Die Bundesstadt Bonn (kreisfreie Stadt in Nordrhein-Westfalen, ca. 318 500 Einwohner) hat ihre Haushaltswirtschaft zum 1.1.2008 auf das Neue Kommunale Finanzmanagement NKF und damit von der Kameralistik auf das System der doppelten Buchführung umgestellt (Software SAP). Das Haushaltsvolumen liegt 2012 bei rd. 1 063 000 000 EUR (Gesamtbetrag der Aufwendeungen) bzw. rd. 306 180 000 EUR (Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit). Der aktuelle Haushaltsplan kann unter http://www2.bonn.de/haushalt/hh1112 eingesehen werden. Entsprechend den landesgesetzlichen Vorschriften (insbesondere Gemeindeordnung NRW, Gemeindehaushaltsverordnung NRW) ist jährlich ein Jahresabschluss mit allen vorgegebenen Bestandteilen aufzustellen. Die Eröffnungsbilanz zum Stichtag 1.1.2008 befindet sich derzeit in der abschließenden Prüfung durch das städtische Rechnungsprüfungsamt. Die Prüfung der Jahresabschlüsse 2008 bis 2010 soll anschließend durch einen Wirtschaftsprüfer durchgeführt werden (ein entsprechender Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses wurde bereits gefasst). Die Ausschreibung der Prüfungstätigkeit wird zurzeit vorbereitet. Die Jahresabschlüsse 2008 und 2009 liegen bisher als Entwurf vor. Auf Grund von Korrekturen im Rahmen der Prüfung der Eröffnungsbilanz, werden sich allerdings Anpassungen bei den folgenden Jahresabschlüssen ergeben. Aus diesem Grund sind zum einen die Entwürfe der Jahresabschlüsse 2008 und 2009 nochmals zu überarbeiten und zum anderen der Entwurf des Jahresabschlusses 2010 fertig zu stellen. Zur testierfähigen Aufstellung dieser Jahresabschlüsse benötigt die Verwaltung fachkundige Unterstützung. Diese soll sich dabei vor allem auf die Darstellung der Methodik und Vorgehensweise zur Ermittlung der Werte für die Bilanzierung und die erforderliche Dokumentation beziehen. Ziel ist es, die Unterlagen für die Prüfung der Jahresabschlüsse so aufzubereiten, dass die anschließende Prüfung beschleunigt und damit ohne weiteren, größeren Zeitverzug erfolgen kann. Im Rahmen dieser Prüfungsphase soll eine weitere Begleitung und Unterstützung geleistet werden. Darüber hinaus ist eine prozessmäßige Unterstützung, insbesondere hinsichtlich der Abläufe in der Anlagenbuchhaltung und bei der Durchführung von Inventuren erforderlich. Die Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung sind bei allen Arbeiten so einzubinden und anzuleiten, dass diese Aufgaben später eigenständig erfüllt werden können. Als optionale Leistung soll die Unterstützung bei der Aufstellung des ersten NKF-Gesamtabschlusses zum Stichtag 31.12.2010 angeboten werden. Die Unterstützungsleistungen bei der Erstellung der Jahresabschlüsse werden nach der Vergabeordnung für freiberufliche Dienstleistungen (VOF) ausgeschrieben. In einem ersten Schritt findet ein Teilnahmewettbewerb (Stufe 1) unter den in dieser Bekanntmachung veröffentlichen Bedingungen statt. Für die Teilnahme am Wettbewerb stellt die Bundesstadt Bonn einen Teilnahmeantrag zum kostenlosen Download unter www.bonn.de/ausschreibungen zur Verfügung (siehe Punkt VI.3)). Auf Grundlage der vorgegebenen Kriterien werden bis zu 5 Bewerber für die Stufe 2 ausgewählt. Bei gleicher Eignung mehrerer Bewerber entscheidet das Los. In der Stufe 2 sind von den Bietern Konzepte für die Auftragsausführung und eine Strukturdarstellung des vorgesehenen Beratungsteams vorzulegen. Nach Vorlage der Angebote findet ein Auftragsgespräch gemäß § 20 VOF statt, in dem die Bewerber ihr Angebot/Konzept präsentieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-03-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-02-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-02-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Finanzverwaltung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Finanzverwaltung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesstadt Bonn, Zentrales Vergabeamt (Amt 25)
Postanschrift: Berliner Platz 2
Postleitzahl: 53111
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bonn.de🌏
E-Mail: zentralesvergabeamt@bonn.de📧
Telefon: +49 22877-4343📞
Fax: +49 22877-3602 📠
Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in Form eines Teilnahmeantrages mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Nachweise in einem verschlossenen Umschlag mit Angabe der Kennzahl 20-141596 an die unter Pkt. I.1) genannte Kontaktstelle (Amt 25) zu richten. Auf anderem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie z.B. per E-Mail oder Telefax oder auf Datenträgern sind nicht zugelassen.
