Rund 14 % der Menschen können in Deutschland nicht ausreichend lesen und schreiben. Alleine in Berlin betrifft dies etwa 300.000 Personen im Erwachsenenalter (Quelle: Leo.Level-One Studie der Universität Hamburg von 2011). Lesen und Schreiben sind die wichtigsten Kulturtechniken in Deutsch-land. Wer diese nicht beherrscht, ist dauerhaft von ökonomischer, politischer und gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen. 2011 boten die Berliner Volkshochschulen für rd. 3.500 Personen Alphabetisierungskurse an. Da nur rd. 1 % der betroffenen Bevölke-rung abgedeckt werden konnte, ist es dringend erforderlich dieses Angebot weiter aufzustocken. Um dieses Vorgehen dauerhaft sicher zu stellen, soll 2014/2015 ein Grundbildungszentrum als zentrale Anlaufstelle in Berlin errichtet werden. Die Berliner Volkshochschulen sind als Kooperationspartner einzubinden. Ziele des Grundbildungszentrums sind (Auswahl): — Vernetzung der Akteure Unterschiedliche Akteure sind im Bereich Alphabetisierung / Grundbildung tätig (u.a. Multiplikatoren, Anbieter und Alphalehrer). Diese sind durch das Grundbildungszentrum zu identifizieren und zu vernetzen. Das Grundbildungszentrum ist als "Anlaufstelle" zu etablieren. — Fortbildung von Multiplikatoren/innen und Kursleitern/innen Die Akteure (insbesondere Multiplikatoren/innen und Kursleitern/innen), mit denen eine erfolgreiche Zusammenarbeit erfolgt, werden durch das Grundbildungszentrum regelmäßig geschult sowie in einen dauerhaften Informationsaustausch einbezogen. — Sensibilisierung der Öffentlichkeit Die Sensibilisierung der breiten Öffentlichkeit ist durch Kooperationen mit Medien und eigene Angebote zu gestalten und zu fördern. Hierfür muss das Grundbildungszentrum passende Strukturen erschließen und aufbauen. — Mobile Beratungsangebote für Betroffene Eine wichtige Aufgabe des Grundbildungszentrums ist auch der Aufbau eines Beratungsnetzes mit mobilen Berater/-innen, durch die die betroffenen Personen passgenaue Lernangebote vermittelt bekommen. Hierfür sind die Analyse der Zielgruppen (u.a. Wie kann die jeweilige Zielgruppe erreicht werden?) und didaktische Vorgehensweisen zu bestimmen und zu kommunizieren. — Verankerung des Themas in den Regelstrukturen Grundbildung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Mit der Gründung eines Grundbildungszentrums wird auch das Ziel verfolgt, das Thema regelhaft in den Strukturen der Verwal tung, der Wohlfahrtsverbände, der Arbeitswelt etc. zu etablieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-08-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht
Menge oder Umfang: 250 000275 000
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
Postanschrift: Bernhard-Weiß-Straße 6
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin.de🌏
E-Mail: ulrich.raiser@senbjw.berlin.de📧
Telefon: +49 30902275260📞
Fax: +49 30902275443 📠
Bei dem Vergabegegenstand handelt es sich um eine Zuwendung (§ 44 LHO). Es werden lediglich die Mechanismen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb genutzt. Es handelt sich NICHT um ein Verfahren nach VOL/A.
1. Eine Übersicht über die einzureichenden Unterlagen (Formulare) finden Sie unter http://www.vergabeverfahren.net bzw. können per E-Mail vergabe@vergabeverfahren.net abgefordert werden.
2. Es werden nur rechtzeitig eingegangene und rechtsverbindlich unterzeichnete Teilnahmeanträge berücksichtigt.
3. Dem Papier-Original des TA ist eine elektronische Fassung beizufügen. Die elektronische Fassung muss mit marktgängigen Werkzeugen geöffnet werden können.
4. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an vergabe@vergabeverfahren.net zurichten. Antworten auf evtl. Bewerberfragen werden ausschließlich unter www.vergabeverfahren.net veröffentlicht. Der Bewerber hat diese Adresse regelmäßig zu prüfen.
5. Nachweise müssen dem TA nicht im Original beigefügt werden, die Vorlage von nichtbeglaubigten Kopien ist ausreichend und zulässig. Die schriftlichen (Eigen-)Erklärungen und Angaben sind im Original einzureichen.
6. Bewerber aus EU-Ländern, in denen die benannten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und anerkannte Übersetzungen beizufügen.
7. Die vergebende Stelle prüft nach Öffnung der TA diese auf Vollständigkeit und fordert ggf. fehlende Nachweise und Erklärungen mit einer kurzen Fristsetzung unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebots nach. Bieter, die fehlende Nachweise und Erklärungen auch innerhalb der gesetzten Frist nicht nachreichen, werden ausgeschlossen (KO-Kriterien).
8. Ein Bieter hat seine Eignung nachgewiesen, wenn er mehr als 5 Punkte erreicht und die genannten Mindestanforderungen erfüllt.
9. Für den Nachweis der Eignung sind die vorgesehenen Formblätter zwingend zu verwenden.
10. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Angebote findet nicht statt.
11. Die einzureichenden Unterlagen sind handschriftlich oder maschinell mit einer laufenden Seitenzahl zu versehen (Pagnierung).
12. Das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz regelt, dass Unternehmen bei gleichwertigen Angeboten bevorzugt den Zuschlag erhalten, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
Bei dem Vergabegegenstand handelt es sich um eine Zuwendung (§ 44 LHO). Es werden lediglich die Mechanismen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb genutzt. Es handelt sich NICHT um ein Verfahren nach VOL/A.
2. Es werden nur rechtzeitig eingegangene und rechtsverbindlich unterzeichnete Teilnahmeanträge berücksichtigt.
3. Dem Papier-Original des TA ist eine elektronische Fassung beizufügen. Die elektronische Fassung muss mit marktgängigen Werkzeugen geöffnet werden können.
4. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an vergabe@vergabeverfahren.net zurichten. Antworten auf evtl. Bewerberfragen werden ausschließlich unter www.vergabeverfahren.net veröffentlicht. Der Bewerber hat diese Adresse regelmäßig zu prüfen.
5. Nachweise müssen dem TA nicht im Original beigefügt werden, die Vorlage von nichtbeglaubigten Kopien ist ausreichend und zulässig. Die schriftlichen (Eigen-)Erklärungen und Angaben sind im Original einzureichen.
6. Bewerber aus EU-Ländern, in denen die benannten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und anerkannte Übersetzungen beizufügen.
7. Die vergebende Stelle prüft nach Öffnung der TA diese auf Vollständigkeit und fordert ggf. fehlende Nachweise und Erklärungen mit einer kurzen Fristsetzung unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebots nach. Bieter, die fehlende Nachweise und Erklärungen auch innerhalb der gesetzten Frist nicht nachreichen, werden ausgeschlossen (KO-Kriterien).
8. Ein Bieter hat seine Eignung nachgewiesen, wenn er mehr als 5 Punkte erreicht und die genannten Mindestanforderungen erfüllt.
9. Für den Nachweis der Eignung sind die vorgesehenen Formblätter zwingend zu verwenden.
10. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Angebote findet nicht statt.
11. Die einzureichenden Unterlagen sind handschriftlich oder maschinell mit einer laufenden Seitenzahl zu versehen (Pagnierung).
12. Das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz regelt, dass Unternehmen bei gleichwertigen Angeboten bevorzugt den Zuschlag erhalten, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rund 14 % der Menschen können in Deutschland nicht ausreichend lesen und schreiben. Alleine in Berlin betrifft dies etwa 300.000 Personen im Erwachsenenalter (Quelle: Leo.Level-One Studie der Universität Hamburg von 2011).
