Beratung bei der Umstellung der Einnahmen- und Ausgabenrechnung und Vermögensübersicht auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss (Herstellung der Prüfungsbereitschaft)
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. (nachfolgend kurz: MPG) unterhält - über das gesamte Bundesgebiet verteilt, einige wenige Institute auch im Ausland - rd. 80 selbstständig verwaltete Forschungsinstitute/-einrichtungen, die meisten rechtlich unselbstständig, teilweise mit eigenem wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb; weitere Informationen auch unter: www.mpg.de (Hinweis: Die rechtlich selbstständigen Max-Planck-Institute [MPI] sind vom Auftragsumfang nicht umfasst). Die MPG beabsichtigt – in Abstimmung mit der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) als wesentlichem Zuwendungsgeber – mit Eröffnungsbilanz zum 1.1.2015 auf die handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften umzustellen und für die nachfolgenden Geschäftsjahre Jahresabschlüsse gem. §§ 242 ff. HGB zu erstellen, die freiwillig gem. §§ 317 ff. HGB zu prüfen sein werden. Aufbauend auf dem bereits kaufmännisch ausgerichteten SAP-System der MPG wurde eine Konzeption entwickelt, die den Anforderungen des HGB sowie des Zuwendungsrechts in einem System ohne Überleitungen und Brüche genügt. Trotz des bereits kaufmännisch ausgerichteten SAP-Systems der MPG ist es erforderlich, innerhalb der bisher eher zuwendungsrechtlich ausgerichteten Buchungsgrundsätze und Richtlinien der MPG die Ausrichtung auf das Handelsrecht zu verstärken. Dies gilt auch für die Prüfungsabläufe und zukünftige Berichterstattung. Der Auftrag umfasst die Mitwirkung / Beratung bei der Herstellung der allgemeinen Prüfungsbereitschaft der MPG für die Eröffnungsbilanz zum 1.1.2015 sowie der Folgeabschlüsse. Die Leistung ist wie folgt in 2 Lose unterteilt: Los 1: Herstellung der Prüfungsbereitschaft in allen Bereichen des Jahresabschlusses – ausgenommen des Anlagevermögens – Los 2: Herstellung der Prüfungsbereitschaft im Bereich des Anlagevermögens Zur näheren Beschreibung des Auftragsgegenstand wird auf die Rubrik "Angaben zu den Losen" verwiesen. Soweit nicht eine Gesamtvergabe an einen Wirtschaftsteilnehmer erfolgt, wird je Los eine Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen (vgl. Ziff. II. 1.4).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-03-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-01-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-01-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Finanzverwaltung
Menge oder Umfang:
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 2 Jahre (Basis-Vertragslaufzeit). Über die Basis-Vertragslaufzeit kann für die Kalkulation von einem unverbindlich geschätzten Dienstleistungsvolumen von ca.1 000 – 1 250 Beratertagen ausgegangen werden, wobei sich der Auftraggeber zur Abnahme von mindestens 350 Beratertagen bei Los 1 und mindestens 150 Beratertagen bei Los 2 verpflichtet. Eine weitergehende Abnahmeverpflichtung besteht nicht. Die Abrechnung erfolgt auf der Basis der abgerufenen Stunden.Hinsichtlich bestehender (Verlängerungs-) Optionen vgl. Ziff. II 2.2
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 2 Jahre (Basis-Vertragslaufzeit). Über die Basis-Vertragslaufzeit kann für die Kalkulation von einem unverbindlich geschätzten Dienstleistungsvolumen von ca.1 000 – 1 250 Beratertagen ausgegangen werden, wobei sich der Auftraggeber zur Abnahme von mindestens 350 Beratertagen bei Los 1 und mindestens 150 Beratertagen bei Los 2 verpflichtet. Eine weitergehende Abnahmeverpflichtung besteht nicht. Die Abrechnung erfolgt auf der Basis der abgerufenen Stunden.Hinsichtlich bestehender (Verlängerungs-) Optionen vgl. Ziff. II 2.2
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Finanzverwaltung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V.
Postanschrift: (Generalverwaltung) Hofgartenstr. 8
Postleitzahl: 80539
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.mpg.de🌏
E-Mail: kerstin.henschel@gv.mpg.de📧
Telefon: +49 8921081770📞
Fax: +49 8921081344 📠
Der Teilnahmeantrag ist bis zum unter Ziffer IV.3.4 genannten Datum bei der unter Ziffer I.1 im Abschnitt "Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an" hierfür vorgegebenen Anschrift komplett Zweifach
- inkl. aller geforderten Angaben, Erklärungen und Anlagen - in Papierform sowie zusätzlich Zweifach elektronisch auf CD (auch hier inkl. aller geforderten Angaben, Erklärungen und Anlagen) einzureichen.
Teilnahmeanträge/Bewerbungsunterlagen per fax und/oder e-mail werden nicht zugelassen. Die Auswahl der Teilnehmer an den Verhandlungsgesprächen erfolgt unter Zugrundelegung der unter Ziffer IV.1.2 transparent ausgeführten Auswahlkriterien, eine entsprechende Einladung erfolgt gesondert. Die Verhandlungsgespräche sind für den 29. und 30.4.2013 terminiert (Ort: Generalverwaltung der MPG in München). Interessierte Bewerber, die einen Teilnahmeantrag einzureichen beabsichtigen, werden gebeten, diese Termine einzuplanen.
Die eingereichten Unterlagen werden nicht zurück geschickt. Kosten für die Teilnahme am Vergabeverfahren, insbesondere für die Erstellung von Bewerbungen und die Teilnahme an Verhandlungsgesprächen, werden nicht erstattet.
Der Teilnahmeantrag ist bis zum unter Ziffer IV.3.4 genannten Datum bei der unter Ziffer I.1 im Abschnitt "Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an" hierfür vorgegebenen Anschrift komplett Zweifach
- inkl. aller geforderten Angaben, Erklärungen und Anlagen - in Papierform sowie zusätzlich Zweifach elektronisch auf CD (auch hier inkl. aller geforderten Angaben, Erklärungen und Anlagen) einzureichen.
Teilnahmeanträge/Bewerbungsunterlagen per fax und/oder e-mail werden nicht zugelassen. Die Auswahl der Teilnehmer an den Verhandlungsgesprächen erfolgt unter Zugrundelegung der unter Ziffer IV.1.2 transparent ausgeführten Auswahlkriterien, eine entsprechende Einladung erfolgt gesondert. Die Verhandlungsgespräche sind für den 29. und 30.4.2013 terminiert (Ort: Generalverwaltung der MPG in München). Interessierte Bewerber, die einen Teilnahmeantrag einzureichen beabsichtigen, werden gebeten, diese Termine einzuplanen.
Die eingereichten Unterlagen werden nicht zurück geschickt. Kosten für die Teilnahme am Vergabeverfahren, insbesondere für die Erstellung von Bewerbungen und die Teilnahme an Verhandlungsgesprächen, werden nicht erstattet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. (nachfolgend kurz: MPG) unterhält - über das gesamte Bundesgebiet verteilt, einige wenige Institute auch im Ausland - rd. 80 selbstständig verwaltete Forschungsinstitute/-einrichtungen, die meisten rechtlich unselbstständig, teilweise mit eigenem wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb; weitere Informationen auch unter: www.mpg.de (Hinweis: Die rechtlich selbstständigen Max-Planck-Institute [MPI] sind vom Auftragsumfang nicht umfasst).
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. (nachfolgend kurz: MPG) unterhält - über das gesamte Bundesgebiet verteilt, einige wenige Institute auch im Ausland - rd. 80 selbstständig verwaltete Forschungsinstitute/-einrichtungen, die meisten rechtlich unselbstständig, teilweise mit eigenem wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb; weitere Informationen auch unter: www.mpg.de (Hinweis: Die rechtlich selbstständigen Max-Planck-Institute [MPI] sind vom Auftragsumfang nicht umfasst).
Die MPG beabsichtigt – in Abstimmung mit der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) als wesentlichem Zuwendungsgeber – mit Eröffnungsbilanz zum 1.1.2015 auf die handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften umzustellen und für die nachfolgenden Geschäftsjahre Jahresabschlüsse gem. §§ 242 ff. HGB zu erstellen, die freiwillig gem. §§ 317 ff. HGB zu prüfen sein werden.
Die MPG beabsichtigt – in Abstimmung mit der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) als wesentlichem Zuwendungsgeber – mit Eröffnungsbilanz zum 1.1.2015 auf die handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften umzustellen und für die nachfolgenden Geschäftsjahre Jahresabschlüsse gem. §§ 242 ff. HGB zu erstellen, die freiwillig gem. §§ 317 ff. HGB zu prüfen sein werden.
Aufbauend auf dem bereits kaufmännisch ausgerichteten SAP-System der MPG wurde eine Konzeption entwickelt, die den Anforderungen des HGB sowie des Zuwendungsrechts in einem System ohne Überleitungen und Brüche genügt.
Trotz des bereits kaufmännisch ausgerichteten SAP-Systems der MPG ist es erforderlich, innerhalb der bisher eher zuwendungsrechtlich ausgerichteten Buchungsgrundsätze und Richtlinien der MPG die Ausrichtung auf das Handelsrecht zu verstärken. Dies gilt auch für die Prüfungsabläufe und zukünftige Berichterstattung.
Trotz des bereits kaufmännisch ausgerichteten SAP-Systems der MPG ist es erforderlich, innerhalb der bisher eher zuwendungsrechtlich ausgerichteten Buchungsgrundsätze und Richtlinien der MPG die Ausrichtung auf das Handelsrecht zu verstärken. Dies gilt auch für die Prüfungsabläufe und zukünftige Berichterstattung.
