Die Landeshauptstadt Schwerin (131 km²; 95 300 Einwohner am 31.12.2011) führt seit dem 1.1.2012 gemäß § 1 Abs. 1 des Kommunal-Doppik-Einführungsgesetzes (KomDoppikEG M-V) den Haushalt nach den Grundsätzen der kommunalen Doppik. Eine Eröffnungsbilanz zum Stichtag 1.1.2012 liegt, ebenso wie die Jahresrechnung 2011, noch nicht vor. Die Haushaltslage der Landeshauptstadt Schwerin stellt sich als hochgradig defizitär dar. Finanz- wie auch Ergebnishaushalt können weder unterjährig noch innerhalb des Finanzplanungszeitraumes ausgeglichen werden. Das Defizit im Finanzhaushalt – einschließlich planmäßiger Tilgung der Investitionskredite – beträgt nach dem vorliegenden Haushalt 2012 rd. 27,7 Mio. EUR. Der Verlust im Ergebnishaushalt beträgt rd. 32,4 Mio. EUR. Die Landeshauptstadt weist auffällige Ausgabenspitzen in den Bereichen Sozial- und Jugendhilfe auf. Zudem belasten erhebliche Fehlbeträge aus den Vorjahren den Haushalt der Landeshauptstadt Schwerin. Der negative Vortrag für den Finanzhaushalt zum 1.1.2012 beläuft sich voraussichtlich auf ca. 121 Mio. EUR. Die bisherigen Konsolidierungsbemühungen hatten keine nachhaltige Verringerung der Fehlbeträge bewirkt. Der Auftragnehmer soll als sog. „beratender Beauftragter“ im Auftrag und auf Weisung des Ministeriums für Inneres und Sport die Landeshauptstadt bei ihren Bemühungen um eine Haushaltskonsolidierung unterstützen. Das Ministerium für Inneres und Sport sowie die Landeshauptstadt streben an, auf der Grundlage der Beratungsergebnisse und Vorschläge des Auftragnehmers eine Vereinbarung zum dauernden und vollständigen Haushaltsausgleich abzuschließen, die die Zuweisung finanzieller Mittel aus dem Kommunalen Haushaltskonsolidierungsfonds an die Landeshauptstadt ermöglicht. Der Auftragnehmer soll die folgenden Leistungen erbringen, die im Einzelnen mit dem Ministerium für Inneres und Sport abzustimmen sind: 1. Er soll Vorschläge unterbreiten und auf deren Umsetzung hinwirken, die der Landeshauptstadt neben dem jahresbezogenen Haushaltsausgleich längerfristig durch Abbau der Altfehlbeträge den vollständigen Haushaltsausgleich ermöglichen. Er soll gemäß den durch das Ministerium für Inneres und Sport vorgegebenen Schwerpunkten Möglichkeiten der Haushaltskonsolidierung in allen Aufgaben- und Handlungsfeldern der Landeshauptstadt (insbesondere im Jugend- und Sozialbereich, freiwillige Leistungen, Finanz- und Leistungsbeziehungen der Stadt zu ihren wirtschaftlichen Unternehmen und Einrichtungen, soweit sie aus der Kernverwaltung ausgegliederte Aufgaben wahrnehmen) einschließlich der personellen und organisatorischen Rahmenbedingungen prüfen, unmittelbar umsetzbare Handlungsempfehlungen erarbeiten und diese gegenüber den Organen der Landeshauptstadt und seinen Ausschüssen fachlich vertreten, um dadurch die Umsetzung zu befördern. 2. Der Auftragnehmer soll bei der Haushaltsplanung und bei der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts mitwirken sowie den Haushaltsvollzug begleiten. 3. Um die Umsetzung der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung zu gewährleisten, soll der Auftragnehmer Vorschläge für die Errichtung eines Controllings erarbeiten und auf die Einrichtung des Controllings hinwirken. 4. Der Auftragnehmer soll schließlich im Zusammenwirken mit den Organen der Landeshauptstadt auf der Grundlage seiner Vorschläge und Handlungsempfehlungen den Entwurf einer mit dem Ministerium für Inneres und Sport zu vereinbarenden Konsolidierungsvereinbarung erarbeiten, die neben konkret abrechenbaren und in einen Zeitrahmen eingebundenen Maßnahmen zur Herbeiführung eines jahresbezogenen Haushaltsausgleichs auch entsprechende Maßnahmen zum längerfristigen Abbau der Altfehlbeträge beinhalten soll. Mit der Konsolidierungsvereinbarung sollen im Gegenzug in Abhängigkeit vom jeweiligen Umsetzungsstand der zu