Gegenstand des Auftrages ist die Planung und Ausführung der technische Gebäudeausrüstung eines Luftfrachtzentrums auf dem Gelände des heutigen P8. Dieses dient der Abfertigung von eingehenden und ausgehenden Gütern. Der Gebäudekomplex unterteilt sich in die Umschlaghalle sowie einer zur Rampenanlage orientierten Vorzone. Im Luftfrachtgebäude sind nur geringe Flächen für die Haustechnik vorgesehen. Der Großteil der notwendigen Flächen für die Haustechnik ist im Kellergeschoß in den der Halle vorgelagerten Pavillongebäude vorgesehen. Die Anordnung von Teilen der Haustechnik auf dem Dach ist auf Grund der Hindernisfreiheit nicht möglich. Auf dem Hallendach anzuordnen sind jedoch 3 Anlagen der Anflugbefeuerung. Zur Überwachung des Betriebs befindet sich landseitig im Bereich der Zufahrt ein Pförtnergebäude und luftseitig im Bereich der Unterführung ein Wachgebäude, um die Luftsicherheitsgrenze gemäß §8 LuftSiG abzusichern. Für beide Pavillons und die Umschlaghalle wird seitens des Bauherrn eine Zertifizierung der Gebäude nach DGNB-Silber angestrebt. Übersicht der Lose: Los 1 – Lüftung Los 2 – Sanitär, Heizung und Kälte Los 3 – Elektro Los 4 – MSR Los 5 – Sprinkler Genauere Angabe zu den Losen im II.1.8) Lose; Angaben zu den Losen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-09-20.
Auftragsbekanntmachung (2013-09-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektroinstallationsarbeiten für Stromverteilungsanlagen
Menge oder Umfang: siehe II.1.5) und II.1.8)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektroinstallationsarbeiten für Stromverteilungsanlagen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Hamburg GmbH, CS-E Zentraleinkauf
Postanschrift: Flughafenstr. 1-3
Postleitzahl: 22335
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.ham.airport.de🌏
E-Mail: hjahnke@ham.airport.de📧
Fax: +49 4050751238 📠
a) Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorausgehendem Teilnahmewettbewerb nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
ba) Bewerbergemeinschaften:
Die unter Ziffer III. 2.1 bis Ziffer III. 2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; die unter Ziffer III.2.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen (Referenzen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bezogen auf dasjenige Gewerk, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen.
Für Bewerbergemeinschaften ist darzustellen, wie die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall vorgesehen ist.
Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Ziffer III.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen.
bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter:
Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
Die unter Ziffer III.2.1 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft. Dies gilt nicht für die Eigenerklärungen nach Ziffer III.2.1 a) der vorliegenden Bekanntmachung.
bc) Subunternehmer (Nachunternehmer/Unterauftragnehmer):
Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern und möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit dieser Subunternehmer berufen (vgl. Ziffer VI.3 b) bb) der vorliegenden Bekanntmachung), so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Subunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Subunternehmer zu benennen und für diese die Eignungsnachweise entsprechend oben Ziffer VI.3. b), bb), bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Vorzulegen ist ferner die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Subunternehmer über deren Zusicherung, im Fall der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Subunternehmerleistungen als Subunternehmer zu erbringen.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Hinweise für die Form und die Zusammenstellung der Teilnahmeanträge
Die Teilnahmeanträge müssen in Papierform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4 im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1 Postanschrift: Flughafen Hamburg GmbH Postfach, 22331 Hamburg und bei persönlicher Abgabe: Flughafen Hamburg GmbH, Zentraleinkauf, Gebäude 245, Zimmer 3001, Flughafenstraße 1-3, 22335 Hamburg, eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb – Nicht öffnen VN: 9951.40.0040“ zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig. Zusätzlich ist der Teilnahmeantrag als Datei (bevorzugt im pdf-Format) gemäß voranstehender Vorgaben einzureichen.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist bei der Kontaktstelle nach Ziffer I.1 der vorliegenden Bekanntmachung in Textform anzufordern. Es sind in der Anforderung zwei E-Mail-Adressen zu benennen, an die der Bewerbungsbogen zu übermitteln ist. Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Bewerbungsbogen einschließlich dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
e) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs:
ea) Formelle Prüfung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Eignung (Eignungsvoraussetzungen) zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 19 Abs. 3 SektVO fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern, werden unvollständige Teilnahmeanträge ausgeschlossen. Dies gilt auch für Teilnahmeanträge, die ggf. nach einer Nachforderung weiterhin unvollständig sind.