Der Auftrag umfasst die Mitwirkung / Beratung bei der Herstellung der allgemeinen Prüfungsbereitschaft der MPG für die Eröffnungsbilanz zum 1.1.2015 sowie der Folgeabschlüsse. Die Leistung ist wie folgt in 2 Lose unterteilt:
Los 1: Herstellung der Prüfungsbereitschaft in allen Bereichen des Jahresabschlusses – ausgenommen des Anlagevermögens –
Los 2: Herstellung der Prüfungsbereitschaft im Bereich des Anlagevermögens
Zur näheren Beschreibung des Auftragsgegenstand wird auf die Rubrik "Angaben zu den Losen" verwiesen.
Soweit nicht eine Gesamtvergabe an einen Wirtschaftsteilnehmer erfolgt, wird je Los eine Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen (vgl. Ziff. II. 1.4).
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Herstellung der Prüfbereitschaft in allen Bereichen des Jahresabschlusses - ausgenommen des Anlagevermögens -
Kurze Beschreibung:
Herstellung der Prüfungsbereitschaft in allen Bereichen des Jahresabschlusses – ausgenommen des Anlagevermögens – mit nachfolgenden…
… Schwerpunkten:- Allgemeine Funktionsprüfung;- Analyse des internen Kontrollsystems;- Analyse des IT-Systems;- Bestimmung der Wesentlichkeit und Wirtschaftlichkeit einzelner Prüffelder;- Beratung bei der Organisation der zukünftigen Prüfungsabläufe im Hinblick auf Effizienz und Termintreue;- Beratung bei der Anwendung der handelsrechtlichen Regelungen:- Ordnungsmäßigkeit der festgelegten Buchungsgrundsätze und –richtlinien hinsichtlich der GoB und Bewertungswahlrechte,- Kontrolle der Umsetzung der o.g. Richtlinien.
… Schwerpunkten:
- Allgemeine Funktionsprüfung;
- Analyse des internen Kontrollsystems;
- Analyse des IT-Systems;
- Bestimmung der Wesentlichkeit und Wirtschaftlichkeit einzelner Prüffelder;
- Beratung bei der Organisation der zukünftigen Prüfungsabläufe im Hinblick auf Effizienz und Termintreue;
- Beratung bei der Anwendung der handelsrechtlichen Regelungen:
- Ordnungsmäßigkeit der festgelegten Buchungsgrundsätze und –richtlinien hinsichtlich der GoB und Bewertungswahlrechte,
- Kontrolle der Umsetzung der o.g. Richtlinien.
Menge oder Umfang: Geschätzte Beratertage: 750 - 900
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Herstellung der Prüfungsbereitschaft im Bereich des Anlagevermögens
Kurze Beschreibung:
Für das bestehende Anlagenverzeichnis in SAP– das zum Teil nach zuwendungsrechtlichen Grundsätzen aufgestellt wurde - umfasst der Auftrag nachfolgende…
… Schwerpunkte:- die Beratung bei der ordnungsgemäßen Anwendung der handelsrechtlichen Aktivierungsgrundsätze und Bewertungsvorschriften unter Berücksichtigung der zuwendungsrechtlichen Vorgaben insbesondere bei Baumaßnahmen;- Bestimmung der erforderlichen Anpassungen des bestehenden Anlageverzeichnisses unter Berücksichtigung der Wesentlichkeit und Wirtschaftlichkeit;- Beratung beim Aufbau einer ordnungsgemäßen Inventur-Richtlinie;- Kontrolle der Umsetzung.
… Schwerpunkte:
- die Beratung bei der ordnungsgemäßen Anwendung der handelsrechtlichen Aktivierungsgrundsätze und Bewertungsvorschriften unter Berücksichtigung der zuwendungsrechtlichen Vorgaben insbesondere bei Baumaßnahmen;
- Bestimmung der erforderlichen Anpassungen des bestehenden Anlageverzeichnisses unter Berücksichtigung der Wesentlichkeit und Wirtschaftlichkeit;
- Beratung beim Aufbau einer ordnungsgemäßen Inventur-Richtlinie;
- Kontrolle der Umsetzung.
Menge oder Umfang: Geschätzte Beratertage: 250 - 350
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Menge oder Umfang:
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 2 Jahre (Basis-Vertragslaufzeit). Über die Basis-Vertragslaufzeit kann für die Kalkulation von einem unverbindlich geschätzten Dienstleistungsvolumen von ca.
1 000 – 1 250 Beratertagen ausgegangen werden, wobei sich der Auftraggeber zur Abnahme von mindestens 350 Beratertagen bei Los 1 und mindestens 150 Beratertagen bei Los 2 verpflichtet. Eine weitergehende Abnahmeverpflichtung besteht nicht. Die Abrechnung erfolgt auf der Basis der abgerufenen Stunden.
1 000 – 1 250 Beratertagen ausgegangen werden, wobei sich der Auftraggeber zur Abnahme von mindestens 350 Beratertagen bei Los 1 und mindestens 150 Beratertagen bei Los 2 verpflichtet. Eine weitergehende Abnahmeverpflichtung besteht nicht. Die Abrechnung erfolgt auf der Basis der abgerufenen Stunden.
Hinsichtlich bestehender (Verlängerungs-) Optionen vgl. Ziff. II 2.2
Beschreibung der Optionen:
Es besteht eine einseitige Option der MPG auf eine maximale Verlängerung des Vertrages um ein weiteres Jahr nach Ablauf der unter Ziffer II.1.4 genannten Laufzeit.
Für die Zeit der Verlängerungsoption ist mit einem Dienstleistungsvolumen von ca. 250 – 450 Beratertagen zu kalkulieren. Der genannte Wert für die Verlängerungsoption ist dabei rein kalkulatorisch zu sehen; für diesen besteht seitens der MPG keinerlei Abnahmeverpflichtung. Die MPG behält sich vor, gemäß § 3 EG Abs. 4 lit g VOL/A bei neuen Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, diese im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an den gesuchten Auftragnehmer zu vergeben.
Für die Zeit der Verlängerungsoption ist mit einem Dienstleistungsvolumen von ca. 250 – 450 Beratertagen zu kalkulieren. Der genannte Wert für die Verlängerungsoption ist dabei rein kalkulatorisch zu sehen; für diesen besteht seitens der MPG keinerlei Abnahmeverpflichtung. Die MPG behält sich vor, gemäß § 3 EG Abs. 4 lit g VOL/A bei neuen Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, diese im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an den gesuchten Auftragnehmer zu vergeben.
Referenznummer: 840790223
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
In Absprache mit dem Auftraggeber, Sitz der Generalverwaltung der MPG in München, ggfs. zusätzlich auch Sitz einzelner Institute bundesweit sowie ggfs. Sitz des gesuchten Auftragnehmers.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für die Erbringungen der vertragsgegenständlichen Leistungen kommen nur Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Betracht, die über die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit verfügen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind im Hinblick auf die zu fordernde Eignung folgende Unterlagen von den Bewerbern vorzulegen:
a) Unternehmensdarstellung (Name, Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Leistungsspektrum, Gründungsdatum, Niederlassungen und dgl.);- zusammengefasst auf max. 2 DIN A 4-Seiten;
b) Nachweis der Zulassung im Sinne der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) in Deutschland;
c) Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs, nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist;
d) unterschriebene Eigenerklärung, dass der Bewerber keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (hierunter fällt auch der Tatbestand der illegalen Beschäftigung);
e) unterschriebene Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist (nach den Bestimmungen des Landes, in dem das Unternehmen des Bewerbers seinen Sitz hat);
e) unterschriebene Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist (nach den Bestimmungen des Landes, in dem das Unternehmen des Bewerbers seinen Sitz hat);
f) unterschriebene Eigenerklärung, dass der Bewerber im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat;
g) unterschriebene Eigenerklärung, dass eine Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft besteht, nach den Bestimmungen des Landes, in dem das Unternehmen des Bewerbers seinen Sitz hat.
h) unterschriebene Eigenerklärung, dass kein Verfahren anhängig ist/war, das noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister (je nach nationalen Vorschriften) führen kann/wird;
i) unterschriebene Eigenerklärung im Sinne von § 6 EG Abs. (4) „Keine Ausschlussgründe vom Verfahren“ gemäß nachfolgenden Wortlaut:
Keine Person, deren Verhalten unserem Unternehmen zuzurechnen ist, ist rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften verurteilt worden:
aa) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
bb) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
cc) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
dd) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
ee) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
ee) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
ff) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
gg) § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
gg) § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Fehlen die geforderten Unterlagen ganz oder teilweise, erfolgt eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung (6 Kalendertage). Werden die fehlenden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, erfolgt der Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sind vorzulegen:
a) Eine Darstellung der wirtschaftlichen Situation des Bewerbers unter Angabe des Umsatzes in den letzten 3 Geschäftsjahren für das Gesamtunternehmen sowie des Umsatzes in den letzten 3 Geschäftsjahren für vergleichbare Leistungen;
b) unterschriebene Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bewerbers nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist (nach den Bestimmungen des Landes, in dem das Unternehmen des Bewerbers seinen Sitz hat;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) unterschriebene Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bewerbers nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist (nach den Bestimmungen des Landes, in dem das Unternehmen des Bewerbers seinen Sitz hat;
c) unterschriebene Eigenerklärung, dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet;
d) unterschriebene Eigenerklärung des Unternehmens, dass es über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung verfügt sowie Angabe
der Höhe der Deckungssummen für Personen-, Sach und Vermögensschäden.