vereinbarenden Maßnahmen Mittel aus dem Kommunalen Haushaltskonsolidierungsfonds zur Verfügung gestellt werden. Die Vorschläge und Handlungsempfehlungen sollen entsprechend den jeweiligen Aufgaben – und Handlungsfeldern der Landeshauptstadt sukzessive erarbeitet werden und möglichst frühzeitig zur Umsetzung gelangen. Der Auftragnehmer berichtet den Organen der Landeshauptstadt sowie dem Ministerium für Inneres und Sport in regelmäßigen Abständen über das Ergebnis seiner Prüfung, seine Handlungsempfehlungen, deren Umsetzungsstand sowie über alle weiteren Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung einschließlich der Begleitung des Haushaltsvollzugs. Er legt mindestens halbjährlich schriftliche Zwischenberichte vor, denen der Stand der Haushaltskonsolidierung zu entnehmen ist. Zum Abschluss seiner Tätigkeit erstellt er einen Ergebnisbericht. Er steht der Oberbürgermeisterin sowie der Stadtvertretung und seinen Ausschüssen für Fragen und zur Erörterung zur Verfügung. Der Auftragnehmer wird nicht als Beauftragter im Sinne des § 83 KV M-V bestellt, tritt also insbesondere nicht an die Stelle von Organen der Landeshauptstadt und trifft keine abschließenden Entscheidungen. Er soll die Organe der Landeshauptstadt beraten und nach Maßgabe einer mit der Landeshauptstadt abzuschließenden Vereinbarung insoweit die Rechte der nach § 79 KV M-V zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 78 Absatz 1 und § 80 KV M-V wahrnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-04-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-03-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-03-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung
Menge oder Umfang:
Der Bedarf an Unterstützung kann nur ansatzweise und unverbindlich geschätzt werden; es wird von einem externen Beraterbedarf von 150 Beratertagen ausgegangen. Im Falle einer Vertragsverlängerung wird von zusätzlichen 50 Beratertagen und für den Fall einer zweiten Vertragsverlängerung von nochmals 25 Beratertagen ausgegangen.200 000300 000
Der Bedarf an Unterstützung kann nur ansatzweise und unverbindlich geschätzt werden; es wird von einem externen Beraterbedarf von 150 Beratertagen ausgegangen. Im Falle einer Vertragsverlängerung wird von zusätzlichen 50 Beratertagen und für den Fall einer zweiten Vertragsverlängerung von nochmals 25 Beratertagen ausgegangen.200 000300 000
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Alexandrinenstraße 1
Postleitzahl: 19055
Postort: Schwerin
Kontakt
Internetadresse: http://www.regierung-mv.de🌏
E-Mail: mirko.breitzke@im.mv-regierung.de📧
Telefon: +49 385588-2341📞
Fax: +49 385588-2979 📠
— Teilnahmeanträge – im verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk "Teilnahmeantrag für die Konsolidierungsberatung LHSN - NICHT ÖFFNEN!" sind zu richten an:
Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Kommunalabteilung
Alexandrinenstraße 1
19055 Schwerin
Beabsichtigt ein Bewerber, die Beratungsleistung in Zusammenarbeit mit Dritten zu erbringen, müssen die unter III.2) genannten Angaben und Nachweise auch für diese erbracht werden.
— Teilnahmeanträge – im verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk "Teilnahmeantrag für die Konsolidierungsberatung LHSN - NICHT ÖFFNEN!" sind zu richten an:
Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Kommunalabteilung
Alexandrinenstraße 1
19055 Schwerin
Beabsichtigt ein Bewerber, die Beratungsleistung in Zusammenarbeit mit Dritten zu erbringen, müssen die unter III.2) genannten Angaben und Nachweise auch für diese erbracht werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Landeshauptstadt Schwerin (131 km²; 95 300 Einwohner am 31.12.2011) führt seit dem 1.1.2012 gemäß § 1 Abs. 1 des Kommunal-Doppik-Einführungsgesetzes (KomDoppikEG M-V) den Haushalt nach den Grundsätzen der kommunalen Doppik.
