Beschafft werden soll eine Komplettlösung die neben der Hardware auch die zusätzlich erforderliche Software beinhaltet. Aktuell sollen ca. 155 Handfunkgeräte zur Verfügung gestellt werden. Eine Aufstockung auf bis zu maximal 200 Handfunkgeräte muss zu gleichen Konditionen möglich sein. Jedes der Funkgeräte ist mit einem Zubehör in Form von unter anderem einem Ladegerät und 2 Akkus ausgestattet. Eine detaillierte Auflistung des erforderlichen Zubehörs ist den Verdingungsunterlagen zu entnehmen. Die Nutzung eines ausreichend dimensionierten digitalen Funknetzes für das gesamte Stadtgebiet Dortmund muss gewährleistet sein. Zwingende Vorraussetzung für den Einsatz eines Digitalfunksystems ist die flächendeckende und vollständige Erreichbarkeit auf dem gesamten Dortmunder Stadtgebiet. Gefordert wird dabei eine OZW (Orts-Zeit-Wahrscheinlichkeit) mit Beträgen von mindestens 96 %. Zum geplanten Übergangszeitpunkt, 1.9.2012, muss sämtliche Hard- und Software in der Praxis anwendbar sein. Eine entsprechende Angabe zu den von Ihnen benötigten Vorlaufzeiten ist mit Angebotsabgabe zu tätigen. Zusätzlich soll die Wartung, Programmierung und Instandsetzung der Funkgeräte innerhalb der Vertragslaufzeit mit beauftragt werden. Neben der Ausstattung der Außendienste mit den entsprechenden Funkgeräten muss parallel auch eine zwangsläufig notwendige softwareunterstützte Leitstellenlösung erfolgen. Details können den Verdingungsunterlagen entnommen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-03-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-01-30.
Auftragsbekanntmachung (2012-01-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Digitale Übertragungsgeräte
Menge oder Umfang:
Benötigt wird die Bereitstellung eines digitalen Funknetzes (inklusive Netzbetrieb) für das Stadtgebiet Dortmund inklusive der Bereitstellung von aktuell ca. 155 Handfunkgeräten inklusive Zubehör und einer Leitstellenlösung. Eine Aufstockung auf bis zu maximal 200 Handfunkgeräte muss zu gleichen Konditionen möglich sein.
Benötigt wird die Bereitstellung eines digitalen Funknetzes (inklusive Netzbetrieb) für das Stadtgebiet Dortmund inklusive der Bereitstellung von aktuell ca. 155 Handfunkgeräten inklusive Zubehör und einer Leitstellenlösung. Eine Aufstockung auf bis zu maximal 200 Handfunkgeräte muss zu gleichen Konditionen möglich sein.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Digitale Übertragungsgeräte📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum
Postanschrift: Königswall 14, Zimmer 212
Postleitzahl: 44122
Postort: Dortmund
Kontakt
Internetadresse: http://www.dortmund.de🌏
E-Mail: vergabezentrum@stadtdo.de📧
Fax: +49 23150-22166 📠
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen "Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung" vom 26.4.2005 -IR 12.02.2006- Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Zu III.1, 2 und 3) Teilnahmebedingungen: Die genannten Unterlagen sollten möglichst bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Fehlende Unterlagen können nach Prüfung des Angebotes mit einer kurzen Nachfristsetzung nachgefordert werden. Werden sie auch innerhalb der Nachfrist nicht mit eingereicht, wird der Bieter ausgeschlossen. Auch Kopien sind zulässig. Der Bieter hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von dieser Regelung Gebrauch macht.
Bitte beachten Sie, dass mit Angebotsabgabe eine Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag einzureichen ist. Details dazu können den Verdingungsunterlagen entnommen werden.
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen "Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung" vom 26.4.2005 -IR 12.02.2006- Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Zu III.1, 2 und 3) Teilnahmebedingungen: Die genannten Unterlagen sollten möglichst bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Fehlende Unterlagen können nach Prüfung des Angebotes mit einer kurzen Nachfristsetzung nachgefordert werden. Werden sie auch innerhalb der Nachfrist nicht mit eingereicht, wird der Bieter ausgeschlossen. Auch Kopien sind zulässig. Der Bieter hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von dieser Regelung Gebrauch macht.
