Beratung und Unterstützung der AOK Rheinland/Hamburg bei der Stärkung und dem Ausbau der Wettbewerbsposition im Markt der gesetzlichen Krankenversicherungen in den Bereichen des Einnahmen-, Leistungs- und Prozessmanagements

AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse

Die strukturelle Finanzierungslücke im System der GKV, bedingt durch die stärker steigenden Ausgaben als die Beitragseinnahmen, wird in den kommenden Jahren zu einer Dynamisierung der Wettbewerbsbedingungen führen. Die AOK Rheinland/Hamburg ist im Landesteil Nordrhein von NRW und dem Land Hamburg eine leistungsfähige Partnerin für Versicherte, Arbeitgeber und Leistungserbringer vor Ort.
Im Wettbewerb um das beste Leistungs- und Kostenmanagement sind dabei alle strategischen Erfolgsfaktoren an den Bedingungen des Gesundheitsfonds und des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleiches (mRSA) auszurichten.
Die Beratung soll die AOK Rheinland/Hamburg bei der Erreichung der Unternehmensziele unterstützen. Die Beratungsleistungen beziehen sich dabei ganzheitlich auf alle relevanten strategischen und operativen Optimierungshebel zur Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit in den kommenden Jahren. Eine Inanspruchnahme der Beratungsleistungen erfolgt mit unterschiedlichen themenbezogenen Schwerpunkten während der Vertragslaufzeit. Verbindliche Umsatzvolumen können nicht garantiert werden. Auf Basis detaillierter Analysen und Kategorisierungen sind gezielte Beratungsmodule bezüglich der jeweiligen Optimierungspotenziale zu konzeptionieren. Die Überprüfung der Machbarkeit vor dem Hintergrund der strukturellen und organisatorischen Rahmenbedingungen einschließlich der Priorisierung von Maßnahmen ist zu berücksichtigen. Dabei umfasst die Beratungsleistung die Definition geeigneter Strukturen, Parameter und Einflussfaktoren für die Umsetzung in der Ablauf- und Aufbauorganisation der AOK Rheinland/Hamburg.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-09-06.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-09-06 Auftragsbekanntmachung
2014-02-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-09-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Unbestimmt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kasernenstr. 61
Postleitzahl: 40213
Postort: Düsseldorf
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@rh.aok.de 📧
Telefon: +49 21187911278 📞
Fax: +49 21187911280 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-09-06 📅
Einreichungsfrist: 2013-10-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-09-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 175-302327
ABl. S-Ausgabe: 175
Zusätzliche Informationen
(1) Auftraggeberin ist die AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorsitzendendes Vorstandes Herrn Günter Wältermann, Kasernenstr. 61, 40213 Düsseldorf. (2) Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 VOF vergeben. Die Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb. Die zu verwendenden Formblätter sind unter folgendem Link www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/abrufbar. Die Auftraggeberin wird nach Eingang aller Teilnahmeanträge im Sinne von § 10 VOF eine Auswahlentscheidung treffen und die ausgewählten Bewerber zur Verhandlung auffordern. (3) Die Teilnahmeanträge sind schriftlich im Original in einem geschlossenen Umschlag sowie in digitaler Form auf einem geeigneten Datenträger einzureichen. Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Telefax/E-Mail ist unzulässig; auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. (4) Allgemeiner Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmern: Ein Bewerber kann sich zum Beleg seiner Eignung auf verbundene Unternehmen und Nachunternehmer beziehen, vgl. § 5 Abs. 6 VOF. Der Nachunternehmer sowie die von ihm zu erbringende Leistung sind vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Das verbundene Unternehmen bzw. der benannte Nachunternehmer muss die für die Ausführung des betreffenden Teils der Leistung erforderliche Eignung besitzen. Im Rahmen der technisch/fachlichen Leistungsfähigkeit sind die unter III.2.3) genannten Nachweise von dem Nachunternehmer nur insoweit zu erbringen, wie diese auf den vom Nachunternehmer zu erbringenden Leistungsteil anwendbar sind. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist (spätestens) vor Zuschlagserteilung die Bestätigung des vorgesehenen Nachunternehmers in unterzeichneter Form von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft beizubringen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die strukturelle Finanzierungslücke im System der GKV, bedingt durch die stärker steigenden Ausgaben als die Beitragseinnahmen, wird in den kommenden Jahren zu einer Dynamisierung der Wettbewerbsbedingungen führen. Die AOK Rheinland/Hamburg ist im Landesteil Nordrhein von NRW und dem Land Hamburg eine leistungsfähige Partnerin für Versicherte, Arbeitgeber und Leistungserbringer vor Ort.
