vergabeunterlagen geforderten Prüfungen durch Sachkundige bzw. befähigte Personen beschäftigt,— er bei sich eine befähigte Person, die über ein gültiges Zertifikat oder einen sonstigen gültigen Qualifikationsnachweis verfügt, das/der sie als "Beauftragte Person Gefahrstoff" ausweist, beschäftigt,— er über eine Berechtigung gem. § 3 - Verordnung über Anlagen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (WasgefStAnlV) verfügt.
Es ist mindestens eine, maximal sind 5 mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung). Werden mehr als 5 vergleichbare Leistungen angegeben, gehen die 5 in die Tabellen im Formblatt „Bietererklärung“ eingetragenen vergleichbaren Leistungen in die Wertung ein. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufügen. Für jede in den Tabellen im Formblatt „Bietererklärung“ angegebene vergleichbare Leistung wird die KfW 5 Punkte vergeben.
Es ist mindestens eine, maximal sind 5 mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung). Werden mehr als 5 vergleichbare Leistungen angegeben, gehen die 5 in die Tabellen im Formblatt „Bietererklärung“ eingetragenen vergleichbaren Leistungen in die Wertung ein. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufügen. Für jede in den Tabellen im Formblatt „Bietererklärung“ angegebene vergleichbare Leistung wird die KfW 5 Punkte vergeben.
— er über eine Berechtigung gem. §3 - Verordnung über Anlagen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (WasgefStAnlV) verfügt.
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Gebäudeautomation
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Leistungspaketes ist insbesondere die Instandhaltung (Wartung, Inspektion, wiederkehrende Prüfungen, Instandsetzungen), Tätigkeiten, Außer- und Wiederinbetriebnahme, Stilllegung, Störungsmanagement, Zusatzleistungen und Sonderleistungen an den zu betreuenden Anlagen und Bauteilen in der Form, dass jederzeit die Betriebssicherheit, die Wirtschaftlichkeit und der Werterhalt gewährleistet sind.Zu den Bauteilen des Gewerkes zählen insbesondere:— Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,— Warnanlagen,— Gebäudeautomation, wie,—— DDC-Unterstationen,—— Schaltschränke,—— Leistungsschaltschränke,—— Server,—— USV für Server,—— Bedienplätze (Workstations),—— Übertragungsnetze,—— Wetterstationen,—— Feldgeräte,—— Steuerungen für Entrauchungsanlagen,—— CPU/Controller,—— DDC-Module,—— Ein-/Ausgangsmodule,—— Meldemodule,—— Bediengeräte (OP-Panel),—— Management- und Bedieneinrichtungen,—— KVM-Switche,—— Software,—— Datenpunkte,—— Grafiken,—— LON-Verteiler Jalousie,—— LON-Verteiler Heizen,—— Kühlen,—— LON-Verteiler Beleuchtung,—— LON-Verteiler Fassade,—— Zonenregler (CPU mit Ein/und Ausgängen),—— Raumbediengeräte (BCU mit Busankoppler),—— Übertragungsnetze,—— L-Switch, L-IP (Router),—— L-Proxy Multiport Gateway,—— Spannungsversorgung für LON-Geräte,—— Wetterstationen,— Feldgeräte, wie,—— Kleinventilantriebe motorisch und thermisch,—— Ventilantriebe,—— Klappenantriebe,—— Temperatursensoren für Luftkanäle,—— Feuchtefühler für Kanäle,—— Feuchtefühler für Räume,—— Tauchfühler für Rohrleitungssysteme,—— Temperatursensoren für Rohroberflächen,—— Raumtemperaturfühler,—— Frostschutzwächter,—— Luftqualitätsfühler,—— Druckfühler,—— Leckagefühler,—— Thermostate,—— Hygrostate,—— Präsenzmelder,—— Helligkeitssensoren,—— kombinierte Präsenz- und Helligkeitssensoren,—— Luftkanalrauchmelder LON-Zähler,—— Energiezähler,—— Wasserzähler,—— Wärmemengenzähler,—— Kältemengenzähler,—— Frequenzumformer,—— Ventilatorantriebsmotore,—— Frequenzumrichter,—— Steuerungen für mechanische Entrauchungsanlagen,—— Zentralmodule (Controller),—— Eingangsmodule,—— Ausgangsmodule,—— Motormodule,—— Feuerwehr-, Schalt- und Meldemodule,—— Umschaltmodule,—— Anzeigemodule,—— Sicherheitsgehäuse.
Gegenstand dieses Leistungspaketes ist insbesondere die Instandhaltung (Wartung, Inspektion, wiederkehrende Prüfungen, Instandsetzungen), Tätigkeiten, Außer- und Wiederinbetriebnahme, Stilllegung, Störungsmanagement, Zusatzleistungen und Sonderleistungen an den zu betreuenden Anlagen und Bauteilen in der Form, dass jederzeit die Betriebssicherheit, die Wirtschaftlichkeit und der Werterhalt gewährleistet sind.Zu den Bauteilen des Gewerkes zählen insbesondere:— Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,— Warnanlagen,— Gebäudeautomation, wie,—— DDC-Unterstationen,—— Schaltschränke,—— Leistungsschaltschränke,—— Server,—— USV für Server,—— Bedienplätze (Workstations),—— Übertragungsnetze,—— Wetterstationen,—— Feldgeräte,—— Steuerungen für Entrauchungsanlagen,—— CPU/Controller,—— DDC-Module,—— Ein-/Ausgangsmodule,—— Meldemodule,—— Bediengeräte (OP-Panel),—— Management- und Bedieneinrichtungen,—— KVM-Switche,—— Software,—— Datenpunkte,—— Grafiken,—— LON-Verteiler Jalousie,—— LON-Verteiler Heizen,—— Kühlen,—— LON-Verteiler Beleuchtung,—— LON-Verteiler Fassade,—— Zonenregler (CPU mit Ein/und Ausgängen),—— Raumbediengeräte (BCU mit Busankoppler),—— Übertragungsnetze,—— L-Switch, L-IP (Router),—— L-Proxy Multiport Gateway,—— Spannungsversorgung für LON-Geräte,—— Wetterstationen,— Feldgeräte, wie,—— Kleinventilantriebe motorisch und thermisch,—— Ventilantriebe,—— Klappenantriebe,—— Temperatursensoren für Luftkanäle,—— Feuchtefühler für Kanäle,—— Feuchtefühler für Räume,—— Tauchfühler für Rohrleitungssysteme,—— Temperatursensoren für Rohroberflächen,—— Raumtemperaturfühler,—— Frostschutzwächter,—— Luftqualitätsfühler,—— Druckfühler,—— Leckagefühler,—— Thermostate,—— Hygrostate,—— Präsenzmelder,—— Helligkeitssensoren,—— kombinierte Präsenz- und Helligkeitssensoren,—— Luftkanalrauchmelder LON-Zähler,—— Energiezähler,—— Wasserzähler,—— Wärmemengenzähler,—— Kältemengenzähler,—— Frequenzumformer,—— Ventilatorantriebsmotore,—— Frequenzumrichter,—— Steuerungen für mechanische Entrauchungsanlagen,—— Zentralmodule (Controller),—— Eingangsmodule,—— Ausgangsmodule,—— Motormodule,—— Feuerwehr-, Schalt- und Meldemodule,—— Umschaltmodule,—— Anzeigemodule,—— Sicherheitsgehäuse.
