Ausschreibung Betrieb und Instandhaltung sowie Teilmodernisierung der Straßenbeleuchtungsanlage der Gemeinde Alfter

Gemeinde Alfter

Betrieb und Instandhaltung (Titel 1) für die Straßenbeleuchtungsanlagen der Gemeinde Alfter (2 650 Leuchtstellen) sowie die Teilmodernisierung der Straßenbeleuchtungsanlage (Titel 2) (ca. 380 Leuchten und ca. 240 Leuchtstellen komplett); Lieferung über 8 Jahre; Leistungsbeginn: 1.7.2013.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-04-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-03-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-03-14 Auftragsbekanntmachung
2013-03-20 Ergänzende Angaben
2013-04-19 Ergänzende Angaben
2013-04-26 Ergänzende Angaben
2013-07-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-03-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenbeleuchtung
Menge oder Umfang:
Betrieb und Instandhaltung (Titel 1) für ca. 2 650 Leuchtstellen sowie Teilmodernisierung (Titel 2) für ca. 380 Leuchten und ca. 240 Leuchtstellen komplett.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßenbeleuchtung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Alfter
Postanschrift: Am Rathaus 7
Postleitzahl: 53347
Postort: Alfter
Kontakt
Internetadresse: http://www.alfter.de 🌏
E-Mail: bernd.esch@alfter.de 📧
Telefon: +49 2286484164 📞
Fax: +49 2286484199 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-03-14 📅
Einreichungsfrist: 2013-04-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-03-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 054-089136
ABl. S-Ausgabe: 54
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich per Download bezogen werden. subreport ELVIS: http://www.subreport.de/E51477812 Die Angebotsabgabe erfolgt konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Informationen werden auf dem Postweg, per Telefax oder per E-Mail übermittelt. Der Bieter hat eine Telefax-Nummer und eine E-Mail-Adresse anzugeben, über die der Bieter während des Vergabeverfahrens zu informieren ist. Ortsbesichtigung: Dem Bieter wird eine Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten empfohlen. Der Bieter erklärt durch seine Unterschrift unter dem Angebot, dass ihm die örtlichen Verhältnisse ausreichend bekannt sind und Ansprüche aus unzureichender Kenntnis oder Unkenntnis der örtlichen Verhältnisse ausgeschlossen sind.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Betrieb und Instandhaltung (Titel 1) für die Straßenbeleuchtungsanlagen der Gemeinde Alfter (2 650 Leuchtstellen) sowie die Teilmodernisierung der Straßenbeleuchtungsanlage (Titel 2) (ca. 380 Leuchten und ca. 240 Leuchtstellen komplett); Lieferung über 8 Jahre; Leistungsbeginn: 1.7.2013.
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Referenznummer: Ausschreibung Betrieb und Instandhaltung sowie Teilmodernisierung der Straßenbeleuchtungsanlage der Gemeinde Alfter
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinde Alfter.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung mit Angaben zum Unternehmen: Name, Rechtsform, Sitz, Anschrift. Anteilseigner. Gesellschafter, Sparten, Mitarbeiter gesamt, Kunden Straßenbeleuchtung gesamt; Umsatz gesamt (gem. Jahresabschluss), davon Umsatz Straßenbeleuchtung, Verkauf Straßenbeleuchtung, Zertifizierungen; Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichtes.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis über die Straßenbeleuchtungsleistungen an vergleichbare Kunden (Referenzliste mit Ansprechpartnern); (Referenzliste Betrieb und Instandhaltung (Titel 1) und Referenzliste Erneuerung von Leuchtstellen (Titel 2).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Unbefristete Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Brutto-Angebotssumme für Titel 1 und Titel 2 über die gesamte Vertragslaufzeit. Die Bürgschaft ist spätestens 4 Wochen nach Zuschlagserteilung dem Auftraggeber auszuhändigen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungsbedingungen gemäß Straßenbeleuchtungsvertrag die in den Verdingungsunterlagen enthalten sind.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bei Bietergemeinschaften ist eine Eigenerklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung sowie Benennung eines bevollmächtigten Vertreters vorzulegen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel
zur Verfügung stehen. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. (Liste der Unterauftragnehmer, siehe Angebotsunterlagen, muss dann mit der Angebotsabgabe ausgefüllt worden sein.);
Beabsichtigt ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft sich bei der Erfüllung des Auftrages eines Dritten zu bedienen, kann die Vergabestelle sämtliche genannten Nachweise auch für das jenige Unternehmen verlangen, an das die Weitergabe beabsichtigt ist. Die Nachweise sind auf Verlangen der Vergabestelle binnen 7 Kalendertagen vorzulegen;
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Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG – NRW). Die Verpflichtungserklärung ist auch von Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften, soweit sie bei Angebotsabgabe bereits bekannt sind, abzugeben und mit dem Angebot einzureichen. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG – NRW) gemäß Nr. 1.8 Teil 1 Angebotsunterlagen. Die Verpflichtungserklärung ist auch von Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften, soweit sie bei Angebotsabgabe bereits bekannt sind, abzugeben und mit dem Angebot einzureichen.
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Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien nach den Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG) gemäß Angebotsunterlagen.
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption gemäß Angebotsunterlagen.
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach § 6 EG VOL/A gemäß Angebotsunterlagen.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-06-05 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-04-23 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein Preis-Leistungsverhältnis nach folgender Formel gebildet: Angebotspreis netto / Gesamtpunktzahl = Preis-Leistungsverhältnis Die Rangfolge der Bieter bestimmt sich nach dem jeweiligen Preis-Leistungsverhältnis. Erreichen mehrere Bieter das beste Preis-Leistungsverhältnis, so erhält der Bieter mit dem niedrigeren Angebotspreis netto den Zuschlag. Herrscht danach noch immer Gleichstand, so entscheidet das Los. Der Angebotspreis netto wird auf Grundlage der angebotenen Preise in Verbindung mit den im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Mengen mittels der beiliegenden Preisblätter über die Zeit von acht Jahren ab dem 01.07.2013 ermittelt.) (85)