Eine Eröffnungsbilanz zum Stichtag 1.1.2012 liegt, ebenso wie die Jahresrechnung 2011, noch nicht vor. Die Haushaltslage der Landeshauptstadt Schwerin stellt sich als hochgradig defizitär dar. Finanz- wie auch Ergebnishaushalt können weder unterjährig noch innerhalb des Finanzplanungszeitraumes ausgeglichen werden. Das Defizit im Finanzhaushalt – einschließlich planmäßiger Tilgung der Investitionskredite – beträgt nach dem vorliegenden Haushalt 2012 rd. 27,7 Mio. EUR. Der Verlust im Ergebnishaushalt beträgt rd. 32,4 Mio. EUR.
Eine Eröffnungsbilanz zum Stichtag 1.1.2012 liegt, ebenso wie die Jahresrechnung 2011, noch nicht vor. Die Haushaltslage der Landeshauptstadt Schwerin stellt sich als hochgradig defizitär dar. Finanz- wie auch Ergebnishaushalt können weder unterjährig noch innerhalb des Finanzplanungszeitraumes ausgeglichen werden. Das Defizit im Finanzhaushalt – einschließlich planmäßiger Tilgung der Investitionskredite – beträgt nach dem vorliegenden Haushalt 2012 rd. 27,7 Mio. EUR. Der Verlust im Ergebnishaushalt beträgt rd. 32,4 Mio. EUR.
Die Landeshauptstadt weist auffällige Ausgabenspitzen in den Bereichen Sozial- und Jugendhilfe auf.
Zudem belasten erhebliche Fehlbeträge aus den Vorjahren den Haushalt der Landeshauptstadt Schwerin. Der negative Vortrag für den Finanzhaushalt zum 1.1.2012 beläuft sich voraussichtlich auf ca. 121 Mio. EUR. Die bisherigen Konsolidierungsbemühungen hatten keine nachhaltige Verringerung der Fehlbeträge bewirkt.
Zudem belasten erhebliche Fehlbeträge aus den Vorjahren den Haushalt der Landeshauptstadt Schwerin. Der negative Vortrag für den Finanzhaushalt zum 1.1.2012 beläuft sich voraussichtlich auf ca. 121 Mio. EUR. Die bisherigen Konsolidierungsbemühungen hatten keine nachhaltige Verringerung der Fehlbeträge bewirkt.
Der Auftragnehmer soll als sog. „beratender Beauftragter“ im Auftrag und auf Weisung des Ministeriums für Inneres und Sport die Landeshauptstadt bei ihren Bemühungen um eine Haushaltskonsolidierung unterstützen. Das Ministerium für Inneres und Sport sowie die Landeshauptstadt streben an, auf der Grundlage der Beratungsergebnisse und Vorschläge des Auftragnehmers eine Vereinbarung zum dauernden und vollständigen Haushaltsausgleich abzuschließen, die die Zuweisung finanzieller Mittel aus dem Kommunalen Haushaltskonsolidierungsfonds an die Landeshauptstadt ermöglicht. Der Auftragnehmer soll die folgenden Leistungen erbringen, die im Einzelnen mit dem Ministerium für Inneres und Sport abzustimmen sind:
Der Auftragnehmer soll als sog. „beratender Beauftragter“ im Auftrag und auf Weisung des Ministeriums für Inneres und Sport die Landeshauptstadt bei ihren Bemühungen um eine Haushaltskonsolidierung unterstützen. Das Ministerium für Inneres und Sport sowie die Landeshauptstadt streben an, auf der Grundlage der Beratungsergebnisse und Vorschläge des Auftragnehmers eine Vereinbarung zum dauernden und vollständigen Haushaltsausgleich abzuschließen, die die Zuweisung finanzieller Mittel aus dem Kommunalen Haushaltskonsolidierungsfonds an die Landeshauptstadt ermöglicht. Der Auftragnehmer soll die folgenden Leistungen erbringen, die im Einzelnen mit dem Ministerium für Inneres und Sport abzustimmen sind:
1. Er soll Vorschläge unterbreiten und auf deren Umsetzung hinwirken, die der Landeshauptstadt neben dem jahresbezogenen Haushaltsausgleich längerfristig durch Abbau der Altfehlbeträge den vollständigen Haushaltsausgleich ermöglichen. Er soll gemäß den durch das Ministerium für Inneres und Sport vorgegebenen Schwerpunkten Möglichkeiten der Haushaltskonsolidierung in allen Aufgaben- und Handlungsfeldern der Landeshauptstadt (insbesondere im Jugend- und Sozialbereich, freiwillige Leistungen, Finanz- und Leistungsbeziehungen der Stadt zu ihren wirtschaftlichen Unternehmen und Einrichtungen, soweit sie aus der Kernverwaltung ausgegliederte Aufgaben wahrnehmen) einschließlich der personellen und organisatorischen Rahmenbedingungen prüfen, unmittelbar umsetzbare Handlungsempfehlungen erarbeiten und diese gegenüber den Organen der Landeshauptstadt und seinen Ausschüssen fachlich vertreten, um dadurch die Umsetzung zu befördern.