— Warnanlagen,
— Gebäudeautomation, wie,
—— DDC-Unterstationen,
—— Schaltschränke,
—— Leistungsschaltschränke,
—— Server,
—— USV für Server,
—— Bedienplätze (Workstations),
—— Übertragungsnetze,
—— Wetterstationen,
—— Feldgeräte,
—— Steuerungen für Entrauchungsanlagen,
—— CPU/Controller,
—— DDC-Module,
—— Ein-/Ausgangsmodule,
—— Meldemodule,
—— Bediengeräte (OP-Panel),
—— Management- und Bedieneinrichtungen,
—— KVM-Switche,
—— Software,
—— Datenpunkte,
—— Grafiken,
—— LON-Verteiler Jalousie,
—— LON-Verteiler Heizen,
—— Kühlen,
—— LON-Verteiler Beleuchtung,
—— LON-Verteiler Fassade,
—— Zonenregler (CPU mit Ein/und Ausgängen),
—— Raumbediengeräte (BCU mit Busankoppler),
—— L-Switch, L-IP (Router),
—— L-Proxy Multiport Gateway,
—— Spannungsversorgung für LON-Geräte,
— Feldgeräte, wie,
—— Kleinventilantriebe motorisch und thermisch,
—— Ventilantriebe,
—— Klappenantriebe,
—— Temperatursensoren für Luftkanäle,
—— Feuchtefühler für Kanäle,
—— Feuchtefühler für Räume,
—— Tauchfühler für Rohrleitungssysteme,
—— Temperatursensoren für Rohroberflächen,
—— Raumtemperaturfühler,
—— Frostschutzwächter,
—— Luftqualitätsfühler,
—— Druckfühler,
—— Leckagefühler,
—— Thermostate,
—— Hygrostate,
—— Präsenzmelder,
—— Helligkeitssensoren,
—— kombinierte Präsenz- und Helligkeitssensoren,
—— Luftkanalrauchmelder LON-Zähler,
—— Energiezähler,
—— Wasserzähler,
—— Wärmemengenzähler,
—— Kältemengenzähler,
—— Frequenzumformer,
—— Ventilatorantriebsmotore,
—— Frequenzumrichter,
—— Steuerungen für mechanische Entrauchungsanlagen,
—— Zentralmodule (Controller),
—— Eingangsmodule,
—— Ausgangsmodule,
—— Motormodule,
—— Feuerwehr-, Schalt- und Meldemodule,
—— Umschaltmodule,
—— Anzeigemodule,
—— Sicherheitsgehäuse.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Zu Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung:Im Rahmen der Eignungsprüfung sind insg. 100 Punkte erreichbar. Als geeignet gilt ein Bieter nur dann, wenn er mindestens 51 Punkte erreicht.Bei der technischen Leistungsfähigkeit sind insg. 100 Punkte erreichbar. Davon können:— 25 Punkte bei dem Kriterium „Vergleichbare Leistungen“,— 25 Punkte bei dem Kriterium „Mitarbeiterzahlen“,— 15 Punkte bei dem Kriterium „Konzept zur Aktualisierung von Vorschriften und Normen“,— 10 Punkte bei dem Kriterium „Qualitätsmanagementsystem“,— 15 Punkte bei dem Kriterium „Mitarbeiterqualifikation und Schulung“ und,— 10 Punkte bei dem Kriterium „Konzept zur Sicherstellung von Vertretungsregelungen“ erreicht werden.Zum Kriterium „Vergleichbare Leistungen“:Es ist mindestens eine, maximal sind 5 mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung). Werden mehr als 5 vergleichbare Leistungen angegeben, gehen die 5 in die Tabellen im Formblatt „Bietererklärung“ eingetragenen vergleichbaren Leistungen in die Wertung ein. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufügen. Für jede in den Tabellen im Formblatt „Bietererklärung“ angegebene vergleichbare Leistung wird die KfW 5 Punkte vergeben.Die angegebenen vergleichbaren Leistungen müssen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:— Branchenumfeld Bank-, Verwaltungs- und Bürogebäude,— Aktualität/Vertragsende nicht vor 2009,— Größe (Nettogeschoßfläche über 13 000 qm).Hierzu sind in den jeweiligen Tabellen folgende Angaben zu machen:— Objektbezeichnung,— Branchenumfeld,— Ort des Objektes,— Objektgröße (Nettogeschoßfläche über 13 000 qm),— Vertragsende,— Beschreibung der Leistung nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad.Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn deren Mitglieder insgesamt eine vergleichbare Leistung angeben.Sofern die vorgegebenen Felder für die Eintragungen nicht ausreichend sind, können die Angaben auf gesonderten Anlagen mit Verweis auf die entsprechenden Felder beigefügt werden.Der Bieter erklärt sich mit Nennung der vergleichbaren Leistungen damit einverstanden, dass der Auftraggeber Erkundigungen bei dem Referenzgeber einholt.Zum Kriterium „Mitarbeiterzahlen“:Bei den Angaben der Bieter zur Anzahl der in den Jahren 2009 bis 2011 jahresdurchschnittlich bei ihnen beschäftigten und für die bei diesem Los zu erbringenden vergleichbaren Leistungen eingesetzten qualifizierten Mitarbeitern können max. 25 Punkte erreicht werden.Die Angaben der Bieter werden innerhalb der im Folgenden festgelegten Grenzwerte bewertet.< 10 Mitarbeiter = 0 Punkte.10 Mitarbeiter = 5 Punkte≥ 50 Mitarbeiter = 25 Punkte.Die Bewertungen für die zwischen den vorgenannten Werten liegenden Angaben werden jeweils interpoliert.Zum Kriterium „Konzept zur Aktualisierung von Vorschriften und Normen“:Die KfW erwartet hier Angaben dazu, wie der Bieter die Aktualisierung von Vorschriften und Normen organisiert und wie deren lückenlose Einhaltung sichergestellt wird.Vom Bieter werden Angaben in Form eines Textes und/oder eines Ablaufplans erwartet.Zum Kriterium „Qualitätsmanagementsystem“:Die KfW erwartet hier Ausführungen zu den bestehenden, innerbetrieblichen Abläufen (übergeordnetes Betriebskonzept) des Bieters. Für die KfW von besonderem Interesse sind neben der Grundstruktur der regelmäßigen internen Abläufe bei der Durchführung vergleichbarer Leistungen gem. Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung, insb. die Beschreibung beim Bieter bereits etablierter Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Leistungen (Zertifizierungen etc.).Zum Kriterium „Mitarbeiterqualifikation und Schulung“:Die KfW erwartet hier Angaben der Bieter, wie viele ihrer Mitarbeiter im Bereich der Instandhaltung jeweils pro Jahr in den Referenzjahren 2009, 2010 und 2011 anlagenspezifisch geschult sowie fort- und weitergebildet wurden und wie viele Mitarbeiter jeweils pro Jahr (als Durchschnittswert) fest angestellt waren (Leiharbeiter und Minijobber sind ausgenommen).Der Bewerber erhält die volle Punktzahl bei einem Schulungsquotienten von 3 (d. h. Anzahl der geschulten Mitarbeiter/Jahr dividiert durch die durchschnittliche Gesamtmitarbeiterzahl im betreffenden Jahr, aufaddiert für die Jahre 2009, 2011 und 2012).Null Punkte werden vergeben, wenn der Schulungsquotient kleiner als 1,5 ist.Werte zwischen 1,5 und 3 werden im Wege der Interpolation bewertet.Zum Kriterium „Konzept zur Sicherstellung von Vertretungsregelungen“:Die KfW erwartet hier Ausführungen zu dem Konzept für den Einsatz von Mitarbeitern bei Projekten, die mit dem der KfW vergleichbar sind (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung). Für die KfW von besonderem Interesse sind Darstellungen von Maßnahmen zur Sicherstellung von Vertretungsregelungen im Urlaubs-, Krankheits- und Schulungsfall oder bei Personalausfall durch Kündigung.Zusätzlich hat der Bieter mit Angebotsabgabe zu erklären, dass:— er bei sich befähigte Personen zur Durchführung aller in den Vergabeunterlagen geforderten Prüfungen durch Sachkundige bzw. befähigte Personen beschäftigt,— er bei sich eine befähigte Person, die über ein gültiges Zertifikat oder einen sonstigen gültigen Qualifikationsnachweis verfügt, das/der sie als "Beauftragte Person Gefahrstoff" ausweist, beschäftigt,— er zertifizierter Systempartner entsprechend des TAC-Partnerkonzeptes der Firma Schneider Elektric Buildings Germany GmbH ist,— er mindestens ein Projekt mit mehr als 3 000 physikalischen Datenpunkten per Definition der DIN EN ISO 16484-3 realisiert hat.Mindestanforderungen:Als geeignet gilt ein Bieter nur dann, wenn er mindestens 51 Punkte erreicht.Zum Kriterium „Vergleichbare Leistungen“:Es ist mindestens eine, maximal sind 5 mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung). Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufügen.Die angegebenen vergleichbaren Leistungen müssen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:— Branchenumfeld Bank-, Verwaltungs- und Bürogebäude,— Aktualität/Vertragsende nicht vor 2009,— Größe (Nettogeschoßfläche über 13 000 qm).Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wen deren Mitglieder insgesamt eine vergleichbare Leistung angeben.Der Bieter hat mit Angebotsabgabe zu erklären, dass:— er bei sich befähigte Personen zur Durchführung aller in den Vergabeunterlagen geforderten Prüfungen durch Sachkundige bzw. befähigte Personen beschäftigt,— er bei sich eine befähigte Person, die über ein gültiges Zertifikat oder einen sonstigen gültigen Qualifikationsnachweis verfügt, das/der sie als "Beauftragte Person Gefahrstoff" ausweist, beschäftigt,— er zertifizierter Systempartner entsprechend des TAC-Partnerkonzeptes der Firma Schneider Elektric Buildings Germany GmbH ist,— er mindestens ein Projekt mit mehr als 3 000 physikalischen Datenpunkten per Definition der DIN EN ISO 16484-3 realisiert hat.
