Gegenstand der Ausschreibung ist die Annahme, die (technische) Prüfung sowie die elektronische Bereitstellung der Imagedaten von Verordnungen im Arzneimittelbereich. Der zukünftige Auftragnehmer hat die Aufgabe, die seitens der Apothekenrechenzentren und weiteren Datenlieferanten übermittelten Imagedaten der Verordnungen anzunehmen, gemäß den Vorgaben der „Technischen Anlage 4“ („TA4“) zur „Vereinbarung über die Übermittlung von Daten im Rahmen der Arzneimittelabrechnung gemäß § 300 SGB V“ sowie weiteren Vorgaben der TK (technisch) zu prüfen und der TK im Anschluss in einem vorgegebenen Format zum elektronischen Abruf zur Verfügung zu stellen. Daneben hat der Auftragnehmer weitere damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen zu erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-01-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-12-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-12-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Datenverarbeitungsdienste
Menge oder Umfang:
Derzeit werden monatlich ca. 3,4 Mio. einzelne TA4-Imagedaten von ca. 65 verschiedenen Datenlieferanten geliefert. Die Anzahl der übermittelten TA4-Imagedaten hängt maßgeblich vom Verordnungsverhalten der Ärzte, der Inanspruchnahme der Versicherten sowie von der Entwicklung der Versichertenzahlen ab. Die Anzahl der Datenlieferanten hängt ebenfalls von Faktoren ab, auf welche die TK keinen Einfluss hat.
Derzeit werden monatlich ca. 3,4 Mio. einzelne TA4-Imagedaten von ca. 65 verschiedenen Datenlieferanten geliefert. Die Anzahl der übermittelten TA4-Imagedaten hängt maßgeblich vom Verordnungsverhalten der Ärzte, der Inanspruchnahme der Versicherten sowie von der Entwicklung der Versichertenzahlen ab. Die Anzahl der Datenlieferanten hängt ebenfalls von Faktoren ab, auf welche die TK keinen Einfluss hat.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenverarbeitungsdienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Techniker Krankenkasse
Postanschrift: Bramfelder Str. 140
Postleitzahl: 22305
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.tk.de/vergabe🌏
E-Mail: vergabe.ta4-daten@tk.de📧
Fax: +49 4069093360 📠
Dem Angebot sind die folgenden Unterlagen beizufügen:
— Konzept gemäß den Konzeptvorgaben der Anlage W1:
Mit dem Angebot ist ein Konzept (gemäß Vorgaben in den Vergabeunterlagen, Anlage W1) einzureichen. Die Bewertung des eingereichten Konzepts erfolgt gemäß der fachlichen Bewertungsmatrix (gemäß Vorgaben in den Vergabeunterlagen, Anlage W2). Das Konzept des Bieters wird im Zuschlagsfall als Anlage V4 Bestandteil des Vertrages.
— Sicherheitshandbuch:
Mit dem Angebot ist von jedem Bieter, jedem Bietergemeinschaftsmitglied und/oder jedem Unterauftragnehmer, soweit der Betreffende im Rahmen der ausgeschriebenen Leistung Sozialdaten gemäß § 80 SGB X erhebt, verarbeitet oder nutzt, ein gesondertes eigenes Sicherheitshandbuch einzureichen. Zu den erforderlichen Inhalten des Sicherheitshandbuchs vgl. die Vorgaben in den Vergabeunterlagen, Anlage V5. Das Sicherheitshandbuch muss insbesondere den Anforderungen der Anlage zu § 78a SGB X bzw. § 9 BDSG entsprechen und die vom Unternehmen eingerichteten technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung der dort genannten Kontrollziele darstellen. Das Sicherheitshandbuch wird im Zuschlagsfall als Anlage V6 Bestandteil des Vertrages.
Dem Angebot sind die folgenden Unterlagen beizufügen:
— Konzept gemäß den Konzeptvorgaben der Anlage W1:
Mit dem Angebot ist ein Konzept (gemäß Vorgaben in den Vergabeunterlagen, Anlage W1) einzureichen. Die Bewertung des eingereichten Konzepts erfolgt gemäß der fachlichen Bewertungsmatrix (gemäß Vorgaben in den Vergabeunterlagen, Anlage W2). Das Konzept des Bieters wird im Zuschlagsfall als Anlage V4 Bestandteil des Vertrages.
