Das Deutsche Klimarechenzentrum GmbH (nachfolgend: Auftraggeberin) ist die zentrale DV-Einrichtung für die Klima- und Erdsystemmodellierung in Deutschland und ist eine der führenden Einrichtungen auf diesem Gebiet weltweit. Die Auftraggeberin betreibt neben Supercomputern der höchsten Leistungsklasse moderne Hochleistungs-Cluster und -Grafiksysteme sowie eines der größten Datenmanagementsysteme weltweit. Das zu beschaffenden HSM-System soll die Hard- und Software des vorhandenen HSM-Systems vom Typ IBM High Performance Storage System (HPSS) Version 7 ersetzen. Die Bestandsdaten von ca. 35 PB (1 PB=10 hoch 15 Bytes) in 25 Mio. Dateien werden aktuell bei der Auftraggeberin in zwei Hierarchiestufen gespeichert: In der ersten Stufe in einem Festplattencache und in der zweiten Stufe auf rund 45.000 Magnetbandkassetten in einem Bandbibliothekssystem. Das bestehende Bandbibliothekssystem soll auch zukünftig weiter verwendet werden. Die Auftraggeberin plant die Beschaffung eines Hierarchischen Speichermanagement Systems (HSM-System) mit einer Speicherkapazität von mindestens 600 PB in mind. 100 Mio. Dateien und einem Durchsatz von mindestens 15 GB/s (zu den derzeit 35 PB kommen jährlich ca. 75 PB hinzu, so dass insgesamt eine Speicherkapazität von mindestens 600 PB verwaltet werden können muss). Der Auftragnehmer soll insbesondere folgende Leistungen erbringen: — Lieferung und Installation eines Hierarchischen Speichermanagement Systems (HSM-System) einschließlich der Hardware für die erste Speicherhierarchiestufe (Festplattencache mit einer Speicherkapazität von ca. 5 PB sowie der Hardware zur Anbindung der Magnetbandlaufwerke im beigestellten Bandbibliothekssystem, — Migration der Bestandsdaten aus dem vorhandenen High Performance Storage System (HPSS). Dabei ist sicherzustellen, dass der Prozess der Datenübernahme ohne wesentliche Einschränkung der Verfügbarkeit der Daten erfolgt. In jedem Fall ist auszuschließen, dass diese Einschränkung länger als 14 Tage dauert, — Integration des HSM-Systems in das beigestellte Bandbibliothekssystem, — Support-, Betriebsunterstützungs- und Wartungsleistungen über einen Zeitraum von 5 Jahren mit Verlängerungsoption um 2 weitere auf maximal 7 Jahre.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-12-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-11-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-11-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Datenarchivierung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenarchivierung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsches Klimarechenzentrum GmbH
Postanschrift: Bundesstraße 45a
Postleitzahl: 20146
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.dkrz.de🌏
E-Mail: hsm-2014@lists.dkrz.de📧
Telefon: +49 404600940📞
Fax: +49 40460094270 📠
1. Die bezeichneten Formblätter sind von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden. Die Formblätter sind über folgende E-Mail-Adresse abzufragen: hsm-2014@lists.dkrz.de. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bewerbergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen (finanzielle/wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an, die Auftraggeberin wertet also diese Angaben kumulativ.
2. Der Teilnahmeantrag ist von dem Bewerber zu unterzeichnen, in deutscher Sprache (Ausnahme: Technische Spezifikationen können in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden) sowie schriftlich bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen und mit beiliegendem Kennzettel zu versehen. Der Teilnahmeantrag muss einen Datenträger mit den eingereichten Unterlagen als fortlaufende, ungeschützte PDF-Datei enthalten. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Die Auftraggeberin behält sich vor, Bewerbungen, die dieser Form nicht entsprechen, nicht zu berücksichtigen.
3. Die angegebenen Höchstzahlen von Seiten und Referenzen dürfen auch bei Bewerbergemeinschaften und der Einbeziehung von Nachunternehmern nicht überschritten werden. Sollten doch mehr Unterlagen eingereicht werden, behält sich die Auftraggeberin vor, die über das geforderte Maß hinausgehenden Unterlagen (in der Reihenfolge ihrer Einreichung) nicht zu berücksichtigen.
4. Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit Teilnahmeanträgen, die nicht der vorgegebenen Struktur entsprechen, auszuschließen oder – nach ihrer Wahl – negativ zu bewerten.
5. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1) und III.2.2) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochter-/ Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer oder eine Vorlage von Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich. Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
6. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 12.12.2013, darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen.
7. Die Leistung soll in einem Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb beschafft werden. Gemäß § 3 EG Abs. 3 lit. c ) VOL/A ist ein Verhandlungsverfahren zulässig, wenn ein zu erbringender Dienstleistungsauftrag dergestalt ist, dass vertragliche Spezifikationen nicht hinreichend genau festgelegt werden können, um den Auftrag durch die Wahl des besten Angebots in Übereinstimmung mit den Vorschriften über offene und nicht offene Verfahren vergeben zu können. Diese Voraussetzungen liegen hier vor. Hauptgegenstand der Leistung ist – wertmäßig betrachtet – zwar die Lieferung und Installation des HSM-Systems, das Gelingen des Gesamtvorhabens hängt aber davon ab, dass die Migration planmäßig verläuft. Bei der Migration handelt es sich um eine Dienstleistung; damit ist der Ausnahmetatbestand gem. § 3 EG Abs. 3 lit. c) VOL/A hier anwendbar. Es ist im Vorhinein nicht beschreibbar, wie genau mit dem Datenbestand umzugehen ist, damit die Migration im laufenden Betrieb mit allenfalls geringen Ausfallzeiten erfolgen kann; somit ist die Festlegung wichtiger vertraglicher Spezifikationen nicht möglich. Bezüglich des Umgangs mit dem Datenbestand ist eine gegenseitige Annäherung erforderlich.
1. Die bezeichneten Formblätter sind von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden. Die Formblätter sind über folgende E-Mail-Adresse abzufragen: hsm-2014@lists.dkrz.de. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bewerbergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen (finanzielle/wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an, die Auftraggeberin wertet also diese Angaben kumulativ.
2. Der Teilnahmeantrag ist von dem Bewerber zu unterzeichnen, in deutscher Sprache (Ausnahme: Technische Spezifikationen können in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden) sowie schriftlich bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen und mit beiliegendem Kennzettel zu versehen. Der Teilnahmeantrag muss einen Datenträger mit den eingereichten Unterlagen als fortlaufende, ungeschützte PDF-Datei enthalten. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Die Auftraggeberin behält sich vor, Bewerbungen, die dieser Form nicht entsprechen, nicht zu berücksichtigen.
3. Die angegebenen Höchstzahlen von Seiten und Referenzen dürfen auch bei Bewerbergemeinschaften und der Einbeziehung von Nachunternehmern nicht überschritten werden. Sollten doch mehr Unterlagen eingereicht werden, behält sich die Auftraggeberin vor, die über das geforderte Maß hinausgehenden Unterlagen (in der Reihenfolge ihrer Einreichung) nicht zu berücksichtigen.
4. Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit Teilnahmeanträgen, die nicht der vorgegebenen Struktur entsprechen, auszuschließen oder – nach ihrer Wahl – negativ zu bewerten.
5. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1) und III.2.2) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochter-/ Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer oder eine Vorlage von Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich. Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
6. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 12.12.2013, darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen.
7. Die Leistung soll in einem Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb beschafft werden. Gemäß § 3 EG Abs. 3 lit. c ) VOL/A ist ein Verhandlungsverfahren zulässig, wenn ein zu erbringender Dienstleistungsauftrag dergestalt ist, dass vertragliche Spezifikationen nicht hinreichend genau festgelegt werden können, um den Auftrag durch die Wahl des besten Angebots in Übereinstimmung mit den Vorschriften über offene und nicht offene Verfahren vergeben zu können. Diese Voraussetzungen liegen hier vor. Hauptgegenstand der Leistung ist – wertmäßig betrachtet – zwar die Lieferung und Installation des HSM-Systems, das Gelingen des Gesamtvorhabens hängt aber davon ab, dass die Migration planmäßig verläuft. Bei der Migration handelt es sich um eine Dienstleistung; damit ist der Ausnahmetatbestand gem. § 3 EG Abs. 3 lit. c) VOL/A hier anwendbar. Es ist im Vorhinein nicht beschreibbar, wie genau mit dem Datenbestand umzugehen ist, damit die Migration im laufenden Betrieb mit allenfalls geringen Ausfallzeiten erfolgen kann; somit ist die Festlegung wichtiger vertraglicher Spezifikationen nicht möglich. Bezüglich des Umgangs mit dem Datenbestand ist eine gegenseitige Annäherung erforderlich.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Deutsche Klimarechenzentrum GmbH (nachfolgend: Auftraggeberin) ist die zentrale DV-Einrichtung für die Klima- und Erdsystemmodellierung in Deutschland und ist eine der führenden Einrichtungen auf diesem Gebiet weltweit. Die Auftraggeberin betreibt neben Supercomputern der höchsten Leistungsklasse moderne Hochleistungs-Cluster und -Grafiksysteme sowie eines der größten Datenmanagementsysteme weltweit.
