Gegenstand dieser Ausschreibung sind Beratungsleistungen, welche die AOK PLUS beim Ausbau des Kundenbeziehungs- und Multi-Channel-Managements unterstützen. Dazu gehören: — Managementberatung, — Konzeptberatung, — Fachberatung, — Projektmanagement, — Projektleitung, — Interims-Management, — Auditierungen. Die Beratungsleistungen werden benötigt mit Blick auf Organisationsprojekte, die Gestaltung und Optimierung von Geschäftsprozessen, Change Management-Projekte, IT-Projekte, Erschließung neuer Geschäftsfelder und Neugründungen. Die o. g. Beratungsleistungen verbinden sich mit folgenden Aufgaben: — Untersuchungen und Analysen (Unternehmen, Umfeld, Wettbewerb, Benchmarks, Prozesse, IT) — Strategieentwicklung, — Konzeption, — Interview-Führung, — Workshop-Planung und Durchführung, — Methoden-Unterstützung, — Auswertungen, — Präsentationen, — befristete Übernahme von Managementfunktionen (3 Monate, 6 Monate, 12 Monate).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-08-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung
Menge oder Umfang: Ca. 750 000 EUR inkl. MwSt. für diverse Projekte während der Vertragslaufzeit.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Stabsbereich Recht, Referat Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Postleitzahl: 99084
Postort: Erfurt
Kontakt
Internetadresse: http://www.aokplus-online.de🌏
E-Mail: vergabestelle@plus.aok.de📧
Der Auftrag wird nach den Regeln des GWB und der VOF vergeben.
Die Auftraggeberin behält sich vor, den Auftragnehmer im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 3 Abs. 4 (e) VOF mit weiteren, gleichartigen Leistungen bis zum 31.12.2016 zu beauftragen.
Die Auftraggeberin stellt für die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs Unterlagen zur Verfügung, welche zur Erstellung des Teilnahmeantrages verwendet werden sollen. Die Unterlagen sind auf der Internetseite http://www.aok.de/portale/aokplus/ausschreibung/html/kundenbeziehungs_multi_channel_management unter Verwendung des Passwortes 9d1R71lK abrufbar. Soweit es Änderungen oder Ergänzungen zum Inhalt dieser Bekanntmachung geben sollte, werden diese ebenfalls auf dieser Internetseite bekannt gemacht. Die Bewerber sind selbst verpflichtet, diese Information in regelmäßigen Abständen einzuholen. Die zur Durchführung des Teilnahmewettbewerbs zur Verfügung gestellten Formblätter sind in der dort vorgegebenen Reihenfolge zuverwenden. Soweit ergänzende Ausführungen gemacht werden sollen, ist dies deutlich zu kennzeichnenund ggf. als Anlagen beizufügen. Die Teilnahmeanträge sind in 4-facher Ausfertigung, jedes Exemplar als getrenntes Leseexemplar geheftet, bei der Auftraggeberin einzureichen.
Der Auftrag wird nach den Regeln des GWB und der VOF vergeben.
Die Auftraggeberin behält sich vor, den Auftragnehmer im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 3 Abs. 4 (e) VOF mit weiteren, gleichartigen Leistungen bis zum 31.12.2016 zu beauftragen.
Die Auftraggeberin stellt für die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs Unterlagen zur Verfügung, welche zur Erstellung des Teilnahmeantrages verwendet werden sollen. Die Unterlagen sind auf der Internetseite http://www.aok.de/portale/aokplus/ausschreibung/html/kundenbeziehungs_multi_channel_management unter Verwendung des Passwortes 9d1R71lK abrufbar. Soweit es Änderungen oder Ergänzungen zum Inhalt dieser Bekanntmachung geben sollte, werden diese ebenfalls auf dieser Internetseite bekannt gemacht. Die Bewerber sind selbst verpflichtet, diese Information in regelmäßigen Abständen einzuholen. Die zur Durchführung des Teilnahmewettbewerbs zur Verfügung gestellten Formblätter sind in der dort vorgegebenen Reihenfolge zuverwenden. Soweit ergänzende Ausführungen gemacht werden sollen, ist dies deutlich zu kennzeichnenund ggf. als Anlagen beizufügen. Die Teilnahmeanträge sind in 4-facher Ausfertigung, jedes Exemplar als getrenntes Leseexemplar geheftet, bei der Auftraggeberin einzureichen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Beratungsleistungen, welche die AOK PLUS beim Ausbau des Kundenbeziehungs- und Multi-Channel-Managements unterstützen. Dazu gehören:
— Managementberatung,
— Konzeptberatung,
— Fachberatung,
— Projektmanagement,
— Projektleitung,
— Interims-Management,
— Auditierungen.
Die Beratungsleistungen werden benötigt mit Blick auf Organisationsprojekte, die Gestaltung und Optimierung von Geschäftsprozessen, Change Management-Projekte, IT-Projekte, Erschließung neuer Geschäftsfelder und Neugründungen.
Die o. g. Beratungsleistungen verbinden sich mit folgenden Aufgaben:
— Untersuchungen und Analysen (Unternehmen, Umfeld, Wettbewerb, Benchmarks, Prozesse, IT)
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: 45/2013
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachfolgend geforderte Eigenerklärung ist zwingend bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung desTeilnahmeantrages vorzulegen. Die nicht rechtzeitige oder unvollständige Vorlage dieser Erklärung führt zum zwingenden Ausschluss des Teilnahmeantrages. Soweit der Teilnahmeantrag von einer Bietergemeinschaft eingereicht wird, hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit einzureichen.
Die nachfolgend geforderte Eigenerklärung ist zwingend bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung desTeilnahmeantrages vorzulegen. Die nicht rechtzeitige oder unvollständige Vorlage dieser Erklärung führt zum zwingenden Ausschluss des Teilnahmeantrages. Soweit der Teilnahmeantrag von einer Bietergemeinschaft eingereicht wird, hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit einzureichen.
1) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Anlage 1).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachfolgend geforderten Angaben, Erklärungen oder Nachweise sind zwingend bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung des Teilnahmeantrages vorzulegen. Die nicht rechtzeitige und/oder unvollständige Vorlage dieser Anforderungen führt zum zwingenden Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die nachfolgend geforderten Angaben, Erklärungen oder Nachweise sind zwingend bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung des Teilnahmeantrages vorzulegen. Die nicht rechtzeitige und/oder unvollständige Vorlage dieser Anforderungen führt zum zwingenden Ausschluss des Teilnahmeantrages.
1) Darstellung des Gesamtumsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre (Anlage 2).
Mindeststandards:
Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bewerber als geeignet, welche einen Mindestumsatz von 3 Mio. EUR im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre nachweisen können.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die nachfolgend geforderten Angaben, Erklärungen oder Nachweise sind zwingend bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung des Teilnahmeantrages vorzulegen. Die nicht rechtzeitige und/oder unvollständige Vorlage dieser Anforderungen führt zum zwingenden Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Die nachfolgend geforderten Angaben, Erklärungen oder Nachweise sind zwingend bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung des Teilnahmeantrages vorzulegen. Die nicht rechtzeitige und/oder unvollständige Vorlage dieser Anforderungen führt zum zwingenden Ausschluss des Teilnahmeantrages.
1) detaillierte Darstellung von Erfahrungen über die Beratung und Begleitung von Unternehmen zum Thema Kundenbeziehungsmanagement unter Angabe von:
a) Auftraggeber (abstrakte Beschreibung ausreichend),
b) Ansprechpartner (freiwillig),
c) detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstands unter Berücksichtigung der unter IV.1.2 angegebenen Bewertungskriterien. Die Bewerber sollen hinreichende Angaben zu den dort aufgeführten näheren Kriterien machen, um diese einer Bewertung zuzuführen,
c) detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstands unter Berücksichtigung der unter IV.1.2 angegebenen Bewertungskriterien. Die Bewerber sollen hinreichende Angaben zu den dort aufgeführten näheren Kriterien machen, um diese einer Bewertung zuzuführen,
d) Umfang (Beratertage/Rechnungswert),
e) Bearbeitungszeitraum.
2) detaillierte Darstellung von Erfahrungen über die Beratung und Begleitung von Unternehmen zum Thema Multi-Channel-Management mit dem Schwerpunkt der Verbesserung der Erreichbarkeit und Kontaktperformance unter Angabe von:
c) detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstands,
d) Umfang (Beratertage/Rechnungswert) unter Berücksichtigung der unter IV.1.2 angegebenen Bewertungskriterien. Die Bewerber sollen hinreichende Angaben zu den dort aufgeführten näheren Kriterien machen, um diese einer Bewertung zuzuführen,
3) Angabe der beruflichen Befähigung und Darstellung von Referenzen gemäß 1) und 2) des/der Projektleiters/in, welcher/welche für die Erfüllung des Auftrags vorgesehen ist/sind unter Angabe von:
a) Berufsabschluss und Qualifikationen,
b) beruflichem Werdegang,
c) detaillierter Darstellung der Referenzen gemäß 1) und 2).