Zu Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung:Im Rahmen der Eignungsprüfung sind insg. 100 Punkte erreichbar. Als geeignet gilt ein Bieter nur dann, wenn er mindestens 51 Punkte erreicht.Bei der technischen Leistungsfähigkeit sind insg. 100 Punkte erreichbar. Davon können:— 25 Punkte bei dem Kriterium „Vergleichbare Leistungen“,— 25 Punkte bei dem Kriterium „Mitarbeiterzahlen“,— 15 Punkte bei dem Kriterium „Konzept zur Aktualisierung von Vorschriften und Normen“,— 10 Punkte bei dem Kriterium „Qualitätsmanagementsystem“,— 15 Punkte bei dem Kriterium „Mitarbeiterqualifikation und Schulung“ und,— 10 Punkte bei dem Kriterium „Konzept zur Sicherstellung von Vertretungsregelungen“ erreicht werden.Zum Kriterium „Vergleichbare Leistungen“:Es ist mindestens eine, maximal sind 5 mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung). Werden mehr als 5 vergleichbare Leistungen angegeben, gehen die 5 in die Tabellen im Formblatt „Bietererklärung“ eingetragenen vergleichbaren Leistungen in die Wertung ein. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufügen. Für jede in den Tabellen im Formblatt „Bietererklärung“ angegebene vergleichbare Leistung wird die KfW 5 Punkte vergeben.Die angegebenen vergleichbaren Leistungen müssen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:— Branchenumfeld Bank-, Verwaltungs- und Bürogebäude,— Aktualität/Vertragsende nicht vor 2009,— Größe (Nettogeschoßfläche über 13 000 qm).Hierzu sind in den jeweiligen Tabellen folgende Angaben zu machen:— Objektbezeichnung,— Branchenumfeld,— Ort des Objektes,— Objektgröße (Nettogeschoßfläche über 13 000 qm),— Vertragsende,— Beschreibung der Leistung nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad.Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn deren Mitglieder insgesamt eine vergleichbare Leistung angeben.Sofern die vorgegebenen Felder für die Eintragungen nicht ausreichend sind, können die Angaben auf gesonderten Anlagen mit Verweis auf die entsprechenden Felder beigefügt werden.Der Bieter erklärt sich mit Nennung der vergleichbaren Leistungen damit einverstanden, dass der Auftraggeber Erkundigungen bei dem Referenzgeber einholt.Zum Kriterium „Mitarbeiterzahlen“:Bei den Angaben der Bieter zur Anzahl der in den Jahren 2009 bis 2011 jahresdurchschnittlich bei ihnen beschäftigten und für die bei diesem Los zu erbringenden vergleichbaren Leistungen eingesetzten qualifizierten Mitarbeitern können max. 25 Punkte erreicht werden.Die Angaben der Bieter werden innerhalb der im Folgenden festgelegten Grenzwerte bewertet.< 10 Mitarbeiter = 0 Punkte.10 Mitarbeiter = 5 Punkte≥ 50 Mitarbeiter = 25 Punkte.Die Bewertungen für die zwischen den vorgenannten Werten liegenden Angaben werden jeweils interpoliert.Zum Kriterium „Konzept zur Aktualisierung von Vorschriften und Normen“:Die KfW erwartet hier Angaben dazu, wie der Bieter die Aktualisierung von Vorschriften und Normen organisiert und wie deren lückenlose Einhaltung sichergestellt wird.Vom Bieter werden Angaben in Form eines Textes und/oder eines Ablaufplans erwartet.Zum Kriterium „Qualitätsmanagementsystem“:Die KfW erwartet hier Ausführungen zu den bestehenden, innerbetrieblichen Abläufen (übergeordnetes Betriebskonzept) des Bieters. Für die KfW von besonderem Interesse sind neben der Grundstruktur der regelmäßigen internen Abläufe bei der Durchführung vergleichbarer Leistungen gem. Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung, insb. die Beschreibung beim Bieter bereits etablierter Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Leistungen (Zertifizierungen etc.).Zum Kriterium „Mitarbeiterqualifikation und Schulung“:Die KfW erwartet hier Angaben der Bieter, wie viele ihrer Mitarbeiter im Bereich der Instandhaltung jeweils pro Jahr in den Referenzjahren 2009, 2010 und 2011 anlagenspezifisch geschult sowie fort- und weitergebildet wurden und wie viele Mitarbeiter jeweils pro Jahr (als Durchschnittswert) fest angestellt waren (Leiharbeiter und Minijobber sind ausgenommen).Der Bewerber erhält die volle Punktzahl bei einem Schulungsquotienten von 3 (d. h. Anzahl der geschulten Mitarbeiter/Jahr dividiert durch die durchschnittliche Gesamtmitarbeiterzahl im betreffenden Jahr, aufaddiert für die Jahre 2009, 2011 und 2012).Null Punkte werden vergeben, wenn der Schulungsquotient kleiner als 1,5 ist.Werte zwischen 1,5 und 3 werden im Wege der Interpolation bewertet.Zum Kriterium „Konzept zur Sicherstellung von Vertretungsregelungen“:Die KfW erwartet hier Ausführungen zu dem Konzept für den Einsatz von Mitarbeitern bei Projekten, die mit dem der KfW vergleichbar sind (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung). Für die KfW von besonderem Interesse sind Darstellungen von Maßnahmen zur Sicherstellung von Vertretungsregelungen im Urlaubs-, Krankheits- und Schulungsfall oder bei Personalausfall durch Kündigung.Zusätzlich hat der Bieter mit Angebotsabgabe zu erklären, dass:— er bei sich befähigte Personen zur Durchführung aller in den Vergabeunterlagen geforderten Prüfungen durch Sachkundige bzw. befähigte Personen beschäftigt,— er bei sich eine befähigte Person, die über ein gültiges Zertifikat oder einen sonstigen gültigen Qualifikationsnachweis verfügt, das/der sie als "Beauftragte Person Gefahrstoff" ausweist, beschäftigt,— er zertifizierter Systempartner entsprechend des TAC-Partnerkonzeptes der Firma Schneider Elektric Buildings Germany GmbH ist,— er mindestens ein Projekt mit mehr als 3 000 physikalischen Datenpunkten per Definition der DIN EN ISO 16484-3 realisiert hat.Mindestanforderungen:Als geeignet gilt ein Bieter nur dann, wenn er mindestens 51 Punkte erreicht.Zum Kriterium „Vergleichbare Leistungen“:Es ist mindestens eine, maximal sind 5 mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung). Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufügen.Die angegebenen vergleichbaren Leistungen müssen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:— Branchenumfeld Bank-, Verwaltungs- und Bürogebäude,— Aktualität/Vertragsende nicht vor 2009,— Größe (Nettogeschoßfläche über 13 000 qm).Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wen deren Mitglieder insgesamt eine vergleichbare Leistung angeben.Der Bieter hat mit Angebotsabgabe zu erklären, dass:— er bei sich befähigte Personen zur Durchführung aller in den Vergabeunterlagen geforderten Prüfungen durch Sachkundige bzw. befähigte Personen beschäftigt,— er bei sich eine befähigte Person, die über ein gültiges Zertifikat oder einen sonstigen gültigen Qualifikationsnachweis verfügt, das/der sie als "Beauftragte Person Gefahrstoff" ausweist, beschäftigt,— er zertifizierter Systempartner entsprechend des TAC-Partnerkonzeptes der Firma Schneider Elektric Buildings Germany GmbH ist,— er mindestens ein Projekt mit mehr als 3 000 physikalischen Datenpunkten per Definition der DIN EN ISO 16484-3 realisiert hat.