Fehlen die geforderten Unterlagen ganz oder teilweise, erfolgt eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung (6 Kalendertage). Werden die fehlenden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, erfolgt der Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag sind vorzulegen:
1) Angaben zu innerhalb der letzten 10 Jahre durchgeführten Jahresabschlussprüfungen von Forschungseinrichtungen mit einem jährlichen Zuschussvolumen von über 250 000 000 EUR an institutioneller Förderung des Bundes bzw. der Länder. Die Angaben sollten den Namen der Forschungseinrichtung, das Zuschussvolumen, die geprüften Geschäftsjahre, durchgeführte Ergänzungsprüfungen (z. B. nach zuwendungsrechtlichen Vorgaben), Zusammensetzung des Prüfungsteams nach Anzahl und Qualifikation sowie die Prüfungsdauer beinhalten.
1) Angaben zu innerhalb der letzten 10 Jahre durchgeführten Jahresabschlussprüfungen von Forschungseinrichtungen mit einem jährlichen Zuschussvolumen von über 250 000 000 EUR an institutioneller Förderung des Bundes bzw. der Länder. Die Angaben sollten den Namen der Forschungseinrichtung, das Zuschussvolumen, die geprüften Geschäftsjahre, durchgeführte Ergänzungsprüfungen (z. B. nach zuwendungsrechtlichen Vorgaben), Zusammensetzung des Prüfungsteams nach Anzahl und Qualifikation sowie die Prüfungsdauer beinhalten.
2) Angabe von erfolgreich abgeschlossenen (= anschließend erfolgte Jahresabschlussprüfung o. ä.) Referenzprojekten, in denen die Umstellung von einer kameralistischen Einnahmen- und Ausgabenrechnung auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss (Doppik) erfolgt ist, und folgende Parameter erfüllt sind:
2) Angabe von erfolgreich abgeschlossenen (= anschließend erfolgte Jahresabschlussprüfung o. ä.) Referenzprojekten, in denen die Umstellung von einer kameralistischen Einnahmen- und Ausgabenrechnung auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss (Doppik) erfolgt ist, und folgende Parameter erfüllt sind:
- innerhalb der letzten 10 Jahre,
- der öffentlichen Hand, Ländern, Städten, Kommunen
- mit einem jährlichen Haushaltsvolumen des Referenzauftraggebers von mindestens 500 000 000 EUR bzw. bei Universitäten mit einem jährlichen Haushaltsvolumen von mindestens 250 000 000 EUR bezogen auf das Haushaltsjahr, in dem die Jahresabschlussprüfung nach der Umstellung erfolgt ist.
- mit einem jährlichen Haushaltsvolumen des Referenzauftraggebers von mindestens 500 000 000 EUR bzw. bei Universitäten mit einem jährlichen Haushaltsvolumen von mindestens 250 000 000 EUR bezogen auf das Haushaltsjahr, in dem die Jahresabschlussprüfung nach der Umstellung erfolgt ist.
Die Referenzprojekte sollen hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier zur Vergabe anstehenden Projekt möglichst nahe kommen, insbesondere im Hinblick auf dezentrale Strukturen im Rechnungswesen (vgl. hierzu auch Ziffer II.1.5).
Es sind die zuständigen Ansprechpartner beim Auftraggeber des Referenzprojekts mit Kontaktadressen zu benennen. Darüber hinaus sind zu den dargestellten Referenzprojekten jeweils mindestens folgende Aussagen zu machen:
- Laufzeit der Referenz-Projekte
- Angaben zur Zusammensetzung des Projektteams hinsichtlich Anzahl und Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter.
- Kurze Beschreibung der Konzeption/Umsetzung und Beratungsphilosophie.
Die zu Ziffer III.2.3.2 eingereichten Referenzen sind fortlaufend in aufsteigender Reihenfolge entsprechend der vom Bewerber ihnen zugeordneten Bedeutung (die dem Auftragsgegenstand am nächsten kommende Referenz erhält die Nr. 1, die weiteren in aufsteigender Reihenfolge) zu nummerieren.
Die zu Ziffer III.2.3.2 eingereichten Referenzen sind fortlaufend in aufsteigender Reihenfolge entsprechend der vom Bewerber ihnen zugeordneten Bedeutung (die dem Auftragsgegenstand am nächsten kommende Referenz erhält die Nr. 1, die weiteren in aufsteigender Reihenfolge) zu nummerieren.
Referenzen, die als Referenz zu Ziffer III.2.3.1 benannt werden, können auch, sofern zutreffend, als Referenz zu Ziffer III.2.3.2 aufgeführt werden.
3) Vorlage einer unterschriebenen Eigenerklärung, mit der der Bewerber zusichert, für die Erbringung der hier ausgeschriebenen Leistungen auf der Ebene Projektleiter/Stellvertreter nur solche Mitarbeiter einzusetzen sowie im übrigen das Projektteam mindestens zur Hälfte aus Mitarbeitern zu bilden, die bereits in den zu III.2.3.1 oder III.2.3.2 beschriebenen Referenzprojekten mitgewirkt haben, soweit dies nicht unmöglich ist.
