Angebote für Auszubildende/Young Magazines - Zeitschriften, Website, Social Media

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

Die BGW gibt seit mehr als zehn Jahren Branchenmagazine für Auszubildende heraus und hat vor, dieses Angebot zu überarbeiten und um digitale Angebote (Website, Social Media) zu ergänzen.
Zum Auftragsinhalt – also zur Gesamtbetreuung der Angebote für Auszubildende als gebündelte Leistung – gehören insbesondere die folgenden Punkte:
— Entwicklung eines Feinkonzepts (einmalig), ggf. Modifikation und Weiterentwicklung nach einer Pilotphase (einmalig bzw. laufend)
— Ideenfindung, Recherche und Text für Print- und Onlinemedien, Abstimmung von Texten und gestalteten Seiten mit verschiedenen Ansprechpartnern innerhalb der BGW sowie mit allen externen Ansprechpartnern, Lektorat, Bilderstellung bzw. -beschaffung, Akquise und Abwicklung von Gewinnen, Leserservice und Anfragenbearbeitung (laufend) sowie
— Gestaltung, Druck, Konfektionierung und Standardversand von Printmedien inklusive Führung der Adressdatei, regelmäßiger Aktualisierung der Adressdaten auch im Rahmen eigenständiger Recherche von Berufsschuladressen, Lagerhaltung von Restexemplaren und Versand auf Anfrage (laufend).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-08-05 Auftragsbekanntmachung
2014-08-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-08-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit
Menge oder Umfang:
Insgesamt gibt es vier verschiedene Ausgaben dieser „Young Magazines“, die jeweils viermal im Jahr erscheinen und parallel produziert werden:— Young Look für angehende Friseurprofis – Auflage: 45 000— Young Help für medizinische Fachangestellte – Auflage: 35 000— Young Care für angehende Altenpflegerinnen und Altenpfleger – Auflage: 37 000— Young Nurse für Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger –Auflage: 42 000Die Magazine im Umfang von jeweils 16 Seiten - zukünftig voraussichtlich 12 Seiten - werden über die Berufsschulen vertrieben und in den dortigen Klassen verteilt.Die Hefte sollen überarbeitet und perspektivisch jeweils von einer Website und einem Social-Media-Angebot (Facebook) begleitet werden. Der Dienstleister, der den Zuschlag erhält, soll auch das Konzept für die Cross-Media-Strategie maßgeblich mitentwickeln.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Postanschrift: Pappelallee 33/35/37
Postleitzahl: 22089
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.bgw-online.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bgw-online.de 📧
Telefon: +49 40202072350 📞
Fax: +49 40202072395 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-08-05 📅
Einreichungsfrist: 2013-09-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-08-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 154-268887
ABl. S-Ausgabe: 154
Zusätzliche Informationen
Die Entscheidung über die Aufforderung zur Angebotsabgabe/Verhandlung wird anhand der im Folgenden genannten Kriterien im Wege einer vergleichenden Bewertung der eingereichten Unterlagen getroffen: 1. Allgemeine Leistungsfähigkeit und Fachkunde 1.1 Leistungsfähigkeit und Fachkunde gemäß Firmenprofil/Selbstdarstellung 1.2 Qualität der eingereichten Unterlagen 2. Referenzkunden und Projekte 2.1 Leistungsspektrum (Bandbreite der nachgewiesenen Projekte) und Corporate-Design-Kompetenz 2.2 Zielgruppe Jugendliche/junge Erwachsene 2.3 Themen aus dem Bereichen Ausbildung, Beruf, Gesundheit oder vergleichbar 2.4 Auftraggeber Behörde, Versicherung oder vergleichbar 2.5 Zeitschriften und oder vergleichbare Printprodukte 2.6 Informations-Websites 2.7 Social-Media-Projekte und interaktive Angebote 2.8 Cross-Media-Projekte 3. Arbeitsproben 3.1 Text 3.2 Gestaltung 3.3 Zielgruppenorientierte Umsetzung 3.4 Medien- und themengerechte Umsetzung 3.5 Qualität der Umsetzung und Gesamtwirkung (zu den Einzelheiten siehe die Teilnahmeunterlagen). Zur Angebotsabgabe/Verhandlung werden die fünf Bewerber aufgefordert, die in der Gesamtbewertung gemäß Bewertungsmatrix die höchste Punktzahl erreichen, mindestens jedoch 110 Punkte (55 Prozent). Erreichen nur drei oder vier Bewerber 110 Punkte oder mehr, werden nur diese drei oder vier Bewerber aufgefordert. Erreichen weniger als drei Bewerber 110 Punkte oder mehr, werden die Höchstplatzieren in absteigender Reihenfolge aufgefordert, bis die Zahl von drei Bewerbern erreicht ist.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die BGW gibt seit mehr als zehn Jahren Branchenmagazine für Auszubildende heraus und hat vor, dieses Angebot zu überarbeiten und um digitale Angebote (Website, Social Media) zu ergänzen.