Der Teilnahmeantrag ist vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Sie finden diesen zum kostenlosen Download unter www.bonn.de/ausschreibungen.
Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in Form eines Teilnahmeantrages mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Nachweise in einem verschlossenen Umschlag mit Angabe der Kennzahl 20-141596 an die unter Pkt. I.1) genannte Kontaktstelle (Amt 25) zu richten. Auf anderem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie z.B. per E-Mail oder Telefax oder auf Datenträgern sind nicht zugelassen.
Der Teilnahmeantrag ist vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Sie finden diesen zum kostenlosen Download unter www.bonn.de/ausschreibungen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Bundesstadt Bonn (kreisfreie Stadt in Nordrhein-Westfalen, ca. 318 500 Einwohner) hat ihre Haushaltswirtschaft zum 1.1.2008 auf das Neue Kommunale Finanzmanagement NKF und damit von der Kameralistik auf das System der doppelten Buchführung umgestellt (Software SAP). Das Haushaltsvolumen liegt 2012 bei rd. 1 063 000 000 EUR (Gesamtbetrag der Aufwendeungen) bzw. rd. 306 180 000 EUR (Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit). Der aktuelle Haushaltsplan kann unter http://www2.bonn.de/haushalt/hh1112 eingesehen werden.
Die Bundesstadt Bonn (kreisfreie Stadt in Nordrhein-Westfalen, ca. 318 500 Einwohner) hat ihre Haushaltswirtschaft zum 1.1.2008 auf das Neue Kommunale Finanzmanagement NKF und damit von der Kameralistik auf das System der doppelten Buchführung umgestellt (Software SAP). Das Haushaltsvolumen liegt 2012 bei rd. 1 063 000 000 EUR (Gesamtbetrag der Aufwendeungen) bzw. rd. 306 180 000 EUR (Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit). Der aktuelle Haushaltsplan kann unter http://www2.bonn.de/haushalt/hh1112 eingesehen werden.
Entsprechend den landesgesetzlichen Vorschriften (insbesondere Gemeindeordnung NRW, Gemeindehaushaltsverordnung NRW) ist jährlich ein Jahresabschluss mit allen vorgegebenen Bestandteilen aufzustellen.
Die Eröffnungsbilanz zum Stichtag 1.1.2008 befindet sich derzeit in der abschließenden Prüfung durch das städtische Rechnungsprüfungsamt.
Die Prüfung der Jahresabschlüsse 2008 bis 2010 soll anschließend durch einen Wirtschaftsprüfer durchgeführt werden (ein entsprechender Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses wurde bereits gefasst). Die Ausschreibung der Prüfungstätigkeit wird zurzeit vorbereitet.
Die Prüfung der Jahresabschlüsse 2008 bis 2010 soll anschließend durch einen Wirtschaftsprüfer durchgeführt werden (ein entsprechender Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses wurde bereits gefasst). Die Ausschreibung der Prüfungstätigkeit wird zurzeit vorbereitet.