Inhaltliche Defizite vorgelegter Nachweise und Erklärungen führen bei der formellen Prüfung nicht zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrags, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung (nachfolgend eb)) berücksichtigt und haben bei einer ggf. erforderlichen Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgend dargestellten Grundsätze Abwertungen zur Folge.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2 der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen.
eb) Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der inhaltlichen Mindestvorgaben sowie auf Nachweis der grundsätzlichen Eignung
Der Auftraggeber wird die vollständigen Teilnahmeanträge (ggf. nach Nachforderung fehlender Erklärungen und Angaben, s.o.) inhaltlich darauf prüfen, ob die in Ziffer III.1 bis III.2 der vorliegenden Bekanntmachung ggf. enthaltenen Mindestvorgaben eingehalten werden. Auf Ziffer VI.3 b) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Soweit nach Ziffer III.2.2 Mindestvorgaben gemacht werden, müssen diese bei allen Kooperationsformen nach Ziffer VI.3 b) der vorliegenden Bekanntmachung von den beteiligten Unternehmen insgesamt erfüllt werden. Die jeweiligen Angaben werden addiert.
Teilnahmeanträge, die ggf. benannte Mindestanforderungen nicht einhalten, werden nicht berücksichtigt. Dies gilt auch für Teilnahmeanträge, bei denen – ohne dass für die jeweiligen Nachweise und Erklärungen Mindestbedingungen formuliert wurden – die grundsätzliche Eignung aufgrund der jeweiligen Erklärungsinhalte nicht bejaht werden kann.
ec) Bewertung der Teilnahmeanträge
Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl grundsätzlich geeigneter Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 10 beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die maßgeblichen Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen.
Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber folgende in dieser Bekanntmachung benannten Eignungsvoraussetzungen bewerten und gewichten:
— 500 Punkte auf die Eignungsvoraussetzungen nach Ziffer III.2.3 c) „Personaleinsatzkonzept“ der vorliegenden Bekanntmachung
— 500 Punkte auf die Eignungsvoraussetzungen nach Ziffer III.2.3 d) „Referenzobjekte“ der vorliegenden Bekanntmachung
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die für die Bewertung nach voranstehender Vorgabe maßgeblichen Eignungsvoraussetzungen bewertet. Diese Bewertung wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
— 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt,
— 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen,
— 3 Punkte: Punktabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen,
— 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen,
— 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen,
— 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jeden Nachweis oder jede Erklärung erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
f) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf der Grundlage der vorab benannten Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern.
g) Die in Ziffer II.3 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und Anpassung und Aktualisierung.
h) Die auf der Grundlage der Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten zeit- und inhaltsgleich die Vergabeunterlagen für die Angebotsbearbeitung.
i) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
j) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 7 Kalendertage vor der in der Bekanntmachung unter IV.3.4 genannten Frist in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer 1.1 vorliegen.
k) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
l) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei einer Einstellung gemäß voranstehender Vorgaben, ein erneutes Vergabeverfahren in entsprechender Anwendung von § 6 Abs. 2 Nr. 1 SektVO ohne vorherige Bekanntmachung einzuleiten.
a) Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorausgehendem Teilnahmewettbewerb nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
ba) Bewerbergemeinschaften:
Die unter Ziffer III. 2.1 bis Ziffer III. 2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; die unter Ziffer III.2.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen (Referenzen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bezogen auf dasjenige Gewerk, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen.
Für Bewerbergemeinschaften ist darzustellen, wie die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall vorgesehen ist.
Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Ziffer III.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen.
bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter:
Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
Die unter Ziffer III.2.1 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft. Dies gilt nicht für die Eigenerklärungen nach Ziffer III.2.1 a) der vorliegenden Bekanntmachung.
Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern und möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit dieser Subunternehmer berufen (vgl. Ziffer VI.3 b) bb) der vorliegenden Bekanntmachung), so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Subunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Subunternehmer zu benennen und für diese die Eignungsnachweise entsprechend oben Ziffer VI.3. b), bb), bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Vorzulegen ist ferner die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Subunternehmer über deren Zusicherung, im Fall der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Subunternehmerleistungen als Subunternehmer zu erbringen.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Hinweise für die Form und die Zusammenstellung der Teilnahmeanträge
Die Teilnahmeanträge müssen in Papierform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4 im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1 Postanschrift: Flughafen Hamburg GmbH Postfach, 22331 Hamburg und bei persönlicher Abgabe: Flughafen Hamburg GmbH, Zentraleinkauf, Gebäude 245, Zimmer 3001, Flughafenstraße 1-3, 22335 Hamburg, eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb – Nicht öffnen VN: 9951.40.0040“ zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig. Zusätzlich ist der Teilnahmeantrag als Datei (bevorzugt im pdf-Format) gemäß voranstehender Vorgaben einzureichen.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist bei der Kontaktstelle nach Ziffer I.1 der vorliegenden Bekanntmachung in Textform anzufordern. Es sind in der Anforderung zwei E-Mail-Adressen zu benennen, an die der Bewerbungsbogen zu übermitteln ist. Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Bewerbungsbogen einschließlich dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
e) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs:
ea) Formelle Prüfung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Eignung (Eignungsvoraussetzungen) zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 19 Abs. 3 SektVO fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern, werden unvollständige Teilnahmeanträge ausgeschlossen. Dies gilt auch für Teilnahmeanträge, die ggf. nach einer Nachforderung weiterhin unvollständig sind.
Inhaltliche Defizite vorgelegter Nachweise und Erklärungen führen bei der formellen Prüfung nicht zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrags, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung (nachfolgend eb)) berücksichtigt und haben bei einer ggf. erforderlichen Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgend dargestellten Grundsätze Abwertungen zur Folge.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2 der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen.
eb) Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der inhaltlichen Mindestvorgaben sowie auf Nachweis der grundsätzlichen Eignung
Der Auftraggeber wird die vollständigen Teilnahmeanträge (ggf. nach Nachforderung fehlender Erklärungen und Angaben, s.o.) inhaltlich darauf prüfen, ob die in Ziffer III.1 bis III.2 der vorliegenden Bekanntmachung ggf. enthaltenen Mindestvorgaben eingehalten werden. Auf Ziffer VI.3 b) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Soweit nach Ziffer III.2.2 Mindestvorgaben gemacht werden, müssen diese bei allen Kooperationsformen nach Ziffer VI.3 b) der vorliegenden Bekanntmachung von den beteiligten Unternehmen insgesamt erfüllt werden. Die jeweiligen Angaben werden addiert.
Teilnahmeanträge, die ggf. benannte Mindestanforderungen nicht einhalten, werden nicht berücksichtigt. Dies gilt auch für Teilnahmeanträge, bei denen – ohne dass für die jeweiligen Nachweise und Erklärungen Mindestbedingungen formuliert wurden – die grundsätzliche Eignung aufgrund der jeweiligen Erklärungsinhalte nicht bejaht werden kann.
ec) Bewertung der Teilnahmeanträge
Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl grundsätzlich geeigneter Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 10 beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die maßgeblichen Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen.
Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber folgende in dieser Bekanntmachung benannten Eignungsvoraussetzungen bewerten und gewichten:
— 500 Punkte auf die Eignungsvoraussetzungen nach Ziffer III.2.3 c) „Personaleinsatzkonzept“ der vorliegenden Bekanntmachung
— 500 Punkte auf die Eignungsvoraussetzungen nach Ziffer III.2.3 d) „Referenzobjekte“ der vorliegenden Bekanntmachung
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die für die Bewertung nach voranstehender Vorgabe maßgeblichen Eignungsvoraussetzungen bewertet. Diese Bewertung wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
— 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt,
— 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen,
— 3 Punkte: Punktabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen,
— 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen,
— 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen,
— 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jeden Nachweis oder jede Erklärung erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
f) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf der Grundlage der vorab benannten Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern.
g) Die in Ziffer II.3 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und Anpassung und Aktualisierung.
h) Die auf der Grundlage der Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten zeit- und inhaltsgleich die Vergabeunterlagen für die Angebotsbearbeitung.
i) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
j) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 7 Kalendertage vor der in der Bekanntmachung unter IV.3.4 genannten Frist in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer 1.1 vorliegen.
k) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
l) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei einer Einstellung gemäß voranstehender Vorgaben, ein erneutes Vergabeverfahren in entsprechender Anwendung von § 6 Abs. 2 Nr. 1 SektVO ohne vorherige Bekanntmachung einzuleiten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrages ist die Planung und Ausführung der technische Gebäudeausrüstung eines Luftfrachtzentrums auf dem Gelände des heutigen P8. Dieses dient der Abfertigung von eingehenden und ausgehenden Gütern. Der Gebäudekomplex unterteilt sich in die Umschlaghalle sowie einer zur Rampenanlage orientierten Vorzone. Im Luftfrachtgebäude sind nur geringe Flächen für die Haustechnik vorgesehen. Der Großteil der notwendigen Flächen für die Haustechnik ist im Kellergeschoß in den der Halle vorgelagerten Pavillongebäude vorgesehen. Die Anordnung von Teilen der Haustechnik auf dem Dach ist auf Grund der Hindernisfreiheit nicht möglich. Auf dem Hallendach anzuordnen sind jedoch 3 Anlagen der Anflugbefeuerung. Zur Überwachung des Betriebs befindet sich landseitig im Bereich der Zufahrt ein Pförtnergebäude und luftseitig im Bereich der Unterführung ein Wachgebäude, um die Luftsicherheitsgrenze gemäß §8 LuftSiG abzusichern.
