Beratungsleistung zur Erarbeitung und Umsetzung von Haushaltskonsolidierungsvorschlägen

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern

Die Landeshauptstadt Schwerin (131 km²; 95 300 Einwohner am 31.12.2011) führt seit dem 1.1.2012 gemäß § 1 Abs. 1 des Kommunal-Doppik-Einführungsgesetzes (KomDoppikEG M-V) den Haushalt nach den Grundsätzen der kommunalen Doppik.
Eine Eröffnungsbilanz zum Stichtag 1.1.2012 liegt, ebenso wie die Jahresrechnung 2011, noch nicht vor. Die Haushaltslage der Landeshauptstadt Schwerin stellt sich als hochgradig defizitär dar. Finanz- wie auch Ergebnishaushalt können weder unterjährig noch innerhalb des Finanzplanungszeitraumes ausgeglichen werden. Das Defizit im Finanzhaushalt – einschließlich planmäßiger Tilgung der Investitionskredite – beträgt nach dem vorliegenden Haushalt 2012 rd. 27,7 Mio. EUR. Der Verlust im Ergebnishaushalt beträgt rd. 32,4 Mio. EUR.
Die Landeshauptstadt weist auffällige Ausgabenspitzen in den Bereichen Sozial- und Jugendhilfe auf.
Zudem belasten erhebliche Fehlbeträge aus den Vorjahren den Haushalt der Landeshauptstadt Schwerin. Der negative Vortrag für den Finanzhaushalt zum 1.1.2012 beläuft sich voraussichtlich auf ca. 121 Mio. EUR. Die bisherigen Konsolidierungsbemühungen hatten keine nachhaltige Verringerung der Fehlbeträge bewirkt.
Der Auftragnehmer soll als sog. „beratender Beauftragter“ im Auftrag und auf Weisung des Ministeriums für Inneres und Sport die Landeshauptstadt bei ihren Bemühungen um eine Haushaltskonsolidierung unterstützen. Das Ministerium für Inneres und Sport sowie die Landeshauptstadt streben an, auf der Grundlage der Beratungsergebnisse und Vorschläge des Auftragnehmers eine Vereinbarung zum dauernden und vollständigen Haushaltsausgleich abzuschließen, die die Zuweisung finanzieller Mittel aus dem Kommunalen Haushaltskonsolidierungsfonds an die Landeshauptstadt ermöglicht. Der Auftragnehmer soll die folgenden Leistungen erbringen, die im Einzelnen mit dem Ministerium für Inneres und Sport abzustimmen sind:
1. Er soll Vorschläge unterbreiten und auf deren Umsetzung hinwirken, die der Landeshauptstadt neben dem jahresbezogenen Haushaltsausgleich längerfristig durch Abbau der Altfehlbeträge den vollständigen Haushaltsausgleich ermöglichen. Er soll gemäß den durch das Ministerium für Inneres und Sport vorgegebenen Schwerpunkten Möglichkeiten der Haushaltskonsolidierung in allen Aufgaben- und Handlungsfeldern der Landeshauptstadt (insbesondere im Jugend- und Sozialbereich, freiwillige Leistungen, Finanz- und Leistungsbeziehungen der Stadt zu ihren wirtschaftlichen Unternehmen und Einrichtungen, soweit sie aus der Kernverwaltung ausgegliederte Aufgaben wahrnehmen) einschließlich der personellen und organisatorischen Rahmenbedingungen prüfen, unmittelbar umsetzbare Handlungsempfehlungen erarbeiten und diese gegenüber den Organen der Landeshauptstadt und seinen Ausschüssen fachlich vertreten, um dadurch die Umsetzung zu befördern.
2. Der Auftragnehmer soll bei der Haushaltsplanung und bei der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts mitwirken sowie den Haushaltsvollzug begleiten.
3. Um die Umsetzung der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung zu gewährleisten, soll der Auftragnehmer Vorschläge für die Errichtung eines Controllings erarbeiten und auf die Einrichtung des Controllings hinwirken.
4. Der Auftragnehmer soll schließlich im Zusammenwirken mit den Organen der Landeshauptstadt auf der Grundlage seiner Vorschläge und Handlungsempfehlungen den Entwurf einer mit dem Ministerium für Inneres und Sport zu vereinbarenden Konsolidierungsvereinbarung erarbeiten, die neben konkret abrechenbaren und in einen Zeitrahmen eingebundenen Maßnahmen zur Herbeiführung eines jahresbezogenen Haushaltsausgleichs auch entsprechende Maßnahmen zum längerfristigen Abbau der Altfehlbeträge beinhalten soll. Mit der Konsolidierungsvereinbarung sollen im Gegenzug in Abhängigkeit vom jeweiligen Umsetzungsstand der zu vereinbarenden Maßnahmen Mittel aus dem Kommunalen Haushaltskonsolidierungsfonds zur Verfügung gestellt werden.
Die Vorschläge und Handlungsempfehlungen sollen entsprechend den jeweiligen Aufgaben – und Handlungsfeldern der Landeshauptstadt sukzessive erarbeitet werden und möglichst frühzeitig zur Umsetzung gelangen.
Der Auftragnehmer berichtet den Organen der Landeshauptstadt sowie dem Ministerium für Inneres und Sport in regelmäßigen Abständen über das Ergebnis seiner Prüfung, seine Handlungsempfehlungen, deren Umsetzungsstand sowie über alle weiteren Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung einschließlich der Begleitung des Haushaltsvollzugs. Er legt mindestens halbjährlich schriftliche Zwischenberichte vor, denen der Stand der Haushaltskonsolidierung zu entnehmen ist. Zum Abschluss seiner Tätigkeit erstellt er einen Ergebnisbericht.
Er steht der Oberbürgermeisterin sowie der Stadtvertretung und seinen Ausschüssen für Fragen und zur Erörterung zur Verfügung.
Der Auftragnehmer wird nicht als Beauftragter im Sinne des § 83 KV M-V bestellt, tritt also insbesondere nicht an die Stelle von Organen der Landeshauptstadt und trifft keine abschließenden Entscheidungen. Er soll die Organe der Landeshauptstadt beraten und nach Maßgabe einer mit der Landeshauptstadt abzuschließenden Vereinbarung insoweit die Rechte der nach § 79 KV M-V zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 78 Absatz 1 und § 80 KV M-V wahrnehmen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-04-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-03-06.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-03-06 Auftragsbekanntmachung
2013-08-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge