Die IHK-GfI mbH als zentraler IT-Dienstleister der Industrie- und Handelskammern in Deutschland plant ihr Angebotsportfolio um die Anwendung zentral gehostetes VoIP Telekommunikationssystem in Form von Privat-Cloud-Services für die Industrie- und Handelskammern in Deutschland zu erweitern. Es sollen u.a. folgende Leistungsmerkmale und Applikationen für die Industrie- und Handelskammern zur Verfügung gestellt werden: — Systemsoftware redundant auf einer virtuellen Serverplattform, — Mandantenfähigkeit des zentral gehosteten VoIP Telekommunikationssystem, — individuelles Rufnummernkonzept, — intelligentes standortübergreifendes Call-Routing, — IP Telefone mit Self-Labeling, Gigabit und FreeSetting, IP Softphones, — mobile Kommunikation per GSM Integration, DECT, WLAN, — Unified Communications mit allen typischen Anwendungen inklusive Conferencing Tools und UMS für Notes / Outlook, — Integrationsmöglichkeit von Lotus Notes Sametime und Microsoft Lync, — CTI mit Groupware und CRM, — multimediale ACD Technologie, — Billing-System. Das von der IHK-GfI mbH vorgesehene Business Modell setzt zwingend für die IHK-GfI mbH den Status Business- oder Systempartner eines Herstellers voraus. Das gewählte Business-Modell erfordert für eine erfolgreiche Vermarktung von TK Lösungen bei den Industrie- und Handelskammern durch die IHK-GfI mbH die Zertifizierung des zu vertreibenden Produktes durch den Hersteller, u.a. weil die IHK-GfI mbH als Anbieter im Markt für die IHKs auftritt und zusätzlich Managed-Services (1. und 2. Level) für die IHKs erbringen wird. Das zukünftige Angebot der IHK-GfI mbH richtet sich an die IHK Organisation, die aus 80 Industrie- und Handelskammern mit jeweiligen Haupt- und Zweigniederlassungen, dem Dachverband DIHK sowie der IHK-GfI zentral besteht. Der maximale Ausbau wird circa 15 000 Ports umfassen. Dieses Vergabeverfahren umfasst die Beschaffung der zentralen TK-Cloud-Lösung, ein Zertifizierungsverfahren der IHK-GfI mbH als Systempartner, Implementierung bei der IHK-GfI mbH und erste Kundensysteme.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-01-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-11-23.
Auftragsbekanntmachung (2012-11-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsinfrastruktur
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsinfrastruktur📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: IHK Gesellschaft für Informationsverarbeitung mbH
Postanschrift: Friedrichstraße 31
Postleitzahl: 60323
Postort: Frankfurt
Kontakt
Internetadresse: http://www.ihk-gfi.de/🌏
E-Mail: pbraun@orrick.com📧
Telefon: +49 6971588-340📞
Fax: +49 6971588-588 📠
Bewerber können bei der unter Ziffer I.1 genannten Stelle ein vorformuliertes Muster der Eigenerklärungen gemäß Ziffer III. 2.1 Nr. 1-6 und Inhalte einer Markterkundung anfordern.
Die Bewerber haben mit der Abgabe des Teilnahmeantrags, spätestens aber auf Anforderung des Auftraggebers, eine Vertraulichkeitserklärung abzugeben, mit der sie sich verpflichten, die Verdingungsunterlagen und etwaige weitere zur Angebotserstellung überlassenen Informationen vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, sowie Mitarbeiter und Subunternehmer ebenfalls zu einer entsprechenden Vertraulichkeit zu verpflichten. Ein vorformuliertes Muster der Vertraulichkeitserklärung ist bei der unter Ziffer I.1 genannten Stelle erhältlich. Die Unterzeichnung der Vertraulichkeitserklärung und deren Rücksendung per Fax ist Voraussetzung für den Erhalt der vorbezeichneten Unterlagen.
Bewerber können bei der unter Ziffer I.1 genannten Stelle ein vorformuliertes Muster der Eigenerklärungen gemäß Ziffer III. 2.1 Nr. 1-6 und Inhalte einer Markterkundung anfordern.