Mindeststandards:
Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bewerber als geeignet, welche mindestens je 2 relevante Projekte aus dem Dienstleistungssektor zu 1) und 2) mit einem Volumen von je mehr als 50 000 EUR exkl. MwSt. nachweisen können. Die Projekte müssen innerhalb der letzten 3 Jahre umgesetzt worden sein.
Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bewerber als geeignet, welche mindestens je 2 relevante Projekte aus dem Dienstleistungssektor zu 1) und 2) mit einem Volumen von je mehr als 50 000 EUR exkl. MwSt. nachweisen können. Die Projekte müssen innerhalb der letzten 3 Jahre umgesetzt worden sein.
Sofern der Rechnungswert nicht angegeben werden kann bzw. darf ist pro Referenz ausdrücklich zu versichern, dass der Rechnungswert das geforderte Mindestvolumen umfasst.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung. Bietergemeinschaften haben die die Bietergemeinschaftsklärung (Anlage 3) einzureichen. Soweit die Bietergemeinschaftserklärung nicht bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung des Teilnahmeantrags vorliegt, wird der Teilnahmeantrag zwingend vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung. Bietergemeinschaften haben die die Bietergemeinschaftsklärung (Anlage 3) einzureichen. Soweit die Bietergemeinschaftserklärung nicht bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung des Teilnahmeantrags vorliegt, wird der Teilnahmeantrag zwingend vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
1. Referenzprojekte Kundenbeziehungsmanagement (5 Punkte gewichtet mit Faktor 5) mit folgenden Unterkriterien:
a) Lösungen berücksichtigen unternehmensspezifische Besonderheiten des Referenzauftraggebers,
b) wirtschaftlicher Ressourceneinsatz: ausgewählte Beratertypen und Aufwände rechtfertigen den erwarteten Nutzen,
c) die angewandten Methoden sind vielseitig, nachvollziehbar und adressatengerecht,
d) Change-Management: kritische Analyse, Umsetzungsfähigkeit der Lösung, Einbeziehung und Begleitung der Betroffenen,
e) Berücksichtigung von Markttrends. (Kriterien gleich gewertet).
2. Referenzprojekte Multi-Channel-Management, Schwerpunkt Verbesserung Erreichbarkeit und Kontaktperformance (5 Punkte gewichtet mit Faktor 3):
e) Berücksichtigung von Markttrends.(Kriterien gleich gewertet)
3. Qualifikation des/der vorgesehenen Projektleiters/in (4 Punkte gewichtet mit Faktor 2):
a) breites Fachwissen auf den Gebieten Kundenbeziehungsmanagement und Multi-Channel-Management,
b) nachgewiesene Erfahrungen in Bezug auf die Beratung zu Kundenbeziehungs- und Multi-Channel-Management im Dienstleistungs- und Versicherungssektor sowie die Begleitung von entsprechenden Veränderungsprozessen,
c) Führungs- und Projektmanagementerfahrung,
d) Kommunikationsfähigkeit: Moderations- und Präsentationserfahrung im Rahmen der Referenzprojekte (alle Kriterien gleich gewichtet). Bei Punktgleichheit erhält der Bewerber den Vorzug, der mit einer Referenz im Bereich Kundenbeziehungsmanagement die meisten Punkte erreichen konnte; im Weiteren entscheidet das Los.
d) Kommunikationsfähigkeit: Moderations- und Präsentationserfahrung im Rahmen der Referenzprojekte (alle Kriterien gleich gewichtet). Bei Punktgleichheit erhält der Bewerber den Vorzug, der mit einer Referenz im Bereich Kundenbeziehungsmanagement die meisten Punkte erreichen konnte; im Weiteren entscheidet das Los.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2013-09-16 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Rechtsanwalt Sören Rabe
Internetadresse: www.aokplus-online.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 45/2013
Zusätzliche Informationen
Der Auftrag wird nach den Regeln des GWB und der VOF vergeben.