Das Deutsche Klimarechenzentrum GmbH (nachfolgend: Auftraggeberin) ist die zentrale DV-Einrichtung für die Klima- und Erdsystemmodellierung in Deutschland und ist eine der führenden Einrichtungen auf diesem Gebiet weltweit. Die Auftraggeberin betreibt neben Supercomputern der höchsten Leistungsklasse moderne Hochleistungs-Cluster und -Grafiksysteme sowie eines der größten Datenmanagementsysteme weltweit.
Das zu beschaffenden HSM-System soll die Hard- und Software des vorhandenen HSM-Systems vom Typ IBM High Performance Storage System (HPSS) Version 7 ersetzen. Die Bestandsdaten von ca. 35 PB (1 PB=10 hoch 15 Bytes) in 25 Mio. Dateien werden aktuell bei der Auftraggeberin in zwei Hierarchiestufen gespeichert: In der ersten Stufe in einem Festplattencache und in der zweiten Stufe auf rund 45.000 Magnetbandkassetten in einem Bandbibliothekssystem. Das bestehende Bandbibliothekssystem soll auch zukünftig weiter verwendet werden.
Das zu beschaffenden HSM-System soll die Hard- und Software des vorhandenen HSM-Systems vom Typ IBM High Performance Storage System (HPSS) Version 7 ersetzen. Die Bestandsdaten von ca. 35 PB (1 PB=10 hoch 15 Bytes) in 25 Mio. Dateien werden aktuell bei der Auftraggeberin in zwei Hierarchiestufen gespeichert: In der ersten Stufe in einem Festplattencache und in der zweiten Stufe auf rund 45.000 Magnetbandkassetten in einem Bandbibliothekssystem. Das bestehende Bandbibliothekssystem soll auch zukünftig weiter verwendet werden.
Die Auftraggeberin plant die Beschaffung eines Hierarchischen Speichermanagement Systems (HSM-System) mit einer Speicherkapazität von mindestens 600 PB in mind. 100 Mio. Dateien und einem Durchsatz von mindestens 15 GB/s (zu den derzeit 35 PB kommen jährlich ca. 75 PB hinzu, so dass insgesamt eine Speicherkapazität von mindestens 600 PB verwaltet werden können muss). Der Auftragnehmer soll insbesondere folgende Leistungen erbringen:
Die Auftraggeberin plant die Beschaffung eines Hierarchischen Speichermanagement Systems (HSM-System) mit einer Speicherkapazität von mindestens 600 PB in mind. 100 Mio. Dateien und einem Durchsatz von mindestens 15 GB/s (zu den derzeit 35 PB kommen jährlich ca. 75 PB hinzu, so dass insgesamt eine Speicherkapazität von mindestens 600 PB verwaltet werden können muss). Der Auftragnehmer soll insbesondere folgende Leistungen erbringen:
— Lieferung und Installation eines Hierarchischen Speichermanagement Systems (HSM-System) einschließlich der Hardware für die erste Speicherhierarchiestufe (Festplattencache mit einer Speicherkapazität von ca. 5 PB sowie der Hardware zur Anbindung der Magnetbandlaufwerke im beigestellten Bandbibliothekssystem,
— Lieferung und Installation eines Hierarchischen Speichermanagement Systems (HSM-System) einschließlich der Hardware für die erste Speicherhierarchiestufe (Festplattencache mit einer Speicherkapazität von ca. 5 PB sowie der Hardware zur Anbindung der Magnetbandlaufwerke im beigestellten Bandbibliothekssystem,
— Migration der Bestandsdaten aus dem vorhandenen High Performance Storage System (HPSS). Dabei ist sicherzustellen, dass der Prozess der Datenübernahme ohne wesentliche Einschränkung der Verfügbarkeit der Daten erfolgt. In jedem Fall ist auszuschließen, dass diese Einschränkung länger als 14 Tage dauert,
— Migration der Bestandsdaten aus dem vorhandenen High Performance Storage System (HPSS). Dabei ist sicherzustellen, dass der Prozess der Datenübernahme ohne wesentliche Einschränkung der Verfügbarkeit der Daten erfolgt. In jedem Fall ist auszuschließen, dass diese Einschränkung länger als 14 Tage dauert,
— Integration des HSM-Systems in das beigestellte Bandbibliothekssystem,
— Support-, Betriebsunterstützungs- und Wartungsleistungen über einen Zeitraum von 5 Jahren mit Verlängerungsoption um 2 weitere auf maximal 7 Jahre.
