Beratungsleistung zur Erarbeitung und Umsetzung von Haushaltskonsolidierungsvorschlägen

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern

Der Landkreis Vorpommern-Greifswald (3 927 km²; 243 156 Einwohner am 30.6.2012) wurde aufgrund des Landkreisneuordnungsgesetzes (LNOG M-V) zum 4.9.2011 aus den Altkreisen Ostvorpommern und Uecker-Randow sowie aus den Ämtern Jarmen-Tutow und Peenetal/Loitz des ehemaligen Landkreises Demmin gebildet. Darüber hinaus wurde die ehemals kreisfreie Universitäts- und Hansestadt Greifswald eingekreist und ist nun Kreisstadt des Landkreises.
Der Landkreis Vorpommern-Greifswald führt seit dem 01.01.2012 gemäß § 1 Abs. 1 des Kommunal-Doppik-Einführungsgesetzes (KomDoppikEG M-V) den Haushalt nach den Grundsätzen der kommunalen Doppik. Für die Jahre 2012/2013 hat der Landkreis einen Doppelhaushalt beschlossen, den das Ministerium für Inneres und Sport beanstandet hat. Eine Eröffnungsbilanz zum Stichtag 1.1.2012 liegt, ebenso wie die Jahresrechnung 2011, noch nicht vor.
Die Haushaltslage des Landkreises Vorpommern-Greifswald stellt sich als hochgradig defizitär dar. Finanz- wie auch Ergebnishaushalt können weder unterjährig noch innerhalb des Finanzplanungszeitraumes ausgeglichen werden. Das Defizit im Finanzhaushalt – einschließlich planmäßiger Tilgung der Investitionskredite - beträgt nach dem vorliegenden Doppelhaushalt 2012/2013 rd. 37,1 Mio. EUR im Jahr 2012 und rd. 38,3 Mio. EUR im Jahr 2013. Der Verlust im Ergebnishaushalt beträgt rd. 38,5 Mio. EUR (2012) bzw. rd. 37,9 Mio. EUR (2013).
Der Landkreis weist, auch in Folge der Einkreisung der Hansestadt Greifswald und der damit einhergehenden Aufgabenübernahme und mit bedingt durch die überdurchschnittlich hohe Arbeitslosigkeit sowie das niedrige Lohnniveau, auffällige Ausgabenspitzen in den Bereichen Sozial- und Jugendhilfe auf. Aus der geringen Bevölkerungsdichte und der hohen Abwanderungsquote, insbesondere von Einwohnern im erwerbsfähigen Alter, resultiert überdies eine insgesamt unterdurchschnittliche Steuerkraft, die wiederum maßgeblich für die Kreisumlagegrundlagen ist.
Zudem belasten erhebliche Fehlbeträge aus den Vorjahren den Haushalt des Landkreises Vorpommern-Greifswald. Die Altkreise Uecker-Randow und Ostvorpommern hatten bis zur Landkreisneubildung Fehlbeträge in Höhe rd. 105 Mio. EUR angesammelt; bis zum Beginn des Jahres 2012 ist der Gesamtfehlbetrag weiter angewachsen auf nunmehr rd. 116 Mio. EUR. Dieser konnte durch eine von Land gewährte Strukturbeihilfe nach § 44 Abs. 3 des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V) in Höhe von rd. 9,1 Mio. EUR nur geringfügig abgebaut werden. Die Konsolidierungsbemühungen in den genannten Altkreisen hatten keine nachhaltige Verringerung der Fehlbeträge bewirkt.
Der Landkreis hat für 2012/2013 ein Haushaltssicherungskonzept erstellt, das das Ministerium für Inneres und Sport beanstandet hat, weil das Ziel des vollständigen Haushaltsausgleichs nicht erreicht wird. Darüber hinaus prüft der Landesrechnungshof den Landkreis im Rahmen der Evaluierung der Kreisgebietsreform in M-V insbesondere hinsichtlich der Organisationsstruktur und der Personalausstattung. Diese Prüfung wird voraussichtlich im Januar 2013 abgeschlossen sein.