Die Auftraggeberin behält sich vor, den Auftragnehmer im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 3 Abs. 4 (e) VOF mit weiteren, gleichartigen Leistungen bis zum 31.12.2016 zu beauftragen.
Die Auftraggeberin stellt für die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs Unterlagen zur Verfügung, welche zur Erstellung des Teilnahmeantrages verwendet werden sollen. Die Unterlagen sind auf der Internetseite http://www.aok.de/portale/aokplus/ausschreibung/html/kundenbeziehungs_multi_channel_management unter Verwendung des Passwortes 9d1R71lK abrufbar. Soweit es Änderungen oder Ergänzungen zum Inhalt dieser Bekanntmachung geben sollte, werden diese ebenfalls auf dieser Internetseite bekannt gemacht. Die Bewerber sind selbst verpflichtet, diese Information in regelmäßigen Abständen einzuholen. Die zur Durchführung des Teilnahmewettbewerbs zur Verfügung gestellten Formblätter sind in der dort vorgegebenen Reihenfolge zuverwenden. Soweit ergänzende Ausführungen gemacht werden sollen, ist dies deutlich zu kennzeichnenund ggf. als Anlagen beizufügen. Die Teilnahmeanträge sind in 4-facher Ausfertigung, jedes Exemplar als getrenntes Leseexemplar geheftet, bei der Auftraggeberin einzureichen.
Die Auftraggeberin stellt für die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs Unterlagen zur Verfügung, welche zur Erstellung des Teilnahmeantrages verwendet werden sollen. Die Unterlagen sind auf der Internetseite http://www.aok.de/portale/aokplus/ausschreibung/html/kundenbeziehungs_multi_channel_management unter Verwendung des Passwortes 9d1R71lK abrufbar. Soweit es Änderungen oder Ergänzungen zum Inhalt dieser Bekanntmachung geben sollte, werden diese ebenfalls auf dieser Internetseite bekannt gemacht. Die Bewerber sind selbst verpflichtet, diese Information in regelmäßigen Abständen einzuholen. Die zur Durchführung des Teilnahmewettbewerbs zur Verfügung gestellten Formblätter sind in der dort vorgegebenen Reihenfolge zuverwenden. Soweit ergänzende Ausführungen gemacht werden sollen, ist dies deutlich zu kennzeichnenund ggf. als Anlagen beizufügen. Die Teilnahmeanträge sind in 4-facher Ausfertigung, jedes Exemplar als getrenntes Leseexemplar geheftet, bei der Auftraggeberin einzureichen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419771402📞
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 101a Informations- und Wartepflicht. (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. § 101b Unwirksamkeit. (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat... § 107 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.... § 114 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden....“.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„§ 101a Informations- und Wartepflicht. (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. § 101b Unwirksamkeit. (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat... § 107 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.... § 114 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden....“.
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i.S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i.S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Quelle: OJS 2013/S 156-272662 (2013-08-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-12-27) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Stabsbereich Recht, Referat Zentrale Vergabestelle
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Beratungs- und Methodenansätze (35)
2. Preis (30)
3. Implementierungsfähigkeit und Nachhaltigkeit (25)
4. Organisation (10)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-12-23 📅
Name: KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Postanschrift: Tersteegenstraße 19-31
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Justitiarin Nadja Reinbold
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. § 101b Unwirksamkeit. (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat... § 107 Einleitung, Antrag.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. § 101b Unwirksamkeit. (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat... § 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“.
Quelle: OJS 2013/S 251-440797 (2013-12-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-01-25) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Vergabekriterien
Unbestimmt
Die Auftraggeberin hat sich vorbehalten, den Auftragnehmer aus dem Verfahren 2013/S 156-272662 im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 3 Abs. 4 lit. e VOF mit weiteren, gleichartigen Leistungen bis zum 31.12.2016 zu beauftragen. Hiervon macht die Auftraggeberin nunmehr Gebrauch.
Die Auftraggeberin hat sich vorbehalten, den Auftragnehmer aus dem Verfahren 2013/S 156-272662 im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 3 Abs. 4 lit. e VOF mit weiteren, gleichartigen Leistungen bis zum 31.12.2016 zu beauftragen. Hiervon macht die Auftraggeberin nunmehr Gebrauch.
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 79/2015
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-12-18 📅
Postanschrift: Düsseldorf
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Justitiarin Nicole Hühler
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Telefon: +49 341977-1402📞
Fax: +49 341977-1049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat...
§ 107 Einleitung, Antrag.
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.