1. Er soll Vorschläge unterbreiten und auf deren Umsetzung hinwirken, die der Landeshauptstadt neben dem jahresbezogenen Haushaltsausgleich längerfristig durch Abbau der Altfehlbeträge den vollständigen Haushaltsausgleich ermöglichen. Er soll gemäß den durch das Ministerium für Inneres und Sport vorgegebenen Schwerpunkten Möglichkeiten der Haushaltskonsolidierung in allen Aufgaben- und Handlungsfeldern der Landeshauptstadt (insbesondere im Jugend- und Sozialbereich, freiwillige Leistungen, Finanz- und Leistungsbeziehungen der Stadt zu ihren wirtschaftlichen Unternehmen und Einrichtungen, soweit sie aus der Kernverwaltung ausgegliederte Aufgaben wahrnehmen) einschließlich der personellen und organisatorischen Rahmenbedingungen prüfen, unmittelbar umsetzbare Handlungsempfehlungen erarbeiten und diese gegenüber den Organen der Landeshauptstadt und seinen Ausschüssen fachlich vertreten, um dadurch die Umsetzung zu befördern.
2. Der Auftragnehmer soll bei der Haushaltsplanung und bei der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts mitwirken sowie den Haushaltsvollzug begleiten.
3. Um die Umsetzung der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung zu gewährleisten, soll der Auftragnehmer Vorschläge für die Errichtung eines Controllings erarbeiten und auf die Einrichtung des Controllings hinwirken.
4. Der Auftragnehmer soll schließlich im Zusammenwirken mit den Organen der Landeshauptstadt auf der Grundlage seiner Vorschläge und Handlungsempfehlungen den Entwurf einer mit dem Ministerium für Inneres und Sport zu vereinbarenden Konsolidierungsvereinbarung erarbeiten, die neben konkret abrechenbaren und in einen Zeitrahmen eingebundenen Maßnahmen zur Herbeiführung eines jahresbezogenen Haushaltsausgleichs auch entsprechende Maßnahmen zum längerfristigen Abbau der Altfehlbeträge beinhalten soll. Mit der Konsolidierungsvereinbarung sollen im Gegenzug in Abhängigkeit vom jeweiligen Umsetzungsstand der zu vereinbarenden Maßnahmen Mittel aus dem Kommunalen Haushaltskonsolidierungsfonds zur Verfügung gestellt werden.
4. Der Auftragnehmer soll schließlich im Zusammenwirken mit den Organen der Landeshauptstadt auf der Grundlage seiner Vorschläge und Handlungsempfehlungen den Entwurf einer mit dem Ministerium für Inneres und Sport zu vereinbarenden Konsolidierungsvereinbarung erarbeiten, die neben konkret abrechenbaren und in einen Zeitrahmen eingebundenen Maßnahmen zur Herbeiführung eines jahresbezogenen Haushaltsausgleichs auch entsprechende Maßnahmen zum längerfristigen Abbau der Altfehlbeträge beinhalten soll. Mit der Konsolidierungsvereinbarung sollen im Gegenzug in Abhängigkeit vom jeweiligen Umsetzungsstand der zu vereinbarenden Maßnahmen Mittel aus dem Kommunalen Haushaltskonsolidierungsfonds zur Verfügung gestellt werden.