Gegenstand des Auftrages ist die Planung und Ausführung der technische Gebäudeausrüstung eines Luftfrachtzentrums auf dem Gelände des heutigen P8. Dieses dient der Abfertigung von eingehenden und ausgehenden Gütern. Der Gebäudekomplex unterteilt sich in die Umschlaghalle sowie einer zur Rampenanlage orientierten Vorzone. Im Luftfrachtgebäude sind nur geringe Flächen für die Haustechnik vorgesehen. Der Großteil der notwendigen Flächen für die Haustechnik ist im Kellergeschoß in den der Halle vorgelagerten Pavillongebäude vorgesehen. Die Anordnung von Teilen der Haustechnik auf dem Dach ist auf Grund der Hindernisfreiheit nicht möglich. Auf dem Hallendach anzuordnen sind jedoch 3 Anlagen der Anflugbefeuerung. Zur Überwachung des Betriebs befindet sich landseitig im Bereich der Zufahrt ein Pförtnergebäude und luftseitig im Bereich der Unterführung ein Wachgebäude, um die Luftsicherheitsgrenze gemäß §8 LuftSiG abzusichern.
Für beide Pavillons und die Umschlaghalle wird seitens des Bauherrn eine Zertifizierung der Gebäude nach DGNB-Silber angestrebt.
Übersicht der Lose:
Los 1 – Lüftung
Los 2 – Sanitär, Heizung und Kälte
Los 3 – Elektro
Los 4 – MSR
Los 5 – Sprinkler
Genauere Angabe zu den Losen im II.1.8) Lose; Angaben zu den Losen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1 - Lüftung
Kurze Beschreibung:
Für die Pavillons und die Umschlaghalle ist die Installation einer Lüftung vorgesehen. Eine kontrollierte Be- und Entlüftung erfolgt in allen innenliegenden Räumen des Kellergeschosses sowie der Umkleide- und Pausenräume. Eine kontrollierte Be- und Entlüftung ist ebenfalls für sämtliche Technikräume vorgesehen. Die WC-Anlagen in den Pavillons 1 und werden mechanisch entlüftet. Die Lagerräume, das Büro WE Export-Anlieferung, die Büros EDT und HAR, der Raum Zoll Röntgen – Sonstiges und das Büro Schichtleiter werden über Rohrventilatoren, Lüftungsventile und ein Rohrsystem nach außen durch die Fassade entlüftet. Die Büros in der Halle werden über Kleinstlüftungsgerät (KWL) be- und entlüftet. Die Außen- bzw. Fortluft wird über die Fassade geführt.
Für die Pavillons und die Umschlaghalle ist die Installation einer Lüftung vorgesehen. Eine kontrollierte Be- und Entlüftung erfolgt in allen innenliegenden Räumen des Kellergeschosses sowie der Umkleide- und Pausenräume. Eine kontrollierte Be- und Entlüftung ist ebenfalls für sämtliche Technikräume vorgesehen. Die WC-Anlagen in den Pavillons 1 und werden mechanisch entlüftet. Die Lagerräume, das Büro WE Export-Anlieferung, die Büros EDT und HAR, der Raum Zoll Röntgen – Sonstiges und das Büro Schichtleiter werden über Rohrventilatoren, Lüftungsventile und ein Rohrsystem nach außen durch die Fassade entlüftet. Die Büros in der Halle werden über Kleinstlüftungsgerät (KWL) be- und entlüftet. Die Außen- bzw. Fortluft wird über die Fassade geführt.