Die Bewerber haben mit der Abgabe des Teilnahmeantrags, spätestens aber auf Anforderung des Auftraggebers, eine Vertraulichkeitserklärung abzugeben, mit der sie sich verpflichten, die Verdingungsunterlagen und etwaige weitere zur Angebotserstellung überlassenen Informationen vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, sowie Mitarbeiter und Subunternehmer ebenfalls zu einer entsprechenden Vertraulichkeit zu verpflichten. Ein vorformuliertes Muster der Vertraulichkeitserklärung ist bei der unter Ziffer I.1 genannten Stelle erhältlich. Die Unterzeichnung der Vertraulichkeitserklärung und deren Rücksendung per Fax ist Voraussetzung für den Erhalt der vorbezeichneten Unterlagen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die IHK-GfI mbH als zentraler IT-Dienstleister der Industrie- und Handelskammern in Deutschland plant ihr Angebotsportfolio um die Anwendung zentral gehostetes VoIP Telekommunikationssystem in Form von Privat-Cloud-Services für die Industrie- und Handelskammern in Deutschland zu erweitern. Es sollen u.a. folgende Leistungsmerkmale und Applikationen für die Industrie- und Handelskammern zur Verfügung gestellt werden:
Die IHK-GfI mbH als zentraler IT-Dienstleister der Industrie- und Handelskammern in Deutschland plant ihr Angebotsportfolio um die Anwendung zentral gehostetes VoIP Telekommunikationssystem in Form von Privat-Cloud-Services für die Industrie- und Handelskammern in Deutschland zu erweitern. Es sollen u.a. folgende Leistungsmerkmale und Applikationen für die Industrie- und Handelskammern zur Verfügung gestellt werden:
— Systemsoftware redundant auf einer virtuellen Serverplattform,
— Mandantenfähigkeit des zentral gehosteten VoIP Telekommunikationssystem,
— IP Telefone mit Self-Labeling, Gigabit und FreeSetting, IP Softphones,
— mobile Kommunikation per GSM Integration, DECT, WLAN,
— Unified Communications mit allen typischen Anwendungen inklusive Conferencing Tools und UMS für Notes / Outlook,
— Integrationsmöglichkeit von Lotus Notes Sametime und Microsoft Lync,
— CTI mit Groupware und CRM,
— multimediale ACD Technologie,
— Billing-System.
Das von der IHK-GfI mbH vorgesehene Business Modell setzt zwingend für die IHK-GfI mbH den Status Business- oder Systempartner eines Herstellers voraus. Das gewählte Business-Modell erfordert für eine erfolgreiche Vermarktung von TK Lösungen bei den Industrie- und Handelskammern durch die IHK-GfI mbH die Zertifizierung des zu vertreibenden Produktes durch den Hersteller, u.a. weil die IHK-GfI mbH als Anbieter im Markt für die IHKs auftritt und zusätzlich Managed-Services (1. und 2. Level) für die IHKs erbringen wird.
Das von der IHK-GfI mbH vorgesehene Business Modell setzt zwingend für die IHK-GfI mbH den Status Business- oder Systempartner eines Herstellers voraus. Das gewählte Business-Modell erfordert für eine erfolgreiche Vermarktung von TK Lösungen bei den Industrie- und Handelskammern durch die IHK-GfI mbH die Zertifizierung des zu vertreibenden Produktes durch den Hersteller, u.a. weil die IHK-GfI mbH als Anbieter im Markt für die IHKs auftritt und zusätzlich Managed-Services (1. und 2. Level) für die IHKs erbringen wird.
Das zukünftige Angebot der IHK-GfI mbH richtet sich an die IHK Organisation, die aus 80 Industrie- und Handelskammern mit jeweiligen Haupt- und Zweigniederlassungen, dem Dachverband DIHK sowie der IHK-GfI zentral besteht. Der maximale Ausbau wird circa 15 000 Ports umfassen.
Das zukünftige Angebot der IHK-GfI mbH richtet sich an die IHK Organisation, die aus 80 Industrie- und Handelskammern mit jeweiligen Haupt- und Zweigniederlassungen, dem Dachverband DIHK sowie der IHK-GfI zentral besteht. Der maximale Ausbau wird circa 15 000 Ports umfassen.
Dieses Vergabeverfahren umfasst die Beschaffung der zentralen TK-Cloud-Lösung, ein Zertifizierungsverfahren der IHK-GfI mbH als Systempartner, Implementierung bei der IHK-GfI mbH und erste Kundensysteme.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dortmund.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag die nachfolgenden Eigenerklärungen abzugeben und die Richtigkeit der Angaben zu versichern:
1. Über das Vermögen des Unternehmens ist kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden. Ein ausländischer Bewerber befindet sich nicht in Verhältnissen, die nach den Rechtsvorschriften seines Landes mit den im vorgehenden Satz genannten Verfahren vergleichbar sind.
1. Über das Vermögen des Unternehmens ist kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden. Ein ausländischer Bewerber befindet sich nicht in Verhältnissen, die nach den Rechtsvorschriften seines Landes mit den im vorgehenden Satz genannten Verfahren vergleichbar sind.
