Betrieb eines Glasfaserkabelnetzes im Gemeindegebiet Oberhaching (Dienstleistungskonzession)

Gemeindewerke Oberhaching GmbH

Die Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession, die folgendes zum Gegenstand hat:
Die Gemeindewerke verfügen im Gebiet der Gemeinde Oberhaching über ein Fernwärmeleitungsnetz und ein parallel hierzu verlaufendes Glasfasernetz zum Ablesen der Wärmezählerstände. Die Netze befinden sich in einem fortwährenden Ausbau. Das Glasfasernetz kann auch für allgemeine Zwecke der Telekommunikation genutzt werden. Hierfür steht eine Glasfaser vom POP bis zu den Grundstücken mit entsprechenden Hausanschlüssen zur Verfügung. Die Gemeindewerke überlassen dem Betreiber das Glasfasernetz über die Vertragslaufzeit zum jeweiligen Ausbaustand für ein vom Betreiber zu zahlendes Entgelt. Der Betreiber wird das Glasfasernetz nutzen, um privaten und gewerblichen Endkunden, die über einen Hausanschluss verfügen, zeitgemäße Telekommunikationsdienste, zu einem marktüblichen Preis anzubieten. Die Abrechnung sämtlicher Entgelte, die die Endkunden dem Betreiber für die Inanspruchnahme angebotener Dienste zu bezahlen haben, erfolgt ausschließlich durch den Betreiber. Der Betreiber übernimmt die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Glasfasernetzes und des offenen und diskriminierungsfreien Netzzugangs auf Vorleistungsebene.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-09-06.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-09-06 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2013-09-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeindewerke Oberhaching GmbH
Postanschrift: Alpenstraße 11
Postleitzahl: 82041 Oberhaching
Postort: Oberhaching
Kontakt
E-Mail: thomas.huemmer@gemeindewerke-oberhaching.de 📧
Fax: +49 896229949920 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-09-06 📅
Einreichungsfrist: 2013-10-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-09-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 175-302357
ABl. S-Ausgabe: 175
Zusätzliche Informationen
1. Die für den Teilnahmeantrag zwingend zu verwendenden Bewerbungsbögen können unter Angabe der Kontaktdaten unter der e-mail Adresse „thomas.huemmer@gemeindewerke-oberhaching.de“ angefordert werden. Die Bewerbungsbögen sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung: „Teilnahmeantrag Betreibervertrag Glasfasernetz“ bei der unter Ziffer I.1 benannten Anschrift per Post oder persönlich einzureichen. Das Einrei-chen von Teilnahmeanträgen per Fax und/oder E-Mail ist nicht zugelassen. Fragen oder Hinweise der Bewerber können nur in deutscher Sprache und ausschließlich per E-Mail oder per Fax an die unter Ziffer I.1 genannte Kontaktstelle gerichtet werden. Soweit relevant, werden Antworten auf Fragen oder Hinweise der Bewerber per E-Mail auch an alle anderen Bewerber versandt. Die Versendung erfolgt an die bei Abruf des Bewerbungsbogens angegebenen E-Mail-Adresse. Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen auch die anderen Bewerber noch rechtzeitig erreichen, müssen die Rückfragen oder Hinweise bis spätestens 7 Werktage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen. Spätere Fragen oder Hinweise können im Sinne des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung nicht mehr beantwortet/bearbeitet werden. 2. Die Bekanntmachung erfolgt freiwillig. Die Vergabe der ausgeschriebenen Dienstleistungskonzession fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/18/EG und des 4. Teils des GWB (§§ 97 ff GWB). Damit ist das Nachprüfungsverfahren nach §§ 102 ff GWB nicht eröffnet.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession, die folgendes zum Gegenstand hat:
Die Gemeindewerke verfügen im Gebiet der Gemeinde Oberhaching über ein Fernwärmeleitungsnetz und ein parallel hierzu verlaufendes Glasfasernetz zum Ablesen der Wärmezählerstände. Die Netze befinden sich in einem fortwährenden Ausbau. Das Glasfasernetz kann auch für allgemeine Zwecke der Telekommunikation genutzt werden. Hierfür steht eine Glasfaser vom POP bis zu den Grundstücken mit entsprechenden Hausanschlüssen zur Verfügung. Die Gemeindewerke überlassen dem Betreiber das Glasfasernetz über die Vertragslaufzeit zum jeweiligen Ausbaustand für ein vom Betreiber zu zahlendes Entgelt. Der Betreiber wird das Glasfasernetz nutzen, um privaten und gewerblichen Endkunden, die über einen Hausanschluss verfügen, zeitgemäße Telekommunikationsdienste, zu einem marktüblichen Preis anzubieten. Die Abrechnung sämtlicher Entgelte, die die Endkunden dem Betreiber für die Inanspruchnahme angebotener Dienste zu bezahlen haben, erfolgt ausschließlich durch den Betreiber. Der Betreiber übernimmt die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Glasfasernetzes und des offenen und diskriminierungsfreien Netzzugangs auf Vorleistungsebene.
