Versorgungsvertrag Krankenhausapotheke Klinikum Ansbach

Klinikum Ansbach

Vergeben wird ein Versorgungsvertrag gemäß § 14 Apothekengesetz zur Versorgung des Klinikums Ansbach in Mittelfranken mit Arzneimitteln und Apothekendienstleistungen. Leistungsbeginn ist der 1.6.2012. Das Klinkum Ansbach verfügt über einen Standort mit 390 Planbetten. Die versorgende Apotheke hat das Krankenhaus nach Bedarf, mindestens drei mal wöchentlich zu beliefern. Zu den zu erbringenden Dienstleistungen gehören unter anderem die Bearbeitung von Anfragen des Krankenhauspersonals, die Lagerverwaltung und die Qualitätssicherung.
Der Gegenstand der zu erbringenden Leistung ergibt sich im Einzelnen aus der Leistungsbeschreibung, die Teil der Vergabeunterlagen ist. Die Vergabeunterlagen können Sie bei der oben genannten Kontaktstelle anfordern.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-04-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-02-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-02-14 Auftragsbekanntmachung
2012-02-17 Ergänzende Angaben
2012-04-03 Ergänzende Angaben
2012-05-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-02-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im pharmazeutischen Bereich
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im pharmazeutischen Bereich 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Klinikum Ansbach
Postanschrift: Escherichstraße 1
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.klinikum-ansbach.de 🌏
E-Mail: johannes.schuermeyer@klinikum-ansbach.de 📧
Telefon: +49 981484-2690 📞
Fax: +49 981484-2321 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-02-14 📅
Einreichungsfrist: 2012-04-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-02-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 33-053548
ABl. S-Ausgabe: 33

