Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in der ab 1.1.2012 geltenden Fassung regelt u.a. den Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien an das Stromnetz, die Einspeisung des in diesen Anlagen erzeugten Stroms und dessen Vergütung sowie die bundesweit gleichmäßige Verteilung des abgenommenen Stroms und der Zahlungen auf alle Elektrizitätsversorgungsunternehmen. Es richtet sich an private Anlagen- und Netzbetreiber und wird grundsätzlich nicht von staatlichen Stellen vollzogen.
Über die Auslegung des EEG und den Inhalt der hierin verankerten Rechte und Pflichten ist es in der Vergangenheit wiederholt zu Auseinandersetzungen zwischen den Normadressaten gekommen. Behörden können in diese Streitigkeiten nicht eingreifen, für die rechtsverbindliche Klärung sind ausschließlich die Zivilgerichte zuständig, die jedoch in der Regel nicht zeitnah zu einer abschließenden Klärung beitragen können.
Um den am EEG beteiligten Akteuren die Abwicklung des Gesetzes zu erleichtern, sieht § 57 Absatz 1 EEG vor, dass eine Clearingstelle zur Klärung von Streitigkeiten und Auslegungsfragen betrieben wird; hierzu wird eine juristische Person des Privatrechts vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) beauftragt. Durch den Betrieb der Clearingstelle durch eine juristische Person des Privatrechts soll sichergestellt werden, dass die Clearingstelle die Gewähr für eine neutrale und objektive Tätigkeit bietet und von allen Normadressaten gleichermaßen akzeptiert wird. Die Clearingstelle unterliegt bei ihrer inhaltlichen Tätigkeit keinen Weisungen des BMU.
Bereits seit Herbst 2007 wird eine entsprechende Clearingstelle im Auftrag des BMU betrieben (http://www.clearingstelle-eeg.de). Der Betrieb erfolgt auf Grundlage der „Verfahrensordnung der Clearingstelle EEG“, die ursprünglich am 1.10.2007 verabschiedet und zuletzt mit der Fassung vom 14.12.2011 novelliert wurde (abrufbar im Internet unter: http://www.clearingstelle-eeg.de/verfahrensordnung). Der laufende Geschäftsbetrieb ist bis zum 31.12.2012 befristet. Mit dem hier beschriebenen Auftrag strebt das BMU einen Weiterbetrieb der Clearingstelle an.
Der Betrieb der Clearingstelle ist auch weiterhin durch eine juristische Person des Privatrechts (im Folgenden: Trägerorganisation) für den Zeitraum vom 1.1.2013 bis zum 31.12.2017 sicherzustellen. Die Trägerorganisation ist für den Betrieb der Clearingstelle einschließlich der Anstellung des erforderlichen Personals verantwortlich. Sowohl die Trägerorganisation als auch das beschäftigte Personal müssen der neutralen Rolle der Clearingstelle gerecht werden.
Aufgabe der Trägerorganisation ist der Weiterbetrieb der Clearingstelle nach Maßgabe des § 57 EEG und ihrer Verfahrensordnung (im Folgenden: VerfO). § 57 EEG und die Verfahrensordnung sind Gegenstand der Leistungsbeschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-06-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-04-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-04-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im juristischen Bereich
Menge oder Umfang:
“Die Clearingstelle ist zentrale Anlaufstelle für alle Anlagenbetreiberinnen und -betreiber sowie Netzbetreiber, die aus dem EEG unmittelbar berechtigt oder...”
Menge oder Umfang
Die Clearingstelle ist zentrale Anlaufstelle für alle Anlagenbetreiberinnen und -betreiber sowie Netzbetreiber, die aus dem EEG unmittelbar berechtigt oder verpflichtet sind. Wer in einem konkreten Fall seine Rechte aus dem EEG verletzt sieht, kann die Clearingstelle um Klärung bitten, wenn auch die andere Partei damit einverstanden ist.Für die Bearbeitung dieser Aufgaben sind nach Maßgabe der VerfO ein Spruchkörper mit „Mitgliedern der Clearingstelle“ (die Mitglieder sollen grundsätzlich Volljuristinnen und Volljuristen sein, davon eine Leiterin oder ein Leiter), eine Geschäftsstelle und eine rechtswissenschaftliche und technische Koordination vorzusehen.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im juristischen Bereich📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
Postanschrift: Stresemannstraße 128 - 130
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmu.de🌏
E-Mail: n.civilibal@fz-juelich.de📧
“Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Weitere Bedingungen,...”
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Weitere Bedingungen, insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der Vergabestelle angefordert werden können.
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Quelle: OJS 2012/S 078-128607 (2012-04-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-08-01) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Bieter, deren Angebote...”
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
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Quelle: OJS 2012/S 148-246913 (2012-08-01)