Belieferung der städtischen Kindertageseinrichtungen mit warmem Mittagessen

Stadt Esslingen am Neckar

Zubereitung und Lieferung von Mittagessen für derzeit 15 Kindertageseinrichtungen mit Kindern im Alter von 1 bis 11 Jahren in Form von cook & hold (Warmanlieferung). Die Vertrags-/Versorgungsdauer ist zunächst mit einer Laufzeit von 2 Jahren vorgesehen, optional mit einer Verlängerung um ein weiteres Jahr.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-05-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-03-13.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-03-13 Auftragsbekanntmachung
2013-08-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-03-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verpflegungsdienste für sonstige Unternehmen oder andere Einrichtungen
Menge oder Umfang: Lieferung an derzeit 15 Einrichtungen mit insgesamt ca. 3 000 Essen/Woche.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verpflegungsdienste für sonstige Unternehmen oder andere Einrichtungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Esslingen am Neckar
Postanschrift: Ritterstr.17
Postleitzahl: D 73728
Postort: Esslingen am Neckar
Kontakt
Internetadresse: http://www.esslingen.de 🌏
E-Mail: vergabe@esslingen.de 📧
Telefon: +49 71135122338 📞
Fax: +49 7113512552338 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-03-13 📅
Einreichungsfrist: 2013-05-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-03-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 053-087085
ABl. S-Ausgabe: 53

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zubereitung und Lieferung von Mittagessen für derzeit 15 Kindertageseinrichtungen mit Kindern im Alter von 1 bis 11 Jahren in Form von cook & hold (Warmanlieferung). Die Vertrags-/Versorgungsdauer ist zunächst mit einer Laufzeit von 2 Jahren vorgesehen, optional mit einer Verlängerung um ein weiteres Jahr.
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Beschreibung der Optionen:
Verlängerung der Vereinbarung über die Lieferung von warmen Mittagessen an die Kindertageseinrichtungen um ein weiteres Jahr.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Esslingen am Neckar.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Auftragnehmer, dass:
a) über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren weder beantragt oder eröffnet wurde;
b) er sich nicht in Liquidation befindet;
c) er keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen, insbesondere in den letzten 2 Jahren nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist (§ 6 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 21 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz) und
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d) er seinen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist;
e) er in das Berufsregister eingetragen ist.
f) Auf Verlangen sind darüberhinaus die in den Ausschreibungsunterlagen (Nr. 9 der BewerbungsbedingungenKomm EG (L) BB) gelisteten weiteren Nachweise oder Erklärungen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
a) Referenzliste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen im Bereich der Verpflegung in Kindertageseinrichtungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der Auftraggeber (jeweils mit Ansprechpartner und Telefonnummer).
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b) Auf Verlangen sind darüberhinaus die in den Ausschreibungsunterlagen (Nr. 9 der BewerbungsbedingungenKomm EG (L) BB) gelisteten weiteren Nachweise oder Erklärungen vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
a) Firmendarstellung
— Technische Ausrüstung: Fuhrpark, Küchenkapazität etc,
— Angaben über die berufliche Befähigung des Personals, insbesondere der für die Leistungen verantwortlichen Personen,
— Hauptsitz, Niederlassungen und Betriebsstätten,
— über den jährlichen Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den jährlichen Umsatz bezüglich der Verpflegung im Bereich der Kindertageseinrichtungen, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
b) Auf Verlangen sind darüberhinaus die in den Ausschreibungsunterlagen (Nr. 9 der BewerbungsbedingungenKomm EG (L) BB) gelisteten weiteren Nachweise oder Erklärungen vorzulegen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem/r Vertreter/in. Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so muss diese die Rechtsform einer gesamtschuldnerischen haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem/r Vertreter/in annehmen.
DIe Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot ihre Mitglieder und deren jeweilige Aufgaben innerhalb des Leistungsumfangs zu beschreiben.
Eine Änderung der Person der Bieter oder Bietergemeinschaften ist nach Ende der Bewerbungsfrist nicht mehr zulässig und hat den Ausschluss der betreffenden Bieter/Bietergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften und Einzelbieter, sofern sie nicht bereits mit dem Angebot nachweisen, dass sie durch organisatorische und personelle Maßnahmen sichergestellt haben, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen ist.
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Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Bei Anforderung der Vergabeunterlagen in Papierform vorab per Verrechnungsscheck, bei Abholung in bar. Der Betrag wird nicht zurückerstattet.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-07-25 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-05-07 📅
Öffnungsort (Organisation): Stadt Esslingen am Neckar, Baurechtsamt
Öffnungsort (Stadt): Esslingen am Neckar
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Anschrift: Ritterstr.17, Zi.142

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Baurechtsamt - Vergabestelle
Frau Beate Skorsetz
Internetadresse: www.esslingen.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-09-01 📅
Datum des Endes: 2015-08-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str.17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219264049 📞
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de 🌏
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 101b und 107 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind:
§ 107 Abs. 3, Antrag.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2.
§ 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat oder,
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2013/S 053-087085 (2013-03-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-08-14)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Ritterstr. 17
Postleitzahl: 73728

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-08-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-08-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 158-275811
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 53-087085
ABl. S-Ausgabe: 158

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Esslingen am Neckar

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Warmhaltezeit (40)
2. Preis (30)
3. Bioanteile (20)
4. Testessen (10)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-07-17 📅
Name: Stollsteimer GmbH
Postanschrift: Schulze-Delitzsch-Str.54
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr.2.
Quelle: OJS 2013/S 158-275811 (2013-08-14)