Beschreibung der Optionen:
— Anbindung an globale parallele Dateisysteme oder an Object Storage Systeme,
— Erhöhung der Speicherkapazität und der Transferraten,
— Verlängerung der Support-, Betriebs- und Wartungsleistungen nach Ende der Vertragsdauer um bis zu 2 weitere Jahre (also auf eine Gesamtlaufzeit von sieben Jahren),
— Replikation eines Teils der Daten in ein räumlich entferntes Bandbibliothekssystem in einem anderen Rechenzentrum.
Dauer: 60 Monate
Referenznummer: ASS-DKRZ-2013/7
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nachweis Handels- bzw. Berufsregister:
Nachweis über aktuelle Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister (zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als sechs Monate). Ausländische Bieter können entsprechende Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen vorlegen.
Nachweis über aktuelle Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister (zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als sechs Monate). Ausländische Bieter können entsprechende Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen vorlegen.
2. Spezifische Eigenerklärungen:
a) Erklärung, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der in § 6 Abs. 4 a-g VOL/A genannten Bestimmungen verurteilt worden ist (siehe Bewerbungsformblatt).
b) Erklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder es sich in Liquidation befindet (siehe Bewerbungsformblatt).
b) Erklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder es sich in Liquidation befindet (siehe Bewerbungsformblatt).
c) Erklärung, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (siehe Bewerbungsformblatt).
d) Erklärung über die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft (siehe Bewerbungsformblatt).
3. Erklärung ARGE:
Dem Teilnahmeantrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft einem bevollmächtigen Vertreter der Bewerber-/Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe eines Teilnahmeantrages, eines Angebotes sowie hinsichtlich der Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. Die vorgeschriebene Erklärung ist rechtsverbindlich von vertretungsbefugten Personen jedes Mitglieds der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterzeichnen und für die Bewerber-/Bietergemeinschaft einfach im Original mit dem Teilnahmeantrag einzureichen; mit dem Teilnahmeantrag einer Bewerber- /Bietergemeinschaft ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber der Auftraggeberin gesamtschuldnerisch haften (Erklärung der ARGE).
Dem Teilnahmeantrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft einem bevollmächtigen Vertreter der Bewerber-/Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe eines Teilnahmeantrages, eines Angebotes sowie hinsichtlich der Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. Die vorgeschriebene Erklärung ist rechtsverbindlich von vertretungsbefugten Personen jedes Mitglieds der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterzeichnen und für die Bewerber-/Bietergemeinschaft einfach im Original mit dem Teilnahmeantrag einzureichen; mit dem Teilnahmeantrag einer Bewerber- /Bietergemeinschaft ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber der Auftraggeberin gesamtschuldnerisch haften (Erklärung der ARGE).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Gesamtumsatz und spezifischer Umsatz:
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre 2010, 2011 und 2012 (siehe Bewerbungsformblatt).