Die Vorschläge und Handlungsempfehlungen sollen entsprechend den jeweiligen Aufgaben – und Handlungsfeldern der Landeshauptstadt sukzessive erarbeitet werden und möglichst frühzeitig zur Umsetzung gelangen.
Der Auftragnehmer berichtet den Organen der Landeshauptstadt sowie dem Ministerium für Inneres und Sport in regelmäßigen Abständen über das Ergebnis seiner Prüfung, seine Handlungsempfehlungen, deren Umsetzungsstand sowie über alle weiteren Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung einschließlich der Begleitung des Haushaltsvollzugs. Er legt mindestens halbjährlich schriftliche Zwischenberichte vor, denen der Stand der Haushaltskonsolidierung zu entnehmen ist. Zum Abschluss seiner Tätigkeit erstellt er einen Ergebnisbericht.
Der Auftragnehmer berichtet den Organen der Landeshauptstadt sowie dem Ministerium für Inneres und Sport in regelmäßigen Abständen über das Ergebnis seiner Prüfung, seine Handlungsempfehlungen, deren Umsetzungsstand sowie über alle weiteren Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung einschließlich der Begleitung des Haushaltsvollzugs. Er legt mindestens halbjährlich schriftliche Zwischenberichte vor, denen der Stand der Haushaltskonsolidierung zu entnehmen ist. Zum Abschluss seiner Tätigkeit erstellt er einen Ergebnisbericht.
Er steht der Oberbürgermeisterin sowie der Stadtvertretung und seinen Ausschüssen für Fragen und zur Erörterung zur Verfügung.
Der Auftragnehmer wird nicht als Beauftragter im Sinne des § 83 KV M-V bestellt, tritt also insbesondere nicht an die Stelle von Organen der Landeshauptstadt und trifft keine abschließenden Entscheidungen. Er soll die Organe der Landeshauptstadt beraten und nach Maßgabe einer mit der Landeshauptstadt abzuschließenden Vereinbarung insoweit die Rechte der nach § 79 KV M-V zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 78 Absatz 1 und § 80 KV M-V wahrnehmen.
Der Auftragnehmer wird nicht als Beauftragter im Sinne des § 83 KV M-V bestellt, tritt also insbesondere nicht an die Stelle von Organen der Landeshauptstadt und trifft keine abschließenden Entscheidungen. Er soll die Organe der Landeshauptstadt beraten und nach Maßgabe einer mit der Landeshauptstadt abzuschließenden Vereinbarung insoweit die Rechte der nach § 79 KV M-V zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 78 Absatz 1 und § 80 KV M-V wahrnehmen.
Menge oder Umfang:
Der Bedarf an Unterstützung kann nur ansatzweise und unverbindlich geschätzt werden; es wird von einem externen Beraterbedarf von 150 Beratertagen ausgegangen. Im Falle einer Vertragsverlängerung wird von zusätzlichen 50 Beratertagen und für den Fall einer zweiten Vertragsverlängerung von nochmals 25 Beratertagen ausgegangen.
Der Bedarf an Unterstützung kann nur ansatzweise und unverbindlich geschätzt werden; es wird von einem externen Beraterbedarf von 150 Beratertagen ausgegangen. Im Falle einer Vertragsverlängerung wird von zusätzlichen 50 Beratertagen und für den Fall einer zweiten Vertragsverlängerung von nochmals 25 Beratertagen ausgegangen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 200 000 💰
300 000 💰
Beschreibung der Optionen:
Aus Gründen der Erfolgskontrolle soll der zu schließende Vertrag zunächst auf ein Jahr befristet und mit zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils ein weiteres Jahr versehen werden.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Dauer: 12 Monate
Referenznummer: II-176-60000-2012/005-016
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landeshauptstadt Schwerin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Namen und berufliche Qualifikation/Befähigung der Person, die die Leistung als Projektverantwortlicher tatsächlich vor Ort erbringt (Studiennachweis, fachlicher Lebenslauf, nachgewiesene Kenntnisse im Landesrecht M-V einschließlich im NKHR, Publikationen). Vorausgesetzt wird, dass der Projektverantwortliche mindestens über ein mit einem Bachelorgrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossenes Hochschulstudium in der Studienrichtung Verwaltungswissenschaften oder Betriebswirtschaftslehre oder die Laufbahnbefähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des Steuerverwaltungsdienstes (ehemaliger gehobener Dienst in der Steuerverwaltung), vorzugsweise über ein mit einem Staatsexamen, einem Mastergrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossenes Hochschulstudium in der Studienrichtung Verwaltungswissenschaften oder Betriebswirtschaftslehre verfügt.