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Im Wettbewerb um das beste Leistungs- und Kostenmanagement sind dabei alle strategischen Erfolgsfaktoren an den Bedingungen des Gesundheitsfonds und des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleiches (mRSA) auszurichten.
Die Beratung soll die AOK Rheinland/Hamburg bei der Erreichung der Unternehmensziele unterstützen. Die Beratungsleistungen beziehen sich dabei ganzheitlich auf alle relevanten strategischen und operativen Optimierungshebel zur Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit in den kommenden Jahren. Eine Inanspruchnahme der Beratungsleistungen erfolgt mit unterschiedlichen themenbezogenen Schwerpunkten während der Vertragslaufzeit. Verbindliche Umsatzvolumen können nicht garantiert werden. Auf Basis detaillierter Analysen und Kategorisierungen sind gezielte Beratungsmodule bezüglich der jeweiligen Optimierungspotenziale zu konzeptionieren. Die Überprüfung der Machbarkeit vor dem Hintergrund der strukturellen und organisatorischen Rahmenbedingungen einschließlich der Priorisierung von Maßnahmen ist zu berücksichtigen. Dabei umfasst die Beratungsleistung die Definition geeigneter Strukturen, Parameter und Einflussfaktoren für die Umsetzung in der Ablauf- und Aufbauorganisation der AOK Rheinland/Hamburg.
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Beschreibung der Optionen:
Die Auftraggeberin behält sich die Möglichkeit vor, Aufträge (Wiederholung gleichartiger Dienstleistungen) in entsprechender Anwendung und unter den Voraussetzungen von § 3 Abs. 4 lit. e) VOF im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben.
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Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 48 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Dauer: 48 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Unterzeichnete Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 4 Abs. 6 lit. a) – g) VOF genannten Straftaten verurteilt worden ist;
(2) Unterzeichnete Eigenerklärung, dass keiner der in § 4 Abs. 9 lit. a) – e) VOF genannten Fälle auf den Bewerber zutrifft;
(3) Unterzeichnete Eigenerklärung, dass keine wettbewerbswidrigen Abreden getroffen worden sind;
(4) Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie entsprechenden der Vorgaben des TVgG - NRW;
(5) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen entsprechend der Vorgaben des TVgG - NRW.
Allgemeine Hinweise:
a) Bewerber mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
b) Für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind die genannten Nachweise einzeln zu erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Gültiger Nachweis (Kopie) oder Eigenerklärung über das Vorhandensein einer aktuell bestehenden angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden einschließlich einer Versicherung von Vermögensschäden.
Allgemeiner Hinweis:
Für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ist der genannte Nachweis einzeln zu erbringen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Unternehmensdarstellung:
a) Eckdaten zum Unternehmen: Gesellschaftsform, Geschäftstätigkeit, Konzernverbindungen, Liste verbundener Unternehmen und strategischer Partner;
b) Aussagekräftige Darstellung über Zustand und Entwicklung des Unternehmens sowie einzelner Geschäftsfelder;
(2) Detaillierte Darstellung von mindestens 3 unternehmensbezogenen Referenzen innerhalb der letzten 5 Jahre über Projekte bei deutschen gesetzlichen Krankenversicherungsträgern mit einem Versichertenbestand größer 350.000 Versicherte hinsichtlich der Beratung insbesondere im Bereich Einnahme- und Versorgungsmanagement bzw. damit vergleichbarer Themen.
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Bei den einzureichenden Referenzen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung sind insbesondere Erfahrungen auf folgenden Gebieten gewünscht:
— Definition und Realisierung von Optimierungspotenzialen in den Bereichen Leistungsmanagement, Kostensteuerung und Prozesseffizienz
—— Erarbeitung von Versorgungsmanagementstrategien unter Berücksichtigung der vertragspolitischen Ziele der Kostenträger und Leistungspartner (Business Case, Vertrags- und Organisationskonzepte sowie Hochlaufplanung für die dauerhafte Vertragssteuerung und -weiterentwicklung)
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— Verbesserung des Einnahmenmanagements und der Einnahmensicherung unter den Bedingungen des Gesundheitsfonds und mRSA
—— Stärkung der Marktposition durch optimale Umsetzung von Produktinnovationen, Kundenservice und Vor-Ort-Präsenz sowie der Mitgliedergewinnung
—— Begleitung von Transformationsprozessen nach Neuausrichtungen in der Aufbau- und Ablauforganisation
Anzugeben sind:
a) Auftraggeber (soweit zulässig; andernfalls allgemeine Umschreibung des Auftraggebers/der Auftraggeberin),
b) Ansprechpartner,
c) konkrete Darlegung des Auftragsgegenstandes mit Angabe der beratenen Unternehmensbereiche,
d) Rechnungswerte (freiwillig),
e) Anzahl der Beratertage.