Folgende Mengen sind in etwa vorgesehen:
Menge Bezeichnung
2 Abluftgeräte:
1 200 und 1 670 m³/h
1 Zu- u. Abluftgeräte:
280, 2 100 und 2 950 m³/h
5 Kompaktgeräte mit Wärmerückgewinnung
95-275 m²/h
50 Brandschutzklappen mit elastischen Stutzen
DN 100 mm – DN 224 mm
20 Brandschutzklappen mit Stellantrieb und Segeltuchstutzen
300/200/500 – 800/400/500
350 m² Kanal und Formteile
1 000 m Rohr inkl. Formteile
DN 100 – 355
1 Kanalerhitzer
1 800 m³/h, 3,8 kW
65 Telefonieschalldämpfer
DN 100-250
180 Deckenluftauslässe und Lüftungsventile
DN 100-400
4 Außenluft-Fortluftturm
DN 600, 3,5 m hoch
150 m² diffusionsdichte Wärmedämmung mit Alublech
ca. 19 mm
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 2 – Sanitär, Heizung Und Kälte
Kurze Beschreibung:
Das Gewerk Sanitär beinhalten alle Leistungen innerhalb der Gebäude. Die Leistungsgrenze zu den Außenanlagen endet mit ca. 1,0 m hinter der Außenwand.
Es fällt nur häusliches Schmutzwasser an. Wasseraufbereitungsanlagen und Abscheider sind nicht vorgesehen.
Das Trinkwassernetz entspricht der DIN 1988 in der neusten Fassung. Die Versorgung mit Warmwasser erfolgt dezentrale über E-Geräte direkt am Objekt. Alle Verbraucher bzw. Entnahmen sind „eigensicher“. Spezielle Sicherheitsarmaturen als Einzel- oder Gruppenabsicherung sind nicht geplant. Alle Mieteinheiten erhalten Unterzähler für Trinkwasser. Die Zähler sind M-Bus-fähig.
Das Trinkwassernetz entspricht der DIN 1988 in der neusten Fassung. Die Versorgung mit Warmwasser erfolgt dezentrale über E-Geräte direkt am Objekt. Alle Verbraucher bzw. Entnahmen sind „eigensicher“. Spezielle Sicherheitsarmaturen als Einzel- oder Gruppenabsicherung sind nicht geplant. Alle Mieteinheiten erhalten Unterzähler für Trinkwasser. Die Zähler sind M-Bus-fähig.
Objekte und das Zubehör entsprechen dem Standard gem. „Pflichtenheft Hamburg Airport“.
— 480 m Grundleitungen DN 100-150
— 270 m Schmutzwasserleitungen DN 50-150
— 730 m Trinkwasserleitungen in Kupferrohr
— 180 m Trinkwasserleitungen in Metall-Verbundrohr
— 60 x WC-Anlagen einschl. Zubehör
— 2 x Behinderten-WC-Anlagen kompl. Mit Stütz- und Haltegriffen
— 20 x Urinal-Anlagen mit Näherungselektronik
— 50 x WT-Anlagen mit Zubehör
— 6 x Ausgussanlagen für Putzmittelräume
— 10 x Anschlüsse für bauseitige Spülen und Geschirrspüler
— 13 x Duschen komplett mit Trennwänden
Die Pavillons, das Wach- und Pförtnergebäude sowie die Umschlaghalle erhalten Heizungs- und Kälteinstallationen. Die heizungstechnische Anlage mit Wärmeerzeugung umfasst die Verteilung, Verrohrungen, Heizkörper sowie Gasdunkelstrahler. Vorgesehen sind 3 Brennwert-Wandkessel à 100 kW, 3 Gas-Sole-Wärmepumpen à 40 kW und 12 Erdsonden (ca. 99 m Tiefe). Die Verrohrung erfolgt über 4 000 m Stahlrohr DN 15 bis DN 65 sowie 700 m erdverlegtes Fernleitungsrohr. Die Gebäude sollen mit 290 Plattenheizkörpern (inkl. Zubehör) sowie 32 Gas-Dunkelstrahlern à 19 kW (inkl. Zubehör) ausgestattet werden. Für die Rohrdämmung sind 2.500 m Mineralwolleschalen mit Aluminiumfolie DN 15 bis DN 65 zu verwenden.
Die Pavillons, das Wach- und Pförtnergebäude sowie die Umschlaghalle erhalten Heizungs- und Kälteinstallationen. Die heizungstechnische Anlage mit Wärmeerzeugung umfasst die Verteilung, Verrohrungen, Heizkörper sowie Gasdunkelstrahler. Vorgesehen sind 3 Brennwert-Wandkessel à 100 kW, 3 Gas-Sole-Wärmepumpen à 40 kW und 12 Erdsonden (ca. 99 m Tiefe). Die Verrohrung erfolgt über 4 000 m Stahlrohr DN 15 bis DN 65 sowie 700 m erdverlegtes Fernleitungsrohr. Die Gebäude sollen mit 290 Plattenheizkörpern (inkl. Zubehör) sowie 32 Gas-Dunkelstrahlern à 19 kW (inkl. Zubehör) ausgestattet werden. Für die Rohrdämmung sind 2.500 m Mineralwolleschalen mit Aluminiumfolie DN 15 bis DN 65 zu verwenden.
Die kältetechnische Anlage mit Kälteerzeugung umfasst die Verteilung, Verrohrung sowie Umluftkühler. Vorgesehen sind 1 luftgekühlte Kältemaschine à 400 kW und 55 Umluftkühler à 1,5 – 4 kW. Die Verrohrung erfolgt über 2 000 m gesandstrahltes und für Kälte geprimertes Stahlrohr (DN 15 bis DN 125) sowie über 800 m erdverlegtes Fernleitungsrohr für Kälte (DN 80 bis DN 125). Für die Rohrdämmung sind 2 000 m geschosszelliges Rohrdämmungsmaterial zu verwenden.
Die kältetechnische Anlage mit Kälteerzeugung umfasst die Verteilung, Verrohrung sowie Umluftkühler. Vorgesehen sind 1 luftgekühlte Kältemaschine à 400 kW und 55 Umluftkühler à 1,5 – 4 kW. Die Verrohrung erfolgt über 2 000 m gesandstrahltes und für Kälte geprimertes Stahlrohr (DN 15 bis DN 125) sowie über 800 m erdverlegtes Fernleitungsrohr für Kälte (DN 80 bis DN 125). Für die Rohrdämmung sind 2 000 m geschosszelliges Rohrdämmungsmaterial zu verwenden.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Los 3 - Elektro
Kurze Beschreibung:
Elektroinstallationen sind in den Pavillons, dem Wach- und Pförtnergebäude sowie in der Umschlaghalle geplant. Dazu gehören elektrotechnische Starkstromanlagen mit Verteilungen, Leuchten, Kabel und Leitungen, Installationsmaterial, Sicherheitsbeleuchtung und Blitzschutz, fernmelde- und informationstechnische Anlagen mit Such- und Signalanlagen sowie Gefahrenmeldeanlagen und Übertragungsnetze.
Elektroinstallationen sind in den Pavillons, dem Wach- und Pförtnergebäude sowie in der Umschlaghalle geplant. Dazu gehören elektrotechnische Starkstromanlagen mit Verteilungen, Leuchten, Kabel und Leitungen, Installationsmaterial, Sicherheitsbeleuchtung und Blitzschutz, fernmelde- und informationstechnische Anlagen mit Such- und Signalanlagen sowie Gefahrenmeldeanlagen und Übertragungsnetze.
Für Starkstromanlagen sind folgende Mengen vorgesehen:
— 1 x Ms-Kompaktstation mit 1 x Transformator 630 kV
— 1 x NEA-Anlage für 680 kVA als Containerstation für Außen
— 5 x Hauptverteilungen 250-630 A mit zusammen 13 Feldern
— 40 x Unterverteilungen 63-160 A
— 1.800 x Einbau- bzw. Anbauleuchten
— 80.000 m Kabel und Leitungen
— 1 x Sicherheitsbeleuchtungsanlage für 60 Stromkreise
— 300 x RZ- und Sicherheitsleuchten
— 1 x Blitzschutzanlage (Dachfläche ca. 21 800 m²)
Für die fernmelde- und informationstechnischen Anlagen sind folgende Mengen vorgesehen:
— 2 x Rufanlage Behinderten-WC
— 1 x BOS-Anlage
— 1 x Brandmeldeanlage mit Feuerwehraufschaltung
— 120 x Automatische und nichtautomatische Melder
— 18 x Rauchansaugsysteme
— 45 x Hupen
— 400 x Datendoppelanschlussdosen
— 5 x 19‘‘-Datenverteiler mit 42 HE
— 20 x 19‘‘-Datenverteiler mit 12 HE
— 20 x Zutrittskontrollleser inkl. Controller
— 20 x Türsprechanlagen
— 20 x Haussprechstellen (Türsprechanlagen)
— 20 x Videoaußenkameras inkl. Zentralentechnik
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Los 4 - MSR
Kurze Beschreibung:
Für die Pavillons, das Wach- und Pförtnergebäude sowie die Umschlaghalle ist die Installation von MSR-Technik vorgesehen. Diese umfasst:
— 3 x Schaltschränke mit zusammen 10 Feldern
— 3 x DDC-Controller mit ca. 400 Informationspunkten
— 2 x Projektierung DDC und Koordination mit Fremdgewerken
— 3 x Programmierung der DDC-Controller und Dokumentation
— 3 x Inbetriebnahme und Funktionskontrolle
— 1 Anbindung an Gebäudetechnik für 3 Automationsstationen
— 1 Aufbau einer GLT mit 3 Automationsstation, Anlagenbilddarstellung mit Dynamisierung
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Los 5 - Sprinkler
Kurze Beschreibung:
Die Logistikhalle und die Rampe erhalten einen Sprinklerschutz. Die Sprinkleranlage wird nach der gültigen Richtlinie VdS-CEA 4001 geplant. Die Halle erhält einen Sprinklerschutz mit ESFR-Sprinklern. Die Rampe wird in HHS 4 ausgelegt. Insgesamt sind drei Nassalarmventile und 1 Trockenalarmventil geplant. Die Gesamtsprinkleranzahl beträgt ca. 2 500 Sprinkler. Es wird eine Wasserversorgung 3. Art errichtet, bestehend aus einem Druckluftwasserkessel als erschöpfliche Wasserquelle und einer E-Pumpenanlage mit Notstromversorgung und einem Wasservorratsbehälter als unerschöpfliche Wasserquelle. Die Sprinklerzentrale/Pumpenzentrale befindet sich im UG des Pavillion 1. Eine weitere Technikunterzentrale befindet sich im UG des Pavillion 2. Die Technikunterzentrale im Pavillion 2 wird über eine Verbindungsleitung innerhalb der Halle versorgt. Die Pavillions selbst erhalten keinen Sprinklerschutz.