— Sicherheitshandbuch:
Mit dem Angebot ist von jedem Bieter, jedem Bietergemeinschaftsmitglied und/oder jedem Unterauftragnehmer, soweit der Betreffende im Rahmen der ausgeschriebenen Leistung Sozialdaten gemäß § 80 SGB X erhebt, verarbeitet oder nutzt, ein gesondertes eigenes Sicherheitshandbuch einzureichen. Zu den erforderlichen Inhalten des Sicherheitshandbuchs vgl. die Vorgaben in den Vergabeunterlagen, Anlage V5. Das Sicherheitshandbuch muss insbesondere den Anforderungen der Anlage zu § 78a SGB X bzw. § 9 BDSG entsprechen und die vom Unternehmen eingerichteten technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung der dort genannten Kontrollziele darstellen. Das Sicherheitshandbuch wird im Zuschlagsfall als Anlage V6 Bestandteil des Vertrages.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Annahme, die (technische) Prüfung sowie die elektronische Bereitstellung der Imagedaten von Verordnungen im Arzneimittelbereich. Der zukünftige Auftragnehmer hat die Aufgabe, die seitens der Apothekenrechenzentren und weiteren Datenlieferanten übermittelten Imagedaten der Verordnungen anzunehmen, gemäß den Vorgaben der „Technischen Anlage 4“ („TA4“) zur „Vereinbarung über die Übermittlung von Daten im Rahmen der Arzneimittelabrechnung gemäß § 300 SGB V“ sowie weiteren Vorgaben der TK (technisch) zu prüfen und der TK im Anschluss in einem vorgegebenen Format zum elektronischen Abruf zur Verfügung zu stellen. Daneben hat der Auftragnehmer weitere damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen zu erbringen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Annahme, die (technische) Prüfung sowie die elektronische Bereitstellung der Imagedaten von Verordnungen im Arzneimittelbereich. Der zukünftige Auftragnehmer hat die Aufgabe, die seitens der Apothekenrechenzentren und weiteren Datenlieferanten übermittelten Imagedaten der Verordnungen anzunehmen, gemäß den Vorgaben der „Technischen Anlage 4“ („TA4“) zur „Vereinbarung über die Übermittlung von Daten im Rahmen der Arzneimittelabrechnung gemäß § 300 SGB V“ sowie weiteren Vorgaben der TK (technisch) zu prüfen und der TK im Anschluss in einem vorgegebenen Format zum elektronischen Abruf zur Verfügung zu stellen. Daneben hat der Auftragnehmer weitere damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen zu erbringen.
Dauer: 60 Monate
Referenznummer: VgSt/V - 2013/108
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter, vorgesehenen Unterauftragnehmer und/oder Mitglied einer Bietergemeinschaft die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen:
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit: von jedem Bieter, vorgesehenen Unterauftragnehmer und Mitglied einer Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung (gemäß Vorgabe in den Vergabeunterlagen, Anlage E1) abzugeben, in welcher der Bieter, der vorgesehene Unterauftragnehmer oder das Mitglied einer Bietergemeinschaft darlegt, ob eine Person, deren Verhalten ihrem Unternehmen zuzurechnen ist (vgl. § 6 EG Abs. 4 Satz 3 VOL/A), wegen eines Verstoßes gegen die Tatbestände des § 6 EG Abs. 4 Satz 1 lit. a) bis g) bzw. entsprechend Abs. 4 Satz 2 VOL/A rechtskräftig verurteilt worden ist oder ob die Tatbestände des § 6 Abs. 6 EG lit a) bis d) VOL/A bei ihrem Unternehmen vorliegen.
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit: von jedem Bieter, vorgesehenen Unterauftragnehmer und Mitglied einer Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung (gemäß Vorgabe in den Vergabeunterlagen, Anlage E1) abzugeben, in welcher der Bieter, der vorgesehene Unterauftragnehmer oder das Mitglied einer Bietergemeinschaft darlegt, ob eine Person, deren Verhalten ihrem Unternehmen zuzurechnen ist (vgl. § 6 EG Abs. 4 Satz 3 VOL/A), wegen eines Verstoßes gegen die Tatbestände des § 6 EG Abs. 4 Satz 1 lit. a) bis g) bzw. entsprechend Abs. 4 Satz 2 VOL/A rechtskräftig verurteilt worden ist oder ob die Tatbestände des § 6 Abs. 6 EG lit a) bis d) VOL/A bei ihrem Unternehmen vorliegen.
— Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung der Bietergemeinschaft (gemäß Vorgabe in den Vergabeunterlagen, Anlage E2) einzureichen. In der Anlage E2 sind sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen.
— Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung der Bietergemeinschaft (gemäß Vorgabe in den Vergabeunterlagen, Anlage E2) einzureichen. In der Anlage E2 sind sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen.
— Handelsregisterauszug: von jedem Bieter, vorgesehenen Unterauftragnehmer und Mitglied einer Bietergemeinschaft ist ein einfacher oder amtlicher Ausdruck (Kopie ausreichend) aus dem Handelsregister, nicht älter als vom 1. Juli 2013, einzureichen. Ausländische Bieter haben einen Ausdruck (Kopie ausreichend) aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorzulegen.
— Handelsregisterauszug: von jedem Bieter, vorgesehenen Unterauftragnehmer und Mitglied einer Bietergemeinschaft ist ein einfacher oder amtlicher Ausdruck (Kopie ausreichend) aus dem Handelsregister, nicht älter als vom 1. Juli 2013, einzureichen. Ausländische Bieter haben einen Ausdruck (Kopie ausreichend) aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter, vorgesehenen Unterauftragnehmer und/oder Mitglied einer Bietergemeinschaft die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen:
— Erklärung über die Umsätze (Anlage E5).
Mindeststandards:
— Die Erklärung über die Umsätze (gemäß Vorgabe in den Vergabeunterlagen, Anlage E5) sieht eine Erklärung über die Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor.
Einzelheiten sind der Anlage E5 zu entnehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Im Fall der Einbindung von Unterauftragnehmern: Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers (gemäß Vorgabe in den Vergabeunterlagen, Anlage E3)
— Erklärung zum Nachweis der fachlichen Eignung nach den Vorgaben der Anlage E4.
Mindeststandards:
— Die Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers (Anlage E3) beinhaltet die Benennung und die Verpflichtung des Unterauftragnehmers, für den Fall des Zuschlags auf das Angebot des Hauptauftragnehmers, die im Einzelnen aufzulistenden Leistungen zu erbringen.
— Die Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers (Anlage E3) beinhaltet die Benennung und die Verpflichtung des Unterauftragnehmers, für den Fall des Zuschlags auf das Angebot des Hauptauftragnehmers, die im Einzelnen aufzulistenden Leistungen zu erbringen.
— Die Erklärung zum Nachweis der fachlichen Eignung gemäß Anlage E4 erfordert die Einreichung einer Referenzliste, einer Darstellung des Betriebes sowie einer Darstellung der Qualifikation der Mitarbeiter, die folgenden Anforderungen genügt:
1. Referenzliste:
Mindestens ein Auftrag aus den vergangenen 3 Jahren, der nach Art und Schwierigkeitsgrad mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist.
Mit den vorgelegten Referenzen ist insgesamt nachzuweisen:
— Mindestens 1 Jahr Erfahrung in der Verarbeitung von Imagedaten:
a. visuelle und technische Prüfung.
b. Abgleich Imagedateien mit Datensätzen.
— Mindestens 1 Jahr Erfahrung in der Erbringung von Datenverarbeitungsleistungen im Gesundheitssektor bzw. im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung.
Je Referenz sind mindestens folgende Angaben zu machen:
— detaillierte Darstellung der jeweils erbrachten Leistungen,
— Angabe des Leistungszeitpunkts/-zeitraums,
— Benennung eines Ansprechpartners beim jeweiligen Kunden mit Telefonnummer für Rückfragen.
2. Darstellung des Betriebes:
Darstellung der Leistungsfähigkeit des Betriebes, aus der hervorgeht, dass das Unternehmen zur ordnungsgemäßen Erbringung einer Leistung wie der ausgeschriebenen grundsätzlich geeignet ist. Es sind mindestens folgende Angaben zu machen:
a) Angaben zur räumlichen Ausstattung, insbesondere zur Trennung der Arbeitsbereiche.
b) Angaben zur technischen Ausstattung, insbesondere Benennung der vorhandenen Hardware (Anzahl und Bezeichnung der Geräte) sowie der vorhandenen Software (Bezeichnung der Produkte, des Versionsstands sowie der Anzahl der entsprechenden Lizenzen).
c) Angaben zur Anzahl der durchschnittlichen Gesamtmitarbeiterzahl des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, getrennt nach Geschäftsbereichen (z. B. Buchhaltung, Vertrieb, Technik, Marketing etc.).