a) Namen und berufliche Qualifikation/Befähigung der Person, die die Leistung als Projektverantwortlicher tatsächlich vor Ort erbringt (Studiennachweis, fachlicher Lebenslauf, nachgewiesene Kenntnisse im Landesrecht M-V einschließlich im NKHR, Publikationen). Vorausgesetzt wird, dass der Projektverantwortliche mindestens über ein mit einem Bachelorgrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossenes Hochschulstudium in der Studienrichtung Verwaltungswissenschaften oder Betriebswirtschaftslehre oder die Laufbahnbefähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des Steuerverwaltungsdienstes (ehemaliger gehobener Dienst in der Steuerverwaltung), vorzugsweise über ein mit einem Staatsexamen, einem Mastergrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossenes Hochschulstudium in der Studienrichtung Verwaltungswissenschaften oder Betriebswirtschaftslehre verfügt.
b) Namen und berufliche Qualifikation/Befähigung der sonstigen Personen, die die Leistung tatsächlich vor Ort erbringen (Qualifikationsnachweis, fachlicher Lebenslauf, nachgewiesene Kenntnisse im Landesrecht M-V einschließlich im NKHR).
c) Angabe von mindestens einem Referenzauftrag, der von dem Projektverantwortlichen in den letzten 3 Jahren in einer deutschen kommunalen Körperschaft mit mehr als 100000 Einwohnern durchgeführt und abgeschlossen wurde sowie mit dem Ausschreibungsgegenstand insoweit gleichwertig ist, als eine umfassende Beratungsleistung zur Haushaltskonsolidierung (insbesondere im Bereich Jugend und Soziales) durchgeführt und abgeschlossen wurde.
c) Angabe von mindestens einem Referenzauftrag, der von dem Projektverantwortlichen in den letzten 3 Jahren in einer deutschen kommunalen Körperschaft mit mehr als 100000 Einwohnern durchgeführt und abgeschlossen wurde sowie mit dem Ausschreibungsgegenstand insoweit gleichwertig ist, als eine umfassende Beratungsleistung zur Haushaltskonsolidierung (insbesondere im Bereich Jugend und Soziales) durchgeführt und abgeschlossen wurde.
Für die Prüfung der Referenzobjekte sind folgende Nachweise bzw. Angaben erforderlich:
(3) Projektbeschreibung als Anlage (je Projekt max. 3 DIN A4 Seiten in Form einer Beschreibung der wesentlichen Leistungsinhalte und der erreichten Konsolidierungsergebnisse)
(4) Leistungszeitraum
(5) Erklärung des Auftraggebers zur Kundenzufriedenheit
Werden mehrere Referenzen verschiedener Auftraggeber angegeben, wird dies entsprechend in der Bewertung berücksichtigt.
d) Angabe von mindestens einem Referenzauftrag, der von den sonstigen die Leistung erbringenden Personen in den letzten 3 Jahren in einer deutschen kommunalen Körperschaft mit mehr als 100000 Einwohnern durchgeführt und abgeschlossen wurde sowie mit dem Ausschreibungsgegenstand insoweit gleichwertig ist, als eine umfassende Beratungsleistung zur Haushaltskonsolidierung (insbesondere im Bereich Jugend und Soziales) durchgeführt und abgeschlossen wurde.
d) Angabe von mindestens einem Referenzauftrag, der von den sonstigen die Leistung erbringenden Personen in den letzten 3 Jahren in einer deutschen kommunalen Körperschaft mit mehr als 100000 Einwohnern durchgeführt und abgeschlossen wurde sowie mit dem Ausschreibungsgegenstand insoweit gleichwertig ist, als eine umfassende Beratungsleistung zur Haushaltskonsolidierung (insbesondere im Bereich Jugend und Soziales) durchgeführt und abgeschlossen wurde.