Die Logistikhalle und die Rampe erhalten einen Sprinklerschutz. Die Sprinkleranlage wird nach der gültigen Richtlinie VdS-CEA 4001 geplant. Die Halle erhält einen Sprinklerschutz mit ESFR-Sprinklern. Die Rampe wird in HHS 4 ausgelegt. Insgesamt sind drei Nassalarmventile und 1 Trockenalarmventil geplant. Die Gesamtsprinkleranzahl beträgt ca. 2 500 Sprinkler. Es wird eine Wasserversorgung 3. Art errichtet, bestehend aus einem Druckluftwasserkessel als erschöpfliche Wasserquelle und einer E-Pumpenanlage mit Notstromversorgung und einem Wasservorratsbehälter als unerschöpfliche Wasserquelle. Die Sprinklerzentrale/Pumpenzentrale befindet sich im UG des Pavillion 1. Eine weitere Technikunterzentrale befindet sich im UG des Pavillion 2. Die Technikunterzentrale im Pavillion 2 wird über eine Verbindungsleitung innerhalb der Halle versorgt. Die Pavillions selbst erhalten keinen Sprinklerschutz.
Die Wandhydranten innerhalb der Halle werden über die Sprinklerpumpe mit versorgt. Hierzu wird innerhalb der Halle ein Ringleitungsnetz aufgebaut. In der Zuleitung wird ein Drosselventil eingebaut. Es werden ca. 28 Wandhydrantenschränke installiert.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Referenznummer: 9951.40.0040 LFZ Halle TGA
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Hamburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Eigenerklärung des Bewerbers,
aa) dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO;
ab) dass er sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet; vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO;
ac) dass er die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO;
ad) dass er keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO;
ae) dass keine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO; ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, für die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelten Person vorliegt, § 21 Abs. 2 SektVO
ae) dass keine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO; ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, für die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelten Person vorliegt, § 21 Abs. 2 SektVO
b) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend)
b) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend)
Mindestbedingung/en: Bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Anforderungen wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.2.1.a) sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen.
Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.2.1.a) sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Eigenerklärung über den Umsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen (vgl. Ziffer II.1.5, Alternative: Benennung der maßgeblichen Lose) vergleichbar sind, unter Angabe des Eigenleistungsanteils, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Eigenerklärung über den Umsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen (vgl. Ziffer II.1.5, Alternative: Benennung der maßgeblichen Lose) vergleichbar sind, unter Angabe des Eigenleistungsanteils, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Mindestbedingung: Der angegebene jährliche Umsatz für vergleichbare Leistungen darf in den einzelnen Leistungsbereichen im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre jeweils die nachfolgenden Grenzen je Los nicht unterschreiten. Bei Bewerbung auf mehrere Lose sind die Umsätze kumulativ anzusetzen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mindestbedingung: Der angegebene jährliche Umsatz für vergleichbare Leistungen darf in den einzelnen Leistungsbereichen im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre jeweils die nachfolgenden Grenzen je Los nicht unterschreiten. Bei Bewerbung auf mehrere Lose sind die Umsätze kumulativ anzusetzen:
Los 1: 2 000 TEUR
Los 2: 9 000 TEUR
Los 3: 10 000 TEUR
Los 4: 1 500 TEUR
Los 5: 3 000 TEUR
Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens samt Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen.