— er zertifizierter Systempartner entsprechend des TAC-Partnerkonzeptes der Firma Schneider Elektric Buildings Germany GmbH ist,
— er mindestens ein Projekt mit mehr als 3 000 physikalischen Datenpunkten per Definition der DIN EN ISO 16484-3 realisiert hat.
Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wen deren Mitglieder insgesamt eine vergleichbare Leistung angeben.
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Sicherheitsleitsystem und Zutrittskontrollanlagen
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Leistungspaketes ist insbesondere die Instandhaltung (Wartung, Inspektion, wiederkehrende Prüfungen, Instandsetzungen), Tätigkeiten, Außer- und Wiederinbetriebnahme, Stilllegung, Störungsmanagement, Zusatzleistungen und Sonderleistungen an den zu betreuenden Anlagen und Bauteilen in der Form, dass jederzeit die Betriebssicherheit, die Wirtschaftlichkeit und der Werterhalt gewährleistet sind.Zu den Bauteilen des Gewerkes zählen insbesondere:— Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, wie,—— Zutrittskontrollanlagen,—— Videoüberwachungsanlagen,—— dezentrale Türsprechanlagen,—— Sicherheitszentralen,— Nutzungsspezifische Anlagen, wie,—— Automatische Schrankenanlagen.
Gegenstand dieses Leistungspaketes ist insbesondere die Instandhaltung (Wartung, Inspektion, wiederkehrende Prüfungen, Instandsetzungen), Tätigkeiten, Außer- und Wiederinbetriebnahme, Stilllegung, Störungsmanagement, Zusatzleistungen und Sonderleistungen an den zu betreuenden Anlagen und Bauteilen in der Form, dass jederzeit die Betriebssicherheit, die Wirtschaftlichkeit und der Werterhalt gewährleistet sind.Zu den Bauteilen des Gewerkes zählen insbesondere:— Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, wie,—— Zutrittskontrollanlagen,—— Videoüberwachungsanlagen,—— dezentrale Türsprechanlagen,—— Sicherheitszentralen,— Nutzungsspezifische Anlagen, wie,—— Automatische Schrankenanlagen.
— Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, wie,
—— Zutrittskontrollanlagen,
—— Videoüberwachungsanlagen,
—— dezentrale Türsprechanlagen,
—— Sicherheitszentralen,
— Nutzungsspezifische Anlagen, wie,
—— Automatische Schrankenanlagen.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Zu Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung:Im Rahmen der Eignungsprüfung sind insg. 100 Punkte erreichbar. Als geeignet gilt ein Bieter nur dann, wenn er mindestens 51 Punkte erreicht.Bei der technischen Leistungsfähigkeit sind insg. 100 Punkte erreichbar. Davon können:— 25 Punkte bei dem Kriterium „Vergleichbare Leistungen“,— 25 Punkte bei dem Kriterium „Mitarbeiterzahlen“,— 15 Punkte bei dem Kriterium „Konzept zur Aktualisierung von Vorschriften und Normen“,— 10 Punkte bei dem Kriterium „Qualitätsmanagementsystem“,— 15 Punkte bei dem Kriterium „Mitarbeiterqualifikation und Schulung“ und,— 10 Punkte bei dem Kriterium „Konzept zur Sicherstellung von Vertretungsregelungen“ erreicht werden.Zum Kriterium „Vergleichbare Leistungen“:Es ist mindestens eine, maximal sind 5 mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung). Werden mehr als 5 vergleichbare Leistungen angegeben, gehen die 5 in die Tabellen im Formblatt „Bietererklärung“ eingetragenen vergleichbaren Leistungen in die Wertung ein. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufügen. Für jede in den Tabellen im Formblatt „Bietererklärung“ angegebene vergleichbare Leistung wird die KfW 5 Punkte vergeben.Die angegebenen vergleichbaren Leistungen müssen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:— Branchenumfeld Bank-, Verwaltungs- und Bürogebäude,— Aktualität/Vertragsende nicht vor 2009,— Größe (Nettogeschoßfläche über 13 000 qm).Hierzu sind in den jeweiligen Tabellen folgende Angaben zu machen:— Objektbezeichnung,— Branchenumfeld,— Ort des Objektes,— Objektgröße (Nettogeschoßfläche über 13 000 qm),— Vertragsende,— Beschreibung der Leistung nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad.Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn deren Mitglieder insgesamt eine vergleichbare Leistung angeben.Sofern die vorgegebenen Felder für die Eintragungen nicht ausreichend sind, können die Angaben auf gesonderten Anlagen mit Verweis auf die entsprechenden Felder beigefügt werden.Der Bieter erklärt sich mit Nennung der vergleichbaren Leistungen damit einverstanden, dass der Auftraggeber Erkundigungen bei dem Referenzgeber einholt.Zum Kriterium „Mitarbeiterzahlen“:Bei den Angaben der Bieter zur Anzahl der in den Jahren 2009 bis 2011 jahresdurchschnittlich bei ihnen beschäftigten und für die bei diesem Los zu erbringenden vergleichbaren Leistungen eingesetzten qualifizierten Mitarbeitern können max. 25 Punkte erreicht werden.Die Angaben der Bieter werden innerhalb der im Folgenden festgelegten Grenzwerte bewertet.< 10 Mitarbeiter = 0 Punkte.10 Mitarbeiter = 5 Punkte≥ 50 Mitarbeiter = 25 Punkte.Die Bewertungen für die zwischen den vorgenannten Werten liegenden Angaben werden jeweils interpoliert.Zum Kriterium „Konzept zur Aktualisierung von Vorschriften und Normen“:Die KfW erwartet hier Angaben dazu, wie der Bieter die Aktualisierung von Vorschriften und Normen organisiert und wie deren lückenlose Einhaltung sichergestellt wird.Vom Bieter werden Angaben in Form eines Textes und/oder eines Ablaufplans erwartet.Zum Kriterium „Qualitätsmanagementsystem“:Die KfW erwartet hier Ausführungen zu den bestehenden, innerbetrieblichen Abläufen (übergeordnetes Betriebskonzept) des Bieters. Für die KfW von besonderem Interesse sind neben der Grundstruktur der regelmäßigen internen Abläufe bei der Durchführung vergleichbarer Leistungen gem. Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung, insb. die Beschreibung beim Bieter bereits etablierter Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Leistungen (Zertifizierungen etc.).Zum Kriterium „Mitarbeiterqualifikation und Schulung“:Die KfW erwartet hier Angaben der Bieter, wie viele ihrer Mitarbeiter im Bereich der Instandhaltung jeweils pro Jahr in den Referenzjahren 2009, 2010 und 2011 anlagenspezifisch geschult sowie fort- und weitergebildet wurden und wie viele Mitarbeiter jeweils pro Jahr (als Durchschnittswert) fest angestellt waren (Leiharbeiter und Minijobber sind ausgenommen).Der Bewerber erhält die volle Punktzahl bei einem Schulungsquotienten von 3 (d. h. Anzahl der geschulten Mitarbeiter/Jahr dividiert durch die durchschnittliche Gesamtmitarbeiterzahl im betreffenden Jahr, aufaddiert für die Jahre 2009, 2011 und 2012).Null Punkte werden vergeben, wenn der Schulungsquotient kleiner als 1,5 ist.Werte zwischen 1,5 und 3 werden im Wege der Interpolation bewertet.Zum Kriterium „Konzept zur Sicherstellung von Vertretungsregelungen“:Die KfW erwartet hier Ausführungen zu dem Konzept für den Einsatz von Mitarbeitern bei Projekten, die mit dem der KfW vergleichbar sind (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung). Für die KfW von besonderem Interesse sind Darstellungen von Maßnahmen zur Sicherstellung von Vertretungsregelungen im Urlaubs-, Krankheits- und Schulungsfall oder bei Personalausfall durch Kündigung.Zusätzlich hat der Bieter mit Angebotsabgabe zu erklären, dass:— er bei sich befähigte Personen zur Durchführung aller in den Vergabeunterlagen geforderten Prüfungen durch Sachkundige bzw. befähigte Personen beschäftigt,— er bei sich eine befähigte Person, die über ein gültiges Zertifikat oder einen sonstigen gültigen Qualifikationsnachweis verfügt, das/der sie als "Beauftragte Person Gefahrstoff" ausweist, beschäftigt,— er zertifizierter Systempartner für das Produkt Winguard Professional der Firma Advancis Software & Services GmbH (mind. Silver) ist,— er zertifizierter Systempartner für das Sicherheitsmanagementsystem P2000 der Firma Johnson Controls Systems & Services GmbH ist.Mindestanforderungen:Als geeignet gilt ein Bieter nur dann, wenn er mindestens 51 Punkte erreicht.Zum Kriterium „Vergleichbare Leistungen“:Es ist mindestens eine, maximal sind fünf mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung). Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufügen.Die angegebenen vergleichbaren Leistungen müssen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:— Branchenumfeld Bank-, Verwaltungs- und Bürogebäude,— Aktualität/Vertragsende nicht vor 2009,— Größe (Nettogeschoßfläche über 13 000 qm).Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn deren Mitglieder insgesamt eine vergleichbare Leistung angeben.Der Bieter hat mit Angebotsabgabe zu erklären, dass:— er bei sich befähigte Personen zur Durchführung aller in den Vergabeunterlagen geforderten Prüfungen durch Sachkundige bzw. befähigte Personen beschäftigt,— er bei sich eine befähigte Person, die über ein gültiges Zertifikat oder einen sonstigen gültigen Qualifikationsnachweis verfügt, das/der sie als "Beauftragte Person Gefahrstoff" ausweist, beschäftigt,— er zertifizierter Systempartner für das Produkt Winguard Professional der Firma Advancis Software & Services GmbH (mind. Silver) ist,— er zertifizierter Systempartner für das Sicherheitsmanagementsystem P2000 der Firma Johnson Controls Systems & Services GmbH ist.