Der Auftragnehmer soll als sog. „beratender Beauftragter“ im Auftrag und auf Weisung des Ministeriums für Inneres und Sport den Landkreis bei seinen Bemühungen um eine Haushaltskonsolidierung unterstützen. Das Ministerium für Inneres und Sport sowie der Landkreis streben an, auf der Grundlage der Beratungsergebnisse und Vorschläge des Auftragnehmers eine Vereinbarung zum dauernden und vollständigen Haushaltsausgleich abzuschließen, die die Zuweisung finanzieller Mittel aus dem Kommunalen Haushaltskonsolidierungsfonds an den Landkreis ermöglicht. Der Auftragnehmer soll die folgenden Leistungen erbringen, die im Einzelnen mit dem Ministerium für Inneres und Sport abzustimmen sind:
1. Er soll Vorschläge unterbreiten und auf deren Umsetzung hinwirken, die dem Landkreis neben dem jahresbezogenen Haushaltsausgleich längerfristig durch Abbau der Altfehlbeträge den vollständigen Haushaltsaugleich ermöglichen. Er soll gemäß den durch das Ministerium für Inneres und Sport vorgegebenen Schwerpunkten Möglichkeiten der Haushaltskonsolidierung in allen Aufgaben- und Handlungsfeldern des Landkreises (insbesondere im Sozialbereich) einschließlich der personellen und organisatorischen Rahmenbedingungen prüfen, unmittelbar umsetzbare Handlungsempfehlungen erarbeiten und diese gegenüber den Organen des Landkreises und seinen Ausschüssen fachlich vertreten, um dadurch die Umsetzung zu befördern. Die Prüfergebnisse des Landesrechnungshofes sind zu berücksichtigen.
2. Der Auftragnehmer soll bei der Haushaltsplanung und bei der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts mitwirken sowie den Haushaltsvollzug begleiten.
3. Um die Umsetzung der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung zu gewährleisten, soll der Auftragnehmer Vorschläge für die Errichtung eines Controllings erarbeiten und auf die Einrichtung des Controllings hinwirken.
4. Der Auftragnehmer soll schließlich im Zusammenwirken mit den Organen des Landkreises auf der Grundlage seiner Vorschläge und Handlungsempfehlungen den Entwurf einer mit dem Ministerium für Inneres und Sport zu vereinbarenden Konsolidierungsvereinbarung erarbeiten, die neben konkret abrechenbaren und in einen Zeitrahmen eingebundenen Maßnahmen zur Herbeiführung eines jahresbezogenen Haushaltsausgleichs auch entsprechende Maßnahmen zum längerfristigen Abbau der Altfehlbeträge beinhalten soll. Mit der Konsolidierungsvereinbarung sollen im Gegenzug in Abhängigkeit vom jeweiligen Umsetzungsstand der zu vereinbarenden Maßnahmen Mittel aus dem Kommunalen Haushaltskonsolidierungsfonds zur Verfügung gestellt werden.
Die Vorschläge und Handlungsempfehlungen sollen entsprechend den jeweiligen Aufgaben – und Handlungsfeldern des Landkreises sukzessive erarbeitet werden und möglichst frühzeitig zur Umsetzung gelangen.
Der Auftragnehmer berichtet den Organen des Landkreises sowie dem Ministerium für Inneres und Sport in regelmäßigen Abständen über das Ergebnis seiner Prüfung, seine Handlungsempfehlungen, deren Umsetzungsstand sowie über alle weiteren Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung einschließlich der Begleitung des Haushaltsvollzugs. Er legt mindestens halbjährlich schriftliche Zwischenberichte vor, denen der Stand der Haushaltskonsolidierung zu entnehmen ist. Zum Abschluss seiner Tätigkeit erstellt er einen Ergebnisbericht.
Er steht der Landrätin sowie dem Kreistag und seinen Ausschüssen für Fragen und zur Erörterung zur Verfügung.
Der Auftragnehmer wird nicht als Beauftragter im Sinne des § 83 KV M-V bestellt, tritt also insbesondere nicht an die Stelle von Organen des Landkreises und trifft keine abschließenden Entscheidungen. Er soll die Organe des Landkreises beraten und nach Maßgabe einer mit dem Landkreis abzuschließenden Vereinbarung insoweit die Rechte der nach § 124 KV M-V zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde gemäß §§ 123, 78 Absatz 1 und §§ 123, 80 KV M-V wahrnehmen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-02-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-01-10.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-01-10 Auftragsbekanntmachung
2013-08-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge