Beratung und Unterstützung mit dem Ziel der Stärkung und des Ausbaus der Wettbewerbsposition im hessischen GKV-Markt in den Bereichen des Einnahmen-, Leistungs- und Prozessmanagements
Aufgrund einer zu erwarteten zunehmenden Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben im GKV-System wird es in den kommenden Jahren zu Finanzierungsdefiziten kommen, die es zu kompensieren gilt. Im Wettbewerb um das beste Einnahme-, Leistungs- und Kostenmanagement sind dabei alle strategischen und operativen Erfolgsfaktoren an den Bedingungen des Gesundheitsfonds und des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (mRSA) auszurichten. Die Beratung soll bei der Erreichung von Vision, Leitbild und strategischen Unternehmenszielen unterstützen. Die Beratungsleistungen beziehen sich dabei ganzheitlich auf alle relevanten strategischen und operativen Optimierungshebel zur Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit in den kommenden Jahren. Eine Inanspruchnahme der Beratungsleistungen erfolgt mit unterschiedlichen themenbezogenen Schwerpunkten während der Vertragslaufzeit. Verbindliche Umsatzvolumen können nicht garantiert werden. Auf Basis detaillierter Analysen und Kategorisierungen sind unterschiedliche Cluster zu bilden und bedarfsorientiert Beratungsmodule bezüglich der jeweiligen Hebel und Faktoren zu konzeptionieren. Die Überprüfung der Machbarkeit vor dem Hintergrund der strukturellen, organisatorischen und personellen Rahmenbedingungen einschließlich der Priorisierung von Maßnahmen ist zu berücksichtigen. Dabei umfasst die Beratungsleistung die Definition geeigneter Struktur-, Prozess- und Ressourcenimplikationen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-12-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-11-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-11-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Unbestimmt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Basler Straße 2
Postleitzahl: 61352
Postort: Bad Homburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de/hessen/🌏
E-Mail: pst@he.aok.de📧
Fax: +49 61528549984676 📠
— Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 VOF vergeben. Die Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb. Die dazu erforderlichen Informationen und zwingend zu verwendenden Formblätter sind bei der unter Punkt I.1) aufgeführten Kontaktstelle anzufordern. Die Auftraggeberin wird nach Eingang aller Teilnahmeanträge aufgrund der vorgelegten Eignungsnachweise eine Auswahlentscheidung im Sinne von § 10 VOF treffen und die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes und Verhandlung auffordern.
Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in zweifacher Ausfertigung (ein Original und eine Kopie) in Papierform in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Telefax oder E-Mail ist unzulässig. Auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Die Umschläge sind mit der Aufschrift: „Achtung: Teilnahmeanträge! Bitte nicht öffnen“ zu versehen.
Die Teilnahmeanträge können alternativ auch persönlich oder per Boten in der an der Rezeption der o. g. Anschrift, am letzten Abgabetag jedoch nur bis 12.00 Uhr MEZ, abgegeben werden. Die Rezeption ist von Montag bis Mittwoch sowie Freitag von 8:30 Uhr bis 16.30 Uhr, am Donnerstag von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Teilnahmeanträge nicht abgegeben werden.
Auf die Möglichkeit der Verfahrensbeendung gem. § 11 Abs. 7 2. Alternative VOF wird verwiesen.
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass gegebenenfalls ähnliche Aufträge unter der Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 3 Abs. 4 lit. e) VOF vergeben werden können.
— Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 VOF vergeben. Die Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb. Die dazu erforderlichen Informationen und zwingend zu verwendenden Formblätter sind bei der unter Punkt I.1) aufgeführten Kontaktstelle anzufordern. Die Auftraggeberin wird nach Eingang aller Teilnahmeanträge aufgrund der vorgelegten Eignungsnachweise eine Auswahlentscheidung im Sinne von § 10 VOF treffen und die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes und Verhandlung auffordern.
Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in zweifacher Ausfertigung (ein Original und eine Kopie) in Papierform in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Telefax oder E-Mail ist unzulässig. Auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Die Umschläge sind mit der Aufschrift: „Achtung: Teilnahmeanträge! Bitte nicht öffnen“ zu versehen.
Die Teilnahmeanträge können alternativ auch persönlich oder per Boten in der an der Rezeption der o. g. Anschrift, am letzten Abgabetag jedoch nur bis 12.00 Uhr MEZ, abgegeben werden. Die Rezeption ist von Montag bis Mittwoch sowie Freitag von 8:30 Uhr bis 16.30 Uhr, am Donnerstag von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Teilnahmeanträge nicht abgegeben werden.
