700091021 RLM TR, 2. BA, Um- und Ausbau Verwaltungsbereiche. 13E0618 Nieder- und Mittelspannungsanlagen mit Nennspannungen bis 36 kV - DIN 18 382, DIN 18 299
Nieder- und Mittelspannungsanlagen mit Nennspannungen bis 36 kV.
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Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-11-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-10-17.
Auftragsbekanntmachung (2013-10-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Menge oder Umfang:
“Nieder- und Mittelspannungsanlagen bis 36 kV - DIN 18 382, DIN 18 299.Allgemeine Elektroinstallation, mit KNX und DALI-Bussystemen, Telefon- und...”
Menge oder Umfang
Nieder- und Mittelspannungsanlagen bis 36 kV - DIN 18 382, DIN 18 299.Allgemeine Elektroinstallation, mit KNX und DALI-Bussystemen, Telefon- und EDV-Anlagen, Auf- und Ausbau Stromversorgungsnetz:6 Stück Unterverteilungen, ca. 30 000 m Leitungen ca. 400 Stück Leuchten.3 Stück Netzwerkschränke mit USV ca. 150 Stück EDV-Anschlüsse ca. 60 Stück Telefonanschlüsse.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: LBB Niederlassung Trier
Postanschrift: Paulinstraße 58
Postleitzahl: 54292
Postort: Trier
Kontakt
Internetadresse: http://www.LBBnet.de🌏
E-Mail: vergabe.trier@lbbnet.de📧
Telefon: +49 651📞
Fax: +49 6512093174 📠
“— Für Amtshandlungen der Vergabekammer werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben, deren Höhe sich nach § 128 des...”
— Für Amtshandlungen der Vergabekammer werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben, deren Höhe sich nach § 128 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bestimmt.
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Quelle: OJS 2013/S 203-350818 (2013-10-17)