Zum Auftragsinhalt – also zur Gesamtbetreuung der Angebote für Auszubildende als gebündelte Leistung – gehören insbesondere die folgenden Punkte:
— Entwicklung eines Feinkonzepts (einmalig), ggf. Modifikation und Weiterentwicklung nach einer Pilotphase (einmalig bzw. laufend)
— Ideenfindung, Recherche und Text für Print- und Onlinemedien, Abstimmung von Texten und gestalteten Seiten mit verschiedenen Ansprechpartnern innerhalb der BGW sowie mit allen externen Ansprechpartnern, Lektorat, Bilderstellung bzw. -beschaffung, Akquise und Abwicklung von Gewinnen, Leserservice und Anfragenbearbeitung (laufend) sowie
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— Gestaltung, Druck, Konfektionierung und Standardversand von Printmedien inklusive Führung der Adressdatei, regelmäßiger Aktualisierung der Adressdaten auch im Rahmen eigenständiger Recherche von Berufsschuladressen, Lagerhaltung von Restexemplaren und Versand auf Anfrage (laufend).
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Menge oder Umfang:
Insgesamt gibt es vier verschiedene Ausgaben dieser „Young Magazines“, die jeweils viermal im Jahr erscheinen und parallel produziert werden:
— Young Look für angehende Friseurprofis – Auflage: 45 000
— Young Help für medizinische Fachangestellte – Auflage: 35 000
— Young Care für angehende Altenpflegerinnen und Altenpfleger – Auflage: 37 000
— Young Nurse für Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger –
Auflage: 42 000
Die Magazine im Umfang von jeweils 16 Seiten - zukünftig voraussichtlich 12 Seiten - werden über die Berufsschulen vertrieben und in den dortigen Klassen verteilt.
Die Hefte sollen überarbeitet und perspektivisch jeweils von einer Website und einem Social-Media-Angebot (Facebook) begleitet werden. Der Dienstleister, der den Zuschlag erhält, soll auch das Konzept für die Cross-Media-Strategie maßgeblich mitentwickeln.
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Beschreibung der Optionen:
Der Umsetzung soll in zwei Stufen erfolgen – der Auftrag umfasst zunächst nur die erste Stufe: Konzeptentwicklung, Überarbeitung und Umsetzung aller vier Magazine als Printausgaben, jedoch Lieferung von Web- sowie Social-Media-Inhalten nur für ein Magazin. Eine optionale Ausbaustufe zur Realisierung der Cross-Media-Strategie auch für die weiteren drei Magazine soll mitangeboten werden. Das vorgesehene Auftragsvolumen (inklusive aller Fremdkosten etc.) beträgt langfristig – bei Realisierung der optionalen Ausbaustufe – maximal 700.000 Euro jährlich.
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Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 24 Monate
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: 2013/16
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber hat hinsichtlich seiner persönlichen Lage in den Teilnahmeunterlagen zu folgenden Punkten Eigenerklärungen abzugeben:
1.1 Benennung eines/einer Ansprechpartners/-in für das Vergabeverfahren
1.2 Benennung von dessen/deren Vertreter/-in
2. Erklärungen des Bewerbers zu rechtskräftigen Verurteilungen (vgl. § 4 Abs. 6 Buchst. a bis g VOF)
3. Erklärungen des Bewerbers zu Falschangaben im Vergabeverfahren (vgl. § 4 Abs. 9 Buchst. a bis e VOF)
4. Erklärungen des Bewerbers zu Verstößen gegen Arbeitsgesetze
5. Erklärungen des Bewerbers zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
6. Erklärung des Bewerbers zu wirtschaftlicher Verknüpfung
7. Erklärungen des Bewerbers zu Nachweisen und falschen Abgaben
(zu den Einzelheiten siehe die Teilnahmeunterlagen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber hat hinsichtlich seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit in den Teilnahmeunterlagen zu folgenden Punkten Eigenerklärungen abzugeben:
1. Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto)
2. Angaben über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung
3. Anzahl der festangestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
4. Durchschnittliche Anzahl der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
5. Voraussichtlicher Einsatz von Nachunternehmen
6. Voraussichtlicher fester Ansprechpartner/-in für den Fall der Auftragserteilung
7. Für die Auftragserfüllung vorgesehenes Team
8. Kommunikationswege
(zu den Einzelheiten siehe die Teilnahmeunterlagen).