2. Das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation.
3. Der Bewerber hat keine sonstige schwere Verfehlung begangen, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt.
4. Der Bewerber erfüllt seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß.
5. Der Bewerber hat in keinem Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben.
6. Der Bewerber wird ausschließlich Mitarbeiter einsetzen, die bereit sind, eine Erklärung abzugeben, dass sie Informationen, die ihnen im Zuge der Projektarbeit zur Kenntnis gelangt sind, vertraulich behandeln werden.
Darüber hinaus ist folgender Nachweis zu erbringen:
7. Aktueller vollständiger Auszug aus dem einschlägigen Berufs- und Handelsregister (nicht vor dem 1.9.2012 erstellt).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Die letzten zwei verfügbaren Jahresabschlüsse bzw. sofern das Unternehmen noch nicht zwei Jahre besteht, die Jahresabschlüsse seit Unternehmensgründung.
2. Gesamtumsatz sowie der im Bereich öffentlicher Sektor und TK-Systeme erzielte Teilumsatz; jeweils ausgewiesen für die Jahre 2011, 2010 und 2009.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Angaben zum Leistungsspektrum und -schwerpunkt des Unternehmens. Darstellung des Produktportfolios mit Beschreibung der jeweiligen Anteile sowie Darstellung der Umsatz- und Weiterentwicklungsschwerpunkte.
2. Angaben zum unternehmenseigenen Qualitätsmanagement.
3. Angabe der Anzahl der von dem Bewerber in den letzten 3 Jahren Beschäftigten unter Angabe der Anzahl der Führungskräfte.
4. Benennung von Referenzprojekten, die mit dem vorliegenden Projekt nach Art und Umfang vergleichbar sind, mit Angabe des Auftraggebers, des wesentlichen Leistungsinhalts (stichpunktartig) und des Leistungszeitraums, d.h. insbesondere Darstellung realisierter TK-Cloud Systemlösungen als Unternehmens- und Service-Provider-Lösung. Die Referenzangaben sollten die Ansprechpartner beim jeweiligen Auftraggeber inklusive Telefonnummer und/ oder E-Mail enthalten.
4. Benennung von Referenzprojekten, die mit dem vorliegenden Projekt nach Art und Umfang vergleichbar sind, mit Angabe des Auftraggebers, des wesentlichen Leistungsinhalts (stichpunktartig) und des Leistungszeitraums, d.h. insbesondere Darstellung realisierter TK-Cloud Systemlösungen als Unternehmens- und Service-Provider-Lösung. Die Referenzangaben sollten die Ansprechpartner beim jeweiligen Auftraggeber inklusive Telefonnummer und/ oder E-Mail enthalten.
5. Der Anbieter soll über ein am Markt übliches und anerkanntes Zertifizierungsverfahren, wie unter Ziffer II.1.5 oben beschrieben, verfügen (Ausschlusskriterium). Dies ist im Teilnahmeantrag darzustellen.
6. Der Anbieter soll über ein deutschlandweites Servicenetz (eigenes oder über Servicepartner) verfügen (Ausschlusskriterium). Dies ist im Teilnahmeantrag darzustellen.
7. Vorlage eines qualifizierten Personalschulungskonzeptes.
8. Sollten für Teile der Leistung Subunternehmer eingesetzt werden und sind diese bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrags bekannt, sind diese im Teilnahmeantrag vollständig (namentliche Nennung) mit den zu leistenden Aufgaben (Art und Umfang) anzugeben. In diesem Fall haben Bewerber alle unter Ziffer III.2.1 bis III.2.3 genannten Nachweise und Erklärungen auch für die vorgesehenen Subunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Sollten die Subunternehmer bei Abgabe des Teilnahmeantrags noch nicht feststehen, sind diese spätestens mit Angebotsabgabe zu benennen und die vorstehend geforderten Nachweise und Erklärungen vorzulegen.
8. Sollten für Teile der Leistung Subunternehmer eingesetzt werden und sind diese bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrags bekannt, sind diese im Teilnahmeantrag vollständig (namentliche Nennung) mit den zu leistenden Aufgaben (Art und Umfang) anzugeben. In diesem Fall haben Bewerber alle unter Ziffer III.2.1 bis III.2.3 genannten Nachweise und Erklärungen auch für die vorgesehenen Subunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Sollten die Subunternehmer bei Abgabe des Teilnahmeantrags noch nicht feststehen, sind diese spätestens mit Angebotsabgabe zu benennen und die vorstehend geforderten Nachweise und Erklärungen vorzulegen.