Zu Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung:Im Rahmen der Eignungsprüfung sind insg. 100 Punkte erreichbar. Als geeignet gilt ein Bieter nur dann, wenn er mindestens 51 Punkte erreicht.Bei der technischen Leistungsfähigkeit sind insg. 100 Punkte erreichbar. Davon können:— 25 Punkte bei dem Kriterium „Vergleichbare Leistungen“,— 25 Punkte bei dem Kriterium „Mitarbeiterzahlen“,— 15 Punkte bei dem Kriterium „Konzept zur Aktualisierung von Vorschriften und Normen“,— 10 Punkte bei dem Kriterium „Qualitätsmanagementsystem“,— 15 Punkte bei dem Kriterium „Mitarbeiterqualifikation und Schulung“ und,— 10 Punkte bei dem Kriterium „Konzept zur Sicherstellung von Vertretungsregelungen“ erreicht werden.Zum Kriterium „Vergleichbare Leistungen“:Es ist mindestens eine, maximal sind 5 mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung). Werden mehr als 5 vergleichbare Leistungen angegeben, gehen die 5 in die Tabellen im Formblatt „Bietererklärung“ eingetragenen vergleichbaren Leistungen in die Wertung ein. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufügen. Für jede in den Tabellen im Formblatt „Bietererklärung“ angegebene vergleichbare Leistung wird die KfW 5 Punkte vergeben.Die angegebenen vergleichbaren Leistungen müssen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:— Branchenumfeld Bank-, Verwaltungs- und Bürogebäude,— Aktualität/Vertragsende nicht vor 2009,— Größe (Nettogeschoßfläche über 13 000 qm).Hierzu sind in den jeweiligen Tabellen folgende Angaben zu machen:— Objektbezeichnung,— Branchenumfeld,— Ort des Objektes,— Objektgröße (Nettogeschoßfläche über 13 000 qm),— Vertragsende,— Beschreibung der Leistung nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad.Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn deren Mitglieder insgesamt eine vergleichbare Leistung angeben.Sofern die vorgegebenen Felder für die Eintragungen nicht ausreichend sind, können die Angaben auf gesonderten Anlagen mit Verweis auf die entsprechenden Felder beigefügt werden.Der Bieter erklärt sich mit Nennung der vergleichbaren Leistungen damit einverstanden, dass der Auftraggeber Erkundigungen bei dem Referenzgeber einholt.Zum Kriterium „Mitarbeiterzahlen“:Bei den Angaben der Bieter zur Anzahl der in den Jahren 2009 bis 2011 jahresdurchschnittlich bei ihnen beschäftigten und für die bei diesem Los zu erbringenden vergleichbaren Leistungen eingesetzten qualifizierten Mitarbeitern können max. 25 Punkte erreicht werden.Die Angaben der Bieter werden innerhalb der im Folgenden festgelegten Grenzwerte bewertet.< 10 Mitarbeiter = 0 Punkte.10 Mitarbeiter = 5 Punkte≥ 50 Mitarbeiter = 25 Punkte.Die Bewertungen für die zwischen den vorgenannten Werten liegenden Angaben werden jeweils interpoliert.Zum Kriterium „Konzept zur Aktualisierung von Vorschriften und Normen“:Die KfW erwartet hier Angaben dazu, wie der Bieter die Aktualisierung von Vorschriften und Normen organisiert und wie deren lückenlose Einhaltung sichergestellt wird.Vom Bieter werden Angaben in Form eines Textes und/oder eines Ablaufplans erwartet.Zum Kriterium „Qualitätsmanagementsystem“:Die KfW erwartet hier Ausführungen zu den bestehenden, innerbetrieblichen Abläufen (übergeordnetes Betriebskonzept) des Bieters. Für die KfW von besonderem Interesse sind neben der Grundstruktur der regelmäßigen internen Abläufe bei der Durchführung vergleichbarer Leistungen gem. Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung, insb. die Beschreibung beim Bieter bereits etablierter Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Leistungen (Zertifizierungen etc.).Zum Kriterium „Mitarbeiterqualifikation und Schulung“:Die KfW erwartet hier Angaben der Bieter, wie viele ihrer Mitarbeiter im Bereich der Instandhaltung jeweils pro Jahr in den Referenzjahren 2009, 2010 und 2011 anlagenspezifisch geschult sowie fort- und weitergebildet wurden und wie viele Mitarbeiter jeweils pro Jahr (als Durchschnittswert) fest angestellt waren (Leiharbeiter und Minijobber sind ausgenommen).Der Bewerber erhält die volle Punktzahl bei einem Schulungsquotienten von 3 (d. h. Anzahl der geschulten Mitarbeiter/Jahr dividiert durch die durchschnittliche Gesamtmitarbeiterzahl im betreffenden Jahr, aufaddiert für die Jahre 2009, 2011 und 2012).Null Punkte werden vergeben, wenn der Schulungsquotient kleiner als 1,5 ist.Werte zwischen 1,5 und 3 werden im Wege der Interpolation bewertet.Zum Kriterium „Konzept zur Sicherstellung von Vertretungsregelungen“:Die KfW erwartet hier Ausführungen zu dem Konzept für den Einsatz von Mitarbeitern bei Projekten, die mit dem der KfW vergleichbar sind (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung). Für die KfW von besonderem Interesse sind Darstellungen von Maßnahmen zur Sicherstellung von Vertretungsregelungen im Urlaubs-, Krankheits- und Schulungsfall oder bei Personalausfall durch Kündigung.Zusätzlich hat der Bieter mit Angebotsabgabe zu erklären, dass:— er bei sich befähigte Personen zur Durchführung aller in den Vergabeunterlagen geforderten Prüfungen durch Sachkundige bzw. befähigte Personen beschäftigt,— er bei sich eine befähigte Person, die über ein gültiges Zertifikat oder einen sonstigen gültigen Qualifikationsnachweis verfügt, das/der sie als "Beauftragte Person Gefahrstoff" ausweist, beschäftigt,— er zertifizierter Systempartner für das Produkt Winguard Professional der Firma Advancis Software & Services GmbH (mind. Silver) ist,— er zertifizierter Systempartner für das Sicherheitsmanagementsystem P2000 der Firma Johnson Controls Systems & Services GmbH ist.Mindestanforderungen:Als geeignet gilt ein Bieter nur dann, wenn er mindestens 51 Punkte erreicht.Zum Kriterium „Vergleichbare Leistungen“:Es ist mindestens eine, maximal sind fünf mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung). Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufügen.Die angegebenen vergleichbaren Leistungen müssen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:— Branchenumfeld Bank-, Verwaltungs- und Bürogebäude,— Aktualität/Vertragsende nicht vor 2009,— Größe (Nettogeschoßfläche über 13 000 qm).Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn deren Mitglieder insgesamt eine vergleichbare Leistung angeben.Der Bieter hat mit Angebotsabgabe zu erklären, dass:— er bei sich befähigte Personen zur Durchführung aller in den Vergabeunterlagen geforderten Prüfungen durch Sachkundige bzw. befähigte Personen beschäftigt,— er bei sich eine befähigte Person, die über ein gültiges Zertifikat oder einen sonstigen gültigen Qualifikationsnachweis verfügt, das/der sie als "Beauftragte Person Gefahrstoff" ausweist, beschäftigt,— er zertifizierter Systempartner für das Produkt Winguard Professional der Firma Advancis Software & Services GmbH (mind. Silver) ist,— er zertifizierter Systempartner für das Sicherheitsmanagementsystem P2000 der Firma Johnson Controls Systems & Services GmbH ist.