Die Jahresabschlüsse 2008 und 2009 liegen bisher als Entwurf vor. Auf Grund von Korrekturen im Rahmen der Prüfung der Eröffnungsbilanz, werden sich allerdings Anpassungen bei den folgenden Jahresabschlüssen ergeben. Aus diesem Grund sind zum einen die Entwürfe der Jahresabschlüsse 2008 und 2009 nochmals zu überarbeiten und zum anderen der Entwurf des Jahresabschlusses 2010 fertig zu stellen.
Die Jahresabschlüsse 2008 und 2009 liegen bisher als Entwurf vor. Auf Grund von Korrekturen im Rahmen der Prüfung der Eröffnungsbilanz, werden sich allerdings Anpassungen bei den folgenden Jahresabschlüssen ergeben. Aus diesem Grund sind zum einen die Entwürfe der Jahresabschlüsse 2008 und 2009 nochmals zu überarbeiten und zum anderen der Entwurf des Jahresabschlusses 2010 fertig zu stellen.
Zur testierfähigen Aufstellung dieser Jahresabschlüsse benötigt die Verwaltung fachkundige Unterstützung. Diese soll sich dabei vor allem auf die Darstellung der Methodik und Vorgehensweise zur Ermittlung der Werte für die Bilanzierung und die erforderliche Dokumentation beziehen. Ziel ist es, die Unterlagen für die Prüfung der Jahresabschlüsse so aufzubereiten, dass die anschließende Prüfung beschleunigt und damit ohne weiteren, größeren Zeitverzug erfolgen kann. Im Rahmen dieser Prüfungsphase soll eine weitere Begleitung und Unterstützung geleistet werden. Darüber hinaus ist eine prozessmäßige Unterstützung, insbesondere hinsichtlich der Abläufe in der Anlagenbuchhaltung und bei der Durchführung von Inventuren erforderlich. Die Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung sind bei allen Arbeiten so einzubinden und anzuleiten, dass diese Aufgaben später eigenständig erfüllt werden können.
Zur testierfähigen Aufstellung dieser Jahresabschlüsse benötigt die Verwaltung fachkundige Unterstützung. Diese soll sich dabei vor allem auf die Darstellung der Methodik und Vorgehensweise zur Ermittlung der Werte für die Bilanzierung und die erforderliche Dokumentation beziehen. Ziel ist es, die Unterlagen für die Prüfung der Jahresabschlüsse so aufzubereiten, dass die anschließende Prüfung beschleunigt und damit ohne weiteren, größeren Zeitverzug erfolgen kann. Im Rahmen dieser Prüfungsphase soll eine weitere Begleitung und Unterstützung geleistet werden. Darüber hinaus ist eine prozessmäßige Unterstützung, insbesondere hinsichtlich der Abläufe in der Anlagenbuchhaltung und bei der Durchführung von Inventuren erforderlich. Die Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung sind bei allen Arbeiten so einzubinden und anzuleiten, dass diese Aufgaben später eigenständig erfüllt werden können.
Als optionale Leistung soll die Unterstützung bei der Aufstellung des ersten NKF-Gesamtabschlusses zum Stichtag 31.12.2010 angeboten werden.
Die Unterstützungsleistungen bei der Erstellung der Jahresabschlüsse werden nach der Vergabeordnung für freiberufliche Dienstleistungen (VOF) ausgeschrieben. In einem ersten Schritt findet ein Teilnahmewettbewerb (Stufe 1) unter den in dieser Bekanntmachung veröffentlichen Bedingungen statt. Für die Teilnahme am Wettbewerb stellt die Bundesstadt Bonn einen Teilnahmeantrag zum kostenlosen Download unter www.bonn.de/ausschreibungen zur Verfügung (siehe Punkt VI.3)). Auf Grundlage der vorgegebenen Kriterien werden bis zu 5 Bewerber für die Stufe 2 ausgewählt. Bei gleicher Eignung mehrerer Bewerber entscheidet das Los. In der Stufe 2 sind von den Bietern Konzepte für die Auftragsausführung und eine Strukturdarstellung des vorgesehenen Beratungsteams vorzulegen. Nach Vorlage der Angebote findet ein Auftragsgespräch gemäß § 20 VOF statt, in dem die Bewerber ihr Angebot/Konzept präsentieren.