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vergeben wird ein Versorgungsvertrag gemäß § 14 Apothekengesetz zur Versorgung des Klinikums Ansbach in Mittelfranken mit Arzneimitteln und Apothekendienstleistungen. Leistungsbeginn ist der 1.6.2012. Das Klinkum Ansbach verfügt über einen Standort mit 390 Planbetten. Die versorgende Apotheke hat das Krankenhaus nach Bedarf, mindestens drei mal wöchentlich zu beliefern. Zu den zu erbringenden Dienstleistungen gehören unter anderem die Bearbeitung von Anfragen des Krankenhauspersonals, die Lagerverwaltung und die Qualitätssicherung.
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Der Gegenstand der zu erbringenden Leistung ergibt sich im Einzelnen aus der Leistungsbeschreibung, die Teil der Vergabeunterlagen ist. Die Vergabeunterlagen können Sie bei der oben genannten Kontaktstelle anfordern.
Beschreibung der Optionen:
Bei vereinzelten Dienstleistungen kann die Vergabestelle nicht vorausehen, ob bzw. in welchem Umfang die Leistungen erforderlich werden. Die Vergabestelle beauftragt diese Leistungen nicht mit Zuschlagserteilung/Vertragsschluss, sondern erst im Bedarfsfall durch gesonderte, schriftliche Einzel-Beauftragung. Diese Positionen sind in den Vergabeunterlagen als Bedarfspositionen ausgewiesen.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ansbach.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Aktueller Berufs- / Handelsregisterauszug oder Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist. Der Auszug oder Nachweis darf zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebotes nicht älter als drei Monate sein. Eine Kopie ist ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor, das Original nachzufordern,
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— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß § 6 EG VOL/A nach dem bereitgestellten Formular Eigenerklärungen zum Nachweis der Eignung (siehe Vergabeunterlagen),
— Kurze Unternehmensbeschreibung (vom Bieter selbst gefertigt), max.1 Seite, inkl. Angabe des Sitzes der Hauptapotheke.
Die unter III.2.1) geforderten Nachweise und Erklärungen sind vom Bieter bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Nachweise und Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen. Gleiches gilt für etwaige Nachunternehmer, sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Nachunternehmer beruft.
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Der Vergabestelle steht gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ein Ermessen zu, ob fehlende Nachweise und Erklärungen nachgereicht werden können oder nicht.
Ein Bieter/eine Bietergemeinschaft hat für sämtliche Nachunternehmer die unter III.2.1) genannten Eignungsnachweise vorzulegen. Die Vorlage ist nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist, sondern erst auf Verlangen der Vergabestelle erforderlich.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung zum Umsatz des Unternehmens mit Apothekenleistungen für Krankenhäuser, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren nach dem bereitgestellten Formular Eigenerklärungen zum Nachweis der Eignung (siehe Vergabeunterlagen).
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Die unter III.2.2) geforderte Erklärung ist vom Bieter bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen. Gleiches gilt für etwaige Nachunternehmer, sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Nachunternehmer beruft.
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Der Vergabestelle steht gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ein Ermessen zu, ob fehlende Nachweise und Erklärungen nachgereicht werden können oder nicht.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Bieter, die ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen eine Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke nach § 1 Abs. 2 Apothekengesetz oder eine Erlaubnis zum Betrieb einer Krankenhausapotheke nach § 14 Abs. 1 Apothekengesetz vorlegen und, wenn keine Direktlieferung sondern eine Lieferung per Versand erfolgt, ist eine Erlaubnis zum Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln gem. §11a Apothekengesetz in Verbindung mit § 43 Abs. 1 S.1 Arzneimittelgesetz vorzulegen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen eine Bescheinigung/Erlaubnis zum Betrieb einer Krankenhausapotheke/Apotheke und/oder zum Versand von (apothekenpflichtigen) Arzneimitteln der für sie zuständigen Genehmigungsbehörden vorlegen. Eine Kopie ist ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor, das Original nachzufordern,
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— Eigenerklärung zur Einhaltung des Apothekengesetzes und der Apothekenbetriebsordnung nach dem bereitgestellten Formular Eigenerklärungen zum Nachweis der Eignung (siehe Vergabeunterlagen),
— Liste mit Referenzkrankenhäusern (vom Bieter selbst gefertigt) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre unter Angabe des Auftragsgegenstandes, der Bettenzahl und möglichst des Auftragswertes sowie eines Ansprechpartners des Auftraggebers.
Die unter III.2.3) geforderten Nachweise und Erklärungen sind vom Bieter bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Nachweise und Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen. Gleiches gilt für etwaige Nachunternehmer, sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Nachunternehmer beruft.
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Der Vergabestelle steht gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ein Ermessen zu, ob fehlende Nachweise und Erklärungen nachgereicht werden können oder nicht.
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haben allerdings nur für die jeweiligen Teilleistungen eine Referenzliste vorzulegen, die sie im Auftragsfall selbst erbringen werden. Außerdem genügt es, wenn ein Mitglied der Bietergemeinschaft die Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke vorlegt und dasselbe Mitglied der Bietergemeinschaft die Eigenerklärung zur Einhaltung der Apothekenbetriebsordnung vorlegt.
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Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Die Liefer- und Dienstleistungen sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Apothekengesetz, Apothekenbetriebsordnung, Arzneimittelgesetz) den Apotheken vorbehalten.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-08-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Klinikum Ansbach
Johannes Schürmeyer
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-06-01 📅
Datum des Endes: 2014-05-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Telefon: +49 981531277 📞
Internetadresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm 🌏
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 107 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen entnommen werden.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2012/S 033-053548 (2012-02-14)
Ergänzende Angaben (2012-02-17)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-02-17 📅
Einreichungsfrist: 2012-04-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-02-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 36-057000
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 33-053548
ABl. S-Ausgabe: 36
Quelle: OJS 2012/S 036-057000 (2012-02-17)
Ergänzende Angaben (2012-04-03)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-04-03 📅
Einreichungsfrist: 2012-04-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-04-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 70-114996
ABl. S-Ausgabe: 70
Quelle: OJS 2012/S 070-114996 (2012-04-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-05-16)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-05-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-05-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 96-159571
ABl. S-Ausgabe: 96

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-05-15 📅
Name: Marien-Apotheke
Postanschrift: Marktplatz 10
Postort: Rothenburg/o.T.
Postleitzahl: 91541
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2012/S 096-159571 (2012-05-16)