Lesen und Schreiben sind die wichtigsten Kulturtechniken in Deutsch-land. Wer diese nicht beherrscht, ist dauerhaft von ökonomischer, politischer und gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen.
2011 boten die Berliner Volkshochschulen für rd. 3.500 Personen Alphabetisierungskurse an. Da nur rd. 1 % der betroffenen Bevölke-rung abgedeckt werden konnte, ist es dringend erforderlich dieses Angebot weiter aufzustocken. Um dieses Vorgehen dauerhaft sicher zu stellen, soll 2014/2015 ein Grundbildungszentrum als zentrale Anlaufstelle in Berlin errichtet werden. Die Berliner Volkshochschulen sind als Kooperationspartner einzubinden.
2011 boten die Berliner Volkshochschulen für rd. 3.500 Personen Alphabetisierungskurse an. Da nur rd. 1 % der betroffenen Bevölke-rung abgedeckt werden konnte, ist es dringend erforderlich dieses Angebot weiter aufzustocken. Um dieses Vorgehen dauerhaft sicher zu stellen, soll 2014/2015 ein Grundbildungszentrum als zentrale Anlaufstelle in Berlin errichtet werden. Die Berliner Volkshochschulen sind als Kooperationspartner einzubinden.
Ziele des Grundbildungszentrums sind (Auswahl):
— Vernetzung der Akteure
Unterschiedliche Akteure sind im Bereich Alphabetisierung / Grundbildung tätig (u.a. Multiplikatoren, Anbieter und Alphalehrer). Diese sind durch das Grundbildungszentrum zu identifizieren und zu vernetzen. Das Grundbildungszentrum ist als "Anlaufstelle" zu etablieren.
Unterschiedliche Akteure sind im Bereich Alphabetisierung / Grundbildung tätig (u.a. Multiplikatoren, Anbieter und Alphalehrer). Diese sind durch das Grundbildungszentrum zu identifizieren und zu vernetzen. Das Grundbildungszentrum ist als "Anlaufstelle" zu etablieren.
— Fortbildung von Multiplikatoren/innen und Kursleitern/innen
Die Akteure (insbesondere Multiplikatoren/innen und Kursleitern/innen), mit denen eine erfolgreiche Zusammenarbeit erfolgt, werden durch das Grundbildungszentrum regelmäßig geschult sowie in einen dauerhaften Informationsaustausch einbezogen.
— Sensibilisierung der Öffentlichkeit
Die Sensibilisierung der breiten Öffentlichkeit ist durch Kooperationen mit Medien und eigene Angebote zu gestalten und zu fördern. Hierfür muss das Grundbildungszentrum passende Strukturen erschließen und aufbauen.
— Mobile Beratungsangebote für Betroffene
Eine wichtige Aufgabe des Grundbildungszentrums ist auch der Aufbau eines Beratungsnetzes mit mobilen Berater/-innen, durch die die betroffenen Personen passgenaue Lernangebote vermittelt bekommen. Hierfür sind die Analyse der Zielgruppen (u.a. Wie kann die jeweilige Zielgruppe erreicht werden?) und didaktische Vorgehensweisen zu bestimmen und zu kommunizieren.
Eine wichtige Aufgabe des Grundbildungszentrums ist auch der Aufbau eines Beratungsnetzes mit mobilen Berater/-innen, durch die die betroffenen Personen passgenaue Lernangebote vermittelt bekommen. Hierfür sind die Analyse der Zielgruppen (u.a. Wie kann die jeweilige Zielgruppe erreicht werden?) und didaktische Vorgehensweisen zu bestimmen und zu kommunizieren.
