Bau und Lieferung eines Staffellöschfahrzeuges StLF 20/25 gemäß TRH-StLF20/25:2007

Gemeindeverwaltung Ober-Mörlen

Bau und Lieferung eines Staffellöschfahrzeuges StLF 20/25 gemäß TRH-StLF20/25:2007 (Mannschaftsraum nicht in Aufbau integriert)

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-07-01.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-07-01 Auftragsbekanntmachung
2013-12-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-07-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerlöschfahrzeuge
Menge oder Umfang: 1 Stück StLF 20/25 gemäß TRH-StLF20/25:2007215 000
Gesamtwert des Auftrags: 215 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Feuerlöschfahrzeuge 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeindeverwaltung Ober-Mörlen
Postanschrift: Frankfurter Str. 31
Postleitzahl: 61239
Postort: Ober-Mörlen
Kontakt
Internetadresse: http://www.ober-moerlen.info/ 🌏
E-Mail: baerbel.liebert@gemeinde-ober-moerlen.de 📧
Telefon: +49 600250234 📞
Fax: +49 600250232 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-07-01 📅
Einreichungsfrist: 2013-09-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-07-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 129-221672
ABl. S-Ausgabe: 129
Zusätzliche Informationen
nachr. HAD-Ref. : 4507/3 nachr. V-Nr/AKZ : StLF20/25

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bau und Lieferung eines Staffellöschfahrzeuges StLF 20/25 gemäß TRH-StLF20/25:2007 (Mannschaftsraum nicht in Aufbau integriert)
Menge oder Umfang: 1 Stück StLF 20/25 gemäß TRH-StLF20/25:2007
Dauer: 14 Monate
Referenznummer: StLF20/25
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurter Str. 31, 61239 Ober-Mörlen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 2 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 3 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlung nach Lieferung; Voraus- oder Abschlagszahlungen nur gegen Vereinbarung und entsprechende Sicherheitsleistung (siehe Vergabeunterlagen)
Sonstige besondere Bedingungen:
- Erfahrungen und Referenznachweis in Lieferung und Bau vergleichbarer Fahrzeuge
- siehe Vergabebunterlagen

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Volksbank Ober-Mörlen,
Kto.-Nr.: 460 00
BLZ: 518 618 06
Verwendungszweck StLF20/25 Ober-Mörlen
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-01-01 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Bärbel Liebert
Name: Gemeindeverwaltung Ober-Mörlen
Kontaktperson: Frau Sonja Müller
Telefon: +49 600250225 📞
E-Mail: sonja.mueller@gemeinde-ober-moerlen.de 📧
URL der Teilnahme: http://www.ober-moerlen.info/ 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: StLF20/25
Zusätzliche Informationen
nachr. HAD-Ref. : 4507/3
nachr. V-Nr/AKZ : StLF20/25

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 129-221672 (2013-07-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-12-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 231 791,10 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-12-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-12-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 242-421062
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 129-221672
ABl. S-Ausgabe: 242
Zusätzliche Informationen
nachr. HAD-Ref.: 4507/8 nachr. V-Nr/AKZ: StLF20/25

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurter Str. 31, 61239 Ober-Mörlen.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Kriterien, die in den Vergabe-/Ausschreibungsunterlagen aufgeführt sind.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-12-10 📅
Name: Iveco Magirus Brandschutztechnik GmbH
Postanschrift: Graf-Arco-Str. 30
Postort: Ulm
Postleitzahl: 89079
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: thomas.reinhardt@iveco.com 📧
Internetadresse: http://www.magirusgroup.com/home.html 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Fax: +49 6151125816/6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2013/S 242-421062 (2013-12-11)