b) Benennung der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt.
b) Benennung der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt.
c) Der Bewerber hat ein Personaleinsatzkonzept vorzulegen, in welchem die konkret personenbezogene Struktur für das Leitungspersonal (Projekt- bzw. Objektleiter/in, Stellvertretung sowie ggf. eingesetztes weiteres Leitungspersonal) dargestellt ist, mit dem der Bewerber im Auftragsfall die ausgeschriebenen Vertragsleistungen erbringen wird. Für die Darstellung des Leitungspersonals gemäß voranstehender Vorgaben werden zu den entsprechenden Mitarbeitern/innen folgende Angaben erwartet:
c) Der Bewerber hat ein Personaleinsatzkonzept vorzulegen, in welchem die konkret personenbezogene Struktur für das Leitungspersonal (Projekt- bzw. Objektleiter/in, Stellvertretung sowie ggf. eingesetztes weiteres Leitungspersonal) dargestellt ist, mit dem der Bewerber im Auftragsfall die ausgeschriebenen Vertragsleistungen erbringen wird. Für die Darstellung des Leitungspersonals gemäß voranstehender Vorgaben werden zu den entsprechenden Mitarbeitern/innen folgende Angaben erwartet:
- Namensnennung,
- vorgesehene Funktion,
- Benennung der beruflichen Qualifikation,
- Berufserfahrung mit Darstellung von 3 persönlichen Referenzprojekten,
- beruflicher Werdegang,
- Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen des Bewerbers sowie
- Angaben zur Verfügbarkeit im Auftragsfall.
d) Angaben zu 3 realisierten oder in Realisierung befindlichen Referenzobjekten bzw. -projekten im Bereich Logistikzentren aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 60 Monaten, bei denen in Art und Umfang vergleichbare Leistungen zu den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen (vgl. Ziffer II.1.5 und II.2 der vorliegenden Bekanntmachung) durchgeführt wurden.
d) Angaben zu 3 realisierten oder in Realisierung befindlichen Referenzobjekten bzw. -projekten im Bereich Logistikzentren aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 60 Monaten, bei denen in Art und Umfang vergleichbare Leistungen zu den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen (vgl. Ziffer II.1.5 und II.2 der vorliegenden Bekanntmachung) durchgeführt wurden.
(Angaben gemäß Bewerbungsbogen):
- Name des Auftraggebers
- Kontaktdaten des Auftraggebers: Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und e-mail-Adresse;
- Bezeichnung und Standort des Referenzprojekts/-Objekts
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Gesamtauftragswert bzw. Jahresauftragswert (in Euro, netto)
- Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen und beteiligten Gewerke
- Darstellung der besonderen Umstände der Leistungserbringung zur Beurteilung der Vergleichbarkeit
- Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Subunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
- Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Subunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Folgende Nachweise sind je Los einzureichen (Mindestbedingung):
Los 1: Keine
Los 2: Keine
Los 3: Keine
Los 4: Keine
Los 5: - VdS-Zulassung als anerkannter Errichter für Sprinkleranlagen
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Es ist eine losweise Vergabe der Leistungen geplant. Bewerber oder Bewerbergemeinschaften können sich für ein, mehrere oder alle Lose bewerben.
Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
Für jedes Los sind getrennte Bewerbungen erforderlich. Die erforderlichen Nachweise (Ziffer III.2.1 bis III.2.3) sind bei der Bewerbung auf mehrere Lose mehrfach einzureichen.
Sonstige besondere Bedingungen: sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Jahnke
Internetadresse: www.ham.airport.de🌏
Name: Flughafen Hamburg GmbH, CS-E Zentraleinkauf
Kontaktperson: Abt. CS-E (Zentraleinkauf)
URL für weitere Informationen: www.ham.airport.de🌏
URL der Dokumente: www.ham.airport.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-05-01 📅
Datum des Endes: 2015-05-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Behörde Für Stadtentwicklung und Umwelt Hamburger Vergabekammer
Postanschrift: Neuer Wall 88
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf § 107 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Wie oben Ziffer VI.4.1
Quelle: OJS 2013/S 186-321639 (2013-09-20)
Ergänzende Angaben (2013-09-27) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben