Vertrag über eine Vollgaslieferung für alle Abnahmestellen der Freien und Hansestadt Hamburg sowie einer Reihe von Einbezogenen Einrichtungen. Das Volumen umfasst insgesamt ca. 1 965 Abnahmestellen mit einem Verbrauch von ca. 582 GWh/a
Lieferung von Erdgas frei Abnahmestelle an die Freie und Hansestadt Hamburg für eine Vertragslaufzeit von mindestens 2 Jahren (2013 und 2014) mit Verlängerungsoption für ein 3. Vertragsjahr 2015. Die Verlängerungsoption muss durch die Freie und Hansestadt Hamburg spätestens bis 31.12.2013 ausgeübt werden. Der Gesamtumfang beträgt ca. 582 GWh/a, aufgeteilt in 3 Lose für ca. 50 leistungsgemessene Abnahmestellen (ca. 179 GWh/a), ca. 1 915 Standardlastprofil-Abnahmestellen (ca. 403 GWh/a).
Ein Großteil der Abnahmestellen liegt im Netzgebiet der Hamburg Netz GmbH. Insgesamt ca. 10 Abnahmestellen liegen in den Netzgebieten: e-werk Sachsenwald GmbH, Stadtwerke Lübeck Netz GmbH, GAG - Gasversorgung Ahrensburg GmbH, Stadtwerke Pinneberg oder E.ON Hanse Netz GmbH.
Die Preisbildung zur Beschaffung erfolgt nach Zuschlagserteilung am Marktplatz TTF, strukturiert in sechs Tranchen über einen Zeitraum von 10 Wochen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-08-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-07-09.
Auftragsbekanntmachung (2012-07-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gasversorgung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gasversorgung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für Bauordnung und Hochbau, Referat Energiewirtschaft
Postanschrift: Alter Steinweg 4
Postleitzahl: 20459
Postort: Hamburg
Kontakt
E-Mail: guenter.raedecker@bsu.hamburg.de📧
Telefon: +49 40428411358📞
Fax: +49 40428412043 📠
“Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der...”
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wem sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB ebenfalls dann unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Im übrigen wird auf § 107 GWB verwiesen.
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Quelle: OJS 2012/S 132-219503 (2012-07-09)