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Es werden Varianten akzeptiert
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Oberhaching.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Name, Anschrift und Rechtsform des Bewerbers,
B) Aktueller Auszug aus dem Handels- bzw. Berufsregister des jeweiligen Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate, gerechnet vom Schlusstermin bis zur Einreichung der Bewerbung,
C) Angaben zum Firmenprofil,
D) Allgemeine Erklärungen zur Eignung (keine rechtskräftigen Verurteilungen, kein Insolvenzverfahren, keine Liquidation, keine vorsätzlich falschen Angaben)
Hinweis: Der Auftraggeber stellt für die geforderten Angaben Bewerbungsbögen zur Verfügung (Näheres sieheZiffer VI.3).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A) Angaben zu den Jahresabschlüssen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Bilanzsumme und Jahresüberschuss/-fehlbetrag, soweit zum handelsrechtlichen Jahresabschluss verpflichtet, Eigenkapitalveränderung) unter Vorlage der Bilanzen und/oder Gewinn- und Verlustrechnungen.
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B) Angabe der Umsatzentwicklung bei vergleichbaren Leistungen (Betrieb von Glasfasernetzen- Allgemein und FTTB)
C) Nachweis über mindestens 300.000 EUR Eigenkapital oder vergleichbare eigene Finanzierungsmittel mit Bestätigung, dass diese/s im Falle der Auftragserteilung zur Finanzierung des Gesamtprojekts verwendet wird/werden (Mindestanforderung). Als eigene Mittel in diesem Sinne werden unabhängig von einer bilanziellen Einordnung auch solche verstanden, die bis zur Verwendung von einem Dritten vorgehalten werden, wenn deren Verfügbarkeit für den Auftragnehmer und für das Projekt rechtlich und wirtschaftlich (insbesondere nach der Leistungsfähigkeit des Dritten) gesichert ist.
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Hinweis: Der Auftraggeber stellt für die geforderten Angaben Bewerbungsbögen zur Verfügung (Näheres sieheZiffer VI.3).
Mindeststandards:
Zu C) Der Nachweis, dass für das Projekt verfügbare Finanzierungsmittel in Höhe von 300 000 EUR zur Verfügung stehen, muss entsprechend lit. C) geführt werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A) Bescheinigung der Bundesnetzagentur nach § 6 TKG,
B) Angabe der Mindestbandbreite am Netzknoten (POP),
C) Darstellung der Skalierbarkeit der Mindestbandbreite bei steigendem Bedarf,
D) Angabe des Bandbreitenangebots für private und für gewerbliche Endkunden,
E) Darstellung von Referenzprojekten, die den Betrieb von Glasfasernetzen (ausschließlich FTTB) zum Gegenstand haben unter Angabe 1.) des Auftraggebers mit Telefonnummer und Ansprechpartner, 2.) der Anzahl realisierter privater Anschlüsse, 3.) der Anzahl realisierter gewerblicher Anschlüsse, 4.) angebotener Bandbreiten und Produkte für Privatkunden, 5.) angebotener Bandbreiten und Produkte für Gewerbekunden, 6.) der eingesetzten Technik im POP 7.) ob Wartungs-/Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten übernommen, 8.) Ein offener und diskriminierungsfreier Netzzugang auf Vorleistungsebene zu gewährleisten ist,
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F) Angabe der Mitarbeiterzahlen der letzten 3 Jahre
Hinweis: Der Auftraggeber stellt für die geforderten Angaben Bewerbungsbögen zur Verfügung (Näheres sieheZiffer VI.3).