2. Bestätigung des Bestehens einer Haftpflichtversicherung:
Eigenerklärung, dass eine Haftpflichtversicherung besteht mit Angabe der Deckungssumme je Versicherungsfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als sechs Monate).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung, dass eine Haftpflichtversicherung besteht mit Angabe der Deckungssumme je Versicherungsfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als sechs Monate).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Unternehmensdarstellung:
Darstellung des Unternehmens/ der Bewerber-/Bietergemeinschaft/ der Nachunternehmer und des Leistungsspektrums (maximal 5 Seiten). Dabei soll insbesondere auf wesentliche unternehmensbezogene Informationen wie z.B. Name, Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Hauptsitz, Niederlassungen, Gründungsdatum, etc. eingegangen werden.
Darstellung des Unternehmens/ der Bewerber-/Bietergemeinschaft/ der Nachunternehmer und des Leistungsspektrums (maximal 5 Seiten). Dabei soll insbesondere auf wesentliche unternehmensbezogene Informationen wie z.B. Name, Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Hauptsitz, Niederlassungen, Gründungsdatum, etc. eingegangen werden.
2. Unternehmensbezogene Referenzen:
a) Referenzinstallation HSM-System:
Nachweis von bis zu drei vergleichbaren Referenzinstallationen für die Lieferung und Installation eines HSM-System - das den unter Ziffer II.1.5) genannten Anforderungen entspricht - die vom Bewerber in den letzten fünf Jahren (Beginn der Installation: seit dem 01.01.2008) errichtet worden sind (maximal 6 Seiten). Die Darstellung der Referenzen hat in Tabellenform zu erfolgen und muss folgende Angaben beinhalten:
Nachweis von bis zu drei vergleichbaren Referenzinstallationen für die Lieferung und Installation eines HSM-System - das den unter Ziffer II.1.5) genannten Anforderungen entspricht - die vom Bewerber in den letzten fünf Jahren (Beginn der Installation: seit dem 01.01.2008) errichtet worden sind (maximal 6 Seiten). Die Darstellung der Referenzen hat in Tabellenform zu erfolgen und muss folgende Angaben beinhalten:
— Name des Referenzgebers (z. B. Bewerber, Mitglied der Bewerbergemeinschaft / Nachunternehmer etc.),
— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail Adresse,
— Beschreibung der Referenzinstallation (HSM-System),
— Beschreibung der Systemarchitektur,
— Angabe der max. Speicherkapazität und der tatsächlich gespeicherten Datenmenge,
— Angabe der Transferrate in GB/s,
— Zeitraum der Leistungserbringung.
(Formblatt Referenzen)
b) Referenzleistung Migration:
Nachweis von bis zu drei Referenzen für die Durchführung einer Migration von Bestandsdaten aus einem High Performance Storage Systems die vom Bewerber in den letzten fünf Jahren (Beginn der Migrationsleistungen: seit dem 01.01.2008) durchgeführt wurde (maximal 6 Seiten). Die Darstellung der Referenzen hat in Tabellenform zu erfolgen und muss folgende Angaben beinhalten:
Nachweis von bis zu drei Referenzen für die Durchführung einer Migration von Bestandsdaten aus einem High Performance Storage Systems die vom Bewerber in den letzten fünf Jahren (Beginn der Migrationsleistungen: seit dem 01.01.2008) durchgeführt wurde (maximal 6 Seiten). Die Darstellung der Referenzen hat in Tabellenform zu erfolgen und muss folgende Angaben beinhalten:
— Beschreibung der Migrationsleistung,
— Beschreibung des Migrationskonzeptes,
— Angabe der migrierten Datenmenge in PB,
— Angabe der Dauer der migrationsbedingten Betriebsunterbrechung,
3. Mitarbeiterzahl:
Angabe der Gesamtzahl der fest angestellten Mitarbeiter des Unternehmens jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre 2010, 2011 und 2012 sowie der angestellten Mitarbeiter im Bereich der HSM-Systeme (siehe Bewerbungsformblatt).
Nennung der für die Leistungserbringung verantwortlichen Mitarbeiter:
— Projektleiter,
— Teilprojektleiter Installation Hardware- und Software sowie,
— Teilprojektleiter Migration.
