Im Wernigeröder Ortsteil Schierke ist für die kurze fußläufige Anbindung des Parkhauses „Winterbergtor“ an den Ortskern von Schierke der Bau einer Fuß- und Radwegebrücke mit Treppenanlage geplant. Dabei handelt es sich um einen Stahlüberbau mit gekrümmter Überbauachse. Das Bauwerk ist integral mit 4 Feldern auszubilden. Das westliche Überbauende schließt dabei an das Parkhaus an (Achse 10). Am östlichen Überbauende ist ein Widerlager mit einem sich anschließenden Damm und einer Stützwand herzustellen (Achse 60). Zur Sicherung des Geländes der nördlich vom Bauwerksstandort vorhandenen Wetterstation ist am Pfeilerstandort Achse 50 eine Stützwand vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-05-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-04-04.
ca. 650 m3 Abtrag und Auftrag von Oberboden,ca. 570 m3 Baugrube herstellen Boden-/Felsklasse 3 bis 5,ca. 75 m3 Baugrube herstellen Boden-/Felsklasse 6,ca. 1 100 m3 grobkörnigen Boden liefern und in Baugrube einbauen,ca. 1 360 m2 Geotextil als Trennschicht verlegen,ca. 16 m Ortbetonbohrpfahl herstellen (Probepfahl),ca. 170 m Ortbetonbohrpfahl herstellen (4 Achsen, 1 Widerlager),ca. 12 St Pfahlköpfe herrichten,ca. 15 t Betonstahl BSt 500 S einbauen,ca. 1 Psch Traggerüst der Bemessungsklasse B herstellen,ca. 1 Psch Arbeitsgerüst herstellen,ca. 1 Psch Baubehelfe für Vormontage herstellen,ca. 1 Psch Montageebene herstellen,ca. 330 m3 Beton für Sauberkeitsschicht herstellen,ca. 30 m3 Unbewehrten Beton herstellen,ca. 230 m3 Bewehrten Beton einschließlich Schalung herstellen,ca. 40 m3 Betonstahl BSt 500 S einbauen,ca. 15 m3 Betonfertigteile nach Unterlagen des AG einbauen,ca. 116 m3 Naturstein-Mauerwerk herstellen,ca. 200 t Stahlkonstruktion einbauen,ca. 1 200 m2 Stahloberfläche für Korrosionsschutz bearbeiten,ca. 7 St Stahlbauteile für Korrosionsschutz bearbeiten,ca. 225 m Stahlgeländer vorbereiten, beschichten und einbauen.2 500 000,00
Gesamtwert des Auftrags: 2 500 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Fußgängerbrücken📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Wernigerode
Postanschrift: Marktplatz 1
Postleitzahl: 38855
Postort: Wernigerode
Kontakt
Internetadresse: http://www.wernigerode.de🌏
E-Mail: breuter@stadt-wernigerode.de📧
Telefon: +49 3943654605📞
Fax: +49 394365477605 📠
Im Wernigeröder Ortsteil Schierke ist für die kurze fußläufige Anbindung des Parkhauses „Winterbergtor“ an den Ortskern von Schierke der Bau einer Fuß- und Radwegebrücke mit Treppenanlage geplant. Dabei handelt es sich um einen Stahlüberbau mit gekrümmter Überbauachse. Das Bauwerk ist integral mit 4 Feldern auszubilden. Das westliche Überbauende schließt dabei an das Parkhaus an (Achse 10). Am östlichen Überbauende ist ein Widerlager mit einem sich anschließenden Damm und einer Stützwand herzustellen (Achse 60). Zur Sicherung des Geländes der nördlich vom Bauwerksstandort vorhandenen Wetterstation ist am Pfeilerstandort Achse 50 eine Stützwand vorgesehen.
Im Wernigeröder Ortsteil Schierke ist für die kurze fußläufige Anbindung des Parkhauses „Winterbergtor“ an den Ortskern von Schierke der Bau einer Fuß- und Radwegebrücke mit Treppenanlage geplant. Dabei handelt es sich um einen Stahlüberbau mit gekrümmter Überbauachse. Das Bauwerk ist integral mit 4 Feldern auszubilden. Das westliche Überbauende schließt dabei an das Parkhaus an (Achse 10). Am östlichen Überbauende ist ein Widerlager mit einem sich anschließenden Damm und einer Stützwand herzustellen (Achse 60). Zur Sicherung des Geländes der nördlich vom Bauwerksstandort vorhandenen Wetterstation ist am Pfeilerstandort Achse 50 eine Stützwand vorgesehen.
Menge oder Umfang:
ca. 650 m
ca. 570 m
ca. 75 m
ca. 1 100 m
ca. 1 360 m
ca. 16 m Ortbetonbohrpfahl herstellen (Probepfahl),
ca. 170 m Ortbetonbohrpfahl herstellen (4 Achsen, 1 Widerlager),
ca. 12 St Pfahlköpfe herrichten,
ca. 15 t Betonstahl BSt 500 S einbauen,
ca. 1 Psch Traggerüst der Bemessungsklasse B herstellen,
ca. 1 Psch Arbeitsgerüst herstellen,
ca. 1 Psch Baubehelfe für Vormontage herstellen,
ca. 1 Psch Montageebene herstellen,
ca. 330 m
ca. 30 m
ca. 230 m
ca. 40 m
ca. 15 m
ca. 116 m
ca. 200 t Stahlkonstruktion einbauen,
ca. 1 200 m
ca. 7 St Stahlbauteile für Korrosionsschutz bearbeiten,
ca. 225 m Stahlgeländer vorbereiten, beschichten und einbauen.
