Wegenutzungsvertrag für die Stromversorgung als Dienstleistungskonzession

Gemeinde Wachtberg

Der derzeitige Konzessionsvertrag für das Stromnetz endet am 31.12.2012. Das Auslaufen des Konzessionsvertrages ist am 23.12.2010 im Bundesanzeiger (Nummer 195, Seite 4305) bekanntgegeben worden. Die Gemeinde Wachtberg beginnt mit dieser Bekanntmachung das eigentliche Konzessionsvergabeverfahren. Die Gemeinde Wachtberg beabsichtigt, die Wegenutzungsrechte für die Stromversorgung für die Zeit ab dem 1.1.2013 neu zu vergeben und einen Vertrag gemäß § 46 EnWG mit einer Laufzeit von 20 Jahren abzuschließen.
Das Verfahren unterliegt nicht den Regelungen des GWB, der EG VOL/A oder der SektVO sowie der entsprechenden vergaberechtlichen EU- und EG-Richtlinien. Die Vergabe der Dienstleistungskonzession erfolgt insbesondere nach den Regelungen des § 46 EnWG in einem diskriminierungsfreien Wettbewerbsverfahren.
Das Wettbewerbsverfahren wird in 2 Stufen ablaufen. Nach Abschluss der Interessenbekundungsphase wird die Gemeinde Wachtberg in dem anschließenden eigentlichen Verhandlungsverfahren das wirtschaftlichste bzw. bestbewertete Angebot auswählen.
Nach Auswertung der Interessenbekundungen wird die Gemeinde Wachtberg die Wettbewerbsunterlagen mit weiteren Informationen und Vorgaben versenden.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-09-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-09-12.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-09-12 Auftragsbekanntmachung