— er zertifizierter Systempartner für das Produkt Winguard Professional der Firma Advancis Software & Services GmbH (mind. Silver) ist,
— er zertifizierter Systempartner für das Sicherheitsmanagementsystem P2000 der Firma Johnson Controls Systems & Services GmbH ist.
Referenznummer: VSt. 124/10
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt am Main.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Allgemeine Informationen zu den Ziffern III.2.1) bis III.2.3):
Sämtliche Angaben, Erklärungen und Nachweise sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist (Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung) mit dem Angebot einzureichen. Ein Verweis auf frühere Angebote/Bewerbungen ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot einzureichen sind, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von Eignungsnachweisen im Original innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.
Sämtliche Angaben, Erklärungen und Nachweise sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist (Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung) mit dem Angebot einzureichen. Ein Verweis auf frühere Angebote/Bewerbungen ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot einzureichen sind, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von Eignungsnachweisen im Original innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.
Wenn der Bieter beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen angeben. Die konkrete Benennung von Art und Umfang der Leistungen soll im Formblatt "Bietererklärung" erfolgen. Anlage 6 zu Teil B (B07 "Nachunternehmer") ist vollständig auszufüllen und mit dem Angebot abzugeben.
Wenn der Bieter beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen angeben. Die konkrete Benennung von Art und Umfang der Leistungen soll im Formblatt "Bietererklärung" erfolgen. Anlage 6 zu Teil B (B07 "Nachunternehmer") ist vollständig auszufüllen und mit dem Angebot abzugeben.
Die Namen der Nachunternehmen sind nur auf Verlangen der KfW anzugeben. Ferner hat der Bieter auf Verlangen der KfW die Eignung der Nachunternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, nachzuweisen. Die KfW wird die Angabe der Namen und den Nachweis der Eignung der Nachunternehmen erst dann verlangen, wenn der Bieter ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage kommt. In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von der KfW zu bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tage beträgt - einzureichen.
Die Namen der Nachunternehmen sind nur auf Verlangen der KfW anzugeben. Ferner hat der Bieter auf Verlangen der KfW die Eignung der Nachunternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, nachzuweisen. Die KfW wird die Angabe der Namen und den Nachweis der Eignung der Nachunternehmen erst dann verlangen, wenn der Bieter ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage kommt. In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von der KfW zu bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tage beträgt - einzureichen.
Wenn sich der Bieter bei der Erfüllung eines Auftrags der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen möchte (siehe § 7 EG Abs. 9 VOL/A), hat er bereits in seinem Angebot.
— die Namen dieser Unternehmen anzugeben,
— den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (z.B. mittels einer Verpflichtungserklärung der Unternehmen, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bieter die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen) und,
— den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (z.B. mittels einer Verpflichtungserklärung der Unternehmen, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bieter die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen) und,
— die Eignung dieser Unternehmen nachzuweisen.
Der Nachweis kann mit dem Muster gem. Anlage 2 zum Formblatt "Bietererklärung" geführt werden.
Handelt es sich bei den Unternehmen, derer sich der Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, um Nachunternehmen, sind die genannten Informationen und Nachweise abweichend von den vorstehenden Ausführungen bereits mit dem Angebot einzureichen.
Handelt es sich bei den Unternehmen, derer sich der Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, um Nachunternehmen, sind die genannten Informationen und Nachweise abweichend von den vorstehenden Ausführungen bereits mit dem Angebot einzureichen.
Kann ein Bieter aus einem berechtigten Grund die von der KfW geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er den Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der KfW für geeignet erachteter Belege nachweisen (siehe § 7 EG Abs. 5 S. 2 VOL/A). Der Bieter sollte der KfW in diesem Fall rechtzeitig vor der Einreichung seines Angebots anzeigen, dass er einen Nachweis nicht beibringen kann und der KfW in diesem Zusammenhang den berechtigten Grund angeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen. Die KfW wird dem Bieter dann mitteilen, ob sie den alternativen Beleg für geeignet erachtet. Der Bieter hat sodann den alternativen Beleg seinem Angebot beizufügen.
Kann ein Bieter aus einem berechtigten Grund die von der KfW geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er den Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der KfW für geeignet erachteter Belege nachweisen (siehe § 7 EG Abs. 5 S. 2 VOL/A). Der Bieter sollte der KfW in diesem Fall rechtzeitig vor der Einreichung seines Angebots anzeigen, dass er einen Nachweis nicht beibringen kann und der KfW in diesem Zusammenhang den berechtigten Grund angeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen. Die KfW wird dem Bieter dann mitteilen, ob sie den alternativen Beleg für geeignet erachtet. Der Bieter hat sodann den alternativen Beleg seinem Angebot beizufügen.
Der Bieter/bei Bietergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft erklärt, dass:
— er alle gewerbe- und standesrechtlichen Voraussetzungen, die gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, erfüllt, soweit diese für die Erbringung der angebotenen Leistung erforderlich sind,
— über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— er sich nicht in Liquidation befindet,
— er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt,
— er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— er nicht im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat,
— ihm keine Kenntnis über einen Ausschlussgrund der Unzuverlässigkeit nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt,
— er Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
— er bei Abgabe dieses Teilnahmeantrags keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z.B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter und,
— er bei Abgabe dieses Teilnahmeantrags keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z.B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter und,
— er den folgenden Wortlaut des § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Kenntnis genommen hat.
§ 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge.
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.
— und dass die entsprechenden, in Art. 23 AEntG genannten Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter gilt als wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig, wenn er erklärt,
— den Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung mit folgenden Mindestdeckungssummen zu erbringen:
(zweifach maximiert/Versicherungsjahr):
— 5 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden,
— 2 500 000 EUR für reine Vermögensschäden,
— 500 000 EUR für Schlüsselschäden,
— 500 000 EUR pro Schadensfall für Bearbeitungsschäden,
— 500 000 EUR für Allmählichkeitsschäden und den Versicherungsschutz mit mindestens den vorgenannten Merkmalen über die gesamte Laufzeit des Vertrags vorzuhalten,
— vor Zuschlagserteilung binnen 6 KT nach Aufforderung eine positive Bankauskunft gem. § 7 EG Abs. 2 lit. a) VOL/A vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Achtung: vgl. Ziffer 5 der Anhänge B dieser Bekanntmachung zu den jeweiligen Losen.
