Wegenutzungsvertrag Strom (§ 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz)
Bekanntmachung der Stadt Oberhausen gemäß § 46 Abs. 3 EnWG zum Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages für das Stadtgebiet.
Die Stadt Oberhausen macht das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages mit der Energieversorgung Oberhausen (evo) Aktiengesellschaft für das Gebiet der Stadt Oberhausen zum 31.12.2014 gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt.
Im Gebiet des auslaufenden Stromkonzessionsvertrages leben ca. 212 000 Einwohner (Stand 30.11.2011) bei einer Gebietsfläche von rd. 77,11 km². Das derzeitige Leitungsnetz umfasst ca. 643 km Mittelspannungsleitungen, ca. 1 029 km Niederspannungsleitungen und ca. 39 832 Hausanschlüsse (Stand 31.12.2010). Die Stromabsatzmenge in 2010 betrug ca. 771 933 MWh.
Weitere Informationen zum Stromnetz und gegebenenfalls auch Aktualisierungen werden – soweit sie der Stadt Oberhausen bekannt sind oder werden – unter der Internetadresse "http://www.oberhausen.de/Auslaufen_des_Stromkonzessionsvertrages" ab dem 23.1.2012 veröffentlicht. Die detaillierten Daten zum Stromnetz werden von der Stadt Oberhausen an diejenigen Unternehmen übermittelt, welche ihr Interesse bekundet haben.
Unternehmen die Interesse am Abschluss eines Konzessionsvertrages haben, werden zu einer Teilnahme am Verfahren aufgefordert. Interessenbekundungen sind bis zum 30.4.2012 (massgeblich ist der Tag des Posteingangs) schriftlich einzureichen bei der.
Stadt Oberhausen, Der Oberbürgermeister, Dezernat 0, Verwaltungsführung, Schwartzstraße 72, 46042 Oberhausen.
Verspätete Interessenbekundungen werden nicht berücksichtigt.
Der Oberbürgermeister.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-04-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-01-10.
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2012-01-10
|
Auftragsbekanntmachung
|