— Verankerung des Themas in den Regelstrukturen
Grundbildung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Mit der Gründung eines Grundbildungszentrums wird auch das Ziel verfolgt, das Thema regelhaft in den Strukturen der Verwal tung, der Wohlfahrtsverbände, der Arbeitswelt etc. zu etablieren.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
III.2.1.1: Eigenerklärungen gem. § 6 EG VOL/A unter Verwendung von Formular A.
III.2.1.2: Erklärung über die Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) unter Verwendung von Formular B.
III.2.1.3: Eigenerklärung zu Datenschutz und Verschwiegenheit unter Verwendung von Formular C.
III.2.1.4: Scientology-Schutzerklärung unter Verwendung von Formular D.
III.2.1.5: Eigenerklärung Bewerbergemeinschaft und Vollmacht soweit der Teilnahmeantrag/das Angebot von einer Bewerbergemeinschaft abgegeben wird unter Verwendung der Formulare E und F.
III.2.1.6: Nachweis der Eintragung des Unternehmens im Handels- oder Vereinsregister (bzw. einem anderen Register) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäische Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist (formlos).
III.2.1.6: Nachweis der Eintragung des Unternehmens im Handels- oder Vereinsregister (bzw. einem anderen Register) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäische Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist (formlos).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
III.2.2.1: Eigenerklärung zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die als Mindestdeckung für Sachschäden eine Haftung bis 500.000 EUR, bei Personenschäden bis 500.000 EUR je Schadensereignis und bei Vermögensschäden bis zu 100.000 EUR der Gesamtvergütung des Vertrages vorsieht bzw. Kopie einer bestehenden Police (formlos).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.2.2.1: Eigenerklärung zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die als Mindestdeckung für Sachschäden eine Haftung bis 500.000 EUR, bei Personenschäden bis 500.000 EUR je Schadensereignis und bei Vermögensschäden bis zu 100.000 EUR der Gesamtvergütung des Vertrages vorsieht bzw. Kopie einer bestehenden Police (formlos).
Liegen entsprechende Versicherungen nicht vor, ist der Abschluss einer Versicherung mit der geforderten Summe im Falle eines Zuschlages zuzusichern.
III.2.2.2: Gesamteinnahmen (Beiträge, Spenden, Zuschüsse, Einnahmen aus der Vermögensverwaltung und aus wirtschaftlichen Betätigungen, Umsatzsteuer) in den letzten 3 Geschäftsjahren unter Verwendung von Formular G.
III.2.2.4: Gesamtmitarbeiteranzahl (festangestellte Arbeitnehmer, inkl. Inhaber und Gesellschafter) im Jahresmittel in den letzten 3 Geschäftsjahren unter Verwendung von Formular G.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
III.2.3.1: Bitte stellen Sie Ihr Unternehmen dar und benennen die wesentlichen Geschäftsfelder (formlos; max. 2 DIN A4-Seiten). Beschreiben Sie weiterhin Referenzprojekte oder Regelangebote, die Sie in den Tätigkeitsfeldern Alphabetisierung / Grundbildung durchführen. Gehen Sie hierbei auf die Leistungsschwerpunkte und den Angebotszeitraum ein. Für die Darstellung ist das Formular H zu nutzen.
III.2.3.1: Bitte stellen Sie Ihr Unternehmen dar und benennen die wesentlichen Geschäftsfelder (formlos; max. 2 DIN A4-Seiten). Beschreiben Sie weiterhin Referenzprojekte oder Regelangebote, die Sie in den Tätigkeitsfeldern Alphabetisierung / Grundbildung durchführen. Gehen Sie hierbei auf die Leistungsschwerpunkte und den Angebotszeitraum ein. Für die Darstellung ist das Formular H zu nutzen.
III.2.3.3: Bitte stellen Sie Profile der angebotenen Person(en) für den Aufbau und den Betrieb des Grundbildungszentrums (Projektleitung) zur Verfügung unter Verwendung von Formular I.
III.2.3.4: Bitte reichen Sie eine grobe Skizze Ihrer Lösungsidee für den Aufbau und die Realisierung eines Grundbildungszentrums ein (2-4 DIN A4-Seiten, formlos).
