AOK Nordost 2.BA - Sanierung Rondell und Verbinder Süd - Dachabdichtungs- / Klempnerarbeiten

AOK Nordost - Die Gesundheitskasse

Dachdeckerarbeiten im Rahmen einer Sanierungsmaßnahme an einem
Bestandsgebäude der AOK Nordost in Berlin - Kreuzberg

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-06-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-04-30.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-04-30 Auftragsbekanntmachung
2013-08-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-04-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dachdeckarbeiten
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dachdeckarbeiten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Wilhelmstr. 1
Postleitzahl: 10963
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de/nordost 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-04-30 📅
Einreichungsfrist: 2013-06-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-05-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 087-147520
ABl. S-Ausgabe: 87
Zusätzliche Informationen
1. Auftraggeberin ist die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, Behlertstraße 33a, 14467 Potsdam. 2. Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben (Vordruck). Zudem hat jedes einzelne Mitglied die in der EU-Bekanntmachung unter III.2.1 und III.2.2. genannten Nachweise in der dort genannten Weise vollständig vorzulegen. Die unter III.2.3 genannten Nachweise zur fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit können die Mitglieder gemeinschaftlich erbringen. 3. Einsatz weiterer Unternehmer und Nachunternehmer Der Einsatz weiterer Unternehmer i. S. von § 6 EG Abs. 8 VOB/A 2012 bzw. von Nachunternehmern i. S. von § 4 Abs. 8 VOB/B, die wesentliche Teilleistungen ausführen sollen, bedarf der Zustimmung durch die Auftraggeberin. Ein Bewerber kann sich zum Beleg seiner Eignung auf weitere Unternehmer / Nachunternehmer (auch verbundene Unternehmen) beziehen. In diesem Fall hat jeder weitere Unternehmer / Nachunternehmer, der wesentliche Teilleistungen ausführen soll, die unter III.2.1 und III.2.2. dieser Bekanntmachung genannten Nachweise in der dort genannten Weise vollständig vorzulegen. Die unter III.2.3 genannten Nachweise zur fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit müssen nicht für jeden einzelnen weiteren Unternehmer / Nachunternehmer vorgelegt werden, sondern nur einmal. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von weiteren Unternehmern / Nachunternehmern mitteilen sowie Art und Umfang der wesentlichen Teilleistungen (Vordruck). Spätestens vor Vertragsschluss muss der Bieter jeweils eine Verpflichtungserklärung der benannten weiteren Unternehmen bzw. Nachunternehmen einreichen, dass ihm im Auftragsfalle die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. 4. Die Einreichung der sonstigen Unterlagen, Erklärungen und Angaben, die nicht zum Nachweis der Teilnahmebedingungen gem. III.2. dieser Bekanntmachung dienen, bleibt unberührt. Diese ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dachdeckerarbeiten im Rahmen einer Sanierungsmaßnahme an einem
Bestandsgebäude der AOK Nordost in Berlin - Kreuzberg
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Wilhelmstraße 1,
10963 Berlin

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für Bietergemeinschaften und weitere Unternehmer/Nachunternehmer sind die entsprechenden Nachweise
nach Maßgabe von Ziffer VI.3. der Bekanntmachung einzureichen.
Die in die engere Wahl kommenden Bieter haben Kopien der Nachweise unter Punkt 5.
(Unbedenklichkeitsbescheinigungen gesetzl. Krankenkassen), 6. (Unbedenklichkeitsbescheinigung
Finanzamt), 7. (Mitgliedsbescheinigung der Berufsgenossenschaft) nach Aufforderung seitens des AG
spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
1. Aktueller Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister. Der Auszug darf nicht älter als drei Monate sein (Stichtag:
Ablauf der Angebotsfrist).
2. Aktuelle Mitgliedsbescheinigung (Kopie) der IHK / Handwerkskammer. Die Bescheinigung darf nicht älter als
drei Monate sein (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist).
3. Aktueller Auszug (zunächst Kopie) aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a der Gewerbeordnung. Der
Auszug darf nicht älter als drei Monate sein (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist). Das Original muss spätestens
vor Auftragsvergabe vorgelegt werden.