e) Angabe von mindestens einem Referenzauftrag, der von dem Bewerber in den letzten 3 Jahren in einer deutschen Stadt mit mehr als 100000 Einwohnern durchgeführt und abgeschlossen wurde sowie mit dem Ausschreibungsgegenstand insoweit gleichwertig ist, als eine umfassende Beratungsleistung zur Haushaltskonsolidierung (insbesondere im Bereich Jugend und Soziales) durchgeführt und abgeschlossen wurde.
e) Angabe von mindestens einem Referenzauftrag, der von dem Bewerber in den letzten 3 Jahren in einer deutschen Stadt mit mehr als 100000 Einwohnern durchgeführt und abgeschlossen wurde sowie mit dem Ausschreibungsgegenstand insoweit gleichwertig ist, als eine umfassende Beratungsleistung zur Haushaltskonsolidierung (insbesondere im Bereich Jugend und Soziales) durchgeführt und abgeschlossen wurde.
f) Eigenerklärung, dass keine Unzuverlässigkeit nach § 4 Abs. 6 VOF und keine/oder welche Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 9 VOF vorliegen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindest-Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden von 1 Mio. Euro je Schadensereignis. Wird der Nachweis einer entsprechenden bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung nicht erbracht bzw. keine Eigenerklärung über die Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall vorgelegt, wird der Bewerber vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindest-Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden von 1 Mio. Euro je Schadensereignis. Wird der Nachweis einer entsprechenden bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung nicht erbracht bzw. keine Eigenerklärung über die Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall vorgelegt, wird der Bewerber vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen.
b) Eigenerklärung über Gesamtumsatz und Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärung zu Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität (s. § 5 Abs. 5 lit. f) VOF).
Auftragsausführung
Sonstige besondere Bedingungen: s.Punkt VI.3
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Bepunktung der Angaben nach Punkt III.2) in einer Skala von 0 bis 5 multipliziert mit der Gewichtung wie folgt: a)berufliche Qualifikation/Befähigung des Projektverantwortlichen: 25 % b) berufliche Qualifikation/Befähigung der sonstigen Personen: 10 % c) Referenzauftrag/-aufträge des Projektverantwortlichen: 25 % d) Referenzauftrag/-aufträge der sonstigen Personen: 10 % e) Referenzauftrag/-aufträge des Bewerbers: 20 % f) Gesamtumsatz und Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: 5 % g) Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität: 5 %.
Bepunktung der Angaben nach Punkt III.2) in einer Skala von 0 bis 5 multipliziert mit der Gewichtung wie folgt: a)berufliche Qualifikation/Befähigung des Projektverantwortlichen: 25 % b) berufliche Qualifikation/Befähigung der sonstigen Personen: 10 % c) Referenzauftrag/-aufträge des Projektverantwortlichen: 25 % d) Referenzauftrag/-aufträge der sonstigen Personen: 10 % e) Referenzauftrag/-aufträge des Bewerbers: 20 % f) Gesamtumsatz und Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: 5 % g) Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität: 5 %.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Kommunalabteilung
Herrn Breitzke
E-Mail: vergabekammer@mv-regierung.de📧
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: II-176-60000-2012/005-016
Zusätzliche Informationen
— Teilnahmeanträge – im verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk "Teilnahmeantrag für die Konsolidierungsberatung LHSN - NICHT ÖFFNEN!" sind zu richten an:
Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Kommunalabteilung
Alexandrinenstraße 1
19055 Schwerin
Beabsichtigt ein Bewerber, die Beratungsleistung in Zusammenarbeit mit Dritten zu erbringen, müssen die unter III.2) genannten Angaben und Nachweise auch für diese erbracht werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mv-regierung.de📧
Telefon: +49 3855885814📞
Fax: +49 3855885847 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 049-079975 (2013-03-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-08-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 152 650 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 3855882341📞
Fax: +49 3855882979 📠
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität des Konzepts über die Vorgehensweise bei der Erbringung der Beratungsleistungen (40)
2. Zweckmäßigkeit/Praktikabilität (30)
3. Preis/Honorar/Vertragsbedingungen (30)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-07-29 📅
Name: PricewaterhouseCoopers AG
Postanschrift: Lise-Meitner-Straße 1
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10589
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2013/S 158-276710 (2013-08-14)