Zusätzliche Informationen
1. Grundsätzliches:
Die Vergabestelle betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Die Vergabestelle
führt als Sektorenauftraggeberin gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
nach der SektVO durch.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung geführt (vgl. Ziff. IV.1.1). Durch diese
Bekanntma-chung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit
den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur
Angebotsabgabe bewerben. Erst ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung
durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
Die in Ziffer II.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und der Anpassung und Aktualisierung.
2. Erläuterungen Verfahrensablauf des Teilnahmewettbewerbs:
Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 3-fach (1 Original und 2 Kopien, die Unterlagen sind
entsprechen zu kennzeichnen) in deutscher Sprache bei der in Ziff. I.1) genannten Adresse einzureichen.
Für den Teilnahmeantrag von Bewerbergemeinschaften stellt die Vergabestelle ein Formular „Teilnahmeantrag
inklusive Bewerbergemeinschaftserklärung“ (Formular Nr. 1a) auf ihrer Internetseite
https://secure.berlinairport.
de/evergabe-extern/ zur Verfügung.
Für den Teilnahmeantrag von Einzelbewerbern stellt die Vergabestelle ebenfalls ein Formular „Teilnahmeantrag
für Einzelbewerber“ (Formular Nr. 1b) auf ihrer Internetseite
https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
bereit, das von Einzelbewerbern genutzt werden soll. Bei Einzelbewerbern ist der Teilnahmeantrag ebenfalls
von dem Vertreter zu unterzeichnen.
Die Übermittlung des Teilnahmeantrags und deren Anlagen hat schriftlich unter expliziter Angabe des
Aktenzeichens (vgl. Ziff. IV.3.1)) auf dem Behältnis/Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag und deren Anlagen
eingereicht werden (Vorlage bis zum Schlusstermin der Bewerbung bei der benannten Kontaktstelle –
die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Für die
vorbenannte Kennzeichnung ist der von der Vergabestelle vorbereitete „Kennzettel“ (Formular Nr.6) zu
verwenden, der ebenfalls auf der benannten Internetseite allen Bewerbern zur Verfügung steht.
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der
Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) und des Aktenzeichens (vgl. Ziff. IV.3.1)) an die E-Mailadresse einkauf@berlinairport.
de zu erfolgen. Die Fragen müssen bis spätestens 21 Kalendertage (19.12.2013) vor Schlusstermin
der Bewerbung vorliegen. Der letzte Tag der Bewerbungsfrist wird bei der Berechnung der vorstehend
aufgeführten 21 Tagesfrist nicht mit gezählt. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen (u. a. die
Formulare und eine Checkliste der ggf. einzureichenden Formulare – als Arbeitshilfe) und Beantwortung von
Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie sonstige Klarstellungen der Vergabestelle die das
Vergabeverfahren betreffen auf der folgenden Internetseite veröffentlichen:
https://secure.berlin-airport.de/
evergabe-extern/. Die Vergabestelle empfiehlt daher allen Bewerbern täglich den vorbenannten Link zum Abruf
von aktuellen Informationen und Klarstellungen der Vergabestelle sowie Antworten von Bewerberanfragen zum
Vergabeverfahren zu nutzen.
Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Für Teilnahmeanträge von
Bewerberge-meinschaften wird auf die Festlegungen in Ziff. III.1.3) verwiesen.
Der Teilnahmeantrag und die unter Ziffer III.2.1) und Ziffer III.2.2) der vorliegenden Bekanntmachung benannten
Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der fachkundigen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
(Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung genannten
Eignungsvoraussetzungen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft vom denjenigen Mitglied der
Bewerbergemeinschaft vorzulegen, das im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft die vergleichbaren
Leistungen ausführen wird. Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer
Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß Ziffer III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2) der
vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die
Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den vorliegenden vorgegeben Erklärungen
und Nachweise inhaltlich übereinstimmen.
Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III)) angegebenen Erklärungen
und Nachweise vollständig beigefügt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend.
Abgeforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige
Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Der Teilnahmeantrag und die geforderten Erklärungen und
Nachweise sollen geordnet nach der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge
eingereicht werden.
3. Wertung der Teilnahmeanträge:
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und
Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 19 Abs. 3
SektVO fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern
von Nachweisen und Erklärungen, werden unvollständige Teilnahmeanträge ggf. ausgeschlossen.