Ein späterer Wechsel von Subunternehmern ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Der Bieter hat auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers einen Nachweis vorzulegen, dass er im Auftragsfall über die Ressourcen der Subunternehmer verfügen kann (Verfügbarkeitsnachweis). Als Verfügbarkeitsnachweis gilt insbesondere eine entsprechende verbindliche Erklärung des Subunternehmers (Verpflichtungserklärung).
Der Bieter hat auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers einen Nachweis vorzulegen, dass er im Auftragsfall über die Ressourcen der Subunternehmer verfügen kann (Verfügbarkeitsnachweis). Als Verfügbarkeitsnachweis gilt insbesondere eine entsprechende verbindliche Erklärung des Subunternehmers (Verpflichtungserklärung).
9. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft: Angaben über die geplante Aufgabenteilung zwischen den Unternehmen und Benennung eines alleinigen Ansprechpartners der vorgesehenen Bewerbergemeinschaft.
Hinweis: Mehrfachbewerbungen von Unternehmen als Bewerber, als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind ausgeschlossen.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Nachweise - soweit einschlägig - grundsätzlich von allen Mitgliedern der Gemeinschaft einzureichen, bei den Nachweisen gemäß III.2.2 und III.2.3 bezogen auf die jeweilige Teilleistung.
Werden in Ziffer III.2 geforderte Nachweise oder Erklärungen nicht vollständig vorgelegt, behält sich der Aufraggeber die Nachforderung fehlender oder unvollständiger Unterlagen mit kurzer Fristsetzung vor.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bei Auftragsübernahme durch Bietergemeinschaften ist dem Auftraggeber ein der Bietergemeinschaft angehörendes Mitglied als bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung haftet jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auch nach ihrer Auflösung gesamtschuldnerisch. Der Auftraggeber ist berechtigt, Zahlungen mit befreiender Wirkung an den Vertreter der Bietergemeinschaft zu leisten. Dies gilt auch nach Auflösung der Gemeinschaft.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bei Auftragsübernahme durch Bietergemeinschaften ist dem Auftraggeber ein der Bietergemeinschaft angehörendes Mitglied als bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung haftet jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auch nach ihrer Auflösung gesamtschuldnerisch. Der Auftraggeber ist berechtigt, Zahlungen mit befreiender Wirkung an den Vertreter der Bietergemeinschaft zu leisten. Dies gilt auch nach Auflösung der Gemeinschaft.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Auswahlkriterien: Erfüllen der Ausschlusskriterien und Referenzen (vgl. oben Ziffer III.2.3).
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: c/o Orrick Hölters & Elsing
Dr. Peter Braun
Internetadresse: www.ihk-gfi.de/🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Bewerber können bei der unter Ziffer I.1 genannten Stelle ein vorformuliertes Muster der Eigenerklärungen gemäß Ziffer III. 2.1 Nr. 1-6 und Inhalte einer Markterkundung anfordern.
Die Bewerber haben mit der Abgabe des Teilnahmeantrags, spätestens aber auf Anforderung des Auftraggebers, eine Vertraulichkeitserklärung abzugeben, mit der sie sich verpflichten, die Verdingungsunterlagen und etwaige weitere zur Angebotserstellung überlassenen Informationen vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, sowie Mitarbeiter und Subunternehmer ebenfalls zu einer entsprechenden Vertraulichkeit zu verpflichten. Ein vorformuliertes Muster der Vertraulichkeitserklärung ist bei der unter Ziffer I.1 genannten Stelle erhältlich. Die Unterzeichnung der Vertraulichkeitserklärung und deren Rücksendung per Fax ist Voraussetzung für den Erhalt der vorbezeichneten Unterlagen.
Die Bewerber haben mit der Abgabe des Teilnahmeantrags, spätestens aber auf Anforderung des Auftraggebers, eine Vertraulichkeitserklärung abzugeben, mit der sie sich verpflichten, die Verdingungsunterlagen und etwaige weitere zur Angebotserstellung überlassenen Informationen vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, sowie Mitarbeiter und Subunternehmer ebenfalls zu einer entsprechenden Vertraulichkeit zu verpflichten. Ein vorformuliertes Muster der Vertraulichkeitserklärung ist bei der unter Ziffer I.1 genannten Stelle erhältlich. Die Unterzeichnung der Vertraulichkeitserklärung und deren Rücksendung per Fax ist Voraussetzung für den Erhalt der vorbezeichneten Unterlagen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg
Postanschrift: Seibertzstrasse 1
Postort: Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-arnsberg.nrw.de📧
Telefon: +49 293182-2759📞
Fax: +49 293182-40322 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101 a GWB informiert.
Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen.
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit.
1.der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.