Betrieb eines Hochgeschwindigkeitsnetzes zur Schaffung einer flächendeckenden Breitbandversorgung im Ortsteil Altenburg der Gemeinde Jestetten
Gegenstand des Auswahlverfahrens ist die Auswahl eines Breitbandanbieters zur Erbringung von Breitbanddiensten in der Gemeinde Jestetten, Teilort Altenburg, auf der Grundlage eines für mindestens 2 Jahre festgelegten Endkundenpreises. Die Versorgung des genannten Gebietes ist hierbei mindestens für die Dauer von 7 Jahren durch den Breitbandanbieter aufrecht zu erhalten. Die Gemeinde Jestetten errichtet derzeit in ihrem Gemeindegebiet zwischen dem Hauptort Jestetten und dem Teilort Altenburg für eine zukunftssichere und verbesserte Breitbandversorgung ein Kabelschutzrohrnetz der Art 3fach DN50 mit Glasfa-sereinzug. Die Fertigstellung der Glasfaserinfrastruktur wird voraussichtlich im Mai 2013 abgeschlossen sein. Dabei besteht die Möglichkeit, den ersten Kabelverzweiger (KVZ) des örtlichen Telekommunikationsunternehmens (TKU) im Teilort Jestetten mit dem ersten und einzigen Kabelverzweiger (KVZ) im Teilort Altenburg anzufahren. Ziel ist die Herstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung im Teilort Altenburg mit 25 Mbit/s asymmetrisch. Die Gemeinde Jestetten sucht einen Betreiber, der entweder gegen Entgelt an die Gemeinde oder mit einer Zuwendung zur Deckung der Wirtschaftlichkeitslücke durch die Gemeinde als Hauptleistungspflicht den Betrieb eines Hochgeschwindigkeitsnetzes gewährleistet. Ferner können vom Auftragnehmer gegenüber dem Endkunden Telekommunikationsdienste (Mehrfachdienste) erbracht werden. Die Gemeinde Jestetten beabsichtigt, das Hochgeschwindigkeitsnetz dem Anbieter zu überlassen, der das wirtschaftlichste Angebot für dessen Nutzung abgibt. Spätestens 6 Monate nach Übergabe der Glasfaserinfrastruktur an den Auftragnehmer sollen Telekommu-nikationsdienstleistungen allen Endkunden angeboten werden.
Oberstes Ziel der Gemeinde ist die Überlassung der passiven Infrastruktur gegen ein angemessenes Entgelt. Sollte dies nicht möglich sein, ist die Gemeinde bereit, die Infrastruktur auch kostenlos zu überlassen. Sollte auch dies nicht möglich sein, ist die Gemeinde bereit, eine Zuwendung zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke bezüglich der oben gewünschten Versorgung zu gewähren.Die Höhe der Zuwendung in Form einer Beihilfe orientiert sich an der angegebenen Wirtschaftlichkeitslücke des ausgewählten Breitbandanbieters. Die Zuwendung ist auf eine Höhe von maximal 150.000 EUR beschränkt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-03-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-01-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2013-01-10
|
Auftragsbekanntmachung
|
2013-05-31
|
Bekanntmachung über vergebene Aufträge
|