Referenznummer: TBA 39/2013
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE und GRW
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wernigerode Ortsteil Schierke.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt HVA B-StB Eigenerklärung Eignung. Von Bietern, die ihre Eignung durch die Eigenerklärung nachweisen und deren Angebote in die engere Wahl gelangen, sind nach gesonderter Aufforderung die entsprechenden Einzelnachweise vorzulegen.
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt HVA B-StB Eigenerklärung Eignung. Von Bietern, die ihre Eignung durch die Eigenerklärung nachweisen und deren Angebote in die engere Wahl gelangen, sind nach gesonderter Aufforderung die entsprechenden Einzelnachweise vorzulegen.
Zusätzlich ist die Eigenerklärung Einhaltung der Anforderungen nach dem Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt auszufüllen und zu unterschreiben.
Die Formblätter HVA B-StB Eigenerklärung Eignung und Eigenerklärung Einhaltung der Anforderungen nach dem Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt werden mit den Vergabeunterlagen ausgereicht. Diese Regelungen gelten jeweils auch für Nachunternehmer.
Die Formblätter HVA B-StB Eigenerklärung Eignung und Eigenerklärung Einhaltung der Anforderungen nach dem Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt werden mit den Vergabeunterlagen ausgereicht. Diese Regelungen gelten jeweils auch für Nachunternehmer.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt HVA B-StB Eigenerklärung Eignung. Von Bietern, die ihre Eignung durch die Eigenerklärung nachweisen und deren Angebote in die engere Wahl gelangen, sind nach gesonderter Aufforderung die entsprechenden Einzelnachweise vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt HVA B-StB Eigenerklärung Eignung. Von Bietern, die ihre Eignung durch die Eigenerklärung nachweisen und deren Angebote in die engere Wahl gelangen, sind nach gesonderter Aufforderung die entsprechenden Einzelnachweise vorzulegen.
Zusätzlich ist die Eigenerklärung Einhaltung der Anforderungen nach dem Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt auszufüllen und zu unterschreiben.
Die Formblätter HVA B-StB Eigenerklärung Eignung und Eigenerklärung Einhaltung der Anforderungen nach dem Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt werden mit den Vergabeunterlagen ausgereicht. Diese Regelungen gelten jeweils auch für Nachunternehmer.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Formblätter HVA B-StB Eigenerklärung Eignung und Eigenerklärung Einhaltung der Anforderungen nach dem Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt werden mit den Vergabeunterlagen ausgereicht. Diese Regelungen gelten jeweils auch für Nachunternehmer.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikations-verzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt HVA B-StB Eigenerklärung Eignung. Von Bietern, die ihre Eignung durch die Eigenerklärung nachweisen und deren Angebote in die engere Wahl gelangen, sind nach gesonderter Aufforderung die entsprechenden Einzelnachweise vorzulegen.
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikations-verzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt HVA B-StB Eigenerklärung Eignung. Von Bietern, die ihre Eignung durch die Eigenerklärung nachweisen und deren Angebote in die engere Wahl gelangen, sind nach gesonderter Aufforderung die entsprechenden Einzelnachweise vorzulegen.
Zur Prüfung und Wertung der Technischen Leistungsfähigkeit sind außerdem mit Angebotsabgabe folgende Unterlagen bzw. Nachweise einzureichen:
a) 3 Referenzobjekte aus den letzten 5 Jahren für Stahlverbundbrücken, die mit den hier ausgeschriebenen Leistungen in Art und Umfang vergleichbar sind.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl sind auf gesondertes Verlangen folgende Unterlagen einzureichen:
b) ein detaillierter Baustellenlogistik- und Bauablaufplan, aus dem u.a. folgendes ersichtlich sein muss: Arbeitskräfteeinsatz, Technologie und Einhaltung der vom AG vorgegebenen Fristen und Termine
c) Urkalkulation
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme;
Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 % der Brutto-Abrechnungssumme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Abschlagszahlungen und Schlusszahlung nach VOB/B und ZVB/E-StB.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Für die Erklärung ist das Formular HVA B-StB Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu verwenden. Dieses Formular ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Überweisung. Die Unterlagen werden nur in Papierform versandt. Das Leistungsverzeichnis wird auf CD im GAEB-Format als *d.83 mitgeliefert.
Der Einzahlungsbeleg ist der Anforderung beizufügen. Das Entgelt wird nicht erstattet. Die Vergabeunterlagen werden erst nach Eingang des Nachweises der Einzahlung versandt.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-05-22 📅
Öffnungsort:
Stadt Wernigerode, Schlachthofstraße 6, Konferenzraum (Zi.: 234), 38855 Wernigerode.
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Wernigerode, Schlachthofstraße 6, Konferenzraum (Zi.: 234), 38855 Wernigerode.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Ein(e) bevollmächtigte(r) Vertreter(in) des Bieters.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-07-01 📅
Datum des Endes: 2014-08-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: TBA 39/2013
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsem-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: angela.schaefer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 3455141529📞
Internetadresse: http://www.sachsen-anhalt.de🌏
Fax: +49 3455141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 101a Informations- und Wartepflicht
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich
in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer
Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach
den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101 b GWB Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am
Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in
einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber Die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 107 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist
oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages
nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.