Bei den geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen handelt es sich grundsätzlich nicht um
Mindestanforderungen. Zwingende Angaben, d. h. Angaben und Erklärungen, die zwingend bis zum Ablauf
der Bewerbungsfrist vorzulegen sind, sind als „Mindestanforderung“ gekennzeichnet. Die Nichtvorlage, nicht
rechtzeitige oder nicht vollständige Vorlage der als „Mindestanforderung“ gekennzeichneten Angaben führt
ggf. nach erfolgloser Nachforderung gemäß § 19 Abs. 3 SektVO zum Ausschluss. Inhaltliche Defizite der
vorgelegten Nachweise und Erklärungen führen nicht zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrages,
sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung berücksichtigt und haben einer ggf.
erforderlichen Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgend dargestellten Grundsätze Abwertungen
zur Folge. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Eignung wegen inhaltlicher Defizite der
vorgelegten Nachweise und Erklärungen, Teilnahmeanträge nicht zu berücksichtigen.
Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bieters die Vorlage von Originalen
oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
Die Vergabestelle prüft die Eignung der Bewerber/Bewerbergemeinschaften in einem dreistufigen Verfahren.
1. Stufe: Prüfung auf Vorliegen des Teilnahmeantrages und der abgeforderten Nachweise und Erklärungen (vgl.
Ziff. III.2.1), III.2.2), III.2.3))
2. Stufe: Prüfung auf Vorliegen von Ausschlussgründen und Zuverlässigkeitsprüfung sowie Einhaltung der
Mindestanforderungen
3. Stufe: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit und personellen
Ausstattung gemessen an der ausgeschriebenen Leistung und der Angaben zum Qualitätsmanagement (vgl.
Ziff. III.2.3)).
Der Auftraggeber wird max. 5 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen;
in Abhängigkeit der geforderten Qualifikation der Bewerber/ Bewerbergemeinschaften können jedoch auch
weniger Bewerber/ Bewerber-gemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen
Bewerbungen, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei
einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren
einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 30 SektVO bleibt unberührt. Darüber hinaus
behält sich der Auftraggeber vor, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen, sofern der Aufsichtsrat der
Durchführung der baulichen Maßnahmen nicht zustimmt. Im Falle der Einstellung des Vergabeverfahrens gewährt der Auftraggeber keine Erstattung von etwaigen Aufwendungen, die den Bietern für die Teilnahme am
Ausschreibungsverfahren entstanden sind.
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so
wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die
die Eignungsvoraussetzung am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die
Eignungsvoraussetzungen gewichten und bewerten. Hierzu wird die Vergabestelle eine Bewertungsmatrix
verwenden, mittels derer auf Basis der eingereichten Erklärungen/Nachweise/Angaben die
wirtschaftliche, finanzielle und technische Leistungsfähigkeit (vgl. Ziff. III.2.2 und III.2.3)) der Bewerber /
Bewerbergemeinschaften bewertet wird.
Hierbei kann ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft maximal 1000 Punkte erreichen, die sich wie folgt auf
die einzelnen Kriterien verteilen (Bewertungsmatrix):
— max. 100 Punkte auf die Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, gemäß
Ziffer III.2.2). Bewertet wird der Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2010, 2011, 2012 abgeschlossen
wurden, mit dem Gewichtungsfaktor 12 sowie die Bankauskunft mit Aussagen zum Zahlungsverhalten,
zur Geschäftsverbindung / Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur
Kreditbeurteilung mit dem Gewichtungsfaktor 8.
— max. 600 Punkte auf die Bewertung der Technischen Leistungsfähigkeit - Referenzen gemäß Ziff. III.2.3),
Punkt 1. Bewertet wird die Aktualität/Kontinuität und Anzahl der vergleichbaren Leistungen der Referenzen
ab den 01.01.2007 mit dem Gewichtungsfaktor 10, die Art und Anzahl der in den Referenzen benannten vergleichbaren
Leistungen mit dem Gewichtungsfaktor 80, der Umfang und die Anzahl der in den Referenzen
benannten vergleichbaren Leistungen mit dem Gewichtungsfaktor 30,
— max. 300 Punkte auf die Bewertung der Technischen Leistungsfähigkeit – personell technische Ausstattung
gemäß Ziff. III.2.3), Punkt 3. Bewertet wird die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten in den letzten
drei abgeschlossenen Kalenderjahren gegliedert nach Abgestellten und gewerblichen Mitarbeitern mit
dem Gewichtungsfaktor 10, die Angaben zur beruflichen Qualifikation und Erfahrungen hinsichtlich der
ausgeschriebenen Leistung des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen Personals (Projektleiter, Bauleiter)
mit dem Gewichtungsfaktor 30, die Angaben über die zur Verfügung stehende technische Ausrüstung mit dem
Gewichtungsfaktor 10 und die Angaben über Qualitätssicherung, Qualitäts- und Arbeitssicherheitsmanagement/
ggf. Zertifizierung mit dem Gewichtungsfaktor 10.