Mindeststandards:
Zu Los 1:
Als geeignet gilt ein Bieter nur dann, wenn er mindestens 51 Punkte erreicht.
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe zu erklären, dass er berechtigt ist, als zugelassene Überwachungsstelle alle in den Vergabeunterlagen geforderten Prüfungen durchzuführen.
Zu Los 2:
Zum Kriterium „Vergleichbare Leistungen“:
Es ist mindestens eine, maximal sind 5 mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung). Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufügen.
Es ist mindestens eine, maximal sind 5 mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung). Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufügen.
Die angegebenen vergleichbaren Leistungen müssen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:
— Branchenumfeld Bank-, Verwaltungs- und Bürogebäude,
— Aktualität/Vertragsende nicht vor 2009,
— Größe (Nettogeschoßfläche über 13 000 qm).
Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn deren Mitglieder insgesamt eine vergleichbare Leistung angeben.
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe zu erklären, dass:
— er bei sich befähigte Personen zur Durchführung aller in den Vergabeunterlagen geforderten Prüfungen durch Sachkundige bzw. befähigte Personen beschäftigt,
— er bei sich eine befähigte Person, die über ein gültiges Zertifikat oder einen sonstigen gültigen Qualifikationsnachweis verfügt, das/der sie als "Beauftragte Person Gefahrstoff" ausweist, beschäftigt.
Zu Los 3:
— er bei sich einen Mitarbeiter der im Auftragsfalle eingesetzt wird, der im Besitz der erforderlichen gültigen Schaltberechtigung im Bereich "Elektrotechnik" für Mittelspannungsanlagen ist, beschäftigt,
— er bei sich eine befähigte Person beschäftigt, die über ein gültiges Zertifikat oder einen sonstigen gültigen Qualifikationsnachweis verfügt, das/der sie als "Beauftragte Person Gefahrstoff" ausweist.
Zu Los 4:
Zu Los 5:
— er bei sich eine befähigte Person, die über ein gültiges Zertifikat oder einen sonstigen gültigen Qualifikationsnachweis verfügt, das/der sie als "Beauftragte Person Gefahrstoff" ausweist, beschäftigt,
— er bestätigt, dass er berechtigt und befugt ist, an den vertraglich genannten Brandmeldeanlagen Instandhaltungsleistungen (Begriff nach DIN 31051) durchzuführen.
Zu Los 6:
— er über eine Berechtigung gem. § 3 - Verordnung über Anlagen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (WasgefStAnlV) verfügt.
Zu Los 7:
— er über eine Berechtigung gem. §3 - Verordnung über Anlagen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (WasgefStAnlV) verfügt.
Zu Los 8:
Zu Los 9:
— er zertifizierter Systempartner entsprechend des TAC-Partnerkonzeptes der Firma Schneider Elektric Buildings Germany GmbH ist,
— er mindestens ein Projekt mit mehr als 3 000 physikalischen Datenpunkten per Definition der DIN EN ISO 16484-3 realisiert hat.
Zu Los 10:
— er zertifizierter Systempartner für das Produkt Winguard Professional der Firma Advancis Software & Services GmbH (mind. Silver) ist,
— er zertifizierter Systempartner für das Sicherheitsmanagementsystem P2000 der Firma Johnson Controls Systems & Services GmbH ist.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
— Der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung ist spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung mit folgenden Mindestdeckungssummen zu erbringen.
(zweifach maximiert/Versicherungsjahr):
— 5 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden,
— 2 500 000 EUR für reine Vermögensschäden,
— 500 000 EUR für Schlüsselschäden (inkl. Codekarten),
— 500 000 EUR pro Schadensfall für Bearbeitungsschäden,
— 500 000 EUR für Allmählichkeitsschäden.
Der Versicherungsschutz mit mindestens den vorgenannten Merkmalen ist über die gesamte Laufzeit des Vertrags vorzuhalten.
— Vor Zuschlagserteilung ist binnen 6 KT nach Aufforderung eine positive Bankauskunft gem. § 7 EG Abs. 2 lit. a) VOL/A vorzulegen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß Vergabeunterlagen.
(nach Vorlage prüffähiger Rechnungen an den AG).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft im Original unterzeichnete Erklärung (Formblatt in den Vergabeunterlagen) abzugeben, aus der hervorgeht:
— dass im Fall der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
— aus welchen Mitgliedern sie besteht,
— wen die Bietergemeinschaft als bevollmächtigten Vertreter benennt,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch während der Auftragsdurchführung gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-09-01 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Name: HFK Rechtsanwälte LLP
Postanschrift: Kettenhofweg 126
Kontaktperson: HFK Rechtsanwälte LLP
RA Christoph Kaiser
E-Mail: tgm-frankfurt@hfk.de📧
URL für weitere Informationen: http://www.hfk.de🌏
URL der Dokumente: http://www.hfk.de🌏
1. Interessenten müssen in ihrem Schreiben zur Abforderung der Vergabeunterlagen genau benennen, für welche(s) Los(e) sie die Unterlagen abfordern,
2. Die KfW behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bietern/den Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bieter/die Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch die KfW nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bieter/die Bietergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen,
2. Die KfW behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bietern/den Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bieter/die Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch die KfW nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bieter/die Bietergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen,
3. Die Angebotsunterlagen nebst den zugehörigen Anlagen können ausschließlich bei HFK Rechtsanwälte LLP, Rechtsanwalt Christoph Kaiser, Kettenhofweg 126, 60325 Frankfurt am Main, DEUTSCHLAND, unter folgender E-Mail-Adresse angefordert werden: tgm-frankfurt@hfk.de,
3. Die Angebotsunterlagen nebst den zugehörigen Anlagen können ausschließlich bei HFK Rechtsanwälte LLP, Rechtsanwalt Christoph Kaiser, Kettenhofweg 126, 60325 Frankfurt am Main, DEUTSCHLAND, unter folgender E-Mail-Adresse angefordert werden: tgm-frankfurt@hfk.de,
4. Das Angebot soll in dreifacher Ausfertigung schriftlich eingereicht werden (ein Original (zwingend) und 2 Kopien). Das Original ist in gebundener Form (einheitliches Dokument, dessen einzelne Bestandteile fest miteinander verbunden sind, z.B. geheftet, leimgebunden) einzureichen und als solches zu kennzeichnen. 2 Exemplare sind als Kopie zu kennzeichnen,
4. Das Angebot soll in dreifacher Ausfertigung schriftlich eingereicht werden (ein Original (zwingend) und 2 Kopien). Das Original ist in gebundener Form (einheitliches Dokument, dessen einzelne Bestandteile fest miteinander verbunden sind, z.B. geheftet, leimgebunden) einzureichen und als solches zu kennzeichnen. 2 Exemplare sind als Kopie zu kennzeichnen,
5. Zur Erstellung des Angebots sind die von HFK Rechtsanwälte LLP im Auftrag der KfW übersandten Dokumente bzw. die übersandte .83-Datei zu verwenden. Die entsprechenden Teile der Vergabeunterlagen sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen sowie entsprechend zu unterzeichnen. Für Einzelheiten zur Angebotsabgabe vergl. Teil A der Vergabeunterlagen. Das Angebot muss in einem verschlossenen Umschlag bis spätestens zum 29.5.2012, 10:00 Uhr der KfW Vergabestelle, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main, DEUTSCHLAND, zugegangen sein.