Bitte beachten Sie, dass mit Angebotsabgabe eine Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag einzureichen ist. Details dazu können den Verdingungsunterlagen entnommen werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschafft werden soll eine Komplettlösung die neben der Hardware auch die zusätzlich erforderliche Software beinhaltet. Aktuell sollen ca. 155 Handfunkgeräte zur Verfügung gestellt werden. Eine Aufstockung auf bis zu maximal 200 Handfunkgeräte muss zu gleichen Konditionen möglich sein. Jedes der Funkgeräte ist mit einem Zubehör in Form von unter anderem einem Ladegerät und 2 Akkus ausgestattet. Eine detaillierte Auflistung des erforderlichen Zubehörs ist den Verdingungsunterlagen zu entnehmen. Die Nutzung eines ausreichend dimensionierten digitalen Funknetzes für das gesamte Stadtgebiet Dortmund muss gewährleistet sein. Zwingende Vorraussetzung für den Einsatz eines Digitalfunksystems ist die flächendeckende und vollständige Erreichbarkeit auf dem gesamten Dortmunder Stadtgebiet. Gefordert wird dabei eine OZW (Orts-Zeit-Wahrscheinlichkeit) mit Beträgen von mindestens 96 %. Zum geplanten Übergangszeitpunkt, 1.9.2012, muss sämtliche Hard- und Software in der Praxis anwendbar sein. Eine entsprechende Angabe zu den von Ihnen benötigten Vorlaufzeiten ist mit Angebotsabgabe zu tätigen. Zusätzlich soll die Wartung, Programmierung und Instandsetzung der Funkgeräte innerhalb der Vertragslaufzeit mit beauftragt werden. Neben der Ausstattung der Außendienste mit den entsprechenden Funkgeräten muss parallel auch eine zwangsläufig notwendige softwareunterstützte Leitstellenlösung erfolgen. Details können den Verdingungsunterlagen entnommen werden.
Beschafft werden soll eine Komplettlösung die neben der Hardware auch die zusätzlich erforderliche Software beinhaltet. Aktuell sollen ca. 155 Handfunkgeräte zur Verfügung gestellt werden. Eine Aufstockung auf bis zu maximal 200 Handfunkgeräte muss zu gleichen Konditionen möglich sein. Jedes der Funkgeräte ist mit einem Zubehör in Form von unter anderem einem Ladegerät und 2 Akkus ausgestattet. Eine detaillierte Auflistung des erforderlichen Zubehörs ist den Verdingungsunterlagen zu entnehmen. Die Nutzung eines ausreichend dimensionierten digitalen Funknetzes für das gesamte Stadtgebiet Dortmund muss gewährleistet sein. Zwingende Vorraussetzung für den Einsatz eines Digitalfunksystems ist die flächendeckende und vollständige Erreichbarkeit auf dem gesamten Dortmunder Stadtgebiet. Gefordert wird dabei eine OZW (Orts-Zeit-Wahrscheinlichkeit) mit Beträgen von mindestens 96 %. Zum geplanten Übergangszeitpunkt, 1.9.2012, muss sämtliche Hard- und Software in der Praxis anwendbar sein. Eine entsprechende Angabe zu den von Ihnen benötigten Vorlaufzeiten ist mit Angebotsabgabe zu tätigen. Zusätzlich soll die Wartung, Programmierung und Instandsetzung der Funkgeräte innerhalb der Vertragslaufzeit mit beauftragt werden. Neben der Ausstattung der Außendienste mit den entsprechenden Funkgeräten muss parallel auch eine zwangsläufig notwendige softwareunterstützte Leitstellenlösung erfolgen. Details können den Verdingungsunterlagen entnommen werden.
Referenznummer: 190202-0008 023/11
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dortmund.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärungen zur:
1. Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen,
2. Einhaltung der steuerlichen Verpflichtungen gegen Bund, Land und Gemeinde,
3. Zahlung der Beitragsleistungen zur Sozialversicherung und,
4. Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften:
— Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes über abgeführte Steuern (zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Erteilung öffentlicher Aufträge von der zuständigen Stadtkasse am Sitz des Unternehmens oder der Zweigstelle, die das Angebot abgibt (zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate),
— Gesamtumsatz des Unternehmens sowie Umsatz mit vergleichbaren Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren (siehe Vordruck Verdingungsunterlagen).
Mindeststandards:
Die genannten Unterlagen sollten möglichst bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Fehlende Unterlagen können nach Prüfung des Angebotes mit einer kurzen Nachfristsetzung nachgefordert werden.
Werden sie auch innerhalb der Nachfrist nicht mit eingereicht, wird der Bieter ausgeschlossen. Auch Kopien sind zulässig. Der Bieter hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von dieser Regelung Gebrauch macht.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Wesentliche in den letzten 3 Jahren erbrachte gleichartigen Leistung(en) mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber (Referenz/en, siehe Vordruck Verdingungsunterlagen),
— Angaben über die personelle und technische Ausstattung.
Bei Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft weiterhin erforderlich:
— Verzeichnis der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Angabe der/-s bevollmächtigten Vertreters/-in,
— von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung, dass der/die bevollmächtigte/n Vertreter/-innen die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin verbindlich vertritt und alle Mitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften.
— von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung, dass der/die bevollmächtigte/n Vertreter/-innen die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin verbindlich vertritt und alle Mitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften.
Bei Angebotsabgabe in Verbindung mit einem Subunternehmen weiterhin erforderlich:
— Verpflichtungserklärung über das Bereitstellen entsprechender Mittel zur Auftragserfüllung.