2. Ästhetik (Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein Preis-Leistungsverhältnis nach folgender Formel gebildet: Angebotspreis netto / Gesamtpunktzahl = Preis-Leistungsverhältnis Die Gesamtpunktzahl ist die Summe der für Titel 1 und Titel 2 vergebenen Punkte, die gemäß nachstehender Beschreibung ermittelt werden. Titel 1: Punktevergabe: Jedes Angebot erhält 10 Punkte, die in die Gesamtpunktzahl eingehen. Titel 2: Beurteilung der Ästhetik und Punktevergabe: Jedes Angebot erhält 7 Basispunkte vorab. Zusätzlich erhält jedes Angebot 0-3 Zusatzpunkte für Ästhetik. Über die Vergabe der Zusatzpunkte entscheidet ein Gremium, das vor Öffnung der Angebote bestimmt wird. Die Zusatzpunkte werden für die Bogenleuchte (LV-Pos. 1.1.1) und die technischen Leuchten (LV-Pos. 1.1.3 bis 1.1.6 und 1.2.1 bis 1.2.2) nach folgendem Schema getrennt vergeben. 0 Punkte = Leuchte ästhetisch im Hinblick auf den Verwendungszweck- und Ort nicht ansprechend 1 Punkte=Leuchte ästhetisch im Hinblick auf den Verwendungszweck- und Ort wenig ansprechend 2 Punkte= Leuchte ästhetisch im Hinblick auf den Verwendungszweck- und Ort ansprechend 3 Punkte= Leuchte ästhetisch im Hinblick auf den Verwendungszweck- und Ort sehr ansprechend Für die Bogenleuchte und die technischen Leuchten werden die vom Wertungsgremium vergebenen Punkte jeweils separat addiert und dann durch die Anzahl der Mitglieder des Gremiums geteilt. Aus den beiden Ergebnissen wird ein mit den ausgeschriebenen Stückzahlen gewichteter Durchschnitt (191:442) gebildet. Dieses gewichtete Mittel wird auf eine Nachkommastelle kaufmännisch gerundet und zu den 7 Basispunkten addiert. Die Summe geht in die Gesamtpunktzahl ein.) (15)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Esch
Internetadresse: www.alfter.de 🌏
Name: Gemeinde Alfter
Kontaktperson: Vergabe- und Submissionsstelle
Frau Kühn
Telefon: +49 2286484130 📞
E-Mail: katrin.kuehn@alfter.de 📧
URL der Dokumente: www.subreport.de/E51477812 🌏
URL der Teilnahme: www.alfter.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-07-01 📅
Datum des Endes: 2021-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Ausschreibung Betrieb und Instandhaltung sowie Teilmodernisierung der Straßenbeleuchtungsanlage der Gemeinde Alfter
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich per Download bezogen werden.
Die Angebotsabgabe erfolgt konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Informationen werden auf dem Postweg, per Telefax oder per E-Mail übermittelt. Der Bieter hat eine Telefax-Nummer und eine E-Mail-Adresse anzugeben, über die der Bieter während des Vergabeverfahrens zu informieren ist.
Ortsbesichtigung: Dem Bieter wird eine Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten empfohlen. Der Bieter erklärt durch seine Unterschrift unter dem Angebot, dass ihm die örtlichen Verhältnisse ausreichend bekannt sind und Ansprüche aus unzureichender Kenntnis oder Unkenntnis der örtlichen Verhältnisse ausgeschlossen sind.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473116 📞
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich gegenüber der unter I.1 bezeichneten Stelle zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens bei der unter VI. 4.1. genannten Stelle stellen (vgl. § 107 GWB).
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Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Telefax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl.§ 101 a GWB).
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Quelle: OJS 2013/S 054-089136 (2013-03-14)
Ergänzende Angaben (2013-03-20)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-03-20 📅
Einreichungsfrist: 2013-04-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-03-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 059-096422
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 54-089136
ABl. S-Ausgabe: 59
Quelle: OJS 2013/S 059-096422 (2013-03-20)
Ergänzende Angaben (2013-04-19)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-04-19 📅
Einreichungsfrist: 2013-04-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-04-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 079-131903
ABl. S-Ausgabe: 79
Quelle: OJS 2013/S 079-131903 (2013-04-19)
Ergänzende Angaben (2013-04-26)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-04-26 📅
Einreichungsfrist: 2013-05-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 084-140490
ABl. S-Ausgabe: 84
Quelle: OJS 2013/S 084-140490 (2013-04-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-07-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 076 684,96 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-07-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-07-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 146-254475
ABl. S-Ausgabe: 146

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: Ausschreibung Betrieb und Instandhaltung sowie Teilmodernisierung der Straßenbeleuchtungsanlage der Gemeinde Alfter.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-06-20 📅
Name: RheinEnergie AG
Postanschrift: Parkgürtel 24
Postort: Köln
Postleitzahl: 508223
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2013/S 79-131903
2013/S 59-096422
2013/S 84-140490

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Soll in diesem Vergabeverfahren die Unwirksamkeit eines Vertrages wegen Verstoßes gegen § 101b Abs. 1 GWB festgestellt werden, kann dies gemäß § 101b Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Tagen nach Erscheinen dieser Bekanntmachung bei der zuständigen Vergabekammer im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens geltend gemacht werden. Sind in diesem Vergabeverfahren nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge des Antragstellers nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2013/S 146-254475 (2013-07-25)