Entsprechend der Bedeutung für eine erfolgreiche Bieterauswahl hat die Vergabestelle die Gewichtung der
einzelnen Kriterien vorgenommen. Die Bedeutung jedes Kriteriums spiegelt sich in der zu erreichenden
Maximalpunktzahl wieder.
3.1. Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, gemäß Ziffer III.2.2);
Der Inhalt der aktuellen Bankauskunft mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung /
Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung des Bewerbers
bzw. jedem Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft soll weiteren Aufschluss über die wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers geben. Der Inhalt der jeweiligen Bankauskünfte werden mit
der nachfolgend beschriebenen Punkteskala von 0 - 5 Punkte bewertet. Sofern die Bankauskunft von
Bewerbergemeinschaften bewertet wird, wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Bewerbergemeinschaft
durch die Bildung einer Durchschnittsnote nach Auswertung der jeweiligen Bankauskunft des einzelnen
Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft ermittelt. Die vorbenannten Bewertungsgrundsätze finden auch
Anwendung bei der Benennung von Nachunternehmern/Dritten/konzernverbundenen Unternehmen durch die
Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
entsprechend Anwendung, sofern die Bewerber/Bewerbergemeinschaft die geforderte Verpflichtungserklärung
für die jeweils benannten Nachunternehmer/ Dritten/konzernverbundenen Unternehmen zum Teilnahmeantrag
vorgelegt hat. Nach Auffassung der Vergabestelle sind aber die vorgelegten Unterlagen der seitens
der Bewerber/Bewerbergemeinschaft benannten Nachun-ternehmern/Dritten/konzernverbundenen
Unternehmen zum Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers oder
der Bewerbergemeinschaft auf Grund einer nicht bestehenden direkten vertraglichen Beziehung zwischen
dem Auftraggeber und den benannten Nachunterneh-mer/Dritten/konzernverbundenen Unternehmen nicht
gleichwertig zu den Unterlagen im Bezug auf die Beurtei-lung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, die
die Bewerber oder die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft selbst vorlegen. Insoweit ist nach Auffassung
der Vergabestelle im Rahmen der Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der
Bewerbergemeinschaft/des Bewerbers in der vorbenannten Konstellation eine angemessene Abwertung
gerechtfertigt. Darüber hinaus hat sich die Vergabestelle entschlossen, die Angaben zum Gesamtumsatz im Rahmen der
Bewertung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers wie folgt zu bewerten:
Der/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft mit dem höchsten Wert für den Gesamtumsatz erhält die
Höchstpunktzahl von 5 Punkten. Die Punktzahl für den/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft mit einem
niedrigeren Wert wird ins Verhältnis gesetzt und wie folgt ermittelt:
Punktzahl Bewerber/Bewerbergemeinschaft XY = Wert des Bewerber/Bewerbergemeinschaft XY x 5 / höchs-ter
Wert
Bei der Ermittlung des Gesamtumsatzes einer Bewerbergemeinschaft wird der jeweilige Umsatz der einzelnen
Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Ermittlung des wertenden Gesamtumsatzes der Bewerbergemeinschaft
addiert.