5. Zur Erstellung des Angebots sind die von HFK Rechtsanwälte LLP im Auftrag der KfW übersandten Dokumente bzw. die übersandte .83-Datei zu verwenden. Die entsprechenden Teile der Vergabeunterlagen sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen sowie entsprechend zu unterzeichnen. Für Einzelheiten zur Angebotsabgabe vergl. Teil A der Vergabeunterlagen. Das Angebot muss in einem verschlossenen Umschlag bis spätestens zum 29.5.2012, 10:00 Uhr der KfW Vergabestelle, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main, DEUTSCHLAND, zugegangen sein.
Bei einer direkten Abgabe des Angebots (persönlich, per Kurier, o.ä.) nutzen Sie bitte montags bis freitags in der Zeit von 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr die Warenannahme der KfW im 1. UG, Wirtschaftseinfahrt Nordarkade, über die Zufahrt Bockenheimer Landstraße 124/Zeppelinallee. In der Zeit von 17:00 Uhr bis 6:00 Uhr sowie samstags und an Sonn- und Feiertagen steht Ihnen unser Sicherheitsdienst an der genannten Zufahrt zur Abgabe Ihres Angebots zur Verfügung,
Bei einer direkten Abgabe des Angebots (persönlich, per Kurier, o.ä.) nutzen Sie bitte montags bis freitags in der Zeit von 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr die Warenannahme der KfW im 1. UG, Wirtschaftseinfahrt Nordarkade, über die Zufahrt Bockenheimer Landstraße 124/Zeppelinallee. In der Zeit von 17:00 Uhr bis 6:00 Uhr sowie samstags und an Sonn- und Feiertagen steht Ihnen unser Sicherheitsdienst an der genannten Zufahrt zur Abgabe Ihres Angebots zur Verfügung,
6. Der Bieter hat den Umschlag mit dem beigefügten Kennzettel (Anlage 4 zum Formblatt "Bietererklärung") zu versehen. Eine Übermittlung des Angebots per E-Mail oder Telefax ist nicht zulässig. Eine Erstattung der Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots findet nicht statt.
6. Der Bieter hat den Umschlag mit dem beigefügten Kennzettel (Anlage 4 zum Formblatt "Bietererklärung") zu versehen. Eine Übermittlung des Angebots per E-Mail oder Telefax ist nicht zulässig. Eine Erstattung der Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots findet nicht statt.
7. Die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter die Bietererklärung als abgegeben. Die KfW bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit diese nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert werden,
7. Die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter die Bietererklärung als abgegeben. Die KfW bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit diese nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert werden,
8. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) an den in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Ansprechpartner für weitere Auskünfte, E-Mail-Adresse: tgm-frankfurt@hfk.de zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 18.5.2012, 12:00 Uhr eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
8. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) an den in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Ansprechpartner für weitere Auskünfte, E-Mail-Adresse: tgm-frankfurt@hfk.de zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 18.5.2012, 12:00 Uhr eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Erkennt ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätesten innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 101a und 107 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Erkennt ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätesten innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 101a und 107 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Quelle: OJS 2012/S 075-123813 (2012-04-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-03-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Zerstörungsfreie Prüfungen
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Zerstörungsfreie Prüfungen📦
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: VSt. 167/12
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-03-20 📅
Name: SGS TÜS Saar GmbH
Postanschrift: Am TÜV 1
Postort: Sulzbach
Postleitzahl: 66280
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Weber
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 563123
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag zurVergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Erkennt ein Bieter Verstöße gegenVergabevorschriften, so hat er diese spätesten innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangunggegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 101a und 107 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag zurVergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Erkennt ein Bieter Verstöße gegenVergabevorschriften, so hat er diese spätesten innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangunggegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 101a und 107 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Quelle: OJS 2013/S 060-099531 (2013-03-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-09-25) Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postort: Frankfurt am Main
Die KfW konnte nicht alle für die Leistungserbringung notwendigen Teilleistungen in dem ersten Offenen Vergabeverfahren beauftragen. Die Lose 1, 4 und 9 waren aufzuheben. Die Aufhebung der jeweiligen Lose wurden allen Bietern mitgeteilt. Die gegenständlichen Leistungen wurden wie folgt beschafft:
Los 1 - Prüfungen ZÜS (KfW - VSt. 167/12):
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb,
4 beteiligte Unternehmen.
eingegangene Angebote: 2.
Auftragnehmer: SGS-TÜV Saar GmbH, Am TÜV 1, 66280 Sulzbach, Deutschland.
Zuschlag am 25.3.2013.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge: EU-Amtsblatt-Nr. 2013/S 060-099531 vom 26.3.2013.
Los 4 - Befahranlagen:
Aufhebung nach § 20 EG S. 1 lit. a) VOL/A.
Los 9 - Gebäudeautomation:
Aufspaltung der Gesamtleistung in 2 Lose (Los 9 und Los 12) zwecks Herstellung breiteren Wettbewerbs.
Los 09 - Gebäudeautomation (KfW - VSt. 168/12):
Beschleunigtes Verhandlungsverfahren,
5 beteiligte Unternehmen.
eingegangene Angebote: 3
Auftragnehmer: Syscontrol GmbH, Königswinterer Straße 399, 53639 Königswinter, Deutschland.
Bekanntmachung: EU-Amtsblatt-Nr. 2013/S 067-111941 vom 5.4.2013.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge: 2013/S 159-278286 vom 17.8.2013.
Los 12 - Warn- und Schaltanlagen:
Offenes Vergabeverfahren.
eingegangene Angebote: 2.
Auftragnehmer: HGI GmbH, Gutenbergstr. 8, 48477 Hörstel, Deutschland.
Bekanntmachung: EU-Amtsblatt-Nr. 2013/S 088-150017 vom 7.5.2013.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge: 2013/S 159-278385 vom 17.8.2013.
Die KfW konnte nicht alle für die Leistungserbringung notwendigen Teilleistungen in dem ersten Offenen Vergabeverfahren beauftragen. Die Lose 1, 4 und 9 waren aufzuheben. Die Aufhebung der jeweiligen Lose wurden allen Bietern mitgeteilt. Die gegenständlichen Leistungen wurden wie folgt beschafft:
Los 1 - Prüfungen ZÜS (KfW - VSt. 167/12):
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb,
4 beteiligte Unternehmen.
eingegangene Angebote: 2.
Auftragnehmer: SGS-TÜV Saar GmbH, Am TÜV 1, 66280 Sulzbach, Deutschland.
Zuschlag am 25.3.2013.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge: EU-Amtsblatt-Nr. 2013/S 060-099531 vom 26.3.2013.
Los 4 - Befahranlagen:
Aufhebung nach § 20 EG S. 1 lit. a) VOL/A.
Los 9 - Gebäudeautomation:
Aufspaltung der Gesamtleistung in 2 Lose (Los 9 und Los 12) zwecks Herstellung breiteren Wettbewerbs.
Los 09 - Gebäudeautomation (KfW - VSt. 168/12):
Beschleunigtes Verhandlungsverfahren,
5 beteiligte Unternehmen.
eingegangene Angebote: 3
Auftragnehmer: Syscontrol GmbH, Königswinterer Straße 399, 53639 Königswinter, Deutschland.
Bekanntmachung: EU-Amtsblatt-Nr. 2013/S 067-111941 vom 5.4.2013.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge: 2013/S 159-278286 vom 17.8.2013.
Bekanntmachung: EU-Amtsblatt-Nr. 2013/S 088-150017 vom 7.5.2013.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge: 2013/S 159-278385 vom 17.8.2013.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (60)
2. Konzept zur Durchführung der Startphase (10)
3. Konzept zur Erbringung planbarer und nicht planbarer Leistungen (15)
4. Konzept zur Sicherstellung der Ersatzteilversorgung (5)
5. Organisationskonzept (10)
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-08-07 📅
Name: REKO Service GmbH & Co. KG
Postanschrift: Trinkbornstraße 22
Postort: Dörth
Postleitzahl: 56281
2️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-08-14 📅
Name: Imtech Deutschland GmbH & Co. KG
Postanschrift: De-Saint-Exupéry-Straße 10
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60549
3️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-08-09 📅
Name: Siemens AG
Postanschrift: Rödelheimer Landstr. 5-9
Postleitzahl: 60487