Die Unterstützungsleistungen bei der Erstellung der Jahresabschlüsse werden nach der Vergabeordnung für freiberufliche Dienstleistungen (VOF) ausgeschrieben. In einem ersten Schritt findet ein Teilnahmewettbewerb (Stufe 1) unter den in dieser Bekanntmachung veröffentlichen Bedingungen statt. Für die Teilnahme am Wettbewerb stellt die Bundesstadt Bonn einen Teilnahmeantrag zum kostenlosen Download unter www.bonn.de/ausschreibungen zur Verfügung (siehe Punkt VI.3)). Auf Grundlage der vorgegebenen Kriterien werden bis zu 5 Bewerber für die Stufe 2 ausgewählt. Bei gleicher Eignung mehrerer Bewerber entscheidet das Los. In der Stufe 2 sind von den Bietern Konzepte für die Auftragsausführung und eine Strukturdarstellung des vorgesehenen Beratungsteams vorzulegen. Nach Vorlage der Angebote findet ein Auftragsgespräch gemäß § 20 VOF statt, in dem die Bewerber ihr Angebot/Konzept präsentieren.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Beschreibung der Optionen:
Unterstützung bei der Erstellung des ersten NKF-Gesamtabschlusses zum Stichtag 31.12.2010.
Referenznummer: 20-141596
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind vorzulegen:
— Eigenerklärung, dass der Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, gemäß § 4 Abs. 6 S. 1 VOF nicht von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen ist, weil eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist:
— Eigenerklärung, dass der Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, gemäß § 4 Abs. 6 S. 1 VOF nicht von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen ist, weil eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristischer Vereinigungen im Ausland);
b) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte);
c) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden;
d) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwalten werden;
e) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetztes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes;
e) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetztes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes;
f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr oder;
g) § 370 Abgabeordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwalten werden.
g) § 370 Abgabeordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwalten werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
— Eigenerklärung, dass der Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, gemäß § 4 Abs. 9 VOF.
a) sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt habt oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befindet;
b) nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt;
c) nicht im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat;
d) seiner Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben nachgekommen ist;
e) er sich bei der Erteilung von Auskünften, in erheblichem Maß falscher Erklärungen nicht schuldig gemacht hat oder diese Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sind vorzulegen:
— entsprechende Bankerklärung oder Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 000 000 EUR. Es ist auch ausreichend, wenn der Bewerber für den Auftragsfall den Abschluss einer objektbezogenen Versicherung oder die Erhöhung der Versicherungssumme auf die oben genannten Summen mit dem Teilnahmeantrag schriftlich zusagt,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— entsprechende Bankerklärung oder Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 000 000 EUR. Es ist auch ausreichend, wenn der Bewerber für den Auftragsfall den Abschluss einer objektbezogenen Versicherung oder die Erhöhung der Versicherungssumme auf die oben genannten Summen mit dem Teilnahmeantrag schriftlich zusagt,
— Erklärung über den Gesamtumsatz der Geschäftsjahre 2009, 2010, 2011.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag sind vorzulegen:
— Erklärung über die Anzahl des jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter im Jahr 2011 und 2012, aufgeschlüsselt nach Wirtschaftprüfer (mit Angabe der Berufserfahrung in Jahre), Steuerberater, Rechtsanwälte, vereidigte Buchprüfer mit mind. 2 jähriger Beruferfahrung, Prüfassistenten und sonstigen Mitarbeitern unter Mitteilung des jeweiligen Erfahrungswertes,
— Erklärung über die Anzahl des jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter im Jahr 2011 und 2012, aufgeschlüsselt nach Wirtschaftprüfer (mit Angabe der Berufserfahrung in Jahre), Steuerberater, Rechtsanwälte, vereidigte Buchprüfer mit mind. 2 jähriger Beruferfahrung, Prüfassistenten und sonstigen Mitarbeitern unter Mitteilung des jeweiligen Erfahrungswertes,
— Benennung von Referenzprojekten bei Gebietskörperschaften mit Rechnungswesen nach NKF, bevorzugt in NRW, mit Angaben zum Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner und dessen Kontaktdaten), einer kurzen Beschreibung des Auftragsinhalts und dem Vertragszeitraum,
— Benennung von Referenzprojekten bei Gebietskörperschaften mit Rechnungswesen nach NKF, bevorzugt in NRW, mit Angaben zum Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner und dessen Kontaktdaten), einer kurzen Beschreibung des Auftragsinhalts und dem Vertragszeitraum,
— Fachlicher Lebenslauf des vorgesehenen Teamleiters mit Benennung vergleichbarer Dienstleistungen mit Angaben zum Auftraggeber, einer kurzen Beschreibung des Auftragsinhaltes und dem Auftragszeitraum (2009 bis 2011),
— Beschreibung der Teamorganisation mit Angaben über die Qualifikation und Erfahrungen (mit dieser Leistung vergleichbaren Aufträgen) der vorgesehenen Mitarbeiter,
— Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) abzugeben.