3.2. Bewertung der Technischen Leistungsfähigkeit - Referenzen gemäß Ziff. III.2.3), Punkt 1 und 1.1. bis 1.4;
Die Vergabestelle wird die seitens der Bewerber vorgelegten Referenzen nach Anzahl sowie nach dem
Grad der Erfüllung der Art und des Umfanges der im Veröffentlichungstext beschriebenen vergleichbaren
Leistungen, sowie der Aktualität/Kontinuität der Erbringung der vergleichbaren Leistungen ab dem 01.01.2007/
Anzahl der Referenzen mit vergleichbaren Leistungen mit der nachfolgend beschriebenen Punkteskala (0
bis 5 Punkte) bewerten. Bei der Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit von Bewerbergemeinschaften
ist die Vergabestelle der Auffassung, dass nicht alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaften die im
Veröffentlichungstext geforderten Anforderungen erfüllen müssen. Vielmehr reicht es nach Auffassung der
Vergabestelle in diesem Fall, wenn ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die im Veröffentlichungstext
geforderten Anforderungen erfüllt. Die vorbenannten Bewertungsgrundsätze bzgl. der Erfüllung der Einhaltung
der Anforderungen im Rahmen der Wertung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft
finden auch entsprechend Anwendung im Rahmen der Bewertung der Referenzen der einzelnen Mitglieder
einer Bewerbungsgemeinschaft oder bei Benennung von Nachunternehmern/Dritten/konzernverbundenen
Unternehmen mit der nachfolgenden Punkteskala.
Die Vergabestelle geht auf Grund der langjährigen Erfahrungen bei der Abwicklung von vergleichbaren
Leistungen davon aus, dass Bewerber die jeweils 5 Referenzen über die Erbringung der in der
Bekanntmachung beschriebenen jeweiligen vergleichbaren Leistungen zum Nachweis der Erfüllung des
geforderten Bewertungskriteriums „Art und Anzahl der vergleichbaren Leistungen“ und „Umfang und Anzahl
der vergleichbaren Leistungen“ vorlegen können und in den vorgelegten Referenzen der Beginn der jeweiligen
Leistungserbringung ab dem 01.01.2007 erfolgt ist, im Regelfall eine Bewertung mit 5 Punkten in den
vorbenannten jeweiligen Kriterien durch die Vergabestelle erhalten werden.
Die Vergabestelle geht auf Grund der langjährigen Erfahrungen bei der Abwicklung von vergleichbaren
Leistungen davon aus, dass Bewerber die ab dem 01.01.2007 kontinuierlich, d.h. über den vorbenannten
Zeitraum kontinuierlich verteilt jeweils 5 Referenzen über die Erbringung der im Veröffentlichungstext
beschriebenen vergleichbaren Leistungen erbracht haben, im Rahmen der Bewertung des Kriteriums
„Aktualität/Kontinuität und Anzahl der Erbringung der vergleichbaren Leistungen ab dem 01.01.2007“ im
Regelfall mit 5 Punkten zu bewerten sind.
Alle weiteren Bewertungskriterien werden wie folgt bewertet.
Das jeweilige Kriterium wird mit jeweils 0 - 5 Punkten bewertet und mit den zugeordneten Gewichtungen
multipli-ziert.
Die Punkteverteilung der vorgenannten Kriterien erfolgt nach folgendem Bewertungsschlüssel:
— 0 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung in allen
Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind oder der Teilnahmeantrag keine wertungsfähige Aussage
enthält.
— 1 Punkt, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung insgesamt
bzw. schwerwiegend Defizite und Schwächen aufweisen.
— 2 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung
weitrei-chende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder der Teilnahmeantrag nur wenige
wertungsfähige Aussagen enthält.
— 3 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung mehrere
bzw. nicht lediglich geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen.
— 4 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung vereinzelte
bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen.
— 5 Punkte, wenn der Bewerber die jeweiligen Eignungsvoraussetzungen vollständig und uneingeschränkt
erfüllt.
4. Weitere Hinweise zum Teilnahmewettbewerb:
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag
eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben müssen. Sofern sich im
weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle
zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten. Die Versendung der Aufforderung zur
Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber / Bewerbergemeinschaften erfolgt nach Abschluss des
Teilnahmewettbewerbes.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung
maßgeblich ist wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird
und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder
verändert widergegeben wird.
5. Ablauf des Verhandlungsverfahrens zur Angebotsabgabe:
Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zeitnah
zur Abgabe des Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht
prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe
ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen die
Erklärungen, Angaben oder Unterlagen nicht, nicht ordnungsgemäß beigefügt sind, behält sich der
Auftraggeber den Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber
vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der
Gleichbehandlung, fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte
der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen
aufnehmen, deren Angebote für einen Vertragsschluss hinreichend aussichtsreich erschienen. Dies bedeutet,
dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch
Verhandlungen durchgeführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Verhandlungsverfahrens
die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf Grundlage der vorbenannten Zuschlagskriterien
schrittweise zu verringern.