3. Qualifikation der Mitarbeiter:
a) Angabe der Anzahl der Mitarbeiter, welche bei der ausgeschriebenen Leistung eingesetzt werden würden sowie Angabe der jeweiligen Qualifikation und Erfahrung im Bereich „Datenannahme und -prüfung“. Je Mitarbeiter ist anzugeben, ob er über die für die Leistungserbringung erforderlichen technisch-fachlichen Kenntnisse verfügt.
a) Angabe der Anzahl der Mitarbeiter, welche bei der ausgeschriebenen Leistung eingesetzt werden würden sowie Angabe der jeweiligen Qualifikation und Erfahrung im Bereich „Datenannahme und -prüfung“. Je Mitarbeiter ist anzugeben, ob er über die für die Leistungserbringung erforderlichen technisch-fachlichen Kenntnisse verfügt.
b) Angabe von mindestens einem Mitarbeiter (namentliche Nennung nicht erforderlich), welcher über eine Qualifikation zum plattformunabhängigen Informatiker verfügt sowie Benennung der entsprechenden Qualifikation (z. B. Ausbildungs-/Studiennachweis).
b) Angabe von mindestens einem Mitarbeiter (namentliche Nennung nicht erforderlich), welcher über eine Qualifikation zum plattformunabhängigen Informatiker verfügt sowie Benennung der entsprechenden Qualifikation (z. B. Ausbildungs-/Studiennachweis).
c) Angabe von mindestens einem Mitarbeiter (namentliche Nennung nicht erforderlich), welcher als Ansprechpartner für die ausgeschriebene Leistung Kompetenzen zur Abstimmung fachlicher und technischer Fragen innehat und Qualifikationen im Bereich der Anwendungsentwicklung oder Organisation im Bereich IT vorweisen kann.
c) Angabe von mindestens einem Mitarbeiter (namentliche Nennung nicht erforderlich), welcher als Ansprechpartner für die ausgeschriebene Leistung Kompetenzen zur Abstimmung fachlicher und technischer Fragen innehat und Qualifikationen im Bereich der Anwendungsentwicklung oder Organisation im Bereich IT vorweisen kann.
Für den Nachweis gemäß Ziffer 5.4 gilt bei Bildung einer Bietergemeinschaft:
— Die Anforderungen an die Referenzen gem. Nr. 1 der Anlage E4 sind von der Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen und es sind die dort geforderten Angaben einzureichen.
— Die Angaben gem. Nr. 2 und Nr. 3 der Anlage E4 sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Für den Nachweis gemäß Ziffer 5.4 gilt bei Einbindung von Unterauftragnehmern:
— Die Anforderungen an die Referenzen gem. Nr. 1 der Anlage E4 sind je Angebot zu erbringen; die dort geforderten Angaben sind für dasjenige Unternehmen (Bieter bzw. Unterauftragnehmer) einzureichen, das die Leistungen gemäß den Vertragsunterlagen erbringen soll.
— Die Anforderungen an die Referenzen gem. Nr. 1 der Anlage E4 sind je Angebot zu erbringen; die dort geforderten Angaben sind für dasjenige Unternehmen (Bieter bzw. Unterauftragnehmer) einzureichen, das die Leistungen gemäß den Vertragsunterlagen erbringen soll.
— Die Angaben gem. Nr. 2 und Nr. 3 der Anlage E4 sind für den Bieter und jeden Unterauftragnehmer einzeln vorzulegen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß den Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-04-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-01-27 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Abforderung der Vergabeunterlagen nur über www.tk.de/vergabe, Vergabestelle/F 0.09a
Internetadresse: www.tk.de/vergabe🌏
Dem Angebot sind die folgenden Unterlagen beizufügen:
— Konzept gemäß den Konzeptvorgaben der Anlage W1:
Mit dem Angebot ist ein Konzept (gemäß Vorgaben in den Vergabeunterlagen, Anlage W1) einzureichen. Die Bewertung des eingereichten Konzepts erfolgt gemäß der fachlichen Bewertungsmatrix (gemäß Vorgaben in den Vergabeunterlagen, Anlage W2). Das Konzept des Bieters wird im Zuschlagsfall als Anlage V4 Bestandteil des Vertrages.