Um die Leistungsfähigkeit des Bewerbers verlässlich beurteilen zu können, sind neben den Eigenerklärungen folgende Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
1. Bankerklärung
2. Firmenprofil
3. Referenzkunden/-projekte und Arbeitsproben
Technische und berufliche Fähigkeiten: Hierzu siehe Abschnitt III.2.2.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Rahmenbedingungen und Zusammenarbeit
Die BGW stellt hohe Ansprüche an die Qualität, Sorgfalt und Termintreue ihres Dienstleisters. Die Zusammenarbeit ist eng; es können kurzfristige Abstimmungen oder Rückfragen nötig werden. Ein höflicher und freundlicher Umgang und eine stets zeitnahe Bearbeitung aller Anliegen werden vorausgesetzt. Insbesondere ist sicherzustellen, dass auch kurzfristig anberaumte Besprechungen (innerhalb von 24 Stunden) in der Hauptverwaltung der BGW stattfinden können.
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Da Text- und Layoutgenehmigungen bzw. Korrekturabstimmungen auch anhand von Ausdrucken erfolgen sowie ggf. Materialien zugeliefert werden, sind zuverlässige und rasche Transportwege Voraussetzung.
Die Zusammenarbeit erfolgt insbesondere auf der Basis von
— Redaktionsplänen (Terminfestlegungen für 4 Ausgaben der Printmagazine im Voraus),
— Themenplänen (angemessener Vorlauf, Information auch über vorgesehene Quellen und Abstimmungspartner),
— Redaktionssitzungen im Hause der BGW (alle 3 Monate sowie nach Bedarf) sowie
— in der Regel 3-stufigen Korrekturrunden bei Printausgaben: zunächst eigenständige Abstimmung der Fachthemen mit vorher zu benennenden BGW-Experten (ggf. auch mehrere Experten für ein Thema), anschließend kombinierte Text- und Layout-Abstimmung mit der Abteilung Kommunikation mit 2 Korrekturrunden
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— bei Boulevard-Themen und Online-Medien verkürzter Abstimmungsweg
Rahmenbedingungen für die Auftragsbearbeitung – Erwartungen an den Dienstleister:
— selbstständige Auswertung von vielfältigen BGW-Materialien (Website, vorhandene und regelmäßig neu erscheinende Broschüren, Infomaterialien, Presseinformationen, Studien etc.) zum Aufbau von Hintergrundwissen, zur Generierung von Themen, als Quelle und zur Überprüfung von Inhalten
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— Sensibilität für BGW-Anforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz und eigenständige Überprüfung von Texten und Fotos in dieser Hinsicht, wenn erforderlich auch durch zusätzliche, selbst angestoßene Abstimmungsrunden mit BGW-Experten
— ausgeprägtes Rollenverständnis als Dienstleister und Servicestelle für Rückfragen aller Art zum einen aus der BGW, zum anderen von Lesern/Nutzern, Lehrern (Berufsschulen), Unternehmen (Ausbildungsstätten) sowie diversen Ansprechpartnern aus dem Bereich Medien/Werbung
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— Sensibilität für die Rolle der BGW als Körperschaft öffentlichen Rechts und Teil des deutschen Sozialversicherungssystems (mit entsprechenden Anforderungen an Genauigkeit, Datenschutz etc.)
— Sensibilität für das BGW-Selbstverständnis als kompetenter Partner für den Arbeits- und Gesundheitsschutz (kein erhobener Zeigefinger, aber dennoch zuverlässige Aussagen mit großer Praxisnähe)
— Sensibilität für die Verpflichtung der BGW sowohl gegenüber den Auszubildenden und Beschäftigten, als auch gegenüber ihren Mitgliedsunternehmen, d.h. den Arbeitgebern (ausgewogene Darstellung)
— Sicherstellung zuverlässiger Quellen und Recherchen, Detailgenauigkeit bei der Darstellung von Inhalten
— regelmäßiges Monitoring von Entwicklungen der Medienlandschaft, insbesondere von Angeboten für Jugendliche und junge Erwachsene, und ggf. Identifizierung von Handlungsbedarf
— Sicherstellung einer authentischen, glaubwürdigen und sachgerechten Sprache, die angemessen auf die Zielgruppe eingeht
— insbesondere bei Abstimmungen mit BGW-Experten ausdrücklich erwünscht: Sensibilität für individuelle Anforderungen (Zeitfenster für Abstimmungen, auch mehrmalige Wiedervorlage überarbeiteter Texte ...) sowie Diplomatie (z.B. um zu vermitteln, dass Fachwissen auf eine zielgruppengerechte Darstellung heruntergebrochen werden muss), Lösungsorientiertheit
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— sukzessiver Aufbau eines „BGW-Expertenpools“ (in engem Kontakt mit der Abteilung Kommunikation der BGW) für Abstimmungen und Rückfragen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2013-09-25 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Huhnholz

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2013/16
Zusätzliche Informationen
Die Entscheidung über die Aufforderung zur Angebotsabgabe/Verhandlung wird anhand der im Folgenden genannten Kriterien im Wege einer vergleichenden Bewertung der eingereichten Unterlagen getroffen:
1. Allgemeine Leistungsfähigkeit und Fachkunde