(siehe Bewerbungsformblatt) mit Darstellung ihrer jeweiligen beruflichen Qualifikation als Kurzprofil (Angaben zur Ausbildung, des Arbeitgebers, Dauer der Firmenzugehörigkeit, Berufserfahrung, Kenntnisse, Zertifizierungen) sowie Angabe von persönlichen Projektreferenzen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
(siehe Bewerbungsformblatt) mit Darstellung ihrer jeweiligen beruflichen Qualifikation als Kurzprofil (Angaben zur Ausbildung, des Arbeitgebers, Dauer der Firmenzugehörigkeit, Berufserfahrung, Kenntnisse, Zertifizierungen) sowie Angabe von persönlichen Projektreferenzen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
5. Kommunikation mit der Auftraggeberin:
Erklärung, dass die gesamte Kommunikation mit der Auftraggeberin während des Vergabeverfahrens und im Rahmen der Vertragsdurchführung in deutscher Sprache erfolgt. Lediglich die Klärung technischer Details sowie die Vorlage von Technischen Datenblättern sind auch in englischer Sprache zulässig (siehe Bewerbungsformblatt).
Erklärung, dass die gesamte Kommunikation mit der Auftraggeberin während des Vergabeverfahrens und im Rahmen der Vertragsdurchführung in deutscher Sprache erfolgt. Lediglich die Klärung technischer Details sowie die Vorlage von Technischen Datenblättern sind auch in englischer Sprache zulässig (siehe Bewerbungsformblatt).
Mindeststandards:
M1. Mindestanforderung zu Punkt III.2.3) 2.a) (Referenzinstallation HSM-System):
Es ist mind. eine Referenz für ein HSM-System anzugeben, in dem mind. 20 PB Daten gespeichert werden, und das zudem eine Transferrate für Lesen und Schreiben von mind. 2 GB/s hat. Die Referenzinstallation muß vom Bewerber selbst errichtet und gewartet worden sein.
Es ist mind. eine Referenz für ein HSM-System anzugeben, in dem mind. 20 PB Daten gespeichert werden, und das zudem eine Transferrate für Lesen und Schreiben von mind. 2 GB/s hat. Die Referenzinstallation muß vom Bewerber selbst errichtet und gewartet worden sein.
M2. Mindestanforderung zu Punkt III.2.3) 2. b) (Referenzleistung Migration):
Als Mindestanforderung muss mind. eine Referenz für eine Datenmigration angegeben werden, die vom Bieter selbst durchgeführt worden ist, und bei der eine Datenmenge von mehr als 5 PB in das neue System übernommen worden ist, wobei die Daten max. 14 Tage nicht verfügbar waren.
Als Mindestanforderung muss mind. eine Referenz für eine Datenmigration angegeben werden, die vom Bieter selbst durchgeführt worden ist, und bei der eine Datenmenge von mehr als 5 PB in das neue System übernommen worden ist, wobei die Daten max. 14 Tage nicht verfügbar waren.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Die Auftraggeberin prüft die Teilnahmeanträge in einem dreistufigen Verfahren:a) Prüfung auf vollständiges Vorliegen der abgeforderten Nachweise und Erklärungen;b) Vorliegen von vergaberechtlichen Ausschlussgründen, Prüfung der Mindestanforderungen gemäß Ziffer III.2.3) und Feststellung der Geeignetheit;c) Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als drei Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird die Auftraggeberin die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird die Auftraggeberin - die Referenzen gem. Ziffer III.2.3) Punkt 2. a) (Referenzinstallation HSM-System) hinsichtlich ihrer Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand gem. Ziffer II.1.5) mit 60 % bewerten und - die Referenzen gem. Punkt 2. b) (Referenzleistung Migration) hinsichtlich ihrer Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand gem. Ziffer II.1.5) mit 40 % bewerten.Die Auftraggeberin wird dabei jeweils folgende Bewertung anwenden: 0 Punkte: Ungenügende Darstellung / Leistungserwartung, 2 Punkte: Mangelbehaftete Darstellung / Leistungserwartung, 4 Punkte: Mittelmäßige Darstellung / Leistungserwartung, 6 Punkte: Gute Darstellung / Leistungserwartung, 8 Punkte: Sehr gute Darstellung / Leistungserwartung, 10 Punkte: Hervorragende Darstellung / Leistungserwartung.Die drei Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die Auftraggeberin prüft die Teilnahmeanträge in einem dreistufigen Verfahren:a) Prüfung auf vollständiges Vorliegen der abgeforderten Nachweise und Erklärungen;b) Vorliegen von vergaberechtlichen Ausschlussgründen, Prüfung der Mindestanforderungen gemäß Ziffer III.2.3) und Feststellung der