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Näheres enthalten die Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Beteiligung von Einzelbewerbern/Einzelbietern oder Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft als Mitglied einer anderen Bewerber-/Bietergemeinschaft ist ausgeschlossen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Vorbehalt für einen besonderen Berufsstand: Wirtschaftsprüfer.
1.) Zur Bewerbung ist jeder zugelassen, der gemäß § 1 Abs. 1 Wirtschaftsprüferordnung (WPO) die o.g. Berufsbezeichnung bzw. die Anerkennung als Wirtschaftsprüfergesellschaft gemäß § 1 Abs. 3 WPO besitzt,
2.) Arbeitsgemeinschaften sind zugelassen, wenn der bevollmächtigte Vertreter dieser die in Ziffer 1 genannte Anforderung erfüllt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
1) Referenzprojekte bei Gebietskörperschaften mit Rechnungswesen nach NKF, bevorzugt in NRW (50 %),
2) Qualifikation und Erfahrungen des Teamleiters bei vergleichbaren Dienstleistungen (30 %),
3) Qualifikation und Erfahrungen (mit dieser Leistung vergleichbarer Aufträge) des vorgesehenen Projektteams (20 %).
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2012-06-01 📅
Datum des Endes: 2013-03-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 20-141596
Zusätzliche Informationen
Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in Form eines Teilnahmeantrages mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Nachweise in einem verschlossenen Umschlag mit Angabe der Kennzahl 20-141596 an die unter Pkt. I.1) genannte Kontaktstelle (Amt 25) zu richten. Auf anderem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie z.B. per E-Mail oder Telefax oder auf Datenträgern sind nicht zugelassen.
Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in Form eines Teilnahmeantrages mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Nachweise in einem verschlossenen Umschlag mit Angabe der Kennzahl 20-141596 an die unter Pkt. I.1) genannte Kontaktstelle (Amt 25) zu richten. Auf anderem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie z.B. per E-Mail oder Telefax oder auf Datenträgern sind nicht zugelassen.
Der Teilnahmeantrag ist vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Sie finden diesen zum kostenlosen Download unter www.bonn.de/ausschreibungen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 2211473116📞
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de🌏
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 107 lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, daß dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, daß dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2012/S 031-050105 (2012-02-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-08-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 399 680,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 22877-3564📞
Die optionale Leistung "Unterstützung bei der Erstellung des ersten NKF-Gesamtabschlusses zum Stichtag 31.12.2010" wurde nicht beauftragt.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis der Dienstleistung (50)
2. Qualität der zu erwartenden Leistung gemäß vorgelegtem Konzept, davon:- Form und Inhalt des vorgelegten Konzeptes 20 %, - Sicherheit für den Projekterfolg 10 %, - Weitergehende Überlegungen/eigene Vorschläge 10 % (40)
3. Präsentation vor Ort (10)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-07-26 📅
Name: Rödl & Partner GmbH
Postanschrift: Kranhaus 1, Im Zollhafen 18
Postort: Köln
Postleitzahl: 50678
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: koeln@roedl.com📧
Internetadresse: www.roedl.de🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Klaus Beu
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen.
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, daß dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, daß dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.