III.2.3.5: Beschreibung der Maßnahmen, die zur Aus- und Weiterbildung der eigenen Mitarbeitenden dienen. Bitte beziffern Sie die durchschnittliche Höhe der Aus- und Fortbildungskosten je Mitarbeitendem (formlos).
Mindeststandards:
III.2.3.1: 1 Projekt oder ein Regelangebot passend zum Leistungsgegenstand
Gegenstand des Verfahrens ist eine Zuwendung (§44 LHO). Der Zuwendungsbescheid erfolgt daher auf Grundlage der LHO sowie der Nebenbestimmungen zur institutionellen Förderung.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: GBZ-2013
Zusätzliche Informationen
Bei dem Vergabegegenstand handelt es sich um eine Zuwendung (§ 44 LHO). Es werden lediglich die Mechanismen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb genutzt. Es handelt sich NICHT um ein Verfahren nach VOL/A.
2. Es werden nur rechtzeitig eingegangene und rechtsverbindlich unterzeichnete Teilnahmeanträge berücksichtigt.
3. Dem Papier-Original des TA ist eine elektronische Fassung beizufügen. Die elektronische Fassung muss mit marktgängigen Werkzeugen geöffnet werden können.
4. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an vergabe@vergabeverfahren.net zurichten. Antworten auf evtl. Bewerberfragen werden ausschließlich unter www.vergabeverfahren.net veröffentlicht. Der Bewerber hat diese Adresse regelmäßig zu prüfen.
4. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an vergabe@vergabeverfahren.net zurichten. Antworten auf evtl. Bewerberfragen werden ausschließlich unter www.vergabeverfahren.net veröffentlicht. Der Bewerber hat diese Adresse regelmäßig zu prüfen.
5. Nachweise müssen dem TA nicht im Original beigefügt werden, die Vorlage von nichtbeglaubigten Kopien ist ausreichend und zulässig. Die schriftlichen (Eigen-)Erklärungen und Angaben sind im Original einzureichen.
6. Bewerber aus EU-Ländern, in denen die benannten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und anerkannte Übersetzungen beizufügen.
7. Die vergebende Stelle prüft nach Öffnung der TA diese auf Vollständigkeit und fordert ggf. fehlende Nachweise und Erklärungen mit einer kurzen Fristsetzung unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebots nach. Bieter, die fehlende Nachweise und Erklärungen auch innerhalb der gesetzten Frist nicht nachreichen, werden ausgeschlossen (KO-Kriterien).
7. Die vergebende Stelle prüft nach Öffnung der TA diese auf Vollständigkeit und fordert ggf. fehlende Nachweise und Erklärungen mit einer kurzen Fristsetzung unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebots nach. Bieter, die fehlende Nachweise und Erklärungen auch innerhalb der gesetzten Frist nicht nachreichen, werden ausgeschlossen (KO-Kriterien).
8. Ein Bieter hat seine Eignung nachgewiesen, wenn er mehr als 5 Punkte erreicht und die genannten Mindestanforderungen erfüllt.
9. Für den Nachweis der Eignung sind die vorgesehenen Formblätter zwingend zu verwenden.
10. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Angebote findet nicht statt.
11. Die einzureichenden Unterlagen sind handschriftlich oder maschinell mit einer laufenden Seitenzahl zu versehen (Pagnierung).
12. Das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz regelt, dass Unternehmen bei gleichwertigen Angeboten bevorzugt den Zuschlag erhalten, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
12. Das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz regelt, dass Unternehmen bei gleichwertigen Angeboten bevorzugt den Zuschlag erhalten, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Es handelt sich nicht um ein Verfahren nach VOL/A.
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2013/S 154-268699 (2013-08-06)
Wettbewerbsergebnisse (2014-01-28) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Wettbewerbsergebnisse
Verordnung: Europäische Union