Vergeben wird ein Versorgungsvertrag gemäß § 14 Apothekengesetz zur Versorgung des Stadtkrankenhaus Schwabach gGmbH in Mittelfranken mit Arzneimitteln und Apothekendienstleistungen. Leistungsbeginn ist der 1.1.2013. Das Stadtkrankenhaus Schwabach gGmbH verfügt über einen Standort mit 170 Planbetten. Die versorgende Apotheke hat das Krankenhaus nach Bedarf, mindestens zweimal wöchentlich zu beliefern. Zu den zu erbringenden Dienstleistungen gehören. Unter anderem die Bearbeitung von Anfragen des Krankenhauspersonals, die Lagerverwaltung und die Qualitätssicherung. Der Gegenstand der zu erbringenden Leistung ergibt sich im Einzelnen aus der Leistungsbeschreibung, die Teil der Vergabeunterlagen ist. Die Vergabeunterlagen können Sie bei der oben genannten Kontaktstelle anfordern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-10-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-09-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-09-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im pharmazeutischen Bereich
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im pharmazeutischen Bereich📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtkrankenhaus Schwabach gGmbH
Postanschrift: Regelsbacher Straße 7
Postleitzahl: 91126
Postort: Schwabach
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadtkrankenhaus-schwabach.de🌏
E-Mail: roland.graefensteiner@khsc.de📧
Telefon: +49 9122182702📞
Fax: +49 91221825103 📠
Vergeben wird ein Versorgungsvertrag gemäß § 14 Apothekengesetz zur Versorgung des Stadtkrankenhaus Schwabach gGmbH in Mittelfranken mit Arzneimitteln und Apothekendienstleistungen. Leistungsbeginn ist der 1.1.2013. Das Stadtkrankenhaus Schwabach gGmbH verfügt über einen Standort mit 170 Planbetten.
Vergeben wird ein Versorgungsvertrag gemäß § 14 Apothekengesetz zur Versorgung des Stadtkrankenhaus Schwabach gGmbH in Mittelfranken mit Arzneimitteln und Apothekendienstleistungen. Leistungsbeginn ist der 1.1.2013. Das Stadtkrankenhaus Schwabach gGmbH verfügt über einen Standort mit 170 Planbetten.
Die versorgende Apotheke hat das Krankenhaus nach Bedarf, mindestens zweimal wöchentlich zu beliefern. Zu den zu erbringenden Dienstleistungen gehören.
Unter anderem die Bearbeitung von Anfragen des Krankenhauspersonals, die Lagerverwaltung und die Qualitätssicherung.
Der Gegenstand der zu erbringenden Leistung ergibt sich im Einzelnen aus der Leistungsbeschreibung, die Teil der Vergabeunterlagen ist. Die Vergabeunterlagen können Sie bei der oben genannten Kontaktstelle anfordern.
Beschreibung der Optionen:
Beschreibung der Optionen:
Bei vereinzelten Dienstleistungen kann die Vergabestelle nicht vorausehen, ob bzw. in welchem Umfang die Leistungen erforderlich werden.
Die Vergabestelle beauftragt diese Leistungen nicht mit Zuschlagserteilung/Vertragsschluß, sondern erst im Bedarfsfall durch gesonderte, schriftliche Einzel-Beauftragung. Diese Positionen sind in den Vergabeunterlagen als Bedarfspositionen ausgewiesen.
Die Vergabestelle beauftragt diese Leistungen nicht mit Zuschlagserteilung/Vertragsschluß, sondern erst im Bedarfsfall durch gesonderte, schriftliche Einzel-Beauftragung. Diese Positionen sind in den Vergabeunterlagen als Bedarfspositionen ausgewiesen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Aktueller Berufs- / Handelsregisterauszug oder Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist. Der Auszug oder Nachweis darf zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebotes nicht älter als drei Monate sein. Eine Kopie ist ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor, das Original nachzufordern,
— Aktueller Berufs- / Handelsregisterauszug oder Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist. Der Auszug oder Nachweis darf zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebotes nicht älter als drei Monate sein. Eine Kopie ist ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor, das Original nachzufordern,
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß § 6 EG VOL/A nach dem bereitgestellten Formular Eigenerklärungen zum Nachweis der Eignung (siehe Vergabeunterlagen),
— Kurze Unternehmensbeschreibung (vom Bieter selbst gefertigt), max.1 Seite, inkl. Angabe des Sitzes der Hauptapotheke.
Die unter III.2.1) geforderten Nachweise und Erklärungen sind vom Bieter bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Nachweise und Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen. Gleiches gilt für etwaige Nachunternehmer,
Die unter III.2.1) geforderten Nachweise und Erklärungen sind vom Bieter bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Nachweise und Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen. Gleiches gilt für etwaige Nachunternehmer,
Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Nachunternehmer beruft.
Der Vergabestelle steht gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ein Ermessen zu, ob fehlende Nachweise und Erklärungen nachgereicht werden können oder nicht.
Ein Bieter/eine Bietergemeinschaft hat für sämtliche Nachunternehmer die unter III.2.1) genannten.