Mindeststandards:
Die genannten Unterlagen sollten möglichst bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Fehlende Unterlagen können nach Prüfung des Angebotes mit einer kurzen Nachfristsetzung nachgefordert werden. Werden sie auch innerhalb der Nachfrist nicht mit eingereicht, wird der Bieter ausgeschlossen. Auch Kopien sind zulässig. Der Bieter hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von dieser Regelung Gebrauch macht.
Die genannten Unterlagen sollten möglichst bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Fehlende Unterlagen können nach Prüfung des Angebotes mit einer kurzen Nachfristsetzung nachgefordert werden. Werden sie auch innerhalb der Nachfrist nicht mit eingereicht, wird der Bieter ausgeschlossen. Auch Kopien sind zulässig. Der Bieter hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von dieser Regelung Gebrauch macht.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Zwingende Vorraussetzung für den Einsatz eines Digitalfunksystems ist die flächendeckende und vollständige Erreichbarkeit auf dem gesamten Dortmunder Stadtgebiet. Gefordert wird eine OZW (Orts-Zeit-Wahrscheinlichkeit) mit Beträgen von mindestens 96 %. Zum geplanten Übergangszeitpunkt, 1.9.2012, muss sämtliche Hard- und Software in der Praxis anwendbar sein.
Zwingende Vorraussetzung für den Einsatz eines Digitalfunksystems ist die flächendeckende und vollständige Erreichbarkeit auf dem gesamten Dortmunder Stadtgebiet. Gefordert wird eine OZW (Orts-Zeit-Wahrscheinlichkeit) mit Beträgen von mindestens 96 %. Zum geplanten Übergangszeitpunkt, 1.9.2012, muss sämtliche Hard- und Software in der Praxis anwendbar sein.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Per Banküberweisung oder Online-Kontoauszug, Empfänger Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum, Debitor 619001666 Funk, Kontonummer: 001 124 447 (BLZ 440 501 99) IBAN: DE65 4405 0199 0001 124 447 bei der Sparkasse Dortmund. Der eingezahlte Kostenersatz für die Vergabeunterlagen wird nicht erstattet.
Per Banküberweisung oder Online-Kontoauszug, Empfänger Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum, Debitor 619001666 Funk, Kontonummer: 001 124 447 (BLZ 440 501 99) IBAN: DE65 4405 0199 0001 124 447 bei der Sparkasse Dortmund. Der eingezahlte Kostenersatz für die Vergabeunterlagen wird nicht erstattet.
Die Vergabeunterlagen können nur versandt werden, wenn auf der Überweisung der Verwendungszweck "Debitor 619001666 Funk" angegeben wurde. Zu dem sind gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen bei der Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum, Königswall 14, 44122 Dortmund, per Brief, per Fax (+49 23150-22166) oder per E-Mail unter vergabezentrum@stadtdo.de schriftlich anzufordern. Der Anforderung ist der Überweisungsbeleg in Kopie beizufügen. Die Unterlagen werden nur versandt, wenn die Überweisung belegt wird.
Die Vergabeunterlagen können nur versandt werden, wenn auf der Überweisung der Verwendungszweck "Debitor 619001666 Funk" angegeben wurde. Zu dem sind gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen bei der Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum, Königswall 14, 44122 Dortmund, per Brief, per Fax (+49 23150-22166) oder per E-Mail unter vergabezentrum@stadtdo.de schriftlich anzufordern. Der Anforderung ist der Überweisungsbeleg in Kopie beizufügen. Die Unterlagen werden nur versandt, wenn die Überweisung belegt wird.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-06-18 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Internetadresse: www.dortmund.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2012-09-01 📅
Datum des Endes: 2016-08-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 190202-0008 023/11
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen "Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung" vom 26.4.2005 -IR 12.02.2006- Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Zu III.1, 2 und 3) Teilnahmebedingungen: Die genannten Unterlagen sollten möglichst bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Fehlende Unterlagen können nach Prüfung des Angebotes mit einer kurzen Nachfristsetzung nachgefordert werden. Werden sie auch innerhalb der Nachfrist nicht mit eingereicht, wird der Bieter ausgeschlossen. Auch Kopien sind zulässig. Der Bieter hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von dieser Regelung Gebrauch macht.
Zu III.1, 2 und 3) Teilnahmebedingungen: Die genannten Unterlagen sollten möglichst bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Fehlende Unterlagen können nach Prüfung des Angebotes mit einer kurzen Nachfristsetzung nachgefordert werden. Werden sie auch innerhalb der Nachfrist nicht mit eingereicht, wird der Bieter ausgeschlossen. Auch Kopien sind zulässig. Der Bieter hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von dieser Regelung Gebrauch macht.
Bitte beachten Sie, dass mit Angebotsabgabe eine Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag einzureichen ist. Details dazu können den Verdingungsunterlagen entnommen werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 101a GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 101a GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Vergabeverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).".
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Vergabeverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).".
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2012/S 023-037495 (2012-01-30)