3) Vorlage einer unterschriebenen Eigenerklärung, mit der der Bewerber zusichert, für die Erbringung der hier ausgeschriebenen Leistungen auf der Ebene Projektleiter/Stellvertreter nur solche Mitarbeiter einzusetzen sowie im übrigen das Projektteam mindestens zur Hälfte aus Mitarbeitern zu bilden, die bereits in den zu III.2.3.1 oder III.2.3.2 beschriebenen Referenzprojekten mitgewirkt haben, soweit dies nicht unmöglich ist.
4) Vorlage der Bescheinigung über die Teilnahme am Verfahren der Qualitätskontrolle (Qualitätssicherung für WP-Gesellschaften).
Sind die unter (1) bis (2) geforderten Angaben / Erklärungen im Teilnahmeantrag nicht enthalten, werden diese, da es sich um Bewertungskriterien
handelt, von einer Nachforderung ausgenommen. Das Fehlen jeglicher Angaben hierzu führt zum Ausschluss vom Wettbewerb, ebenso die Nichterfüllung genannter Mindestkriterien/ Mindeststandards.
Fehlen die geforderten Unterlagen zu (3) und/oder (4) ganz oder teilweise, erfolgt eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung (6 Kalendertage). Werden die fehlenden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, erfolgt der Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Fehlen die geforderten Unterlagen zu (3) und/oder (4) ganz oder teilweise, erfolgt eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung (6 Kalendertage). Werden die fehlenden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, erfolgt der Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Mindeststandards:
Als Mindeststandard gilt, dass der Bewerber
1. innerhalb der letzten 10 Jahre mindestens eine Forschungseinrichtung mit einem jährlichen Zuschussvolumen von über 250 000 000 EUR an institutioneller Förderung des Bundes bzw. der Länder geprüft hat und
2. mindestens zwei Referenzprojekte im Sinne vorstehender Ziffer III.2.3.2, die bezüglich Aufgaben, Umfang und dem vorgegebenen Zeithorizont (vgl. Ziffern II.1.5 und II.3) dem hier zur Vergabe anstehenden Projekt möglichst nahe kommen und erfolgreich abgeschlossen wurden.
2. mindestens zwei Referenzprojekte im Sinne vorstehender Ziffer III.2.3.2, die bezüglich Aufgaben, Umfang und dem vorgegebenen Zeithorizont (vgl. Ziffern II.1.5 und II.3) dem hier zur Vergabe anstehenden Projekt möglichst nahe kommen und erfolgreich abgeschlossen wurden.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), als offene Handelsgesellschaft (oHG) sowie in haftungsrechtlich vergleichbarer Form einer anderen EU-Rechtsordnung zugelassen. Es ist im Teilnahmeantrag aufzuzeigen, wer an der Bewerbergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist im Teilnahmeantrag ein verantwortlicher Ansprechpartner aus der Bewerbergemeinschaft zu benennen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerbergemeinschaften sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), als offene Handelsgesellschaft (oHG) sowie in haftungsrechtlich vergleichbarer Form einer anderen EU-Rechtsordnung zugelassen. Es ist im Teilnahmeantrag aufzuzeigen, wer an der Bewerbergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist im Teilnahmeantrag ein verantwortlicher Ansprechpartner aus der Bewerbergemeinschaft zu benennen.
Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist mit dem Teilnahmeantrag durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erklären. Im Teilnahmeantrag ist außerdem detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen. Geforderte Nachweise sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist mit dem Teilnahmeantrag durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erklären. Im Teilnahmeantrag ist außerdem detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen. Geforderte Nachweise sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine separate, formlose Eigenerklärung zur vergabe- und kartellrechtlichen Zulässigkeit und Unbedenklichkeit der Bewerbergemeinschaft beizulegen, in der diese zu den Gründen des Zusammenschlusses Stellung nimmt: insbesondere ist darzulegen, warum die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft alleine objektiv die zur Teilnahme am Vergabeverfahren erforderliche Leistungsfähigkeit nicht aufweisen und worin die wirtschaftlichen Vorteile dieses Zusammenschlusses liegen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine separate, formlose Eigenerklärung zur vergabe- und kartellrechtlichen Zulässigkeit und Unbedenklichkeit der Bewerbergemeinschaft beizulegen, in der diese zu den Gründen des Zusammenschlusses Stellung nimmt: insbesondere ist darzulegen, warum die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft alleine objektiv die zur Teilnahme am Vergabeverfahren erforderliche Leistungsfähigkeit nicht aufweisen und worin die wirtschaftlichen Vorteile dieses Zusammenschlusses liegen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Zugelassene Wirtschaftsprüfer i.S.d. § 1 Wirtschaftsprüferordnung.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Unter den Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nicht aus formalen Gründen auszuschließen sind (siehe III.2), erfolgt die Auswahl nach folgenden Kriterien: (1) Referenzen zur Prüfung von Jahresabschlüssen von Forschungseinrichtungen nach handels- und zuwendungsrechtlichen Regelungen [Gewichtung 55 %] (vgl. im Detail Ziffer III.2.3.1); (2) Referenzen für die Beratung und Mitwirkung bei der Umstellung von einer kameralistischen Einnahmen- und Ausgabenrechnung auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss, welche bezüglich Aufgaben und Umfang dem Auftragsgegenstand möglichst nahe kommen [Gewichtung 45%] (vgl. im Detail Ziffer III.2.3.2). Bei jedem Auswahlkriterium können Punkte wie folgt vergeben werden: Kriterium (1) zu Ziffer III.2.3.1: Für jede benannte, den Mindestanforderungen entsprechende Referenz können bis zu 5 Punkte erreicht werde. Die je Referenz erreichten Punkte werden anschließend addiert.Die höchste addierte Punktzahl bei diesem Kriterium führt zur Maximalbewertung von 15 Punkten für den betreffenden Bewerber. Die von den übrigen Bewerbern bei diesem Kriterium erreichten addierten Punktzahlen werden jeweils in Relation zu der addierten,vom hier besten Bewerber erreichten Höchstpunktzahl gesetzt und die sich danach ergebende Punktebewertung nach folgender Formel ermittelt:Die Maximalpunktzahl 15 wird mit der addierten Punktzahl des jeweils im Vergleich betrachteten Bewerbers multipliziert und durch die erreichte Höchstpunktzahl dividiert.Kriterium (2) zu Ziffer III.2.3.2: Zur Bewertung herangezogen werden die ersten drei (vom Bewerber favorisierten) Referenzen.Für jede Referenz (max. 3) können bis zu 5 Punkte erreicht werden, die anschließend adddiert werden.Die je Referenz erreichbaren Punkte (0-5 Punkte, 5= sehr gut, 4=gut, 3= befriedigend, 2= ausreichend, 1=mangelhaft, 0= ungenügend) stehen für:5 Punkte: Hervorragende, sehr gute Darstellung bzw. Erfüllung der Anforderung, die insgesamt den Erwartungen des Auftraggebers in einem besonderen Maße entspricht. 4 Punkte: Überdurchschnittliche, gute Darstellung bzw. Erfüllung der Anforderung, die insgesamt über dem Durchschnitt der Erwartungen des Auftraggebers liegt.3 Punkte: Befriedigende Darstellung bzw. Erfüllung der Anforderung, die insgesamt qualitativ den Erwartungen des Auftraggebers entspricht. 2 Punkte: Ausreichende Darstellung bzw. Erfüllung der Anforderung, die aber insgesamt nur teilweise an die Erwartungen des Auftraggebers heranreicht. 1 Punkt: Mangelhafte Darstellung bzw. Erfüllung der Anforderung, die in weiten Teilen nicht an die Erwartungen des Auftraggebers heranreicht. 0 Punkte: Unzureichende Darstellung bzw. Erfüllung der Anforderung.Die Vergabe von anteiligen Punktwerten (=0,5 Punkte) zwischen zwei Bewertungspunkten ist möglich.Die den Kriterien (1) und (2) jeweils erreichte Punktzahl wird mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert und die hierbei jeweils ermittelten Werte zu einem Gesamtwert summiert; zur Angebotsabgabe werden die 3 bis 5 Bewerber mit dem höchsten Gesamtwert aufgefordert. Bei Punktegleichheit (Gesamtwert) entscheidet die höhere Einzelbewertung unter Kriterium (1).
Unter den Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nicht aus formalen Gründen auszuschließen sind (siehe III.2), erfolgt die Auswahl nach folgenden Kriterien: (1) Referenzen zur Prüfung von Jahresabschlüssen von Forschungseinrichtungen nach handels- und zuwendungsrechtlichen Regelungen [Gewichtung 55 %] (vgl. im Detail Ziffer III.2.3.1); (2) Referenzen für die Beratung und Mitwirkung bei der Umstellung von einer kameralistischen Einnahmen- und Ausgabenrechnung auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss, welche bezüglich Aufgaben und Umfang dem Auftragsgegenstand möglichst nahe kommen [Gewichtung 45%] (vgl. im Detail Ziffer III.2.3.2). Bei jedem Auswahlkriterium können Punkte wie folgt vergeben werden: Kriterium (1) zu Ziffer III.2.3.1: Für jede benannte, den Mindestanforderungen entsprechende Referenz können bis zu 5 Punkte erreicht werde. Die je Referenz erreichten Punkte werden anschließend addiert.Die höchste addierte Punktzahl bei diesem Kriterium führt zur Maximalbewertung von 15 Punkten für den betreffenden Bewerber. Die von den übrigen Bewerbern bei diesem Kriterium erreichten addierten Punktzahlen werden jeweils in Relation zu der addierten,vom hier besten Bewerber erreichten Höchstpunktzahl gesetzt und die sich danach ergebende Punktebewertung nach folgender Formel ermittelt:Die Maximalpunktzahl 15 wird mit der addierten Punktzahl des jeweils im Vergleich betrachteten Bewerbers multipliziert und durch die erreichte Höchstpunktzahl dividiert.Kriterium (2) zu Ziffer III.2.3.2: Zur Bewertung herangezogen werden die ersten drei (vom Bewerber favorisierten) Referenzen.Für jede Referenz (max. 3) können bis zu 5 Punkte erreicht werden, die anschließend adddiert werden.Die je Referenz erreichbaren Punkte (0-5 Punkte, 5= sehr gut, 4=gut, 3= befriedigend, 2= ausreichend, 1=mangelhaft, 0= ungenügend) stehen für:5 Punkte: Hervorragende, sehr gute Darstellung bzw. Erfüllung der Anforderung, die insgesamt den Erwartungen des Auftraggebers in einem besonderen Maße entspricht. 4 Punkte: Überdurchschnittliche, gute Darstellung bzw. Erfüllung der Anforderung, die insgesamt über dem Durchschnitt der Erwartungen des Auftraggebers liegt.3 Punkte: Befriedigende Darstellung bzw. Erfüllung der Anforderung, die insgesamt qualitativ den Erwartungen des Auftraggebers entspricht. 2 Punkte: Ausreichende Darstellung bzw. Erfüllung der Anforderung, die aber insgesamt nur teilweise an die Erwartungen des Auftraggebers heranreicht. 1 Punkt: Mangelhafte Darstellung bzw. Erfüllung der Anforderung, die in weiten Teilen nicht an die Erwartungen des Auftraggebers heranreicht. 0 Punkte: Unzureichende Darstellung bzw. Erfüllung der Anforderung.Die Vergabe von anteiligen Punktwerten (=0,5 Punkte) zwischen zwei Bewertungspunkten ist möglich.Die den Kriterien (1) und (2) jeweils erreichte Punktzahl wird mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert und die hierbei jeweils ermittelten Werte zu einem Gesamtwert summiert; zur Angebotsabgabe werden die 3 bis 5 Bewerber mit dem höchsten Gesamtwert aufgefordert. Bei Punktegleichheit (Gesamtwert) entscheidet die höhere Einzelbewertung unter Kriterium (1).
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2013-03-18 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Frau Kerstin Henschel
Internetadresse: www.mpg.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-07-01 📅
Datum des Endes: 2015-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 840790223
Zusätzliche Informationen
Der Teilnahmeantrag ist bis zum unter Ziffer IV.3.4 genannten Datum bei der unter Ziffer I.1 im Abschnitt "Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an" hierfür vorgegebenen Anschrift komplett Zweifach
- inkl. aller geforderten Angaben, Erklärungen und Anlagen - in Papierform sowie zusätzlich Zweifach elektronisch auf CD (auch hier inkl. aller geforderten Angaben, Erklärungen und Anlagen) einzureichen.
Teilnahmeanträge/Bewerbungsunterlagen per fax und/oder e-mail werden nicht zugelassen. Die Auswahl der Teilnehmer an den Verhandlungsgesprächen erfolgt unter Zugrundelegung der unter Ziffer IV.1.2 transparent ausgeführten Auswahlkriterien, eine entsprechende Einladung erfolgt gesondert. Die Verhandlungsgespräche sind für den 29. und 30.4.2013 terminiert (Ort: Generalverwaltung der MPG in München). Interessierte Bewerber, die einen Teilnahmeantrag einzureichen beabsichtigen, werden gebeten, diese Termine einzuplanen.
Teilnahmeanträge/Bewerbungsunterlagen per fax und/oder e-mail werden nicht zugelassen. Die Auswahl der Teilnehmer an den Verhandlungsgesprächen erfolgt unter Zugrundelegung der unter Ziffer IV.1.2 transparent ausgeführten Auswahlkriterien, eine entsprechende Einladung erfolgt gesondert. Die Verhandlungsgespräche sind für den 29. und 30.4.2013 terminiert (Ort: Generalverwaltung der MPG in München). Interessierte Bewerber, die einen Teilnahmeantrag einzureichen beabsichtigen, werden gebeten, diese Termine einzuplanen.
Die eingereichten Unterlagen werden nicht zurück geschickt. Kosten für die Teilnahme am Vergabeverfahren, insbesondere für die Erstellung von Bewerbungen und die Teilnahme an Verhandlungsgesprächen, werden nicht erstattet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximillianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstösse unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstösse aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1– 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstösse unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstösse aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1– 3 GWB).
Quelle: OJS 2013/S 024-037329 (2013-01-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-07-16) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. gem. Bewertungsmatrix der Vergabeunterlagen (100)
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-06-20 📅
Name: Bdo ag
Postanschrift: Katharina-Heinroth-Ufer 1
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10787
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Quelle: OJS 2013/S 139-242411 (2013-07-16)