Auf die Möglichkeit der Verfahrensbeendung gem. § 11 Abs. 7 2. Alternative VOF wird verwiesen.
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass gegebenenfalls ähnliche Aufträge unter der Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 3 Abs. 4 lit. e) VOF vergeben werden können.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Aufgrund einer zu erwarteten zunehmenden Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben im GKV-System wird es in den kommenden Jahren zu Finanzierungsdefiziten kommen, die es zu kompensieren gilt.
Im Wettbewerb um das beste Einnahme-, Leistungs- und Kostenmanagement sind dabei alle strategischen und operativen Erfolgsfaktoren an den Bedingungen des Gesundheitsfonds und des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (mRSA) auszurichten.
Die Beratung soll bei der Erreichung von Vision, Leitbild und strategischen Unternehmenszielen unterstützen. Die Beratungsleistungen beziehen sich dabei ganzheitlich auf alle relevanten strategischen und operativen Optimierungshebel zur Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit in den kommenden Jahren. Eine Inanspruchnahme der Beratungsleistungen erfolgt mit unterschiedlichen themenbezogenen Schwerpunkten während der Vertragslaufzeit. Verbindliche Umsatzvolumen können nicht garantiert werden. Auf Basis detaillierter Analysen und Kategorisierungen sind unterschiedliche Cluster zu bilden und bedarfsorientiert Beratungsmodule bezüglich der jeweiligen Hebel und Faktoren zu konzeptionieren. Die Überprüfung der Machbarkeit vor dem Hintergrund der strukturellen, organisatorischen und personellen Rahmenbedingungen einschließlich der Priorisierung von Maßnahmen ist zu berücksichtigen. Dabei umfasst die Beratungsleistung die Definition geeigneter Struktur-, Prozess- und Ressourcenimplikationen.
Die Beratung soll bei der Erreichung von Vision, Leitbild und strategischen Unternehmenszielen unterstützen. Die Beratungsleistungen beziehen sich dabei ganzheitlich auf alle relevanten strategischen und operativen Optimierungshebel zur Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit in den kommenden Jahren. Eine Inanspruchnahme der Beratungsleistungen erfolgt mit unterschiedlichen themenbezogenen Schwerpunkten während der Vertragslaufzeit. Verbindliche Umsatzvolumen können nicht garantiert werden. Auf Basis detaillierter Analysen und Kategorisierungen sind unterschiedliche Cluster zu bilden und bedarfsorientiert Beratungsmodule bezüglich der jeweiligen Hebel und Faktoren zu konzeptionieren. Die Überprüfung der Machbarkeit vor dem Hintergrund der strukturellen, organisatorischen und personellen Rahmenbedingungen einschließlich der Priorisierung von Maßnahmen ist zu berücksichtigen. Dabei umfasst die Beratungsleistung die Definition geeigneter Struktur-, Prozess- und Ressourcenimplikationen.
Beschreibung der Optionen: 3-malige Verlängerung um je ein Jahr.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 12 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß § 4 Abs. 6, 9 VOF sowie Zusicherung, dass keine wettbewerbswidrigen Abreden getroffen wurden.
Der o. g. Nachweis ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzeln zu erbringen. Sofern sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft für die Vertragsausführung der Fähigkeiten von Unterauftragnehmern und verbundenen Unternehmen bedienen will, ist der o. g. Nachweis auch jeweils für die Unterauftragnehmer bzw. verbundenen Unternehmen zu erbringen.
Der o. g. Nachweis ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzeln zu erbringen. Sofern sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft für die Vertragsausführung der Fähigkeiten von Unterauftragnehmern und verbundenen Unternehmen bedienen will, ist der o. g. Nachweis auch jeweils für die Unterauftragnehmer bzw. verbundenen Unternehmen zu erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung über den Umsatz des Bewerbers mit Beratungstätigkeiten im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
— Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, im Zuschlagsfall Vorlage eines Nachweises über eine Versicherungssumme je Versicherungsfall von 500 000 EUR.
Die o. g. Nachweise sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzeln zu erbringen. Sofern sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft für die Vertragsausführung der Fähigkeiten von Unterauftragnehmern und verbundenen Unternehmen bedienen will, ist der Nachweis der Umsatzzahlen auch jeweils für die Unterauftragnehmer bzw. verbundenen Unternehmen zu erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die o. g. Nachweise sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzeln zu erbringen. Sofern sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft für die Vertragsausführung der Fähigkeiten von Unterauftragnehmern und verbundenen Unternehmen bedienen will, ist der Nachweis der Umsatzzahlen auch jeweils für die Unterauftragnehmer bzw. verbundenen Unternehmen zu erbringen.
Mindeststandards:
— Aus den Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland muss sich ein durchschnittlicher jährlicher Mindestumsatz über 5 000 000 EUR brutto ergeben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Detaillierte Darstellung von mindestens 2 unternehmensbezogenen Referenzen je unten beschriebenem Bereich innerhalb der letzten 6 Jahre über Projekte bei deutschen gesetzlichen Krankenversicherungsträgern mit einem Versichertenbestand größer 500 000 Versicherten hinsichtlich der Beratung insbesondere mit den Schwerpunkten Identifikation, Definition und Realisierungsplanung von Potenzialen in den Bereichen Einnahme- und Ausgabenmanagement sowie Prozesseffizienz in der GKV. Bei den einzureichenden Referenzen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung sind insbesondere Erfahrungen auf folgenden Gebieten gewünscht:
1. Detaillierte Darstellung von mindestens 2 unternehmensbezogenen Referenzen je unten beschriebenem Bereich innerhalb der letzten 6 Jahre über Projekte bei deutschen gesetzlichen Krankenversicherungsträgern mit einem Versichertenbestand größer 500 000 Versicherten hinsichtlich der Beratung insbesondere mit den Schwerpunkten Identifikation, Definition und Realisierungsplanung von Potenzialen in den Bereichen Einnahme- und Ausgabenmanagement sowie Prozesseffizienz in der GKV. Bei den einzureichenden Referenzen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung sind insbesondere Erfahrungen auf folgenden Gebieten gewünscht:
a) Beratungsprojekt im Bereich des Einnahmemanagements und der Einnahmensicherung unter den Bedingungen des Gesundheitsfonds und des mRSA;
b) Beratungsprojekte zur Erarbeitung von Konzepten für Vertragsmodelle mit dem Ziel einer ökonomischeren Versorgung als der Wettbewerb einschließlich Wirtschaftlichkeitsberechnung;
c) Begleitung von Transformationsprozessen nach Neuausrichtungen in der Aufbau- und Ablauforganisation.
Folgende Angaben sind für jede Referenz zu tätigen:
— Angabe des/der Ansprechpartners/-in (mit Telefonnummer) des/der Auftraggebers/-in für Rückfragen,
— Angabe des Leistungszeitraums,
— Anzahl der Beratertage,
— konkrete Darstellung des Auftragsgegenstandes und des Umfangs des Beratungsprojektes mit Angabe der beratenden Unternehmensbereiche (auf maximal 2 Seiten),
— Angabe der Gesamtversichertenzahl der Auftraggeber/-innen.
2. Benennung eines Kernteams, welches nur mit Zustimmung der Auftraggeberin ausgewechselt werden darf (zwingende arbeitsrechtliche Gründe ausgenommen).
Von dem/der Projektleiter/in und dem/der stellvertretenden Projektleiters/-in sind folgende Nachweise (in Form von Lebensläufen/Eigenerklärungen) zu erbringen:
2.1 Darstellung der Kenntnisse und Erfahrungen der beruflichen Befähigung und von Referenzen des/der Projektleiters/-in, welche/r für den Auftrag vorgesehen ist;
2.2 Darstellung der Kenntnisse und Erfahrungen der beruflichen Befähigung des Personals, welches für die Durchführung des Auftrages vorgesehen ist.
Folgende detaillierte Angaben sind zu Ziffer 2.1 und Ziffer 2.2 einzeln zu erbringen:
(a) Fachkunde und berufliche Befähigung (abgeschlossenes Studium der Fachrichtungen Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftswissenschaften, Gesundheitsökonomie, Medizin o. ä.);
(b) Tiefergehende Kenntnisse der für den deutschen Krankenversicherungsmarkt geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen, Vorschriften und Regelungen;
(c) Einschlägige Erfahrungen in der Ist-Kostensteuerung vor Einführung des Gesundheitsfonds/mRSA und in der Einnahmenoptimierung seit der Einführung des Gesundheitsfonds/mRSA;
(d) Methodisches und praktisches Fachwissen im Projektmanagement und der Projektsteuerung, in Szenariotechiken und Strategieentwicklung.
Die o. g. Nachweise können Bewerbergemeinschaften gemeinsam erbringen.
Sofern sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft für die Vertragsausführung der Fähigkeiten von Unterauftragnehmern und verbundenen Unternehmen bedienen will, sind die o. g. Nachweise auch jeweils für die Unterauftragnehmer bzw. verbundenen Unternehmen zu erbringen, sofern sich der Einsatz auf die Leistung bezieht, für deren Einsatz diese vorgesehen sind.
Sofern sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft für die Vertragsausführung der Fähigkeiten von Unterauftragnehmern und verbundenen Unternehmen bedienen will, sind die o. g. Nachweise auch jeweils für die Unterauftragnehmer bzw. verbundenen Unternehmen zu erbringen, sofern sich der Einsatz auf die Leistung bezieht, für deren Einsatz diese vorgesehen sind.
Mindeststandards:
Der/die Projektleiter/-in muss über 1-schlägige Berufserfahrung innnerhalb der GKV in Deutschland von mindestens 4 Berufsjahren nach Einführung des Gesundheitsfonds/mRSA verfügen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bewerbergemeinschaft, haften diese gesamtschuldnerisch.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 1
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Maritta Fus
Referenz Zusätzliche Informationen
— Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 VOF vergeben. Die Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb. Die dazu erforderlichen Informationen und zwingend zu verwendenden Formblätter sind bei der unter Punkt I.1) aufgeführten Kontaktstelle anzufordern. Die Auftraggeberin wird nach Eingang aller Teilnahmeanträge aufgrund der vorgelegten Eignungsnachweise eine Auswahlentscheidung im Sinne von § 10 VOF treffen und die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes und Verhandlung auffordern.
— Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 VOF vergeben. Die Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb. Die dazu erforderlichen Informationen und zwingend zu verwendenden Formblätter sind bei der unter Punkt I.1) aufgeführten Kontaktstelle anzufordern. Die Auftraggeberin wird nach Eingang aller Teilnahmeanträge aufgrund der vorgelegten Eignungsnachweise eine Auswahlentscheidung im Sinne von § 10 VOF treffen und die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes und Verhandlung auffordern.
Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in zweifacher Ausfertigung (ein Original und eine Kopie) in Papierform in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Telefax oder E-Mail ist unzulässig. Auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Die Umschläge sind mit der Aufschrift: „Achtung: Teilnahmeanträge! Bitte nicht öffnen“ zu versehen.
Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in zweifacher Ausfertigung (ein Original und eine Kopie) in Papierform in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Telefax oder E-Mail ist unzulässig. Auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Die Umschläge sind mit der Aufschrift: „Achtung: Teilnahmeanträge! Bitte nicht öffnen“ zu versehen.
Die Teilnahmeanträge können alternativ auch persönlich oder per Boten in der an der Rezeption der o. g. Anschrift, am letzten Abgabetag jedoch nur bis 12.00 Uhr MEZ, abgegeben werden. Die Rezeption ist von Montag bis Mittwoch sowie Freitag von 8:30 Uhr bis 16.30 Uhr, am Donnerstag von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Teilnahmeanträge nicht abgegeben werden.
Die Teilnahmeanträge können alternativ auch persönlich oder per Boten in der an der Rezeption der o. g. Anschrift, am letzten Abgabetag jedoch nur bis 12.00 Uhr MEZ, abgegeben werden. Die Rezeption ist von Montag bis Mittwoch sowie Freitag von 8:30 Uhr bis 16.30 Uhr, am Donnerstag von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Teilnahmeanträge nicht abgegeben werden.
Auf die Möglichkeit der Verfahrensbeendung gem. § 11 Abs. 7 2. Alternative VOF wird verwiesen.
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass gegebenenfalls ähnliche Aufträge unter der Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 3 Abs. 4 lit. e) VOF vergeben werden können.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 101 a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannte Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“.
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i.S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i.S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Quelle: OJS 2013/S 219-381347 (2013-11-08)
Ergänzende Angaben (2013-11-18) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-02-17 📅
Name: McKinsey & Company, Inc.
Postanschrift: Sophienstraße 28
Postort: München
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland 🇩🇪
Referenz
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2013/S 224-389911
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Fax: +49 6151125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren... Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an...
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren... Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an...