Mindeststandards:
Zu A) Bescheinigung der Bundesnetzagentur nach § 6 TKG.
Zu B) Die Mindestbandbreite am Netzknoten muss mindestens1 GB betragen.
Zu D) Das Bandbreitensortiment muss auch ein 50 MBit- und ein 100 MBit-Angebot enthalten.
Zu E) Der Bewerber muss mindestens 3 Referenzprojektevorweisen können, die den Betrieb von Glasfasernetzen (ausschließlich FTTB) zum Gegenstand haben.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Betreiber hat für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung Sicherheit zu leisten durch eine unbedingte, unwiderrufliche, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers. Der Bürge muss auf die Einrede der Aufrechenbarkeit nach § 770 BGB verzichten. Jedoch darf sich der Bürge vorbehalten, die Einrede der Aufrechenbarkeit gemäß § 770 Absatz 2 BGB dann zu erheben, wenn eine fällige Gegenforderung des Betreibers, durch die sich die Gemeinde befriedigen kann, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Das Recht zur Hinterlegung muss ausgeschlossen sein. Der Bürgschaftsvertrag muss deutschem Recht unterliegen. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Bürgschaftsvertrag ist München anzugeben.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Es gelten keine Einschränkungen.

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Auswahlkriterien:
Unter den Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nach den vorgelegten Erklärungen und Nachweisen als grundsätzlich geeignet (zuverlässig, wirtschaftlich und technisch leistungsfähig) einzustufen sind, erfolgt die Auswahl nach folgenden Kriterien:
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1. Bandbreite 60 % - 1.1 Mindestbandbreite am Netzknoten 20 %, 1.2 Skalierbarkeit bei steigendem Bedarf 20 %, 1.3 Bandbreitenangebot für Endkunden 20 %,
2. Referenzen 40 %. Die Bewertung erfolgt bei den einzelnen Kriterien jeweils nach dem umgekehrten Schulnotensystem (5 = sehr gut/ 0= ungenügend). Die jeweils erreichte Punktzahl wird mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert und die hierbei ermittelten Werte zu einem Gesamtwert summiert. Die vier Bewerber mit dem höchsten Gesamtwert werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Thomas Hümmer

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Die für den Teilnahmeantrag zwingend zu verwendenden Bewerbungsbögen können unter Angabe der Kontaktdaten unter der e-mail Adresse „thomas.huemmer@gemeindewerke-oberhaching.de“ angefordert werden. Die Bewerbungsbögen sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung: „Teilnahmeantrag Betreibervertrag Glasfasernetz“ bei der unter Ziffer I.1 benannten Anschrift per Post oder persönlich einzureichen. Das Einrei-chen von Teilnahmeanträgen per Fax und/oder E-Mail ist nicht zugelassen. Fragen oder Hinweise der Bewerber können nur in deutscher Sprache und ausschließlich per E-Mail oder per Fax an die unter Ziffer I.1 genannte Kontaktstelle gerichtet werden. Soweit relevant, werden Antworten auf Fragen oder Hinweise der Bewerber per E-Mail auch an alle anderen Bewerber versandt. Die Versendung erfolgt an die bei Abruf des Bewerbungsbogens angegebenen E-Mail-Adresse. Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen auch die anderen Bewerber noch rechtzeitig erreichen, müssen die Rückfragen oder Hinweise bis spätestens 7 Werktage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen. Spätere Fragen oder Hinweise können im Sinne des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung nicht mehr beantwortet/bearbeitet werden.
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2. Die Bekanntmachung erfolgt freiwillig. Die Vergabe der ausgeschriebenen Dienstleistungskonzession fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/18/EG und des 4. Teils des GWB (§§ 97 ff GWB). Damit ist das Nachprüfungsverfahren nach §§ 102 ff GWB nicht eröffnet.
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Quelle: OJS 2013/S 175-302357 (2013-09-06)