(3) Es ist ein Kernteam zu benennen, welches nur mit Zustimmung des Auftraggebers ausgewechselt werden darf.
Von dem/der Projektleiter/in und dem Personal des Kernteams sind folgende Nachweise (in Form von Lebensläufen/Eigenerklärungen) zu erbringen:
(3.1) Darstellung der Kenntnisse und Erfahrungen der beruflichen Befähigung und von Referenzen des/der Projektleiters/Projektleiterin, welche/r für den Auftrag vorgesehen ist;
(3.2) Darstellung der Kenntnisse und Erfahrungen der beruflichen Befähigung des Personals, welches für die Durchführung des Auftrages vorgesehen ist.
Folgende detaillierte Angaben sind zu Ziffer 3.1 und Ziffer 3.2 einzeln zu erbringen:
(a) Fachkunde und berufliche Befähigung (abgeschlossenes Studium der Fachrichtungen Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftswissenschaften, Gesundheitsökonomie, o.ä.);
(b) Tiefergehende Kenntnisse der für den deutschen Krankenversicherungsmarkt geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen, Vorschriften und Regelungen;
(c) Mehrjährige praktische Erfahrungen mit Organisations- und Strategieprojekten in der gesetzlichen Krankenversicherung, im Gesundheitswesen, in der privaten Versicherungswirtschaft und/oder im Dienstleistungssektor (insbesondere im Bereich Leistungs- und Kostenmanagement);
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(d) Methodisches und praktisches Fachwissen im Projektmanagement und der Projektsteuerung, in Szenariotechiken und Strategieentwicklung.
Allgemeiner Hinweis:
Die oben geforderten und aufgeführten Nachweise über die Eignung des Unternehmens können bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft von den Mitgliedern gemeinschaftlich erbracht werden.
Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.3) der Vergabebekanntmachung auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von dem Bieter Nachweise zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von den Bietern geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen.
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Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bewerbergemeinschaft, so hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung für sich abzugeben, wonach im Auftragsfall die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Rechtsform zugesichert wird. Es sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages im Auftragsfall bevollmächtigte Vertreter zu benennen.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
1. Referenzprojekte nach Ziffer III.2.3.(2)= 60 %;
2. Berufliche Befähigung und Referenzen Projektleiter/in nach Ziffer III.2.3. = 20 %;
3. Berufliche Befähigung des vorgesehenen Personals nach Ziffer III.2.3. = 20 %.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Jan Sulk

Referenz
Zusätzliche Informationen
(1) Auftraggeberin ist die AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorsitzendendes Vorstandes Herrn Günter Wältermann, Kasernenstr. 61, 40213 Düsseldorf.
(2) Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 VOF vergeben. Die Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb. Die zu verwendenden Formblätter sind unter folgendem Link www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/abrufbar. Die Auftraggeberin wird nach Eingang aller Teilnahmeanträge im Sinne von § 10 VOF eine Auswahlentscheidung treffen und die ausgewählten Bewerber zur Verhandlung auffordern.
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(3) Die Teilnahmeanträge sind schriftlich im Original in einem geschlossenen Umschlag sowie in digitaler Form auf einem geeigneten Datenträger einzureichen. Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Telefax/E-Mail ist unzulässig; auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
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(4) Allgemeiner Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmern: Ein Bewerber kann sich zum Beleg seiner Eignung auf verbundene Unternehmen und Nachunternehmer beziehen, vgl. § 5 Abs. 6 VOF. Der Nachunternehmer sowie die von ihm zu erbringende Leistung sind vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Das verbundene Unternehmen bzw. der benannte Nachunternehmer muss die für die Ausführung des betreffenden Teils der Leistung erforderliche Eignung besitzen. Im Rahmen der technisch/fachlichen Leistungsfähigkeit sind die unter III.2.3) genannten Nachweise von dem Nachunternehmer nur insoweit zu erbringen, wie diese auf den vom Nachunternehmer zu erbringenden Leistungsteil anwendbar sind. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist (spätestens) vor Zuschlagserteilung die Bestätigung des vorgesehenen Nachunternehmers in unterzeichneter Form von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft beizubringen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: 40474
Postleitzahl: Deutschland
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfengelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
"§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglichin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nachden Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber gegen § 101a verstoßen hat ...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ..."
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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Quelle: OJS 2013/S 175-302327 (2013-09-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-02-07)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de/rh 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-02-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-02-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 030-048925
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 175-302327
ABl. S-Ausgabe: 30

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-02-03 📅
Name: McKinsey & Company
Postanschrift: Sophienstraße 26
Postort: München
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2014/S 030-048925 (2014-02-07)