1.1 Leistungsfähigkeit und Fachkunde gemäß Firmenprofil/Selbstdarstellung
1.2 Qualität der eingereichten Unterlagen
2. Referenzkunden und Projekte
2.1 Leistungsspektrum (Bandbreite der nachgewiesenen Projekte) und Corporate-Design-Kompetenz
2.2 Zielgruppe Jugendliche/junge Erwachsene
2.3 Themen aus dem Bereichen Ausbildung, Beruf, Gesundheit oder vergleichbar
2.4 Auftraggeber Behörde, Versicherung oder vergleichbar
2.5 Zeitschriften und oder vergleichbare Printprodukte
2.6 Informations-Websites
2.7 Social-Media-Projekte und interaktive Angebote
2.8 Cross-Media-Projekte
3. Arbeitsproben
3.1 Text
3.2 Gestaltung
3.3 Zielgruppenorientierte Umsetzung
3.4 Medien- und themengerechte Umsetzung
3.5 Qualität der Umsetzung und Gesamtwirkung
(zu den Einzelheiten siehe die Teilnahmeunterlagen).
Zur Angebotsabgabe/Verhandlung werden die fünf Bewerber aufgefordert, die in der Gesamtbewertung gemäß Bewertungsmatrix die höchste Punktzahl erreichen, mindestens jedoch 110 Punkte (55 Prozent).
Erreichen nur drei oder vier Bewerber 110 Punkte oder mehr, werden nur diese drei oder vier Bewerber aufgefordert.
Erreichen weniger als drei Bewerber 110 Punkte oder mehr, werden die Höchstplatzieren in absteigender Reihenfolge aufgefordert, bis die Zahl von drei Bewerbern erreicht ist.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bochum
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Erkennt ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese unverzüglich nach Kenntniserlangen
zur Wahrung seiner Rechtsschutzmöglichkeiten gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Die §§ 101a, 107 Abs.
3 Nr. 1 und 4 GWB bleiben unberührt.
Für die Einlegung von förmlichen Rechtsbehelfen ist zunächst eine Rüge angeblicher Verfahrensverstöße mit
den Anforderungen des § 107 Abs. 3 GWB erforderlich. Der Antrag ist unzulässig, soweit
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden.
Eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen besteht, wenn die Vergabestelle eine Mitteilung über die Nichtabhilfe
übersendet (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist dann unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der
Auftraggeber informiert die nicht berücksichtigten Bieter gemäß § 101a GWB. Für Bieter, die bereits eine
Mitteilung über die Ablehnung ihrer Bewerbung erhalten haben, erfolgt keine neue Mitteilung.
Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich
in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer
Bewerbung zur Verfügung gestellt wurden, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter ergangen ist. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach
den Sätzen 1 und 2 geschlossen. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,
so verkürzt sich die vorgenannte Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Quelle: OJS 2013/S 154-268887 (2013-08-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-08-27)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-08-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-08-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 165-295251
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 154-268887
ABl. S-Ausgabe: 165

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (32)
2. Musterseiten: Layout (20)
3. Musterseiten: Inhalte (Texte, Themen, Bilder) (22)
4. Cross-Media-Konzept (16)
5. Präsentation (10)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-04-23 📅
Name: wdv Gesellschaft für Medien & Kommunikation mbH & Co. OHG
Postanschrift: Siemensstr. 6
Postort: Bad Homburg
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@wdv.de 📧
Internetadresse: www.wdv.de 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 36

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Erkennt ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese unverzüglich nach Kenntniserlangen zur Wahrung seiner Rechtsschutzmöglichkeiten gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Die §§ 101a, 107 Abs. 3 Nr. 1 und 4 GWB bleiben unberührt.
Für die Einlegung von förmlichen Rechtsbehelfen ist zunächst eine Rüge angeblicher Verfahrensverstöße mit den Anforderungen des § 107 Abs. 3 GWB erforderlich.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen besteht, wenn die Vergabestelle eine Mitteilung über die Nichtabhilfe übersendet (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist dann unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Auftraggeber informiert die nicht berücksichtigten Bieter gemäß § 101a GWB. Für Bieter, die bereits eine Mitteilung über die Ablehnung ihrer Bewerbung erhalten haben, erfolgt keine neue Mitteilung.
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Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurden, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, so verkürzt sich die vorgenannte Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2014/S 165-295251 (2014-08-27)