4. Angabe der Anzahl der Mitarbeiter, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind sowie der
Krankenkasse, bei welcher die jeweilige Anzahl der Mitarbeiter versichert ist (Vordruck bei Vergabeunterlagen).
5. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen der gesetzlichen Krankenkassen, nicht älter als sechs
Monate (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist), bei denen die Mitarbeiter, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind, versichert sind. Die Gültigkeit muss mindestens sechs Monate betragen (Stichtag: Ablauf der
Angebotsfrist). Mit dem Angebot genügt zunächst die Eigenerklärung des Bieters, den Verpflichtungen zur
Zahlung der Sozialabgaben nachgekommen zu sein (Angebotsvordruck).6. Aktuelle
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, nicht älter als drei Monate (Stichtag: Ablauf der
Angebotsfrist). Mit dem Angebot genügt zunächst die Eigenerklärung, den Verpflichtungen zur Zahlung der
Steuern und Abgaben nachgekommen zu sein (Angebotsvordruck).
7. Aktuelle Mitgliedsbescheinigung der Berufsgenossenschaft. Die Bescheinigung darf nicht älter als drei
Monate sein (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist). Mit dem Angebot genügt zunächst die Eigenerklärung,
Mitglied einer bestimmten Berufsgenossenschaft zu sein sowie der Name der Berufsgenossenschaft
(Angebotsvordruck).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Der Gesamtumsatz der letzten drei Kalenderjahre
(2010, 2011, 2012) des Unternehmens ist
anzugeben.
Für Bietergemeinschaften und weitere Unternehmer/
Nachunternehmer sind die entsprechenden Nachweise
nach Maßgabe von Ziffer VI.3. der Bekanntmachung
einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Für Bietergemeinschaften und weitere Unternehmer/
Nachunternehmer sind die entsprechenden Nachweise
nach Maßgabe von Ziffer VI.3. der Bekanntmachung
einzureichen.
1. Qualifizierte Referenzliste der letzten drei Jahre
von abgeschlossenen ausgeführten Leistungen, die
mit der zu vergebenden Leistung im Umfang und
Ausführungsfrist vergleichbar sind. Die Referenzliste
dient der Prüfung der positiven Leistungserbringung
und der technischen Leistungsfähigkeit. Die
Auftraggeber sowie Art und Umfang der Aufträge sind
auf der Referenzliste zu benennen.
2. Eigenerklärung über die für die Ausführung der
zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende
technische Ausrüstung.
3. Ausgefülltes „Verzeichnis der
Nachunternehmerleistungen“ (Vordruck) mit Angaben
zu weiteren Unternehmern i. S. von § 6 EG Abs.
8 VOB/A 2012 bzw. Nachunternehmern i. S. von
§ 4 Abs. 8 VOB/B, falls weitere Unternehmer bzw. Nachunternehmer eingeplant. 4. Spätestens vor
Vertragsschluss hat der Bieter
Nachweise (Verpflichtungserklärungen) der benannten
(Nach-)Unternehmer vorzulegen, dass dem Bieter
die erforderlichen Mittel dieser (Nach-)Unternehmer
zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen
Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen
bestehenden Verbindungen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheit für Vertragserfüllung: Bürgschaft in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme,
sofern voraussichtliche Auftragssumme mind. 50.000 Euro (ohne USt.) beträgt.
Sicherheit für Erfüllung von Mängelansprüchen: Bürgschaft in Höhe von 5 v. H. der Auftragsumme einschließlich erteilter Nachträge.
Stellt der Auftragnehmer die Bürgschaft für die Vertragserfüllung nicht binnen 18 Werktagen nach
Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens), ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen
einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist.
Nach Abnahme und Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche einschließlich Schadensersatz kann der
Auftragnehmer verlangen, dass die Sicherheit für die Vertragserfüllung in eine Mängelansprüchesicherheit
umgewandelt wird.