Eignungsnachweise vorzulegen. Die Vorlage ist nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist, sondern erst auf Verlangen der Vergabestelle erforderlich.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung zum Umsatz des Unternehmens mit Apothekenleistungen für Krankenhäuser, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren nach dem bereitgestellten Formular Eigenerklärungen zum Nachweis der Eignung (siehe Vergabeunterlagen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung zum Umsatz des Unternehmens mit Apothekenleistungen für Krankenhäuser, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren nach dem bereitgestellten Formular Eigenerklärungen zum Nachweis der Eignung (siehe Vergabeunterlagen).
Die unter III.2.2) geforderte Erklärung ist vom Bieter bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bis zum.
Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen. Gleiches gilt für etwaige Nachunternehmer, sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Nachunternehmer beruft.
Der Vergabestelle steht gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ein Ermessen zu, ob fehlende Nachweise und Erklärungen nachgereicht werden können oder nicht.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Bieter, die ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen eine Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke nach § 1 Abs. 2 Apothekengesetz oder eine Erlaubnis zum Betrieb einer Krankenhausapotheke nach § 14 Abs. 1 Apothekengesetz vorlegen und, wenn keine Direktlieferung sondern eine Lieferung.
— Bieter, die ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen eine Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke nach § 1 Abs. 2 Apothekengesetz oder eine Erlaubnis zum Betrieb einer Krankenhausapotheke nach § 14 Abs. 1 Apothekengesetz vorlegen und, wenn keine Direktlieferung sondern eine Lieferung.
Per Versand erfolgt, ist eine Erlaubnis zum Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln gem. §11a Apothekengesetz in Verbindung mit § 43 Abs. 1 S.1 Arzneimittelgesetz vorzulegen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen eine Bescheinigung/Erlaubnis zum Betrieb einer Krankenhausapotheke/Apotheke und/oder zum Versand von (apothekenpflichtigen) Arzneimitteln der für sie.
Per Versand erfolgt, ist eine Erlaubnis zum Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln gem. §11a Apothekengesetz in Verbindung mit § 43 Abs. 1 S.1 Arzneimittelgesetz vorzulegen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen eine Bescheinigung/Erlaubnis zum Betrieb einer Krankenhausapotheke/Apotheke und/oder zum Versand von (apothekenpflichtigen) Arzneimitteln der für sie.
Zuständigen Genehmigungsbehörden vorlegen. Eine Kopie ist ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor, das Original nachzufordern,Eigenerklärung zur Einhaltung des Apothekengesetzes und der Apothekenbetriebsordnung nach dem bereitgestellten Formular Eigenerklärungen zum Nachweis der Eignung (siehe Vergabeunterlagen),
Zuständigen Genehmigungsbehörden vorlegen. Eine Kopie ist ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor, das Original nachzufordern,Eigenerklärung zur Einhaltung des Apothekengesetzes und der Apothekenbetriebsordnung nach dem bereitgestellten Formular Eigenerklärungen zum Nachweis der Eignung (siehe Vergabeunterlagen),
— Liste mit Referenzkrankenhäusern (vom Bieter selbst gefertigt) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre unter Angabe des Auftragsgegenstandes, der Bettenzahl und möglichst des Auftragswertes sowie eines Ansprechpartners des Auftraggebers.
Die unter III.2.3) geforderten Nachweise und Erklärungen sind vom Bieter bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Nachweise und Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen. Gleiches gilt für etwaige Nachunternehmer,
Die unter III.2.3) geforderten Nachweise und Erklärungen sind vom Bieter bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Nachweise und Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen. Gleiches gilt für etwaige Nachunternehmer,
Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Nachunternehmer beruft.
Der Vergabestelle steht gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ein Ermessen zu, ob fehlende Nachweise und Erklärungen nachgereicht werden können oder nicht.
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haben allerdings nur für die jeweiligen Teilleistungen eine Referenzliste vorzulegen, die sie im Auftragsfall selbst erbringen werden. Außerdem genügt es, wenn ein Mitglied.
Der Bietergemeinschaft die Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke vorlegt und dasselbe Mitglied der Bietergemeinschaft die Eigenerklärung zur Einhaltung der Apothekenbetriebsordnung vorlegt.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungs-vorschrift:
Die Liefer- und Dienstleistungen sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Apothekengesetz, Apotheken-betriebsordnung, Arzneimittel-gesetz) den Apotheken vorbehalten.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-11-22 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Nationale Registrierungsnummer: 260950226
Kontakt
Kontaktperson: Stadtkrankenhaus Schwabach gGmbH
Herrn Roland Gräfensteiner
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-01-01 📅
Datum des Endes: 2014-12-31 📅
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit.
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 107 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen entnommen werden.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2012/S 171-282886 (2012-09-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-01-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 444 151,49 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-12-05 📅
Name: Marien-Apotheke Rothenburg, Friedrich Stegmann e.K.
Postanschrift: Marktplatz 10
Postort: Rothenburg
Postleitzahl: 91541
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
DE Standardformular 02 - Auftragsbekanntmachung 13 / 17
Weitere Einzelheiten können § 107 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen entnommen werden