Geeignetheit;c) Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als drei Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird die Auftraggeberin die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird die Auftraggeberin - die Referenzen gem. Ziffer III.2.3) Punkt 2. a) (Referenzinstallation HSM-System) hinsichtlich ihrer Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand gem. Ziffer II.1.5) mit 60 % bewerten und - die Referenzen gem. Punkt 2. b) (Referenzleistung Migration) hinsichtlich ihrer Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand gem. Ziffer II.1.5) mit 40 % bewerten.Die Auftraggeberin wird dabei jeweils folgende Bewertung anwenden: 0 Punkte: Ungenügende Darstellung / Leistungserwartung, 2 Punkte: Mangelbehaftete Darstellung / Leistungserwartung, 4 Punkte: Mittelmäßige Darstellung / Leistungserwartung, 6 Punkte: Gute Darstellung / Leistungserwartung, 8 Punkte: Sehr gute Darstellung / Leistungserwartung, 10 Punkte: Hervorragende Darstellung / Leistungserwartung.Die drei Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Nationale Registrierungsnummer: DE 118713406
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Verwaltung
Cornelia Schoska
E-Mail: dieter.carmesin@fb.hamburg.de📧
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ASS-DKRZ-2013/7
Zusätzliche Informationen
1. Die bezeichneten Formblätter sind von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden. Die Formblätter sind über folgende E-Mail-Adresse abzufragen: hsm-2014@lists.dkrz.de. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bewerbergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen (finanzielle/wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an, die Auftraggeberin wertet also diese Angaben kumulativ.
1. Die bezeichneten Formblätter sind von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden. Die Formblätter sind über folgende E-Mail-Adresse abzufragen: hsm-2014@lists.dkrz.de. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bewerbergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen (finanzielle/wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an, die Auftraggeberin wertet also diese Angaben kumulativ.
2. Der Teilnahmeantrag ist von dem Bewerber zu unterzeichnen, in deutscher Sprache (Ausnahme: Technische Spezifikationen können in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden) sowie schriftlich bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen und mit beiliegendem Kennzettel zu versehen. Der Teilnahmeantrag muss einen Datenträger mit den eingereichten Unterlagen als fortlaufende, ungeschützte PDF-Datei enthalten. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Die Auftraggeberin behält sich vor, Bewerbungen, die dieser Form nicht entsprechen, nicht zu berücksichtigen.
2. Der Teilnahmeantrag ist von dem Bewerber zu unterzeichnen, in deutscher Sprache (Ausnahme: Technische Spezifikationen können in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden) sowie schriftlich bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen und mit beiliegendem Kennzettel zu versehen. Der Teilnahmeantrag muss einen Datenträger mit den eingereichten Unterlagen als fortlaufende, ungeschützte PDF-Datei enthalten. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Die Auftraggeberin behält sich vor, Bewerbungen, die dieser Form nicht entsprechen, nicht zu berücksichtigen.
3. Die angegebenen Höchstzahlen von Seiten und Referenzen dürfen auch bei Bewerbergemeinschaften und der Einbeziehung von Nachunternehmern nicht überschritten werden. Sollten doch mehr Unterlagen eingereicht werden, behält sich die Auftraggeberin vor, die über das geforderte Maß hinausgehenden Unterlagen (in der Reihenfolge ihrer Einreichung) nicht zu berücksichtigen.
3. Die angegebenen Höchstzahlen von Seiten und Referenzen dürfen auch bei Bewerbergemeinschaften und der Einbeziehung von Nachunternehmern nicht überschritten werden. Sollten doch mehr Unterlagen eingereicht werden, behält sich die Auftraggeberin vor, die über das geforderte Maß hinausgehenden Unterlagen (in der Reihenfolge ihrer Einreichung) nicht zu berücksichtigen.
4. Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit Teilnahmeanträgen, die nicht der vorgegebenen Struktur entsprechen, auszuschließen oder – nach ihrer Wahl – negativ zu bewerten.
5. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1) und III.2.2) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochter-/ Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer oder eine Vorlage von Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich. Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
5. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1) und III.2.2) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochter-/ Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer oder eine Vorlage von Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich. Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
6. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 12.12.2013, darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen.
7. Die Leistung soll in einem Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb beschafft werden. Gemäß § 3 EG Abs. 3 lit. c ) VOL/A ist ein Verhandlungsverfahren zulässig, wenn ein zu erbringender Dienstleistungsauftrag dergestalt ist, dass vertragliche Spezifikationen nicht hinreichend genau festgelegt werden können, um den Auftrag durch die Wahl des besten Angebots in Übereinstimmung mit den Vorschriften über offene und nicht offene Verfahren vergeben zu können. Diese Voraussetzungen liegen hier vor. Hauptgegenstand der Leistung ist – wertmäßig betrachtet – zwar die Lieferung und Installation des HSM-Systems, das Gelingen des Gesamtvorhabens hängt aber davon ab, dass die Migration planmäßig verläuft. Bei der Migration handelt es sich um eine Dienstleistung; damit ist der Ausnahmetatbestand gem. § 3 EG Abs. 3 lit. c) VOL/A hier anwendbar. Es ist im Vorhinein nicht beschreibbar, wie genau mit dem Datenbestand umzugehen ist, damit die Migration im laufenden Betrieb mit allenfalls geringen Ausfallzeiten erfolgen kann; somit ist die Festlegung wichtiger vertraglicher Spezifikationen nicht möglich. Bezüglich des Umgangs mit dem Datenbestand ist eine gegenseitige Annäherung erforderlich.
7. Die Leistung soll in einem Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb beschafft werden. Gemäß § 3 EG Abs. 3 lit. c ) VOL/A ist ein Verhandlungsverfahren zulässig, wenn ein zu erbringender Dienstleistungsauftrag dergestalt ist, dass vertragliche Spezifikationen nicht hinreichend genau festgelegt werden können, um den Auftrag durch die Wahl des besten Angebots in Übereinstimmung mit den Vorschriften über offene und nicht offene Verfahren vergeben zu können. Diese Voraussetzungen liegen hier vor. Hauptgegenstand der Leistung ist – wertmäßig betrachtet – zwar die Lieferung und Installation des HSM-Systems, das Gelingen des Gesamtvorhabens hängt aber davon ab, dass die Migration planmäßig verläuft. Bei der Migration handelt es sich um eine Dienstleistung; damit ist der Ausnahmetatbestand gem. § 3 EG Abs. 3 lit. c) VOL/A hier anwendbar. Es ist im Vorhinein nicht beschreibbar, wie genau mit dem Datenbestand umzugehen ist, damit die Migration im laufenden Betrieb mit allenfalls geringen Ausfallzeiten erfolgen kann; somit ist die Festlegung wichtiger vertraglicher Spezifikationen nicht möglich. Bezüglich des Umgangs mit dem Datenbestand ist eine gegenseitige Annäherung erforderlich.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Finanzbehörde, Organisation und Zentrale Dienste - Grundsatzangelegenheiten (Abt. 11)
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: dieter.carmesin@fb.hamburg.de📧
Telefon: +49 40428231448📞
Internetadresse: http://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11267959/🌏
Fax: +49 40428232020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Auftraggeberin weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Auftraggeberin weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind".
Die Auftraggeberin weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Auftraggeberin weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Auftraggeberin wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Fax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Auftraggeberin, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Auftraggeberin weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Auftraggeberin weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Auftraggeberin wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Fax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Auftraggeberin, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Finanzbehörde - Organisation und Zentrale Dienste - Grundsatzangelegenheiten (Abtlg. 11)
Quelle: OJS 2013/S 225-391329 (2013-11-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-07-23) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-06-27 📅
Name: IBM Deutschland GmbH
Postanschrift: Beim Strohhause 17
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: www.ibm.com🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Finanzbehörde, Organisation und Zentrale Dienste – Grundsatzangelegenheiten (Abt. 11)
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 101b Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber.
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Finanzbehörde – Organisation und Zentrale Dienste – Grundsatzangelegenheiten (Abtlg. 11)
Quelle: OJS 2014/S 141-252870 (2014-07-23)