Mit dem Angebot ist ein Konzept (gemäß Vorgaben in den Vergabeunterlagen, Anlage W1) einzureichen. Die Bewertung des eingereichten Konzepts erfolgt gemäß der fachlichen Bewertungsmatrix (gemäß Vorgaben in den Vergabeunterlagen, Anlage W2). Das Konzept des Bieters wird im Zuschlagsfall als Anlage V4 Bestandteil des Vertrages.
— Sicherheitshandbuch:
Mit dem Angebot ist von jedem Bieter, jedem Bietergemeinschaftsmitglied und/oder jedem Unterauftragnehmer, soweit der Betreffende im Rahmen der ausgeschriebenen Leistung Sozialdaten gemäß § 80 SGB X erhebt, verarbeitet oder nutzt, ein gesondertes eigenes Sicherheitshandbuch einzureichen. Zu den erforderlichen Inhalten des Sicherheitshandbuchs vgl. die Vorgaben in den Vergabeunterlagen, Anlage V5. Das Sicherheitshandbuch muss insbesondere den Anforderungen der Anlage zu § 78a SGB X bzw. § 9 BDSG entsprechen und die vom Unternehmen eingerichteten technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung der dort genannten Kontrollziele darstellen. Das Sicherheitshandbuch wird im Zuschlagsfall als Anlage V6 Bestandteil des Vertrages.
Mit dem Angebot ist von jedem Bieter, jedem Bietergemeinschaftsmitglied und/oder jedem Unterauftragnehmer, soweit der Betreffende im Rahmen der ausgeschriebenen Leistung Sozialdaten gemäß § 80 SGB X erhebt, verarbeitet oder nutzt, ein gesondertes eigenes Sicherheitshandbuch einzureichen. Zu den erforderlichen Inhalten des Sicherheitshandbuchs vgl. die Vorgaben in den Vergabeunterlagen, Anlage V5. Das Sicherheitshandbuch muss insbesondere den Anforderungen der Anlage zu § 78a SGB X bzw. § 9 BDSG entsprechen und die vom Unternehmen eingerichteten technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung der dort genannten Kontrollziele darstellen. Das Sicherheitshandbuch wird im Zuschlagsfall als Anlage V6 Bestandteil des Vertrages.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2013/S 236-410481 (2013-12-03)
Ergänzende Angaben (2014-01-21) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Unter den Angeboten, die die Mindestanforderungen der Vergabeunterlagen einhalten und von geeigneten Bietern abgegeben worden sind, wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Zuschlagskriterien sind: a) der Preis 70/100 - Grundlage der kaufmännischen Wertung ist der Angebotsvergleichspreis (abzüglich Skonto, soweit angeboten und wertbar) - und b) die Qualität der Leistung 30/100 – die Qualität der Leistung wird auf Grundlage des Konzepts (Vorgaben in Anlage W1) gemäß der fachlichen Bewertungsmatrix (Anlage W2) bewertet und in Leistungspunkten gemessen. Das wirtschaftlichste Angebot wird wie folgt ermittelt: Das Angebot mit dem günstigsten Preis wird normiert auf 70, die weiteren Angebote auf einen entsprechend geringeren Wert. Das Angebot mit der höchsten Leistungspunktzahl wird normiert auf 30, die weiteren Angebote auf einen entsprechend geringeren Wert. Das Angebot mit der höchsten Summe aus den beiden vorgenannten normierten Werten stellt das wirtschaftlichste Angebot dar. Die Berechnung erfolgt nach folgender Formel: W = (30 x L/Lmax) + (70 x Pmin/P), wobei gilt: W = Gesamtwertung; 70 = Gewichtung des Preises; 30 = Gewichtung der Leistung; P = Preis des jeweiligen Angebotes; Pmin = Preis des kostengünstigsten Angebotes; L = Leistungspunkte des jeweiligen Angebotes; Lmax = Leistungspunkte des fachlich besten Angebotes. (100)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-04-04 📅
Name: Inter-forum ag
Postanschrift: Sommerfelder Straße 120
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04316
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Dir Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 101b GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.