Für vereinbarte Abschlagszahlungen (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 VOB/B) und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Eine Abschlagsrechnung kann jeweils bei mindestens 20 v.H. des Auftragswertes gestellt werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Anforderung von Unterlagen in Papierform: 27,00 EUR
Zahlungsweise: Banküberweisung, Lastschrifteinzugsermächtigung zu Gunsten der bi medien GmbH,
Bankverbindung: Empfänger: bi medien GmbH, Konto-Nr.: 258951, BLZ: 21290016, Geldinstitut:
Volksbank Raiffeisenbank eG, IBAN: DE74212900160000258951, BIC: GENODEF1NMS, Verw.-
zweck: Vergabeunterlagen D413860655.
Bei fehlendem Verwendungszweck auf der Überweisung ist die Zahlung nicht zuordenbar und die Unterlagen
können nicht versendet werden.
Die Vergabeunterlagen werden nur bei Vorliegen des Nachweises über die Zahlung versendet. Das eingezahlte
Entgelt wird nicht erstattet.
Zur Beachtung - Für Bewerber aus dem Ausland jeweils zzgl. Auslandsporto.
Angaben zur Bereitstellung der Unterlagen in elektronischer Form:
Die Ausschreibungsunterlagen stehen unter www.bi-medien.de/start unter Angabe des
bi-Ident-Codes D413860655 zum kostenfreien Download zur Verfügung.
Für den Erhalt der elektronischen Vergabeunterlagen ist eine einmalige kostenpflichtige Registrierung im
bieVergabeSystem unter www.bi-medien.de erforderlich. Die Registrierungsgebühr beträgt 27 Euro zzgl. MwSt.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-07-26 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-06-13 📅
Öffnungsort: AOK Nordost, Wilhelmstraße 1, 10963 Berlin
Ort des Eröffnungstermins: AOK Nordost, Wilhelmstraße 1, 10963 Berlin
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: bis zu 2 Personen je Bieter
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: DE3
DEA25
DEF02
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Thomas Schonebohm
Adresse des Käuferprofils: http://www.carpus.de 🌏
Postanschrift: Forckenbeckstr. 61
Postort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Kontaktperson: Herrn Christian Lingg
Telefon: +49 2418875358 📞
E-Mail: a_pm_cp.8744_aok@cpm.conject.com 📧
URL für weitere Informationen: http://www.carpus.de 🌏
Postanschrift: Postfach 3407
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24033
Telefon: +49 4315359289 📞
E-Mail: vu@bi-medien.de 📧
Fax: +49 4315359239 📠
URL der Dokumente: http://www.bi-medien.de/start 🌏
Postanschrift: Wilhelmstraße 1

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-07-23 📅
Datum des Endes: 2013-12-02 📅
Zusätzliche Informationen
1. Auftraggeberin ist die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, Behlertstraße
33a, 14467 Potsdam.
2. Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben
(Vordruck). Zudem hat jedes einzelne Mitglied die in der EU-Bekanntmachung unter III.2.1 und III.2.2.
genannten Nachweise in der dort genannten Weise vollständig vorzulegen. Die unter III.2.3 genannten
Nachweise zur fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit können die Mitglieder gemeinschaftlich erbringen.
3. Einsatz weiterer Unternehmer und Nachunternehmer
Der Einsatz weiterer Unternehmer i. S. von § 6 EG Abs. 8 VOB/A 2012 bzw. von Nachunternehmern
i. S. von § 4 Abs. 8 VOB/B, die wesentliche Teilleistungen ausführen sollen, bedarf der Zustimmung
durch die Auftraggeberin. Ein Bewerber kann sich zum Beleg seiner Eignung auf weitere Unternehmer /
Nachunternehmer (auch verbundene Unternehmen) beziehen. In diesem Fall hat jeder weitere Unternehmer /
Nachunternehmer, der wesentliche Teilleistungen ausführen soll, die unter III.2.1 und III.2.2. dieser
Bekanntmachung genannten Nachweise in der dort genannten Weise vollständig vorzulegen. Die unter III.2.3
genannten Nachweise zur fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit müssen nicht für jeden einzelnen weiteren
Unternehmer / Nachunternehmer vorgelegt werden, sondern nur einmal.
Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von weiteren Unternehmern /
Nachunternehmern mitteilen sowie Art und Umfang der wesentlichen Teilleistungen (Vordruck). Spätestens vor
Vertragsschluss muss der Bieter jeweils eine Verpflichtungserklärung der benannten weiteren Unternehmen
bzw. Nachunternehmen einreichen, dass ihm im Auftragsfalle die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen
ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
4. Die Einreichung der sonstigen Unterlagen, Erklärungen und Angaben, die nicht zum Nachweis der
Teilnahmebedingungen gem. III.2. dieser Bekanntmachung dienen, bleibt unberührt. Diese ergeben sich aus
den Vergabeunterlagen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661719 📞
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
GWB § 101a Informations- und Wartepflicht
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich
in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer
Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach
den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige
Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
GWB § 101b Unwirksamkeit
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am
Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
GWB § 107 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist
oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder
zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §
101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
GWB § 114 Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten
Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit
des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. (...)
(3) (...).
Hinweis: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Rechtsprechung nur wenige Tage.
Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge
ist nach der Rechtsprechung zum Vergaberecht bzw. zu § 121 Abs. 1 S. 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i. S.
d. § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB.
Quelle: OJS 2013/S 087-147520 (2013-04-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-08-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 612 436,03 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: thomas.schonebohm@nordost.aok.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-08-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-08-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 161-280382
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 87-147520
ABl. S-Ausgabe: 161
Zusätzliche Informationen
1. Auftraggeberin ist die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, Behlertstraße 33a, 14467 Potsdam. 2. Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben (Vordruck). Zudem hat jedes einzelne Mitglied die in der EU-Bekanntmachung unter III.2.1 und III.2.2. genannten Nachweise in der dort genannten Weise vollständig vorzulegen. Die unter III.2.3 genannten Nachweise zur fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit können die Mitglieder gemeinschaftlich erbringen. 3. Einsatz weiterer Unternehmer und Nachunternehmer Der Einsatz weiterer Unternehmer i. S. von § 6 EG Abs. 8 VOB/A 2012 bzw. von Nachunternehmern i. S. von § 4 Abs. 8 VOB/B, die wesentliche Teilleistungen ausführen sollen, bedarf der Zustimmung durch die Auftraggeberin. Ein Bewerber kann sich zum Beleg seiner Eignung auf weitere Unternehmer/Nachunternehmer (auch verbundene Unternehmen) beziehen. In diesem Fall hat jeder weitere Unternehmer/Nachunternehmer, der wesentliche Teilleistungen ausführen soll, die unter III.2.1 und III.2.2. dieser Bekanntmachung genannten Nachweise in der dort genannten Weise vollständig vorzulegen. Die unter III.2.3 genannten Nachweise zur fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit müssen nicht für jeden einzelnen weiteren Unternehmer/Nachunternehmer vorgelegt werden, sondern nur einmal. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von weiteren Unternehmern/Nachunternehmern mitteilen sowie Art und Umfang der wesentlichen Teilleistungen (Vordruck). Spätestens vor Vertragsschluss muss der Bieter jeweils eine Verpflichtungserklärung der benannten weiteren Unternehmen bzw. Nachunternehmen einreichen, dass ihm im Auftragsfalle die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. 4. Die Einreichung der sonstigen Unterlagen, Erklärungen und Angaben, die nicht zum Nachweis der Teilnahmebedingungen gem. III.2. dieser Bekanntmachung dienen, bleibt unberührt. Diese ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
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Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Wilhelmstraße 1
10963 Berlin.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-07-23 📅
Name: Podburski Dachtechnik Ost GmbH
Postanschrift: Waldstraße 15
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13403
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist
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1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit
Mehr anzeigen
Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Rechtsprechung zum Vergaberecht bzw. zu § 121 Abs. 1 S. 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. d. § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB.
Quelle: OJS 2013/S 161-280382 (2013-08-20)